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Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...

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Mindestentfernung<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>die</strong> Mindestentfernungen gehen aus <strong>der</strong> Übersicht 3 hervor. Den<br />

Anmeldungen zur Saatenanerkennung sind Erklärungen des Züchters, <strong>der</strong> Vertriebsfirma<br />

bzw. des Vermehrers beizufügen, dass <strong>die</strong> Mindestentfernungen bei <strong>der</strong> Vermehrung des<br />

Basissaatgutes eingehalten sind. Daher sind Kontrollen durch den Feldbesichtiger nur bei<br />

Verdacht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Trennstreifen<br />

Wird <strong>die</strong> Komponente B o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Mantelsaat nach <strong>der</strong> Blüte abgeschlegelt, genügt ein mindestens<br />

40 cm breiter Trennstreifen als Abgrenzung zur Komponente A bzw. zur Z-Vermehrung.<br />

Bei vorgesehener Beerntung von Komponenten (Bestäubern) ist zur Vermeidung von Vermischungen<br />

ein mindestens 80 cm breiter Trennstreifen erfor<strong>der</strong>lich<br />

− zwischen den Komponenten A und B,<br />

− zwischen <strong>der</strong> Mantelsaat von Komponente C und <strong>der</strong> Vermehrungsfläche <strong>der</strong> Kategorie<br />

„Zertifiziertes Saatgut“.<br />

Alle Trennstreifen müssen durchgehend vorhanden sein o<strong>der</strong> hergestellt werden (vor allem<br />

auch in Vorgewenden und an schräg verlaufenden Schlaggrenzen).<br />

Bewertung von Roggenpflanzen in benachbarten Feldbeständen innerhalb <strong>der</strong> Mindestentfernung<br />

Fremdbesatz mit Roggenpflanzen in an<strong>der</strong>en Feldbeständen (z. B. in benachbarten Gerste-<br />

o<strong>der</strong> Weizenschlägen) ist in <strong>die</strong> Bewertung hinsichtlich <strong>der</strong> Mindestentfernung mit einzubeziehen.<br />

Hier<strong>für</strong> gelten folgende Werte:<br />

Tabelle 3: Roggenpflanzen in benachbarten Feldbeständen bei Hybridroggen-<br />

Vermehrung<br />

Kategorie,<br />

Komponente<br />

Basissaatgut<br />

Abstand zur<br />

Vermehrungsfläche<br />

Höchstens zulässige<br />

Anzahl von Roggen-<br />

pflanzen je 150 m²<br />

− Komponente A x B (Mutter) 0 – 250 m 0<br />

250 – 500 m 15<br />

500 – 750 m 75<br />

750 – 1.000 m 300<br />

− Komponente C (Vater) 0 – 150 m 0<br />

150 – 300 m 15<br />

300 – 450 m 75<br />

450 – 600 m 300<br />

Zertifiziertes Saatgut<br />

− ohne Mantelsaat 0 – 100 m 0<br />

100 – 200 m 15<br />

200 – 300 m 75<br />

300 – 500 m 300<br />

− mit Mantelsaat 0 – 100 m 15<br />

100 – 200 m 75<br />

200 – 500 m 300<br />

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