SEACLASS 9 PANAMAX-BULKER „MV COAL AGE“ - Scope
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Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der KGAL einen Geschäfts -<br />
besorgungsvertrag geschlossen, der einen Konzeptionsteil<br />
(Abschnitt 1), einen Verwaltungsabschnitt (Abschnitt 2)<br />
sowie einen Abschnitt hinsichtlich der Verwertung des<br />
Schiffes (Abschnitt 3) enthält.<br />
Für die Erstellung des Fondskonzeptes (Abschnitt 1) sowie<br />
dessen Umsetzung inklusive Erstellung des Beteiligungs -<br />
prospektes, die Erarbeitung der Gesellschaftsstruktur, die<br />
Einarbeitung der Grundkonzeption in Kalkulationsprogramme,<br />
der Durchführung des Erwerbs des Schiffes, der Einrichtung<br />
der Investorenverwaltung und Buchführung sowie der<br />
Bereitstellung der organisatorischen Struktur erhält die<br />
KGAL eine einmalige Vergütung in Höhe von USD 650.000<br />
zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
die mit Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals,<br />
spätestens aber mit Eigentumserwerb des<br />
Schiffes zur Zahlung fällig ist. Die von der KGAL für die<br />
Fondsgesellschaft verauslagten Kosten wie beispielsweise<br />
für die Prospekterstellung, die Steuer- und Rechtsberatung,<br />
Prüfungskosten oder Kosten des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
werden der KGAL von der Fondsgesellschaft zusätzlich<br />
erstattet. Die Haftung der KGAL im Zusammenhang<br />
mit der Fondskonzepterstellung ist auf die Höhe ihrer erhaltenen<br />
Vergütung begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten<br />
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Weiter hat die Fondsgesellschaft die KGAL mit der laufenden<br />
Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich der<br />
Erledigung sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung<br />
der Investoren und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
beauftragt (Abschnitt 2). Der Verwaltungsvertrag ist<br />
unbefristet und endet mit Vollbeendigung der Fondsgesellschaft;<br />
das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die KGAL erhält<br />
bis zur Veräußerung des Schiffes für die von ihr übernommenen<br />
Verwaltungstätigkeiten eine Kommission von 0,5%<br />
der mit dem jetzigen Charterer vereinbarten Charterrate<br />
bzw. bei Abschluss einer Anschlusscharter 1 % der täglichen<br />
Charterraten, sowie eine Vergütung in Höhe von USD<br />
105.000 p. a. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab<br />
Eigentumserwerb am Schiff. Die Vergütung erhöht sich ab<br />
dem Jahr 2012 jährlich um 3 %. Des Weiteren erhält die<br />
KGAL bei Veräußerung des Schiffes pauschal USD 60.000 für<br />
die bei der Liquidation anfallenden Tätigkeiten.<br />
Für die Fondsverwaltung ist die Haftung der KGAL, ihrer<br />
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den<br />
unmittelbaren Schaden und je Haftungsfall auf den Betrag<br />
ihrer erhaltenen Jahresvergütung begrenzt. Die Haftungs -<br />
begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Ferner ist in Abschnitt 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
geregelt, dass die KGAL bei der Veräußerung des Schiffes die<br />
administrativen Tätigkeiten übernehmen und den Veräußerungsprozess<br />
koordinieren soll. Die KGAL kann sich dabei<br />
auch Dritter bedienen. Das Erfolgshonorar bei Veräußerung<br />
des Schiffes beträgt 1 % des erzielten Verkaufserlöses.<br />
Die KGAL ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />
aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine andere<br />
Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar zu<br />
100 % von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um<br />
einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Der Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem<br />
Recht. Gerichtsstand ist München.<br />
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