amedes Abrechnungsnews Ausgabe Juli 2023
Newsletter für ärztliche Einsender*innen der amedes-Gruppe sowie für andere interessierte Ärzt*innen
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AMEDES ABRECHNUNGSNEWS<br />
AUSGABE 3 | JULI <strong>2023</strong><br />
11.. Kleines Blutbild in der Mutterschaftsvorsorge<br />
52. Aufgemerkt: Früherer Screening-Zeitpunkt auf<br />
Hepatitis-B-Virusinfektionen (Mu-RL)<br />
53. Der Knackpunkt der Komplexziffern im EBM<br />
64. Osteoporosediagnostik<br />
75. Differentialdiagnostik:<br />
Erblicher Diabetes mellitus – MODY<br />
NEU<br />
76. Abrechnung von Blutabnahmen bei Stammzellspendern<br />
77. Good to know: Ausnahmekennziffer 32020<br />
HLA-Diagnostik<br />
78. Erhöhung der Gebührensätze der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung<br />
1. Kleines Blutbild in der Mutterschaftsvorsorge<br />
GYNÄKOLOGIE<br />
In der Schwangerschaft gehören Vorsorgeuntersuchungen zum festen Bestandteil gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherungen<br />
(PKV). 1<br />
GKV<br />
Die vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedeten<br />
Mutterschaftsrichtlinien (Mu-RL) sehen eine Erstuntersuchung<br />
vor, die u. a. die Messung des Hämoglobinwertes (Hb) beinhaltet.<br />
Wenn die Bestimmung des Hb-Wertes in der Erstuntersuchung unauffällig<br />
(≥11,2 g/100 ml) ist, sind ab der 24. Schwangerschaftswoche<br />
(SSW) laut Mu-RL Kontrolluntersuchungen im Abstand<br />
von vier, ab der 32. SSW im Abstand von zwei Wochen vorgesehen.<br />
2<br />
Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist hierfür die Gebührenordnungsposition<br />
(GOP) 01770 „Betreuung einer Schwangeren“<br />
maßgeblich, über welche die Leistungen der Praxis analog der Mu-RL<br />
(inkl. Hb-Bestimmung) einmal im Quartal und maximal viermal in<br />
der Schwangerschaft abgerechnet werden. Somit ist die routinehafte<br />
Überprüfung des unauffällig gemessenen Hb-Wertes nicht einzeln<br />
berechnungsfähig, da sie obligat in der GOP 01770 enthalten ist.<br />
PKV<br />
Ein etwas anderes Bild zeigt sich in der Gebührenordnung für Ärzte<br />
(GOÄ). Hier ist die Bestimmung des Hb-Wertes in der Ziffer 23 „Erste<br />
Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft“ geregelt. Die<br />
Folgeuntersuchungen sind mit der Ziffer 24 „Untersuchungen im<br />
Schwangerschaftsverlauf“ abgegolten, wobei die in der korrespondieren<br />
den GOP 01770 inbegriffenen Laboruntersuchungen gesondert<br />
neben der Ziffer 24 GOÄ berechenbar sind. 4 Dabei gelten die Abstände<br />
der oben genannten Zeitintervalle der Mu-RL.<br />
Ursächlich hierfür ist, dass die Musterbedingungen der PKV auf den<br />
gesetzlich eingeführten Programmen, wie u. a. den Mu-RL, basieren. 5<br />
Wichtig ist, dass in der GOÄ die alleinige Hb-Bestimmung (ohne weitere<br />
Blutbildbestandteile) nur bei Erbringung in den eigenen Praxisräumen<br />
oder im Rahmen von Hausbesuchen erfolgen kann (siehe Ziffer<br />
3517 in M I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen<br />
Praxis). 6<br />
Die Erbringung findet durch Beauftragung in der privaten Laborgemeinschaft<br />
oder im Praxislabor statt. Wenn der Hb erniedrigt (≤11,1<br />
g/100 ml) ist oder Abklärungsbedarf besteht, ist die Anforderung<br />
eines kleinen Blutbildes mit entsprechendem ICD-10-Code (O99.0)<br />
kurativ über Muster 10/10A möglich.<br />
Eine Ausnahmeregelung bei Vertretungspatientinnen, im Notfall und<br />
bei Mit- bzw. Weiterbehandlung bildet die AKZ 32007 (Ausnahmekennziffer).<br />
In diesem Rahmen ist die Beauftragung des kleinen<br />
Blutbildes per Muster 10/10A möglich und budgetbefreit, wenn die<br />
Praxis die GOP 01770 nicht abrechnen kann. 3 Wird die Hb-Bestimmung<br />
entsprechend der GOP 32038 als Einzelposition im Eigenlabor<br />
erbracht, ist diese einzeln berechnungsfähig.<br />
KLEINES BLUTBILD<br />
GKV<br />
PKV<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1
2. AUFGEMERKT: Früherer Screening-Zeitpunkt<br />
auf Hepatitis-B-Virusinfektionen (Mu-RL)<br />
Am 30. Juni <strong>2023</strong> wurde mit in Kraft treten des Beschlusses vom<br />
G-BA der Zeitpunkt des Screenings auf das Hepatitis B-Virus-<br />
Antigen (HBsAg) in den Mu-RL vorverlegt. Damit wird die Richtlinie<br />
an die bereits geltende S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion –<br />
Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ angeglichen.<br />
Der Zeitpunkt des Screenings auf das HBsAg sollte so früh wie<br />
möglich erfolgen, sodass bereits nach Ende des ersten Trimenons<br />
und vor der 28. SSW mit einer Therapie (wenn erforderlich) begonnen<br />
werden kann. In Abschnitt C „Serologische Untersuchungen und<br />
Maßnahmen während der Schwangerschaft“ unter Punkt eins finden<br />
sich daher fortan folgende Analysen:<br />
• Treponema pallidum (TPHA/Lues-Serologie),<br />
• ggf. Röteln-IgG (nur wenn kein Nachweis über zwei Impfungen<br />
oder keine Antikörperbestimmung dokumentiert vorliegen),<br />
• ggf. ein HIV-Test (auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher<br />
Beratung der Schwangeren),<br />
• Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D der Mutter,<br />
• Antikörper-Suchtest (AK),<br />
• Untersuchung auf Hepatitis B-Virus-Antigen (HBsAg). 7<br />
MU-RL<br />
WEITERE HINWEISE:<br />
HEPATITIS B<br />
SCHWANGERSCHAFT<br />
GYNÄKOLOGIE<br />
• Die Untersuchungen erfolgen aus einer Blutentnahme.<br />
• Die HBsAg-Untersuchung entfällt, wenn eine Immunität bspw. bei<br />
nachweisbarer Schutzimpfung vorliegt.<br />
• Bei positivem Ergebnis soll die Schwangere behandelt und das<br />
Neugeborene post partum aktiv/passiv immunisiert werden.<br />
• Gesunden Schwangeren (ohne Immunschutz) mit erhöhtem<br />
Expositionsrisiko sollte eine Impfung empfohlen werden.<br />
• Anpassungen im Mutterpass werden entsprechend vorgenommen.<br />
3. Der Knackpunkt der Komplexziffern im EBM<br />
WISSENSSPEICHER<br />
Innerhalb eines Leistungskomplexes werden<br />
Einzelleistungen mehrerer besonders<br />
häufiger Behandlungsschritte sowie Laboranalysen<br />
zusammengefasst und sind mit<br />
der Angabe der zugehörigen GOP in der<br />
Abrechnung abgegolten. Diese bereits abgegoltenen<br />
Laborleistungen müssen zur<br />
Vermeidung einer doppelten Abrechnung<br />
in der eigenen Praxis oder über eine private<br />
Laborgemeinschaft erbracht werden.<br />
Darüberhi nausgehende Laboruntersuchungen<br />
sind über den Muster 10/10A Schein wie<br />
gewohnt anforderbar.<br />
In den allgemeinen Bestimmungen des EBM<br />
ist die Abrechnung der Komplexziffern näher<br />
beschrieben. Dort heißt es bspw., dass bei<br />
behandlungs-, krankheits- oder arztfallbezogenen<br />
Komplexen mind. ein persönlicher<br />
Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben<br />
muss, soweit in den Leistungsbeschreib<br />
ungen nicht anders angegeben. Weiterhin<br />
ist bei inhaltsgleichen GOPen der Komplex<br />
einer Einzelleistung vorzuziehen. Existiert<br />
zusätzlich noch eine Pauschale, ist diese<br />
wiederum ggü. der Komplexziffer zu favorisieren.<br />
3<br />
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wird<br />
demnach bei fälschlicher Angabe die jeweilig<br />
abgerechneten Einzelleistungen in eine<br />
Komplexleistung umwandeln, wenn es eine<br />
solche Inhaltsgleiche im EBM gibt. Allerdings<br />
ist im EBM nicht immer ganz eindeutig<br />
für KV und Ärzt*innen betitelt, welche GOP<br />
einen Leistungskomplex darstellt. GOPen<br />
ohne genaue Wortkennzeichnung, aber mit<br />
mehreren Teilleistungen sind ebenfalls als<br />
Komplexleistungen zu verstehen. Diese Teilleistungen<br />
gelten als unselbstständig und<br />
können nicht gesondert abgerechnet werden.<br />
Eine Auflistung dieser befindet sich im<br />
Anhang 1 des EBM. Die Herausforderung der<br />
korrekten Abrechnung liegt darin, die zutreffenden<br />
Komplexe zu kennen. Korrekturen<br />
seitens der KV sollten demnach kritisch geprüft<br />
werden. 8<br />
BEISPIEL EINER KOMPLEXZIFFER: GOP 01770<br />
GOP 01770 „Betreuung einer Schwangeren gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung<br />
während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)“<br />
Auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen, dass es sich um einen Leistungskomplex<br />
handelt. Der obligate Leistungsinhalt allerdings listet<br />
weitere Behandlungsschritte auf, welche innerhalb der 01770 bereits<br />
abgegolten sind. Nur wenn alle diese obligaten Leistungen erbracht<br />
worden sind, ist die Komplexziffer abrechenbar. Hierunter fallen<br />
laut Mu-RL auch Laboruntersuchungen wie bspw. die Hämoglobinbestimmung,<br />
welche dann in der Praxis selbst oder in der privaten<br />
Laborgemeinschaft erbracht werden müssen.<br />
„Obligater Leistungsinhalt:<br />
• Beratungen und Untersuchungen gemäß der Mu-RL,<br />
• Ultraschalluntersuchungen nach Anlage 1a ggf. mit Biometrie ohne<br />
systematische Untersuchung der fetalen Morphologie und Anlage<br />
1b der Mu-RL,<br />
• Bilddokumentation(en),<br />
• Dokumentation im Mutterpass“. 3<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 2
4. Osteoporosediagnostik<br />
ÜBERGREIFENDES<br />
Osteoporose ist die häufigste aller Knochenerkrankungen, bei der es zu einem erhöhten<br />
Frakturrisiko kommt. In Deutschland leiden etwa 4 bis 6 Millionen Menschen an dieser Erkrankung,<br />
von denen 80 % weiblich sind. 9<br />
Es wird zwischen einer primären Osteoporose, die postmenopausal<br />
(Typ 1) oder altersassoziiert (Typ 2) entsteht, und einer sekundä ren<br />
Osteoporose infolge einer zugrundeliegenden Primärerkrankung unterschieden.<br />
10 Die Leitlinien des Dachverbands der Deutschsprachigen<br />
Wissenschaftlichen Osteologischen Gesellschaften e.V.<br />
(DVO) empfehlen eine Basisdiagnostik bei Frauen und Männern ab<br />
dem 70. Lebensjahr und bei Vorliegen eines osteoporotischen Risikos<br />
bereits ab dem 50. Lebensjahr.<br />
Zur Basisdiagnostik gehören u. a. eine Knochendichtemessung und<br />
Laboruntersuchungen zum Ausschluss sekundärer Ursachen. 11 Eine<br />
Osteodensitometrie nach EBM GOP 34600 wird erst dann von der<br />
GKV übernommen, wenn die Entscheidung für eine Osteoporosetherapie<br />
vom Ergebnis zu erwarten ist.<br />
Um ein frühzeitiges Risiko einer primären Osteoporose zu erkennen,<br />
ist die Bestimmung eines Osteoblasten- (Kochenaufbau) und<br />
eines Osteoklastenmarkers (Knochenabbau) im Rahmen einer<br />
Spezialdiagnostik relevant. 12,13 Eine Übersicht dieser findet sich in der<br />
folgenden Tabelle:<br />
BEISPIELE FÜR MARKER DES KNOCHENAUF UND -ABBAUS 14,15<br />
Osteoblastenmarker Referenzbereich Osteoklastenmarker Referenzbereich<br />
Knochenspezifische alkalische<br />
Phosphatase (bALP)<br />
Frauen (prämenopausal):<br />
4,7 - 27,0 µg/l<br />
Frauen (postmenopausal):<br />
5,5 - 27,1 µg/l<br />
Männer:<br />
5,7 – 32,9 µg/l<br />
Beta-Crosslaps (CTX)<br />
Frauen (prämenopausal):<br />
0,034 - 0,635 ng/ml<br />
Frauen (postmenopausal):<br />
0,034 - 1,037 ng/ml<br />
Männer:<br />
0,038 - 0,724 ng/ml<br />
N-terminales Prokollagen Typ-I-<br />
Propeptid (PINP)<br />
Erwachsene:<br />
27,7 - 127,6 ng/ml<br />
Pyridinolin-Crosslinks<br />
Frauen (> 25 Jahre):<br />
3,00 - 7,40 mmol/nmol Kreatinin<br />
Männer (> 25 Jahre):<br />
2,30 - 5,40 nmol/nmol Kreatinin<br />
N-Mid-Osteocalcin<br />
Frauen (≥ 31 Jahre):<br />
4,00 – 12,0 µg/l<br />
Männer (≥ 31 Jahre):<br />
4,00 – 12,0 µg/l<br />
Tartrat-resistente saure<br />
Phosphatase (TRAP5b)<br />
Frauen:<br />
1,2 – 4,1 U/l<br />
Männer:<br />
1,5 – 4,8 U/l<br />
Ausschlaggebend für die Qualität der Marker ist deren<br />
Stabilität, wodurch falsche Messwerte infolge von<br />
Kreuzreaktionen mit Abbauprodukten vermieden werden.<br />
Aufgrund dessen werden als Knochenstoffwechselmarker<br />
bALP und CTX empfohlen. CTX sind die am<br />
weit verbreitetsten Serumbiomarker für den Knochenstoffwechsel<br />
und selbst bei Raumtemperatur stabil, wodurch<br />
der Probenversand vereinfacht wird. Erhöhte CTX-<br />
Spiegel weisen auf eine erhöhte Knochenresorption hin.<br />
bALP lässt ebenfalls einen direkten Rückschluss auf die<br />
Knochenaktivität zu und ist oftmals erhöht, wenn eine<br />
gesteigerte Knochenformation vorliegt. 13 Die CTX-Bestimmung<br />
kann beispielsweise im Rahmen der Osteoporosevorsorge<br />
bei Frauen ab 50 Jahren postmenopausal<br />
als IGeL zur Risikoabschätzung angeboten werden. 12<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 3
5. Differentialdiagnostik: Erblicher Diabetes mellitus – MODY<br />
Unter dem Begriff Maturity-onset diabetes of the young (MODY)<br />
werden verschiedene erblich bedingte Diabetestypen zusammengefasst.<br />
Die Häufigkeit wird auf zwei bis fünf Prozent aller<br />
Diabetiker*innen weltweit geschätzt. Dieser spezifische Typ des Diabetes<br />
mellitus wird fälschlicherweise häufig initial als Typ-1- oder<br />
Typ-2-Diabetes mellitus diagnostiziert. 16,17,18<br />
MODY ist die Bezeichnung für genetische Defekte der ß-Zellfunktion<br />
und manifestiert sich mit langsamem Beginn im Jugend- bis zum<br />
frühen Erwachsenenalter. Die klinischen Merkmale der MODY variieren<br />
je nach genetischer Ätiologie. 16,19 Die betroffenen Patient*innen<br />
sind meist normalgewichtig und weisen eine positive Familienanamnese<br />
auf (≥ drei Generationen). Die Patient*innen weisen eine Nüchternhyperglykämie<br />
von meist >144 mg/dl auf, neigen nicht zur<br />
Ketoazidose und haben messbare Serum-C-Peptid- und Plasmainsulin-Werte.<br />
Der Nachweis der Autoantikörper ist negativ, ebenso liegt<br />
keine Insulinresistenz vor. Die häufigsten MODY-Typen sind Typ 1, 2,<br />
3 und 5, mit je Typ unterschiedlichen Verläufen (bspw. MODY5: u. a.<br />
Diabetes mit Progression, Nierenzysten, Lebererkrankungen) und<br />
Therapieoptionen (bspw. bei MODY1: First line: Sulfonylharnstoffe,<br />
Second line: Glucagon-like Peptide 1-Rezeptorantagonisten, Insulin;<br />
bei MODY2: Therapie nur in Schwangerschaft empfohlen). 16<br />
Diese häufigen Formen sind für ≥80 % der MODY-Erkrankungen<br />
verantwortlich. 20 Andere MODY-Typen sind sehr selten, können aber<br />
im Rahmen der NGS-Diagnostik als Stufendiagnostik mit untersucht<br />
werden. Die spezifische Diagnose einer erblichen Diabetesform<br />
hat für Patient*innen, welche an einer der MODY-Formen erkrankt<br />
sind, somit therapeutische Relevanz. Das Befundergebnis kann zu<br />
einer Pathogenese-orientierten Umstellung der bisher etablierten<br />
Therapie führen und somit die Lebensqualität verbessern. 18<br />
TIPPS ZUR DIAGNOSTIK:<br />
• Die Untersuchung erfolgt durch Next-Generation-Sequencing (NGS) und ist mittels Einsendung einer Blutprobe (EDTA) und<br />
Beauftragung per Facharztanforderungsschein möglich. 21<br />
• Die Molekulargenetische Analyse ist budgetfrei und wird somit nicht in die Berechnung des arztspezifischen Fallwerts (Wirtschaftlichkeitsbonus)<br />
einbezogen. 3<br />
• Die diagnostische genetische Untersuchung bei einem Verdacht auf MODY kann nach Aufklärung und schriftlich dokumentierter<br />
Einwilligung durch jede/n Ärzt*in veranlasst werden. 22<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 4
GOOD TO KNOW: AUSNAHMEKENNZIFFER 3<strong>2023</strong><br />
6. Abrechnung von Blutabnahmen bei Stammzellspendern<br />
Hausärzt*innen können bei der Suche nach Spender*innen<br />
im Kampf gegen den Blutkrebs unterstützen. Die drei<br />
größten Institutionen im Bereich der Stammzellspende in<br />
Deutschland sind die DKMS, die Deutsche Stammzellspenderdatei<br />
und die Stefan-Morsch-Stiftung. 23,24 Oftmals wohnen<br />
Spender*innen weit entfernt von den Standorten für die<br />
Typisierung, für weitere Tests eines/einer bereits typisierten<br />
Spender*in oder für Bestätigungstests. Die dafür notwendigen<br />
Blutabnahmen können auch von Hausärzt*innen durchgeführt<br />
und abgerechnet werden.<br />
VORGEHEN<br />
Das erforderliche Abnahmematerial (Röhrchen, Vacuettenhalter<br />
und das Sicherheitsentnahmeset) wird von dem jeweiligen<br />
Institut an den/die Spender*in gesendet. Dazu muss diese/r<br />
sich für eine Knochenmarksspende registriert haben. Der/die<br />
Patient*in bringt das Abnahmematerial zur Blutentnahme bei<br />
dem/der Hausärzt*in mit, anschließend soll die Blutprobe in<br />
einer vorfrankierten und adressierten Versandbox über den normalen<br />
Postweg versendet werden. Bei Bestätigungstests für<br />
Patient*innen im Ausland erfolgt der Transport bei der Deutschen<br />
Stammzellspenderdatei durch eine/n Kurier*in.<br />
ABRECHNUNG<br />
Der/die Hausärzt*in kann die Blutentnahme der Deutschen<br />
Stammzellspenderdatei oder der Stefan-Morsch-Stiftung<br />
privatärztlich nach GOÄ 250 mit einem maximalen Steigerungsfaktor<br />
von 1,8 in Rechnung stellen. 6,24,25 Da es sich um keine<br />
Leistung der GKV handelt, kann keine Versichertenpauschale<br />
abgerechnet werden. 24<br />
7. Good to Know: Ausnahmekennziffer 32020 HLA-Diagnostik<br />
GOOD TO KNOW:<br />
Ausnahmekennziffern<br />
Voraussetzung für eine erfolgsversprechende<br />
AKZ 32020:<br />
HLA-Diagnostik vor<br />
einer Organ-, Gewebe-<br />
Transplantation ist die Kompatibilität der Gewebemerkmale<br />
Humane Leukozyten-Antigene<br />
(HLA) auf der Oberfläche von Körperzellen<br />
oder hämatopoetischen<br />
Stammzelltranszwischen<br />
Empfänger*in und Spender*in. 26<br />
Aus diesem Grund regeln Gesetze und<br />
plantation und/oder<br />
Richtlinien, wie etwa das Transplantationsgesetz<br />
(TPG), die Organ- und Gewebespende<br />
immunsuppressive<br />
Therapie nach erfolgter<br />
Transplantation<br />
in Deutschland. 27 Zu den Untersuchungen gehören<br />
umfangreiche, virologische und molekularbiologische<br />
Tests sowie spezielle transplantationsvorbereitende<br />
immungenetische Untersuchungen. Die Kompatibilität<br />
der Gewebsmerkmale lässt sich mittels einer HLA-Typisierung bestimmen.<br />
25 Ebenso lassen sich mittels HLA-Diagnostik HLA-Antikörper<br />
suchen und HLA-Differenzierungen durchführen. 28 Dadurch sollen auch<br />
Komplikationen, wie etwa die Graft-versus-Host-Erkrankung (GvHD),<br />
vermieden werden. 25<br />
Bei entsprechender Indikation und Angabe der AKZ 32020 ist die Möglichkeit<br />
gegeben, die Diagnostik ohne Einbezug in die Berechnung des<br />
arztspezifischen Fallwertes (Wirtschaftlichkeitsbonus) zu veranlassen.<br />
INHALT: 3<br />
• Klinisch-chemische Untersuchungen: 32374, 32379<br />
• Virologische Untersuchungen: 32784<br />
• Molekularbiologische Untersuchungen: 32843, 32844<br />
• Immungenetische Untersuchungen:<br />
- Transplantationsvorbereitende immungenetische<br />
Untersuchungen: 32901, 32902, 32904, 32906, 32908, 32910,<br />
32911, 32915, 32916, 32917, 32918<br />
- Allgemeine immungenetische Untersuchungen: 32939,<br />
32940, 32941, 32942, 32943<br />
HINWEISE: 3<br />
• Haus-, Kinder- und Jugendärzt*innen können mit der GOP 01480<br />
(7,47 €) Beratungen zur Organspende alle zwei Kalenderjahre pro<br />
Versicherte*n ab Vollendung des 14. Lebensjahres abrechnen. #<br />
• Im Behandlungsfall können mehrere Ausnahmekennziffern zutreffen<br />
und daher nebeneinander angegeben werden.<br />
#<br />
Weitere Erläuterungen zu der GOP 01480 sind im Artikel<br />
fünf der Newsletter-<strong>Ausgabe</strong> <strong>2023</strong> Q1 zu finden.<br />
8. ERHÖHUNG<br />
… der Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(UV-GOÄ) zum 1. <strong>Juli</strong> um fünf Prozent.<br />
Zwischen den Trägern der Unfallversicherungen<br />
und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
wurde eine lineare Honorarsteigerung über fünf<br />
Jahre ausgehandelt. Die höhere Vergütung betrifft<br />
alle Ärzt*innen, die für die gesetzliche Unfallversicherung<br />
tätig sind und gilt für alle Leistungen,<br />
beispielsweise bei einem Wege- oder Arbeitsunfall<br />
nach dem Leistungs- und Gebührenverzeichnis der<br />
Unfallversicherung berechnungsfähig sind. 29<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 5
Quellen:<br />
1 Kassenärztliche Bundesvereinigung (<strong>2023</strong>): Mutterschaftsvorsorge.<br />
Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/mutterschaftsvorsorge.php.<br />
2 Gemeinsamer Bundesausschuss (1985): Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />
ärztliche Betruung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien").<br />
Zuletzt geändert am 16.02.<strong>2023</strong>. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/19/.<br />
3 Kassenärztliche Bundesvereinigung (<strong>2023</strong>): Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM). Stand: 3.<br />
Quartal <strong>2023</strong>. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/arztgruppen_ebm.php.<br />
4 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2012): Nr.24 GOÄ bei präpartaler Untersuchung<br />
berechnungsfähig?. Verfügbar unter: https://www.iww.de/cb/privatliquidation/geburtshilfe-nr-<br />
24-goae-bei-praepartaler-untersuchung-berechnungsfaehig-f56583.<br />
5 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2008): Die Vorsorgeuntersuchungen bei Privatpatientinnen.<br />
Verfügbar unter: https://www.iww.de/cb/archiv/der-goae-spiegel-die-vorsorgeuntersuchungen-bei-privatpatientinnen-f24771.<br />
6 Gebührenordnung für Ärzte (Bundesrechtsverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. November<br />
1982 (BGBl. I S. 1522), zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 21. Oktober 2019<br />
(BGBl. I S. 1470). Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/.<br />
7 Gemeinsamer Bundesausschuss (<strong>2023</strong>): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine<br />
Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Prüfung des Zeitpunkts des Screenings auf Hepatitis B im<br />
Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschafts-Richtlinien. Verfügbar unter: https://<br />
www.g-ba.de/beschluesse/5984/.<br />
8 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2005): Was ist ein Komplex?. Klarstellung wird<br />
angestrebt. Verfügbar unter: https://www.iww.de/aaa/archiv/ebm-2000plus-was-ist-ein-komplexklarstellung-wird-angestrebt-f21634.<br />
9 Amgen Inc. (<strong>2023</strong>): Osteoporose. Was ist Osteoporose. Daten und Fakten. Verfügbar unter:<br />
https://www.iww.de/cb/archiv/der-goae-spiegel-die-vorsorgeuntersuchungen-bei-privatpatientinnen-f24771.<br />
10 Amgen Inc. (<strong>2023</strong>): Osteoporose. Was ist Osteoporose. Primäre Osteoporose. Veränderungen im<br />
Knochenstoffwechsel als Ursache. Verfügbar unter: https://www.osteoporose.de/osteoporose/<br />
formen/primaere-osteoporose.<br />
11 DVO (2017): Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen<br />
und bei Männern. "Leitlinie des Dachverbands der Deutschsprachigen Wissenschaftlichen Osteologischen<br />
Gesellschaften e.V.". Zuletzt geändert am 21.02.2019. Verfügbar unter: https://www.<br />
dv-osteologie.org/uploads/Leitlinie%202017/Finale%20Version%20Leitlinie%20Osteoporose%20<br />
2017_end.pdf.<br />
12 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2012): Weil Vorsorge in der GKV nicht reicht:<br />
Sinnvolle Labor-IGeL anbieten. Verfügbar unter: https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/vorsorgeuntersuchungen-weil-vorsorge-in-der-gkv-nicht-reicht-sinnvolle-labor-igel-anbieten-f61927.<br />
13 Obermayer-Pietisch, B.; Schwetz, V. (2016): Biochemische Marker des Knochenstoffwechsels und<br />
ihre Bedeutung. In: Z Rheumatol. 75: 451–458. DOI [10.1007/s00393-016-0083-5].<br />
14 Endokrinologikum aesuLabor (<strong>2023</strong>): Online-Leistungsverzeichnis. Verfügbar unter: https://www.<br />
endokrinologikum-aesculabor.de/leistungsverzeichnis/hormone/parameter/knochenspezifischealkalische-phospatase.html.<br />
15 Budnik, LT.; Baur, X.; Harth, V.; Hahn, A. (2016): Alternative drugs go global: possible lead and/or<br />
mercury intoxication from imported natural health products and a need for scientifically evaluated<br />
poisoning monitoring from environmental exposures. In: "J Occup Med Toxicol." 11:49. https://<br />
occup-med.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12995-016-0139-0.<br />
16 Landgraf, R. et al. (2022): Therapie des Typ-2-Diabetes. In: Diabetologie und Stoffwechsel 2022.<br />
17 (S02): 159-204. [Doi: 10.1055/a-1789-5650].<br />
17 Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (<strong>2023</strong>): Versteckte Genetik. In: Labor erleben Magazin.<br />
<strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2023</strong>. Verfügbar unter: https://www.alm-ev.de/aktivitaeten/labor-erleben-magazin/.<br />
18 Deutsche Diabetes Gesellschaft (2017): Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle des Diabetes<br />
mellitus im Kindes- und Jugendalter. S3-Leitlinie der DDG und AGPD 2015. AWMF-Registernummer<br />
057-016. Verfügbar unter: https://www.ddg.info/fileadmin/user_upload/05_Behandlung/01_<br />
Leitlinien/Evidenzbasierte_Leitlinien/2016/DM_im_Kinder-_und_Jugendalter-final-2016-20170223.<br />
pdf.<br />
19 Naylor, R.; Knight Johnson, A.; del Gaudio, D. (2018): Maturity-Onset Diabetes of the Young Overview.<br />
In: "GeneReviews®." Verfügbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK500456/.<br />
20 Diabinfo. Das Diabetes Informationsportal (<strong>2023</strong>): Genetische Defekte der Betazellfunktion:<br />
MODY-Diabetes. Verfügbar unter: https://www.diabinfo.de/leben/andere-diabetesformen/modydiabetes.html.<br />
21 <strong>amedes</strong> genetics (<strong>2023</strong>): Erkrankung Diabetes mellitus, MODY. Verfügbar unter: https://www.<br />
<strong>amedes</strong>-genetics.de/krankheiten/krankheit/detail/diabetes-mellitus-mody-differentialdiagnostik.<br />
html.<br />
22 Gendiagnostikgesetz (GenDG) – Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (<strong>2023</strong>): § 7<br />
Arztvorbehalt Abs. 1. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__7.html.<br />
23 Stefan Morsch Stiftung (<strong>2023</strong>): Werde Lebensretter:in. Verfügbar unter: https://stefan-morschstiftung.com/.<br />
24 DKMS (<strong>2023</strong>): Wir besiegen Blutkrebs!. Verfügbar unter: https://www.dkms.de/.<br />
25 Deutsche Stammzellspenderdatei (<strong>2023</strong>): Information für Hausärzte. Verfügbar unter: https://<br />
www.stammzellspenderdatei.de/mediziner/informationen.<br />
26 Blutspende SRK Schweiz (<strong>2023</strong>): HLA-Merkmale und Vererbung. Verfügbar unter: https://www.<br />
blutstammzellspende.ch/de/hintergrundinformationen/hla-merkmale-und-vererbung.<br />
27 Organspende (<strong>2023</strong>): Gesetze und Richtlinien regeln die Organ- und Gewebespende. Verfügbar<br />
unter: https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/gesetze-und-richtlinien/.<br />
28 Deutsches Rotes Kreuz (<strong>2023</strong>): HLA-Antikörper. Verfügbar unter: https://www.blutspendedienstwest.de/transfusionsmedizin/informationsmaterial/hla-antikoerper.<br />
29 Ständige Gebührenkommission (<strong>2023</strong>): "Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52<br />
des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger." (Stand: 01.07.<strong>2023</strong>). Verfügbar unter:<br />
https://www.kbv.de/media/sp/<strong>2023</strong>-05-04_UV-GOAE_Beschluesse_05.04.<strong>2023</strong>.pdf.<br />
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