Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...
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Übersicht 4: Hybridgerste<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an den<br />
Feldbestand<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwen-<br />
dung von § 8 (2)<br />
Nr. V/B Z V/B Z<br />
Der Feldbestand darf im Durchschnitt <strong>der</strong> Auszählungen auf 150 m² Fläche (entsprechend<br />
ca. 83 m Länge x 1,80 m Breite) höchstens aufweisen:<br />
• Fremdbesatz<br />
1 Pflanzen, <strong>die</strong> nicht hinreichend sortenecht sind o<strong>der</strong><br />
einer an<strong>der</strong>en Sorte, Hybridsorte o<strong>der</strong> Erbkomponente<br />
von Gerste zugehören (sog. „abweichende<br />
Typen“) 5 15 nein nein<br />
2 Bei <strong>der</strong> Erzeugung von Zertifiziertem Saatgut wird <strong>die</strong><br />
in <strong>die</strong> mütterliche Komponente eingemischte väterliche<br />
Erbkomponente nicht als Fremdbesatz gewertet – – – –<br />
3 Pflanzen an<strong>der</strong>er Getreidearten, <strong>die</strong> zur Samenbildung<br />
gelangen 2 6 5 15<br />
4 Pflanzen an<strong>der</strong>er Arten, <strong>der</strong>en Samen sich aus dem<br />
Saatgut nur schwer herausreinigen lassen<br />
(z. B. He<strong>der</strong>ich, Klettenlabkraut, Sonnenblume) 5 10 25 50<br />
5 davon Flughafer und Flughaferbastarde 1 2 nein 4<br />
6<br />
• Gesundheitszustand<br />
Anzahl Pflanzen mit<br />
− Mutterkorn, soweit nicht nur <strong>der</strong> Rand des Feldbestandes<br />
befallen ist 10 20 nein nein<br />
7 − Gerstenhartbrand und Gerstenflugbrand, jeweils 3 5 nein nein<br />
• Mindestentfernungen<br />
Folgende Mindestentfernungen in Metern sind einzuhalten:<br />
8 zu Feldbeständen an<strong>der</strong>er Sorten o<strong>der</strong> Erbkomponenten<br />
<strong>der</strong>selben Art o<strong>der</strong> <strong>der</strong>selben Sorte mit starker<br />
Unausgeglichenheit 100 50 nein nein<br />
9 außerdem zu allen Nachbarbeständen von Mäh-<br />
druschfrüchten Trennstreifen nein nein<br />
10 Soweit eine ausreichende Abschirmung gegen<br />
Fremdbefruchtung vorhanden ist, kann <strong>die</strong> Anerkennungsstelle<br />
<strong>die</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Mindestentfernung<br />
genehmigen<br />
Befruchtungslenkung<br />
11 Bei <strong>der</strong> Erzeugung von Basissaatgut muss <strong>der</strong> Sterilitätsgrad<br />
<strong>der</strong> mütterlichen Erbkomponente A mindestens<br />
98 % betragen<br />
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