Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...
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2. Gräser<br />
a) Arten von Gräsern im Sinne <strong>der</strong> Verordnung sind:<br />
Hundsstraußgras (F) Wiesenschwingel (F) Einjähriges Weidelgras (F)<br />
Weißes Straußgras (F) Rotschwingel (Aus- (F) Welsches Weidelgras (F)<br />
Flechtstraußgras (F) läufer-, Horst-) Bastardweidelgras (F)<br />
Rotes Straußgras (F) Schafschwingel (F) Deutsches Weidelgras (F)<br />
Wiesenfuchsschwanz (F) Rohrschwingel (F) Hainrispe (S)<br />
Glatthafer (F) Zwiebellieschgras (F) Sumpfrispe (S)<br />
Goldhafer (F) Wiesenlieschgras (F) Wiesenrispe (S)<br />
Knaulgras (F) Festulolium (F) Gemeine Rispe (S)<br />
(S) = Selbstbefruchter (F) = Fremdbefruchter<br />
b) Mindestflächengröße bei <strong>der</strong> Anmeldung lt. Verordnung: 0,5 ha (gleichzeitig Mindestgröße<br />
<strong>für</strong> Teilstücke).<br />
c) <strong>Feldbesichtigung</strong>: Gräser zur Erzeugung von Zertifiziertem Saatgut werden im Jahr <strong>der</strong><br />
Saatguterzeugung mindestens einmal besichtigt. Bei allen Gräserarten, außer den<br />
begrannten Weidelgräsern, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Erzeugung von Vorstufen- und Basissaatgut,<br />
wird eine zweimalige Feldbestandsprüfung empfohlen.<br />
Phänologische Richtwerte <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Feldbesichtigung</strong>:<br />
1. Termin: zu Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens<br />
2. Termin: beginnende Samenreife<br />
d) Anfor<strong>der</strong>ungen an den Feldbestand<br />
Siehe Übersicht 5.<br />
Erläuterungen zur Übersicht 5<br />
Allgemeines<br />
Über <strong>die</strong> Termine, bis zu denen Anträge auf <strong>Feldbesichtigung</strong> zurückgezogen werden können,<br />
und <strong>die</strong> hier<strong>für</strong> geltenden Gebührenregelungen unterrichten <strong>die</strong> jeweiligen Anerkennungsstellen.<br />
Wenn <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an den Feldbestand nicht erfüllt sind, muss <strong>der</strong> Bestand als „ohne<br />
Erfolg feldbesichtigt“ eingestuft werden. Der Feldbesichtiger hat daraufhin zu entscheiden,<br />
ob er eine „Behandlung des Saatgutes nach § 8 (2)“ be<strong>für</strong>wortet.<br />
Die Entscheidung über das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Feldbesichtigung</strong> ist nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> beantragte Kategorie<br />
zu treffen. Anträge auf Abstufung des Feldbestandes in eine niedrigere Kategorie sind<br />
nur bei <strong>der</strong> Anerkennungsstelle zu stellen und werden nur von ihr entschieden.<br />
• Fremdbesatz<br />
Übersicht 6 enthält <strong>die</strong>jenigen Kultur- und Unkrautpflanzen, <strong>die</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Feldbesichtigung</strong><br />
<strong>der</strong> einzelnen Gräserarten berücksichtigt werden müssen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Arten, <strong>der</strong>en Auftreten zu Fremdbefruchtung führen kann, wird auf <strong>die</strong> Erläuterungen<br />
zu „Mindestentfernungen - Fremdbefruchter“ verwiesen.<br />
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