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Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...

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• Fremdbesatz<br />

In Übersicht 11 ist festgelegt, wie <strong>der</strong> Fremdbesatz mit bestimmten Kultur- und Unkrautpflanzen<br />

in Vermehrungsbeständen <strong>die</strong>ser Artengruppe zu bewerten ist, in einigen Fällen<br />

ergeben sich Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Pflanzen zu den Bewertungsmöglichkeiten,<br />

wie sich aus den nachfolgenden Beson<strong>der</strong>heiten erkennen lässt.<br />

1. Verwandtschaftsverhältnisse einiger Brassica- und Raphanusarten<br />

Einige Brassica- und Raphanusarten, <strong>die</strong> im Artenverzeichnis als selbstständige Arten aufgeführt<br />

sind, gehören <strong>der</strong> gleichen botanischen Art an (erkennbar an gleich lautenden Gattungs-<br />

und Artnamen) und sind somit eng verwandt. Dadurch bestehen zwischen folgenden<br />

Arten uneingeschränkte Kreuzungsmöglichkeiten:<br />

Kulturarten Gattungs- und Artname<br />

1. Raps, Kohlrüben = Brassica napus<br />

2. Rübsen, Stoppelrüben, Herbstrüben, Mairüben = Brassica rapa<br />

3. Ölrettich, Rettich, Ra<strong>die</strong>s = Raphanus sativus<br />

4. Futterkohl (Markstammkohl, Futterstrunk u. a.),<br />

Gemüsekohl (Rot-, Weiß-, Wirsing-, Blumen-,<br />

Grün-, Rosenkohl, Kohlrabi)<br />

= Brassica oleracea<br />

Auftreten von Kohlrüben in Raps und umgekehrt ist saatgutrechtlich trotz Zugehörigkeit<br />

zur gleichen botanischen Art als „Pflanzen an<strong>der</strong>er Art, <strong>der</strong>en Pollen zu Fremdbefruchtung<br />

führen können“ zu werten, da das „Artenverzeichnis“ beide als getrennte Arten aufführt.<br />

In <strong>die</strong>sen Fällen ist <strong>der</strong> strengere Maßstab heranzuziehen, das heißt <strong>die</strong> Grenze <strong>für</strong> Kohlrübenbesatz<br />

in Raps liegt bei maximal 5 Pflanzen je 150 m² <strong>für</strong> Vorstufen- und Basis- bzw.<br />

15 Pflanzen je 150 m² <strong>für</strong> Z-Saatgut-Produktion.<br />

2. Fehlende Unterscheidbarkeit am Saatgut<br />

Die Samen verschiedener Ölfruchtarten lassen sich in <strong>der</strong> Beschaffenheitsprüfung nicht<br />

voneinan<strong>der</strong> unterscheiden. Außerdem lassen sie sich aus Saatgutpartien an<strong>der</strong>er Arten<br />

mit ähnlicher Saatgutform auch nicht herausreinigen.<br />

Nachbesichtigung<br />

Kann <strong>der</strong> Fremdbesatz durch Bereinigen beseitigt werden, ist eine Nachbesichtigung auf<br />

Antrag möglich, jedoch nicht bei Fremdbefruchtervermehrungen, wenn schon <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Einkreuzung gegeben war.<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Aufbereitung = Anwendung von § 8 (2)<br />

Diese kann vom Feldbesichtiger innerhalb <strong>der</strong> in Übersicht 10 angegebenen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

be<strong>für</strong>wortet werden.<br />

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