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amedes Abrechnungsnews Ausgabe Juli 2023

Newsletter für ärztliche Einsender*innen der amedes-Gruppe sowie für andere interessierte Ärzt*innen

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AMEDES ABRECHNUNGSNEWS<br />

AUSGABE 3 | JULI <strong>2023</strong><br />

11.. Kleines Blutbild in der Mutterschaftsvorsorge<br />

52. Aufgemerkt: Früherer Screening-Zeitpunkt auf<br />

Hepatitis-B-Virusinfektionen (Mu-RL)<br />

53. Der Knackpunkt der Komplexziffern im EBM<br />

64. Osteoporosediagnostik<br />

75. Differentialdiagnostik:<br />

Erblicher Diabetes mellitus – MODY<br />

NEU<br />

76. Abrechnung von Blutabnahmen bei Stammzellspendern<br />

77. Good to know: Ausnahmekennziffer 32020<br />

HLA-Diagnostik<br />

78. Erhöhung der Gebührensätze der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung<br />

1. Kleines Blutbild in der Mutterschaftsvorsorge<br />

GYNÄKOLOGIE<br />

In der Schwangerschaft gehören Vorsorgeuntersuchungen zum festen Bestandteil gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherungen<br />

(PKV). 1<br />

GKV<br />

Die vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedeten<br />

Mutterschaftsrichtlinien (Mu-RL) sehen eine Erstuntersuchung<br />

vor, die u. a. die Messung des Hämoglobinwertes (Hb) beinhaltet.<br />

Wenn die Bestimmung des Hb-Wertes in der Erstuntersuchung unauffällig<br />

(≥11,2 g/100 ml) ist, sind ab der 24. Schwangerschaftswoche<br />

(SSW) laut Mu-RL Kontrolluntersuchungen im Abstand<br />

von vier, ab der 32. SSW im Abstand von zwei Wochen vorgesehen.<br />

2<br />

Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist hierfür die Gebührenordnungsposition<br />

(GOP) 01770 „Betreuung einer Schwangeren“<br />

maßgeblich, über welche die Leistungen der Praxis analog der Mu-RL<br />

(inkl. Hb-Bestimmung) einmal im Quartal und maximal viermal in<br />

der Schwangerschaft abgerechnet werden. Somit ist die routinehafte<br />

Überprüfung des unauffällig gemessenen Hb-Wertes nicht einzeln<br />

berechnungsfähig, da sie obligat in der GOP 01770 enthalten ist.<br />

PKV<br />

Ein etwas anderes Bild zeigt sich in der Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ). Hier ist die Bestimmung des Hb-Wertes in der Ziffer 23 „Erste<br />

Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft“ geregelt. Die<br />

Folgeuntersuchungen sind mit der Ziffer 24 „Untersuchungen im<br />

Schwangerschaftsverlauf“ abgegolten, wobei die in der korrespondieren<br />

den GOP 01770 inbegriffenen Laboruntersuchungen gesondert<br />

neben der Ziffer 24 GOÄ berechenbar sind. 4 Dabei gelten die Abstände<br />

der oben genannten Zeitintervalle der Mu-RL.<br />

Ursächlich hierfür ist, dass die Musterbedingungen der PKV auf den<br />

gesetzlich eingeführten Programmen, wie u. a. den Mu-RL, basieren. 5<br />

Wichtig ist, dass in der GOÄ die alleinige Hb-Bestimmung (ohne weitere<br />

Blutbildbestandteile) nur bei Erbringung in den eigenen Praxisräumen<br />

oder im Rahmen von Hausbesuchen erfolgen kann (siehe Ziffer<br />

3517 in M I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen<br />

Praxis). 6<br />

Die Erbringung findet durch Beauftragung in der privaten Laborgemeinschaft<br />

oder im Praxislabor statt. Wenn der Hb erniedrigt (≤11,1<br />

g/100 ml) ist oder Abklärungsbedarf besteht, ist die Anforderung<br />

eines kleinen Blutbildes mit entsprechendem ICD-10-Code (O99.0)<br />

kurativ über Muster 10/10A möglich.<br />

Eine Ausnahmeregelung bei Vertretungspatientinnen, im Notfall und<br />

bei Mit- bzw. Weiterbehandlung bildet die AKZ 32007 (Ausnahmekennziffer).<br />

In diesem Rahmen ist die Beauftragung des kleinen<br />

Blutbildes per Muster 10/10A möglich und budgetbefreit, wenn die<br />

Praxis die GOP 01770 nicht abrechnen kann. 3 Wird die Hb-Bestimmung<br />

entsprechend der GOP 32038 als Einzelposition im Eigenlabor<br />

erbracht, ist diese einzeln berechnungsfähig.<br />

KLEINES BLUTBILD<br />

GKV<br />

PKV<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1


2. AUFGEMERKT: Früherer Screening-Zeitpunkt<br />

auf Hepatitis-B-Virusinfektionen (Mu-RL)<br />

Am 30. Juni <strong>2023</strong> wurde mit in Kraft treten des Beschlusses vom<br />

G-BA der Zeitpunkt des Screenings auf das Hepatitis B-Virus-<br />

Antigen (HBsAg) in den Mu-RL vorverlegt. Damit wird die Richtlinie<br />

an die bereits geltende S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion –<br />

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ angeglichen.<br />

Der Zeitpunkt des Screenings auf das HBsAg sollte so früh wie<br />

möglich erfolgen, sodass bereits nach Ende des ersten Trimenons<br />

und vor der 28. SSW mit einer Therapie (wenn erforderlich) begonnen<br />

werden kann. In Abschnitt C „Serologische Untersuchungen und<br />

Maßnahmen während der Schwangerschaft“ unter Punkt eins finden<br />

sich daher fortan folgende Analysen:<br />

• Treponema pallidum (TPHA/Lues-Serologie),<br />

• ggf. Röteln-IgG (nur wenn kein Nachweis über zwei Impfungen<br />

oder keine Antikörperbestimmung dokumentiert vorliegen),<br />

• ggf. ein HIV-Test (auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher<br />

Beratung der Schwangeren),<br />

• Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D der Mutter,<br />

• Antikörper-Suchtest (AK),<br />

• Untersuchung auf Hepatitis B-Virus-Antigen (HBsAg). 7<br />

MU-RL<br />

WEITERE HINWEISE:<br />

HEPATITIS B<br />

SCHWANGERSCHAFT<br />

GYNÄKOLOGIE<br />

• Die Untersuchungen erfolgen aus einer Blutentnahme.<br />

• Die HBsAg-Untersuchung entfällt, wenn eine Immunität bspw. bei<br />

nachweisbarer Schutzimpfung vorliegt.<br />

• Bei positivem Ergebnis soll die Schwangere behandelt und das<br />

Neugeborene post partum aktiv/passiv immunisiert werden.<br />

• Gesunden Schwangeren (ohne Immunschutz) mit erhöhtem<br />

Expositionsrisiko sollte eine Impfung empfohlen werden.<br />

• Anpassungen im Mutterpass werden entsprechend vorgenommen.<br />

3. Der Knackpunkt der Komplexziffern im EBM<br />

WISSENSSPEICHER<br />

Innerhalb eines Leistungskomplexes werden<br />

Einzelleistungen mehrerer besonders<br />

häufiger Behandlungsschritte sowie Laboranalysen<br />

zusammengefasst und sind mit<br />

der Angabe der zugehörigen GOP in der<br />

Abrechnung abgegolten. Diese bereits abgegoltenen<br />

Laborleistungen müssen zur<br />

Vermeidung einer doppelten Abrechnung<br />

in der eigenen Praxis oder über eine private<br />

Laborgemeinschaft erbracht werden.<br />

Darüberhi nausgehende Laboruntersuchungen<br />

sind über den Muster 10/10A Schein wie<br />

gewohnt anforderbar.<br />

In den allgemeinen Bestimmungen des EBM<br />

ist die Abrechnung der Komplexziffern näher<br />

beschrieben. Dort heißt es bspw., dass bei<br />

behandlungs-, krankheits- oder arztfallbezogenen<br />

Komplexen mind. ein persönlicher<br />

Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben<br />

muss, soweit in den Leistungsbeschreib<br />

ungen nicht anders angegeben. Weiterhin<br />

ist bei inhaltsgleichen GOPen der Komplex<br />

einer Einzelleistung vorzuziehen. Existiert<br />

zusätzlich noch eine Pauschale, ist diese<br />

wiederum ggü. der Komplexziffer zu favorisieren.<br />

3<br />

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wird<br />

demnach bei fälschlicher Angabe die jeweilig<br />

abgerechneten Einzelleistungen in eine<br />

Komplexleistung umwandeln, wenn es eine<br />

solche Inhaltsgleiche im EBM gibt. Allerdings<br />

ist im EBM nicht immer ganz eindeutig<br />

für KV und Ärzt*innen betitelt, welche GOP<br />

einen Leistungskomplex darstellt. GOPen<br />

ohne genaue Wortkennzeichnung, aber mit<br />

mehreren Teilleistungen sind ebenfalls als<br />

Komplexleistungen zu verstehen. Diese Teilleistungen<br />

gelten als unselbstständig und<br />

können nicht gesondert abgerechnet werden.<br />

Eine Auflistung dieser befindet sich im<br />

Anhang 1 des EBM. Die Herausforderung der<br />

korrekten Abrechnung liegt darin, die zutreffenden<br />

Komplexe zu kennen. Korrekturen<br />

seitens der KV sollten demnach kritisch geprüft<br />

werden. 8<br />

BEISPIEL EINER KOMPLEXZIFFER: GOP 01770<br />

GOP 01770 „Betreuung einer Schwangeren gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung<br />

während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)“<br />

Auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen, dass es sich um einen Leistungskomplex<br />

handelt. Der obligate Leistungsinhalt allerdings listet<br />

weitere Behandlungsschritte auf, welche innerhalb der 01770 bereits<br />

abgegolten sind. Nur wenn alle diese obligaten Leistungen erbracht<br />

worden sind, ist die Komplexziffer abrechenbar. Hierunter fallen<br />

laut Mu-RL auch Laboruntersuchungen wie bspw. die Hämoglobinbestimmung,<br />

welche dann in der Praxis selbst oder in der privaten<br />

Laborgemeinschaft erbracht werden müssen.<br />

„Obligater Leistungsinhalt:<br />

• Beratungen und Untersuchungen gemäß der Mu-RL,<br />

• Ultraschalluntersuchungen nach Anlage 1a ggf. mit Biometrie ohne<br />

systematische Untersuchung der fetalen Morphologie und Anlage<br />

1b der Mu-RL,<br />

• Bilddokumentation(en),<br />

• Dokumentation im Mutterpass“. 3<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 2


4. Osteoporosediagnostik<br />

ÜBERGREIFENDES<br />

Osteoporose ist die häufigste aller Knochenerkrankungen, bei der es zu einem erhöhten<br />

Frakturrisiko kommt. In Deutschland leiden etwa 4 bis 6 Millionen Menschen an dieser Erkrankung,<br />

von denen 80 % weiblich sind. 9<br />

Es wird zwischen einer primären Osteoporose, die postmenopausal<br />

(Typ 1) oder altersassoziiert (Typ 2) entsteht, und einer sekundä ren<br />

Osteoporose infolge einer zugrundeliegenden Primärerkrankung unterschieden.<br />

10 Die Leitlinien des Dachverbands der Deutschsprachigen<br />

Wissenschaftlichen Osteologischen Gesellschaften e.V.<br />

(DVO) empfehlen eine Basisdiagnostik bei Frauen und Männern ab<br />

dem 70. Lebensjahr und bei Vorliegen eines osteoporotischen Risikos<br />

bereits ab dem 50. Lebensjahr.<br />

Zur Basisdiagnostik gehören u. a. eine Knochendichtemessung und<br />

Laboruntersuchungen zum Ausschluss sekundärer Ursachen. 11 Eine<br />

Osteodensitometrie nach EBM GOP 34600 wird erst dann von der<br />

GKV übernommen, wenn die Entscheidung für eine Osteoporosetherapie<br />

vom Ergebnis zu erwarten ist.<br />

Um ein frühzeitiges Risiko einer primären Osteoporose zu erkennen,<br />

ist die Bestimmung eines Osteoblasten- (Kochenaufbau) und<br />

eines Osteoklastenmarkers (Knochenabbau) im Rahmen einer<br />

Spezialdiagnostik relevant. 12,13 Eine Übersicht dieser findet sich in der<br />

folgenden Tabelle:<br />

BEISPIELE FÜR MARKER DES KNOCHENAUF UND -ABBAUS 14,15<br />

Osteoblastenmarker Referenzbereich Osteoklastenmarker Referenzbereich<br />

Knochenspezifische alkalische<br />

Phosphatase (bALP)<br />

Frauen (prämenopausal):<br />

4,7 - 27,0 µg/l<br />

Frauen (postmenopausal):<br />

5,5 - 27,1 µg/l<br />

Männer:<br />

5,7 – 32,9 µg/l<br />

Beta-Crosslaps (CTX)<br />

Frauen (prämenopausal):<br />

0,034 - 0,635 ng/ml<br />

Frauen (postmenopausal):<br />

0,034 - 1,037 ng/ml<br />

Männer:<br />

0,038 - 0,724 ng/ml<br />

N-terminales Prokollagen Typ-I-<br />

Propeptid (PINP)<br />

Erwachsene:<br />

27,7 - 127,6 ng/ml<br />

Pyridinolin-Crosslinks<br />

Frauen (> 25 Jahre):<br />

3,00 - 7,40 mmol/nmol Kreatinin<br />

Männer (> 25 Jahre):<br />

2,30 - 5,40 nmol/nmol Kreatinin<br />

N-Mid-Osteocalcin<br />

Frauen (≥ 31 Jahre):<br />

4,00 – 12,0 µg/l<br />

Männer (≥ 31 Jahre):<br />

4,00 – 12,0 µg/l<br />

Tartrat-resistente saure<br />

Phosphatase (TRAP5b)<br />

Frauen:<br />

1,2 – 4,1 U/l<br />

Männer:<br />

1,5 – 4,8 U/l<br />

Ausschlaggebend für die Qualität der Marker ist deren<br />

Stabilität, wodurch falsche Messwerte infolge von<br />

Kreuzreaktionen mit Abbauprodukten vermieden werden.<br />

Aufgrund dessen werden als Knochenstoffwechselmarker<br />

bALP und CTX empfohlen. CTX sind die am<br />

weit verbreitetsten Serumbiomarker für den Knochenstoffwechsel<br />

und selbst bei Raumtemperatur stabil, wodurch<br />

der Probenversand vereinfacht wird. Erhöhte CTX-<br />

Spiegel weisen auf eine erhöhte Knochenresorption hin.<br />

bALP lässt ebenfalls einen direkten Rückschluss auf die<br />

Knochenaktivität zu und ist oftmals erhöht, wenn eine<br />

gesteigerte Knochenformation vorliegt. 13 Die CTX-Bestimmung<br />

kann beispielsweise im Rahmen der Osteoporosevorsorge<br />

bei Frauen ab 50 Jahren postmenopausal<br />

als IGeL zur Risikoabschätzung angeboten werden. 12<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 3


5. Differentialdiagnostik: Erblicher Diabetes mellitus – MODY<br />

Unter dem Begriff Maturity-onset diabetes of the young (MODY)<br />

werden verschiedene erblich bedingte Diabetestypen zusammengefasst.<br />

Die Häufigkeit wird auf zwei bis fünf Prozent aller<br />

Diabetiker*innen weltweit geschätzt. Dieser spezifische Typ des Diabetes<br />

mellitus wird fälschlicherweise häufig initial als Typ-1- oder<br />

Typ-2-Diabetes mellitus diagnostiziert. 16,17,18<br />

MODY ist die Bezeichnung für genetische Defekte der ß-Zellfunktion<br />

und manifestiert sich mit langsamem Beginn im Jugend- bis zum<br />

frühen Erwachsenenalter. Die klinischen Merkmale der MODY variieren<br />

je nach genetischer Ätiologie. 16,19 Die betroffenen Patient*innen<br />

sind meist normalgewichtig und weisen eine positive Familienanamnese<br />

auf (≥ drei Generationen). Die Patient*innen weisen eine Nüchternhyperglykämie<br />

von meist >144 mg/dl auf, neigen nicht zur<br />

Ketoazidose und haben messbare Serum-C-Peptid- und Plasmainsulin-Werte.<br />

Der Nachweis der Autoantikörper ist negativ, ebenso liegt<br />

keine Insulinresistenz vor. Die häufigsten MODY-Typen sind Typ 1, 2,<br />

3 und 5, mit je Typ unterschiedlichen Verläufen (bspw. MODY5: u. a.<br />

Diabetes mit Progression, Nierenzysten, Lebererkrankungen) und<br />

Therapieoptionen (bspw. bei MODY1: First line: Sulfonylharnstoffe,<br />

Second line: Glucagon-like Peptide 1-Rezeptorantagonisten, Insulin;<br />

bei MODY2: Therapie nur in Schwangerschaft empfohlen). 16<br />

Diese häufigen Formen sind für ≥80 % der MODY-Erkrankungen<br />

verantwortlich. 20 Andere MODY-Typen sind sehr selten, können aber<br />

im Rahmen der NGS-Diagnostik als Stufendiagnostik mit untersucht<br />

werden. Die spezifische Diagnose einer erblichen Diabetesform<br />

hat für Patient*innen, welche an einer der MODY-Formen erkrankt<br />

sind, somit therapeutische Relevanz. Das Befundergebnis kann zu<br />

einer Pathogenese-orientierten Umstellung der bisher etablierten<br />

Therapie führen und somit die Lebensqualität verbessern. 18<br />

TIPPS ZUR DIAGNOSTIK:<br />

• Die Untersuchung erfolgt durch Next-Generation-Sequencing (NGS) und ist mittels Einsendung einer Blutprobe (EDTA) und<br />

Beauftragung per Facharztanforderungsschein möglich. 21<br />

• Die Molekulargenetische Analyse ist budgetfrei und wird somit nicht in die Berechnung des arztspezifischen Fallwerts (Wirtschaftlichkeitsbonus)<br />

einbezogen. 3<br />

• Die diagnostische genetische Untersuchung bei einem Verdacht auf MODY kann nach Aufklärung und schriftlich dokumentierter<br />

Einwilligung durch jede/n Ärzt*in veranlasst werden. 22<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 4


GOOD TO KNOW: AUSNAHMEKENNZIFFER 3<strong>2023</strong><br />

6. Abrechnung von Blutabnahmen bei Stammzellspendern<br />

Hausärzt*innen können bei der Suche nach Spender*innen<br />

im Kampf gegen den Blutkrebs unterstützen. Die drei<br />

größten Institutionen im Bereich der Stammzellspende in<br />

Deutschland sind die DKMS, die Deutsche Stammzellspenderdatei<br />

und die Stefan-Morsch-Stiftung. 23,24 Oftmals wohnen<br />

Spender*innen weit entfernt von den Standorten für die<br />

Typisierung, für weitere Tests eines/einer bereits typisierten<br />

Spender*in oder für Bestätigungstests. Die dafür notwendigen<br />

Blutabnahmen können auch von Hausärzt*innen durchgeführt<br />

und abgerechnet werden.<br />

VORGEHEN<br />

Das erforderliche Abnahmematerial (Röhrchen, Vacuettenhalter<br />

und das Sicherheitsentnahmeset) wird von dem jeweiligen<br />

Institut an den/die Spender*in gesendet. Dazu muss diese/r<br />

sich für eine Knochenmarksspende registriert haben. Der/die<br />

Patient*in bringt das Abnahmematerial zur Blutentnahme bei<br />

dem/der Hausärzt*in mit, anschließend soll die Blutprobe in<br />

einer vorfrankierten und adressierten Versandbox über den normalen<br />

Postweg versendet werden. Bei Bestätigungstests für<br />

Patient*innen im Ausland erfolgt der Transport bei der Deutschen<br />

Stammzellspenderdatei durch eine/n Kurier*in.<br />

ABRECHNUNG<br />

Der/die Hausärzt*in kann die Blutentnahme der Deutschen<br />

Stammzellspenderdatei oder der Stefan-Morsch-Stiftung<br />

privatärztlich nach GOÄ 250 mit einem maximalen Steigerungsfaktor<br />

von 1,8 in Rechnung stellen. 6,24,25 Da es sich um keine<br />

Leistung der GKV handelt, kann keine Versichertenpauschale<br />

abgerechnet werden. 24<br />

7. Good to Know: Ausnahmekennziffer 32020 HLA-Diagnostik<br />

GOOD TO KNOW:<br />

Ausnahmekennziffern<br />

Voraussetzung für eine erfolgsversprechende<br />

AKZ 32020:<br />

HLA-Diagnostik vor<br />

einer Organ-, Gewebe-<br />

Transplantation ist die Kompatibilität der Gewebemerkmale<br />

Humane Leukozyten-Antigene<br />

(HLA) auf der Oberfläche von Körperzellen<br />

oder hämatopoetischen<br />

Stammzelltranszwischen<br />

Empfänger*in und Spender*in. 26<br />

Aus diesem Grund regeln Gesetze und<br />

plantation und/oder<br />

Richtlinien, wie etwa das Transplantationsgesetz<br />

(TPG), die Organ- und Gewebespende<br />

immunsuppressive<br />

Therapie nach erfolgter<br />

Transplantation<br />

in Deutschland. 27 Zu den Untersuchungen gehören<br />

umfangreiche, virologische und molekularbiologische<br />

Tests sowie spezielle transplantationsvorbereitende<br />

immungenetische Untersuchungen. Die Kompatibilität<br />

der Gewebsmerkmale lässt sich mittels einer HLA-Typisierung bestimmen.<br />

25 Ebenso lassen sich mittels HLA-Diagnostik HLA-Antikörper<br />

suchen und HLA-Differenzierungen durchführen. 28 Dadurch sollen auch<br />

Komplikationen, wie etwa die Graft-versus-Host-Erkrankung (GvHD),<br />

vermieden werden. 25<br />

Bei entsprechender Indikation und Angabe der AKZ 32020 ist die Möglichkeit<br />

gegeben, die Diagnostik ohne Einbezug in die Berechnung des<br />

arztspezifischen Fallwertes (Wirtschaftlichkeitsbonus) zu veranlassen.<br />

INHALT: 3<br />

• Klinisch-chemische Untersuchungen: 32374, 32379<br />

• Virologische Untersuchungen: 32784<br />

• Molekularbiologische Untersuchungen: 32843, 32844<br />

• Immungenetische Untersuchungen:<br />

- Transplantationsvorbereitende immungenetische<br />

Untersuchungen: 32901, 32902, 32904, 32906, 32908, 32910,<br />

32911, 32915, 32916, 32917, 32918<br />

- Allgemeine immungenetische Untersuchungen: 32939,<br />

32940, 32941, 32942, 32943<br />

HINWEISE: 3<br />

• Haus-, Kinder- und Jugendärzt*innen können mit der GOP 01480<br />

(7,47 €) Beratungen zur Organspende alle zwei Kalenderjahre pro<br />

Versicherte*n ab Vollendung des 14. Lebensjahres abrechnen. #<br />

• Im Behandlungsfall können mehrere Ausnahmekennziffern zutreffen<br />

und daher nebeneinander angegeben werden.<br />

#<br />

Weitere Erläuterungen zu der GOP 01480 sind im Artikel<br />

fünf der Newsletter-<strong>Ausgabe</strong> <strong>2023</strong> Q1 zu finden.<br />

8. ERHÖHUNG<br />

… der Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(UV-GOÄ) zum 1. <strong>Juli</strong> um fünf Prozent.<br />

Zwischen den Trägern der Unfallversicherungen<br />

und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

wurde eine lineare Honorarsteigerung über fünf<br />

Jahre ausgehandelt. Die höhere Vergütung betrifft<br />

alle Ärzt*innen, die für die gesetzliche Unfallversicherung<br />

tätig sind und gilt für alle Leistungen,<br />

beispielsweise bei einem Wege- oder Arbeitsunfall<br />

nach dem Leistungs- und Gebührenverzeichnis der<br />

Unfallversicherung berechnungsfähig sind. 29<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 5


Quellen:<br />

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung (<strong>2023</strong>): Mutterschaftsvorsorge.<br />

Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/mutterschaftsvorsorge.php.<br />

2 Gemeinsamer Bundesausschuss (1985): Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />

ärztliche Betruung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien").<br />

Zuletzt geändert am 16.02.<strong>2023</strong>. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/19/.<br />

3 Kassenärztliche Bundesvereinigung (<strong>2023</strong>): Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM). Stand: 3.<br />

Quartal <strong>2023</strong>. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/arztgruppen_ebm.php.<br />

4 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2012): Nr.24 GOÄ bei präpartaler Untersuchung<br />

berechnungsfähig?. Verfügbar unter: https://www.iww.de/cb/privatliquidation/geburtshilfe-nr-<br />

24-goae-bei-praepartaler-untersuchung-berechnungsfaehig-f56583.<br />

5 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2008): Die Vorsorgeuntersuchungen bei Privatpatientinnen.<br />

Verfügbar unter: https://www.iww.de/cb/archiv/der-goae-spiegel-die-vorsorgeuntersuchungen-bei-privatpatientinnen-f24771.<br />

6 Gebührenordnung für Ärzte (Bundesrechtsverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. November<br />

1982 (BGBl. I S. 1522), zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 21. Oktober 2019<br />

(BGBl. I S. 1470). Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/.<br />

7 Gemeinsamer Bundesausschuss (<strong>2023</strong>): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine<br />

Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Prüfung des Zeitpunkts des Screenings auf Hepatitis B im<br />

Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschafts-Richtlinien. Verfügbar unter: https://<br />

www.g-ba.de/beschluesse/5984/.<br />

8 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2005): Was ist ein Komplex?. Klarstellung wird<br />

angestrebt. Verfügbar unter: https://www.iww.de/aaa/archiv/ebm-2000plus-was-ist-ein-komplexklarstellung-wird-angestrebt-f21634.<br />

9 Amgen Inc. (<strong>2023</strong>): Osteoporose. Was ist Osteoporose. Daten und Fakten. Verfügbar unter:<br />

https://www.iww.de/cb/archiv/der-goae-spiegel-die-vorsorgeuntersuchungen-bei-privatpatientinnen-f24771.<br />

10 Amgen Inc. (<strong>2023</strong>): Osteoporose. Was ist Osteoporose. Primäre Osteoporose. Veränderungen im<br />

Knochenstoffwechsel als Ursache. Verfügbar unter: https://www.osteoporose.de/osteoporose/<br />

formen/primaere-osteoporose.<br />

11 DVO (2017): Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen<br />

und bei Männern. "Leitlinie des Dachverbands der Deutschsprachigen Wissenschaftlichen Osteologischen<br />

Gesellschaften e.V.". Zuletzt geändert am 21.02.2019. Verfügbar unter: https://www.<br />

dv-osteologie.org/uploads/Leitlinie%202017/Finale%20Version%20Leitlinie%20Osteoporose%20<br />

2017_end.pdf.<br />

12 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (2012): Weil Vorsorge in der GKV nicht reicht:<br />

Sinnvolle Labor-IGeL anbieten. Verfügbar unter: https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/vorsorgeuntersuchungen-weil-vorsorge-in-der-gkv-nicht-reicht-sinnvolle-labor-igel-anbieten-f61927.<br />

13 Obermayer-Pietisch, B.; Schwetz, V. (2016): Biochemische Marker des Knochenstoffwechsels und<br />

ihre Bedeutung. In: Z Rheumatol. 75: 451–458. DOI [10.1007/s00393-016-0083-5].<br />

14 Endokrinologikum aesuLabor (<strong>2023</strong>): Online-Leistungsverzeichnis. Verfügbar unter: https://www.<br />

endokrinologikum-aesculabor.de/leistungsverzeichnis/hormone/parameter/knochenspezifischealkalische-phospatase.html.<br />

15 Budnik, LT.; Baur, X.; Harth, V.; Hahn, A. (2016): Alternative drugs go global: possible lead and/or<br />

mercury intoxication from imported natural health products and a need for scientifically evaluated<br />

poisoning monitoring from environmental exposures. In: "J Occup Med Toxicol." 11:49. https://<br />

occup-med.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12995-016-0139-0.<br />

16 Landgraf, R. et al. (2022): Therapie des Typ-2-Diabetes. In: Diabetologie und Stoffwechsel 2022.<br />

17 (S02): 159-204. [Doi: 10.1055/a-1789-5650].<br />

17 Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (<strong>2023</strong>): Versteckte Genetik. In: Labor erleben Magazin.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2023</strong>. Verfügbar unter: https://www.alm-ev.de/aktivitaeten/labor-erleben-magazin/.<br />

18 Deutsche Diabetes Gesellschaft (2017): Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle des Diabetes<br />

mellitus im Kindes- und Jugendalter. S3-Leitlinie der DDG und AGPD 2015. AWMF-Registernummer<br />

057-016. Verfügbar unter: https://www.ddg.info/fileadmin/user_upload/05_Behandlung/01_<br />

Leitlinien/Evidenzbasierte_Leitlinien/2016/DM_im_Kinder-_und_Jugendalter-final-2016-20170223.<br />

pdf.<br />

19 Naylor, R.; Knight Johnson, A.; del Gaudio, D. (2018): Maturity-Onset Diabetes of the Young Overview.<br />

In: "GeneReviews®." Verfügbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK500456/.<br />

20 Diabinfo. Das Diabetes Informationsportal (<strong>2023</strong>): Genetische Defekte der Betazellfunktion:<br />

MODY-Diabetes. Verfügbar unter: https://www.diabinfo.de/leben/andere-diabetesformen/modydiabetes.html.<br />

21 <strong>amedes</strong> genetics (<strong>2023</strong>): Erkrankung Diabetes mellitus, MODY. Verfügbar unter: https://www.<br />

<strong>amedes</strong>-genetics.de/krankheiten/krankheit/detail/diabetes-mellitus-mody-differentialdiagnostik.<br />

html.<br />

22 Gendiagnostikgesetz (GenDG) – Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (<strong>2023</strong>): § 7<br />

Arztvorbehalt Abs. 1. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__7.html.<br />

23 Stefan Morsch Stiftung (<strong>2023</strong>): Werde Lebensretter:in. Verfügbar unter: https://stefan-morschstiftung.com/.<br />

24 DKMS (<strong>2023</strong>): Wir besiegen Blutkrebs!. Verfügbar unter: https://www.dkms.de/.<br />

25 Deutsche Stammzellspenderdatei (<strong>2023</strong>): Information für Hausärzte. Verfügbar unter: https://<br />

www.stammzellspenderdatei.de/mediziner/informationen.<br />

26 Blutspende SRK Schweiz (<strong>2023</strong>): HLA-Merkmale und Vererbung. Verfügbar unter: https://www.<br />

blutstammzellspende.ch/de/hintergrundinformationen/hla-merkmale-und-vererbung.<br />

27 Organspende (<strong>2023</strong>): Gesetze und Richtlinien regeln die Organ- und Gewebespende. Verfügbar<br />

unter: https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/gesetze-und-richtlinien/.<br />

28 Deutsches Rotes Kreuz (<strong>2023</strong>): HLA-Antikörper. Verfügbar unter: https://www.blutspendedienstwest.de/transfusionsmedizin/informationsmaterial/hla-antikoerper.<br />

29 Ständige Gebührenkommission (<strong>2023</strong>): "Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52<br />

des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger." (Stand: 01.07.<strong>2023</strong>). Verfügbar unter:<br />

https://www.kbv.de/media/sp/<strong>2023</strong>-05-04_UV-GOAE_Beschluesse_05.04.<strong>2023</strong>.pdf.<br />

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