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Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...

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Übersicht 4: Hybridgerste<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an den<br />

Feldbestand<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwen-<br />

dung von § 8 (2)<br />

Nr. V/B Z V/B Z<br />

Der Feldbestand darf im Durchschnitt <strong>der</strong> Auszählungen auf 150 m² Fläche (entsprechend<br />

ca. 83 m Länge x 1,80 m Breite) höchstens aufweisen:<br />

• Fremdbesatz<br />

1 Pflanzen, <strong>die</strong> nicht hinreichend sortenecht sind o<strong>der</strong><br />

einer an<strong>der</strong>en Sorte, Hybridsorte o<strong>der</strong> Erbkomponente<br />

von Gerste zugehören (sog. „abweichende<br />

Typen“) 5 15 nein nein<br />

2 Bei <strong>der</strong> Erzeugung von Zertifiziertem Saatgut wird <strong>die</strong><br />

in <strong>die</strong> mütterliche Komponente eingemischte väterliche<br />

Erbkomponente nicht als Fremdbesatz gewertet – – – –<br />

3 Pflanzen an<strong>der</strong>er Getreidearten, <strong>die</strong> zur Samenbildung<br />

gelangen 2 6 5 15<br />

4 Pflanzen an<strong>der</strong>er Arten, <strong>der</strong>en Samen sich aus dem<br />

Saatgut nur schwer herausreinigen lassen<br />

(z. B. He<strong>der</strong>ich, Klettenlabkraut, Sonnenblume) 5 10 25 50<br />

5 davon Flughafer und Flughaferbastarde 1 2 nein 4<br />

6<br />

• Gesundheitszustand<br />

Anzahl Pflanzen mit<br />

− Mutterkorn, soweit nicht nur <strong>der</strong> Rand des Feldbestandes<br />

befallen ist 10 20 nein nein<br />

7 − Gerstenhartbrand und Gerstenflugbrand, jeweils 3 5 nein nein<br />

• Mindestentfernungen<br />

Folgende Mindestentfernungen in Metern sind einzuhalten:<br />

8 zu Feldbeständen an<strong>der</strong>er Sorten o<strong>der</strong> Erbkomponenten<br />

<strong>der</strong>selben Art o<strong>der</strong> <strong>der</strong>selben Sorte mit starker<br />

Unausgeglichenheit 100 50 nein nein<br />

9 außerdem zu allen Nachbarbeständen von Mäh-<br />

druschfrüchten Trennstreifen nein nein<br />

10 Soweit eine ausreichende Abschirmung gegen<br />

Fremdbefruchtung vorhanden ist, kann <strong>die</strong> Anerkennungsstelle<br />

<strong>die</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Mindestentfernung<br />

genehmigen<br />

Befruchtungslenkung<br />

11 Bei <strong>der</strong> Erzeugung von Basissaatgut muss <strong>der</strong> Sterilitätsgrad<br />

<strong>der</strong> mütterlichen Erbkomponente A mindestens<br />

98 % betragen<br />

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