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SEACLASS 9 PANAMAX-BULKER „MV COAL AGE“ - Scope

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Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der KGAL einen Geschäfts -<br />

besorgungsvertrag geschlossen, der einen Konzeptionsteil<br />

(Abschnitt 1), einen Verwaltungsabschnitt (Abschnitt 2)<br />

sowie einen Abschnitt hinsichtlich der Verwertung des<br />

Schiffes (Abschnitt 3) enthält.<br />

Für die Erstellung des Fondskonzeptes (Abschnitt 1) sowie<br />

dessen Umsetzung inklusive Erstellung des Beteiligungs -<br />

prospektes, die Erarbeitung der Gesellschaftsstruktur, die<br />

Einarbeitung der Grundkonzeption in Kalkulationsprogramme,<br />

der Durchführung des Erwerbs des Schiffes, der Einrichtung<br />

der Investorenverwaltung und Buchführung sowie der<br />

Bereitstellung der organisatorischen Struktur erhält die<br />

KGAL eine einmalige Vergütung in Höhe von USD 650.000<br />

zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

die mit Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals,<br />

spätestens aber mit Eigentumserwerb des<br />

Schiffes zur Zahlung fällig ist. Die von der KGAL für die<br />

Fondsgesellschaft verauslagten Kosten wie beispielsweise<br />

für die Prospekterstellung, die Steuer- und Rechtsberatung,<br />

Prüfungskosten oder Kosten des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

werden der KGAL von der Fondsgesellschaft zusätzlich<br />

erstattet. Die Haftung der KGAL im Zusammenhang<br />

mit der Fondskonzepterstellung ist auf die Höhe ihrer erhaltenen<br />

Vergütung begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten<br />

nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Weiter hat die Fondsgesellschaft die KGAL mit der laufenden<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich der<br />

Erledigung sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung<br />

der Investoren und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

beauftragt (Abschnitt 2). Der Verwaltungsvertrag ist<br />

unbefristet und endet mit Vollbeendigung der Fondsgesellschaft;<br />

das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die KGAL erhält<br />

bis zur Veräußerung des Schiffes für die von ihr übernommenen<br />

Verwaltungstätigkeiten eine Kommission von 0,5%<br />

der mit dem jetzigen Charterer vereinbarten Charterrate<br />

bzw. bei Abschluss einer Anschlusscharter 1 % der täglichen<br />

Charterraten, sowie eine Vergütung in Höhe von USD<br />

105.000 p. a. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab<br />

Eigentumserwerb am Schiff. Die Vergütung erhöht sich ab<br />

dem Jahr 2012 jährlich um 3 %. Des Weiteren erhält die<br />

KGAL bei Veräußerung des Schiffes pauschal USD 60.000 für<br />

die bei der Liquidation anfallenden Tätigkeiten.<br />

Für die Fondsverwaltung ist die Haftung der KGAL, ihrer<br />

gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den<br />

unmittelbaren Schaden und je Haftungsfall auf den Betrag<br />

ihrer erhaltenen Jahresvergütung begrenzt. Die Haftungs -<br />

begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Ferner ist in Abschnitt 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

geregelt, dass die KGAL bei der Veräußerung des Schiffes die<br />

administrativen Tätigkeiten übernehmen und den Veräußerungsprozess<br />

koordinieren soll. Die KGAL kann sich dabei<br />

auch Dritter bedienen. Das Erfolgshonorar bei Veräußerung<br />

des Schiffes beträgt 1 % des erzielten Verkaufserlöses.<br />

Die KGAL ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine andere<br />

Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar zu<br />

100 % von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um<br />

einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem<br />

Recht. Gerichtsstand ist München.<br />

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