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Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...

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Übersicht 10: Öl- und Faserpflanzen, sonstige Futterpflanzen (außer Hybridraps)<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an den<br />

Feldbestand<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwen-<br />

dung von § 8 (2)<br />

Nr. V/B* Z* V/B* Z*<br />

Der Feldbestand darf im Durchschnitt <strong>der</strong> Auszählungen auf 150 m² Fläche (entsprechend<br />

ca. 83 m Länge x 1,80 m Breite) höchstens aufweisen:<br />

1<br />

• Fremdbesatz<br />

Pflanzen, <strong>die</strong> nicht hinreichend sortenecht sind o<strong>der</strong><br />

einer an<strong>der</strong>en Sorte <strong>der</strong>selben Art angehören<br />

(sog. „abweichende Typen“)<br />

o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en, zur Fremdbefruchtung befähigten<br />

Art angehören o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Samen sich vom Saatgut des<br />

Vermehrungsbestandes schwer unterscheiden lassen 1)<br />

(siehe Übersicht 11 und Erläuterungen)<br />

5 15 nein nein<br />

2 Pflanzen an<strong>der</strong>er Arten, <strong>der</strong>en Samen sich aus dem<br />

Saatgut nur schwer herausreinigen lassen<br />

bei Öl- und Faserpflanzen 10 25 20 50<br />

bei sonstigen Futterpflanzen<br />

(siehe Übersicht 11 und Erläuterungen)<br />

10 30 20 60<br />

3 bei Lein: Ackerwinde, Gänsefuß, Knötericharten und<br />

Melde<br />

je 10 je 10 je 50 je 50<br />

4 bei Lein: Leindotter, Leinlolch je 1 je 2 nein nein<br />

5 bei Lein und sonstigen Futterpflanzen: Seide im Feldbestand<br />

0 0 nein nein<br />

• Gesundheitszustand<br />

6 bei Lein: Brennfleckenkrankheit 10 10 nein nein<br />

7 bei Lein: Welkekrankheit 10 10 nein nein<br />

8<br />

• Mindestentfernungen<br />

Folgende Mindestentfernungen in Metern sind einzuhalten:<br />

bei Fremdbefruchtern zu Feldbeständen an<strong>der</strong>er Sorten<br />

<strong>der</strong>selben Art o<strong>der</strong> <strong>der</strong>selben Sorte mit starker<br />

Unausgeglichenheit o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Arten, <strong>der</strong>en Pollen<br />

zu Fremdbefruchtung führen können<br />

− bei Raps 200 100 nein nein<br />

9 − bei monözischem Hanf 5.000 1.000 nein nein<br />

10 − bei den übrigen fremdbefruchtenden Arten 400 200 nein nein<br />

11 außerdem zu allen Nachbarbeständen von Mähdruschfrüchten<br />

Trennstreifen nein nein<br />

12 Soweit eine ausreichende Abschirmung gegen Fremdbefruchtung<br />

vorhanden ist, kann <strong>die</strong> Anerkennungsstelle<br />

<strong>die</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Mindestentfernung genehmigen<br />

Verordnungstext:<br />

1) Pflanzen, <strong>die</strong> nicht hinreichend sortenecht sind, einer an<strong>der</strong>en Sorte <strong>der</strong>selben Art o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />

Art, <strong>der</strong>en Pollen zu Fremdbefruchtung führen können o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Samen sich von dem Saatgut<br />

bei <strong>der</strong> Beschaffenheitsprüfung nur schwer unterscheiden lassen, zugehören<br />

*V = Vorstufensaatgut, *B = Basissaatgut, *Z = Zertifiziertes Saatgut<br />

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