Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...
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Mindestentfernung<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>die</strong> Mindestentfernungen gehen aus <strong>der</strong> Übersicht 3 hervor. Den<br />
Anmeldungen zur Saatenanerkennung sind Erklärungen des Züchters, <strong>der</strong> Vertriebsfirma<br />
bzw. des Vermehrers beizufügen, dass <strong>die</strong> Mindestentfernungen bei <strong>der</strong> Vermehrung des<br />
Basissaatgutes eingehalten sind. Daher sind Kontrollen durch den Feldbesichtiger nur bei<br />
Verdacht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Trennstreifen<br />
Wird <strong>die</strong> Komponente B o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Mantelsaat nach <strong>der</strong> Blüte abgeschlegelt, genügt ein mindestens<br />
40 cm breiter Trennstreifen als Abgrenzung zur Komponente A bzw. zur Z-Vermehrung.<br />
Bei vorgesehener Beerntung von Komponenten (Bestäubern) ist zur Vermeidung von Vermischungen<br />
ein mindestens 80 cm breiter Trennstreifen erfor<strong>der</strong>lich<br />
− zwischen den Komponenten A und B,<br />
− zwischen <strong>der</strong> Mantelsaat von Komponente C und <strong>der</strong> Vermehrungsfläche <strong>der</strong> Kategorie<br />
„Zertifiziertes Saatgut“.<br />
Alle Trennstreifen müssen durchgehend vorhanden sein o<strong>der</strong> hergestellt werden (vor allem<br />
auch in Vorgewenden und an schräg verlaufenden Schlaggrenzen).<br />
Bewertung von Roggenpflanzen in benachbarten Feldbeständen innerhalb <strong>der</strong> Mindestentfernung<br />
Fremdbesatz mit Roggenpflanzen in an<strong>der</strong>en Feldbeständen (z. B. in benachbarten Gerste-<br />
o<strong>der</strong> Weizenschlägen) ist in <strong>die</strong> Bewertung hinsichtlich <strong>der</strong> Mindestentfernung mit einzubeziehen.<br />
Hier<strong>für</strong> gelten folgende Werte:<br />
Tabelle 3: Roggenpflanzen in benachbarten Feldbeständen bei Hybridroggen-<br />
Vermehrung<br />
Kategorie,<br />
Komponente<br />
Basissaatgut<br />
Abstand zur<br />
Vermehrungsfläche<br />
Höchstens zulässige<br />
Anzahl von Roggen-<br />
pflanzen je 150 m²<br />
− Komponente A x B (Mutter) 0 – 250 m 0<br />
250 – 500 m 15<br />
500 – 750 m 75<br />
750 – 1.000 m 300<br />
− Komponente C (Vater) 0 – 150 m 0<br />
150 – 300 m 15<br />
300 – 450 m 75<br />
450 – 600 m 300<br />
Zertifiziertes Saatgut<br />
− ohne Mantelsaat 0 – 100 m 0<br />
100 – 200 m 15<br />
200 – 300 m 75<br />
300 – 500 m 300<br />
− mit Mantelsaat 0 – 100 m 15<br />
100 – 200 m 75<br />
200 – 500 m 300<br />
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