Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...
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12<br />
1a. Mais<br />
a) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten <strong>für</strong> Mais außer Perlmais und Zuckermais und<br />
Mais <strong>für</strong> Zierzwecke.<br />
b) Mindestflächengröße<br />
Die zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsfläche <strong>der</strong> Sorte muss lt. SaatgutV eine<br />
Mindestgröße von 0,5 Hektar aufweisen. Die Anerkennungsstelle kann hiervon Ausnahmen<br />
zulassen.<br />
c) <strong>Feldbesichtigung</strong><br />
Tabelle 1: Anzahl und Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Feldbesichtigung</strong>en<br />
Anzahl Besichtigungen Zeitpunkt<br />
V/B Z<br />
Frei abblühende Sorten 1 1 Bis zum Ende <strong>der</strong> Blüte<br />
Hybridsorten 4 3 1. <strong>Feldbesichtigung</strong>:<br />
Unmittelbar vor Erscheinen <strong>der</strong> Narbenfäden des<br />
Inzuchtlinien 4 −<br />
mütterlichen Elternteils<br />
Weitere Feldbesichtungen:<br />
Bis zum Ende <strong>der</strong> Blüte des mütterlichen Elternteils<br />
Zur Feststellung <strong>der</strong> in Übersicht 2 genannten Mindestanfor<strong>der</strong>ungen sind bei je<strong>der</strong><br />
<strong>Feldbesichtigung</strong> mindestens 5 Auszählungen an je 100 Pflanzen in fortlaufen<strong>der</strong><br />
Reihe vorzunehmen. Werden hierbei mehr als 0,5 % Pflanzen des mütterlichen Elternteils<br />
festgestellt, <strong>die</strong> Pollen abgeben o<strong>der</strong> abgegeben haben, sind weitere 5 Auszählungen<br />
an je 100 Pflanzen vorzunehmen. Führt das Ergebnis <strong>die</strong>ser ausgewählten 10 x 100<br />
Pflanzen zur Aberkennung des Bestandes, ist <strong>die</strong>ses Ergebnis durch <strong>die</strong> Auszählung<br />
von weiteren 10 x 100 Pflanzen abzusichern. Das so ermittelte Ergebnis (Durchschnitt<br />
aller 20 Auszählungen von je 100 Pflanzen) ist dann als Gesamtergebnis <strong>der</strong> Aberkennung<br />
zugrunde zu legen. Diese Auszählungen sind gleichmäßig über den gesamten<br />
Schlag zu verteilen.<br />
Intensität <strong>der</strong> Auszählungen in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Flächengröße<br />
Fläche ≤ 3 ha 5 Auszählungen an je 100 Pflanzen<br />
Fläche > 3 – 6 ha 10 Auszählungen an je 100 Pflanzen<br />
je weitere angefangene 3 ha zusätzlich 5 Auszählungen an je 100 Pflanzen<br />
Rispen o<strong>der</strong> Rispenteile von Haupt- und Bestockungstrieben zählen dann als beeinflussend,<br />
wenn mindestens 5 cm <strong>der</strong> Rispen und Rispenteile entwe<strong>der</strong> an Haupt- o<strong>der</strong> Seitenästen<br />
o<strong>der</strong> an beiden zusammen ihre Staubbeutel aus den Spelzen geschoben haben<br />
und Pollen abgeben o<strong>der</strong> abgegeben haben.<br />
Die Pflanzen des väterlichen Elternteils müssen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl vorhanden sein<br />
und in dem Zeitraum, in dem <strong>die</strong> Pflanzen des mütterlichen Elternteils empfängnisfähige<br />
Narben aufweisen, ausreichend Pollen abgeben.<br />
Ein Feldbestand zur Erzeugung von Zertifiziertem Saatgut, in dem <strong>der</strong> väterliche Elternteil<br />
<strong>die</strong> männliche Fruchtbarkeit des männlich sterilen mütterlichen Elternteils nicht wie<strong>der</strong>herstellt,<br />
muss in einem <strong>der</strong> Sorte entsprechenden Verhältnis auch männlich fruchtbare<br />
Pflanzen des mütterlichen Elternteils enthalten; <strong>die</strong>s gilt nicht, wenn sichergestellt<br />
ist, dass nach <strong>der</strong> Ernte Saatgut des männlich sterilen und männlich fruchtbaren mütterlichen<br />
Elternteils in einem <strong>der</strong> Sorte entsprechenden Verhältnis gemischt wird.<br />
d) Anfor<strong>der</strong>ungen an den Feldbestand<br />
Siehe Übersicht 2.