Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...
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Übersicht 10: Öl- und Faserpflanzen, sonstige Futterpflanzen (außer Hybridraps)<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an den<br />
Feldbestand<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwen-<br />
dung von § 8 (2)<br />
Nr. V/B* Z* V/B* Z*<br />
Der Feldbestand darf im Durchschnitt <strong>der</strong> Auszählungen auf 150 m² Fläche (entsprechend<br />
ca. 83 m Länge x 1,80 m Breite) höchstens aufweisen:<br />
1<br />
• Fremdbesatz<br />
Pflanzen, <strong>die</strong> nicht hinreichend sortenecht sind o<strong>der</strong><br />
einer an<strong>der</strong>en Sorte <strong>der</strong>selben Art angehören<br />
(sog. „abweichende Typen“)<br />
o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en, zur Fremdbefruchtung befähigten<br />
Art angehören o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Samen sich vom Saatgut des<br />
Vermehrungsbestandes schwer unterscheiden lassen 1)<br />
(siehe Übersicht 11 und Erläuterungen)<br />
5 15 nein nein<br />
2 Pflanzen an<strong>der</strong>er Arten, <strong>der</strong>en Samen sich aus dem<br />
Saatgut nur schwer herausreinigen lassen<br />
bei Öl- und Faserpflanzen 10 25 20 50<br />
bei sonstigen Futterpflanzen<br />
(siehe Übersicht 11 und Erläuterungen)<br />
10 30 20 60<br />
3 bei Lein: Ackerwinde, Gänsefuß, Knötericharten und<br />
Melde<br />
je 10 je 10 je 50 je 50<br />
4 bei Lein: Leindotter, Leinlolch je 1 je 2 nein nein<br />
5 bei Lein und sonstigen Futterpflanzen: Seide im Feldbestand<br />
0 0 nein nein<br />
• Gesundheitszustand<br />
6 bei Lein: Brennfleckenkrankheit 10 10 nein nein<br />
7 bei Lein: Welkekrankheit 10 10 nein nein<br />
8<br />
• Mindestentfernungen<br />
Folgende Mindestentfernungen in Metern sind einzuhalten:<br />
bei Fremdbefruchtern zu Feldbeständen an<strong>der</strong>er Sorten<br />
<strong>der</strong>selben Art o<strong>der</strong> <strong>der</strong>selben Sorte mit starker<br />
Unausgeglichenheit o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Arten, <strong>der</strong>en Pollen<br />
zu Fremdbefruchtung führen können<br />
− bei Raps 200 100 nein nein<br />
9 − bei monözischem Hanf 5.000 1.000 nein nein<br />
10 − bei den übrigen fremdbefruchtenden Arten 400 200 nein nein<br />
11 außerdem zu allen Nachbarbeständen von Mähdruschfrüchten<br />
Trennstreifen nein nein<br />
12 Soweit eine ausreichende Abschirmung gegen Fremdbefruchtung<br />
vorhanden ist, kann <strong>die</strong> Anerkennungsstelle<br />
<strong>die</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Mindestentfernung genehmigen<br />
Verordnungstext:<br />
1) Pflanzen, <strong>die</strong> nicht hinreichend sortenecht sind, einer an<strong>der</strong>en Sorte <strong>der</strong>selben Art o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />
Art, <strong>der</strong>en Pollen zu Fremdbefruchtung führen können o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Samen sich von dem Saatgut<br />
bei <strong>der</strong> Beschaffenheitsprüfung nur schwer unterscheiden lassen, zugehören<br />
*V = Vorstufensaatgut, *B = Basissaatgut, *Z = Zertifiziertes Saatgut<br />
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