amedes Abrechnungsnews Ausgabe April 2024
Newsletter für ärztliche Einsender*innen der amedes-Gruppe sowie für andere interessierte Ärzt*innen
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AMEDES ABRECHNUNGSNEWS<br />
AUSGABE 2 | APRIL <strong>2024</strong><br />
11.. Einmaliges Hepatitis Screening im Check-up 35<br />
52. Versorgung chronischer Wunden durch Hausärzte –<br />
postoperative Versorgung<br />
53. Wissenswertes zu Hybrid-DRG<br />
64. Hyperkalziämie nach der Menopause<br />
<br />
75. Verlängerung des Authentifizierungszuschlages der<br />
Videosprechstunde<br />
66. Laboruntersuchungen korrekt angefordert<br />
77. GOOD TO KNOW: Ausnahmekennziffer 32017 –<br />
Stoffwechselerkrankungen bei Kinder und Jugendlichen<br />
1. Einmaliges Hepatitis Screening im Check-up 35 ALLGEMEINMEDIZIN<br />
Das Screening auf die Virusinfektionen Hepatitis<br />
B und C (HBV, HCV) wird seit Oktober 2021<br />
von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />
einmalig ab dem 35. Lebensjahr im Rahmen der<br />
Gesundheitsuntersuchung übernommen. Ab diesem<br />
Alter darf die Gesundheitsuntersuchung alle<br />
drei Kalenderjahre durchgeführt werden. 1<br />
INHALT<br />
• HBV-Screening mittels HBs-Antigen (nur für Personen ohne<br />
bekannte Impfung und mit unbekanntem Infektionsstatus) bzw.<br />
HCV-Screening (nur für Personen mit unbekanntem Infektionsstatus)<br />
mittels Antikörper-Suchtest.<br />
• Bei reaktivem serologischen Suchtest erfolgt eine Bestätigungsdiagnostik<br />
mittels entsprechender PCR. 1<br />
LABORANFORDERUNG<br />
Damit die Untersuchung präventiv und somit budgetfrei stattfinden<br />
kann, muss dies auf dem Laborüberweisungsschein Muster 10 per<br />
Kreuzsetzung vermerkt werden. Außerdem ist für die Durchführung<br />
einer PCR, falls erforderlich, die Einsendung einer EDTA-Monovette<br />
derselben Blutentnahme unbedingt notwendig. 2 Weitere Untersuchungen<br />
sind gem. Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie nicht in diesem<br />
Auftrag vorgesehen und würden einer gesonderten Monovette<br />
sowie Anforderung bedürfen. 1<br />
MELDEPFLICHT<br />
Ist eine Virushepatitis mittels PCR-Analyse nachgewiesen, besteht<br />
eine gesetzliche Meldepflicht gem. § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG),<br />
und im Falle einer akuten Virushepatitis zusätzlich die Meldepflicht<br />
nach § 6 IfSG seitens des/der behandelnden Ärzt*in. 3<br />
EINZUSENDENDES MATERIAL<br />
1. Serum-/Heparinmonovette für das HBs-Antigen und/oder HCV<br />
Screening mittels Antikörper-Suchtest,<br />
2. EDTA-Monovette ausschließlich für die ggf. notwendige HBVoder<br />
HCV-PCR.<br />
Fehlt die EDTA-Monovette, kann die Untersuchung bei einem reaktiven<br />
Suchtest nicht abschließend erfolgen, da dieser allein noch keine<br />
Infektion beweisen kann.<br />
ABRECHNUNG DES HEPATITIS SCREENINGS (EBM) 4,5<br />
GOP Leistung €-Wert, Q2 <strong>2024</strong><br />
01732 Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen 38,90 €<br />
01734<br />
Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion<br />
Einmalig ab dem 35. Lebensjahr berechnungsfähig.<br />
4,89 €<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1
2. Versorgung chronischer Wunden durch Hausärzte –<br />
postoperative Versorgung<br />
Kleinere Verletzungen heilen meist schnell. Schließt sich die Wunde<br />
z. B. nach einem operativen Eingriff allerdings nur sehr langsam und<br />
heilt trotz Behandlung innerhalb von vier bis zwölf Wochen nicht<br />
ab, spricht man von einer chronischen Wunde. 6 In diesem Fall erfolgt<br />
die postoperative Wundversorgung oftmals durch Hausärzt*innen<br />
und kann mit ICD-10-Code T81.- kodiert werden. 7 Im Folgenden<br />
werden beispielhaft die zur postoperativen Versorgung chronischer<br />
#<br />
GOP<br />
Wunden relevanten Abrechnungsziffern für Hausärzt*innen aufgeführt.<br />
Dabei wird zwischen dem Erst- und Folgekontakt des/der<br />
Patient*in bei dem/der Behandler*in unterschieden. Die Größe der<br />
zu versorgenden Wunde ist dabei weder für die Abrechnung nach<br />
dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) noch nach der Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) relevant. 4<br />
BEISPIELE FÜR LEISTUNGEN IM RAHMEN DER POSTOPERATIVEN VERSORGUNG CHRONISCHER WUNDEN<br />
IN DER HAUSÄRZTLICHEN PRAXIS 4,8<br />
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)<br />
Leistung<br />
03000 Versichertenpauschale<br />
Gestaffelt nach Alter, hier bspw.:<br />
ab Beginn des 55. bis zum<br />
vollendeten 75. Lebensjahr.<br />
03220 Zuschlag zur GOP 03000 (s. o.) für<br />
die Behandlung und Betreuung von<br />
Patient*innen mit mind. einer lebensverändernden<br />
chron. Erkrankung<br />
1x im Behandlungsfall und mit<br />
persönlichem APK # abrechenbar.<br />
03230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch<br />
(erforderl. aufgrund von Art<br />
und Schwere der Erkrankung)<br />
Gesprächsdauer von mind. 10 Min.<br />
€-Wert,<br />
Q2 <strong>2024</strong><br />
Ziffer<br />
Erstkonsultation<br />
17,66 € 1 Beratung<br />
15,51 €<br />
15,28 €<br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />
Leistung<br />
U. a. nicht neben Nr. 3 und Nr. 34<br />
abrechenbar. Bei längerer Beratung<br />
3,5-fache Steigerung möglich.<br />
7 Vollständige körperliche Untersuchung<br />
Neben GOÄ 800 abrechenbar.<br />
25,30 € 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht<br />
02310 Behandlungskomplex einer/von<br />
3 persönlichen APK # abrechenbar. ## Abtragen von Nekrosen an einer Wunde<br />
sekundär heilenden Wunde(n)<br />
1x im Behandlungsfall und mit mind.<br />
primär heilt oder Entzündungserscheinungen<br />
oder Eiterungen aufweist – auch<br />
03221 Zuschlag zur GOP 03220 (s. o.)<br />
Zweiter persönlicher APK.<br />
APK – Arzt-Patienten-Kontakt.<br />
Folgekonsultation<br />
4,77 €<br />
200 Verband<br />
Neben GOÄ 2006 abrechenbar, da keine<br />
chirurgische Leistung.<br />
€-Wert,<br />
Faktor 2,3<br />
10,72 €<br />
21,45 €<br />
8,45 €<br />
6,03 €<br />
5 Symptombezogene Untersuchung ### 10,72 €<br />
##<br />
Nicht abrechenbar beim diabetischen Fuß, beim chron. venösen Ulcus cruris, bei chron. venöser Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, beim Lymphödem und bei<br />
oberflächlichen tiefen Beinvenenthrombosen.<br />
###<br />
Beim Folgekontakt können zusätzlich die GOÄ Ziffern 7, 20 und 2006 abgerechnet werden.<br />
ALLGEMEINMEDIZIN<br />
HINWEISE<br />
• Zur Klärung einer evtl. erforderlichen Antibiose kann die Ausnahmekennziffer (AKZ) 32004 angegeben werden.<br />
• Die Kassenärztliche Vereinigung setzt zu den aufgeführten Gebührenordnungspositionen (GOPen) automatisch die GOPen 03020,<br />
03040, 03060, 03061, 03222 und 32001 hinzu.<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 2
3. Wissenswertes zu Hybrid-DRG WISSENSSPEICHER<br />
Mit Beginn des Jahres <strong>2024</strong> wurde die<br />
spezielle sektorengleiche Vergütung<br />
mittels der sogenannten Hybrid-<br />
DRG-Verordnung vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit eingeführt.<br />
Mit selektierten Leistungen zu bestimmten<br />
Hernieneingriffen, wie<br />
z. B. der Entfernung von Harnleitersteinen,<br />
Ovariektomie, Arthrodesen<br />
der Zehengelenke sowie<br />
die Exzision eines Sinus pilonidalis,<br />
wurde eine Art „Startkatalog“ in Anlage<br />
1 der Hybrid-DRG-Verordnung definiert. Grundlage hierfür bildet<br />
§ 115f SGB V „Spezielle sektorengleiche Vergütung; Verordnungsermächtigung“,<br />
welcher mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz<br />
am 20.12.2022 eingeführt wurde. Aktuell ist die Hybrid-DRG-Verordnung<br />
bis zum 31.12.<strong>2024</strong> befristet. 9<br />
Ziel der Hybrid-DRG (Diagnosebezogene Fallgruppen (Diagnosis Related<br />
Groups)) ist es, eine spezielle sektorengleiche Vergütung zu<br />
schaffen, unabhängig davon, ob die Leistung ambulant oder stationär<br />
erbracht wird. Dadurch soll das Potential des ambulanten Sektors<br />
gefördert und eine Entlastung des in den Krankenhäusern tätigen<br />
Pflegepersonals sowie eine Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung angestrebt werden. 10 Zusätzlich<br />
können beispielsweise stationäre Behandlungen im Krankenhaus<br />
mit einer maximalen Verweildauer von bis zu drei Tagen ambulant erbracht<br />
und mit der Hybrid-DRG über eine Fallpauschale abgerechnet<br />
werden. 11<br />
ABRECHNUNG DER VERGÜTUNG<br />
Die Anlage 2 der Hybrid-DRG-Verordnung definiert die Fallpauschalen<br />
der Hybrid-DRG aus Anlage 1, sofern die genannte Leistung eine<br />
aus dem Definitionshandbuch „aG-DRG German Diagnosis Related<br />
Groups Version <strong>2024</strong>“ des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />
vom 28.11.2023 stammt. 12<br />
Die Hybrid-DRG ist für die gesamte Dauer der erbrachten Leistungen<br />
einmal berechnungsfähig und umfasst alle Leistungen und Aufwände<br />
im Zusammenhang mit der Behandlung des/der Versicherten.<br />
Die Fallpauschale rechnet dann die Einrichtung ab, die den Eingriff<br />
vorgenommen hat. Nach § 115f SGB V können dies die Praxis, das medizinische<br />
Versorgungszentrum (MVZ) oder das Krankenhaus sein. 13<br />
Die Hybrid-DRG stellt ein neues Vergütungssystem dar, welches<br />
den stationären Sektor entlasten und den ambulanten<br />
Sektor stärken soll.<br />
4. Hyperkalziämie nach der Menopause<br />
GYNÄKOLOGIE<br />
Bei der Hyperkalziämie handelt es sich häufig um einen Zufallsbefund<br />
im Rahmen einer Osteoporosediagnostik, da sie oftmals asymptomatisch<br />
verläuft. Etwa ein Prozent der Gesamtbevölkerung und drei Prozent<br />
der Frauen nach der Menopause weisen einen leicht erhöhten<br />
Kalziumwert auf.<br />
URSACHE<br />
Eine Hyperkalziämie liegt vor, wenn die Serumkonzentration des<br />
auf Albumin adaptierten Gesamtkalziums > 10,4 mg/dl (>2,60<br />
mmol/l) beträgt oder die Konzentration des ionisierten Kalziums im<br />
Serum bei > 5,2 mg/dl (>1,30 mmol/l) liegt. 14 Bei etwa der Hälfte der<br />
Betroffenen ist als Ursache vornehmlich ein primärer Hyperparathyreoidismus<br />
(pHPT) anzuführen. Dabei schüttet die Nebenschilddrüse,<br />
bedingt durch eine Überfunktion, unkontrolliert Parathormon aus. 15<br />
DIAGNOSTIK<br />
Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie empfiehlt einen erhöhten<br />
Kalziumwert im Serum immer abzuklären, da selbst eine leichte<br />
Erhöhung Erkrankungen wie u. a. Nierensteine, Fatigue, Osteoporose,<br />
Gefäßerkrankungen und Magen-Darm-Beschwerden hervorrufen kann.<br />
Oftmals tritt eine Hyperkalziämie aber auch als Symptom einer primären<br />
Erkrankung auf. Zur Abklärung einer Hyperkalziämie ist daher<br />
eine ausführliche Anamnese wichtig. Diese beinhaltet die Analyse<br />
einer möglichen Tumorvorgeschichte und Medikamenteneinnahme<br />
(z. B. Wassertabletten, vor allem Thiazide und Vitamin D Präparate). Im<br />
Verlauf der weiteren Diagnostik schließt sich die zweimalige Messung<br />
sowohl des auf Albumin adaptierten als auch des ionisierten Kalziums<br />
an. 16 Sind die Werte in beiden Messungen zu hoch, wird das Parathormon<br />
und 25-OH-Vitamin D3 bestimmt. Zur weiteren Differenzialdiagnostik<br />
lassen sich die Bestimmung des Phosphats und die Untersuchung<br />
des 24 Stunden Sammelurins nennen. Ebenfalls relevant ist<br />
eine Sonographie der Schilddrüse und Nebenschilddrüse. 17<br />
Fortsetzung auf Seite 4<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 3
Fortsetzung von Seite 3<br />
GOP<br />
BEISPIELE FÜR LEISTUNGEN IM RAHMEN DER NIERENFUNKTIONSDIAGNOSTIK IN DER HAUSÄRZTLICHEN PRAXIS 4,8<br />
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)<br />
Leistung<br />
33012 Sonographische Untersuchung der<br />
Schilddrüse mittels B-Mode-Verfahren<br />
1x pro Sitzung abrechenbar.<br />
€-Wert,<br />
Q2 <strong>2024</strong><br />
Ziffer<br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />
Leistung<br />
€-Wert<br />
(Faktor 2,3)<br />
9,19 € 417 Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse 28,15 €<br />
420 Ultraschalluntersuchungen von bis zu<br />
drei weiteren Organen im Anschluss an<br />
eine der Leistungen nach den Nrn. 410<br />
bis 418, je Organ<br />
Kann je Sitzung höchstens 3x berechnet<br />
werden, mit Hinweis auf ein zusätzliches<br />
Organ.<br />
Bei Untersuchung von 4 Organen kann<br />
ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet<br />
werden.<br />
10,72 €<br />
5. Verlängerung des Authentifizierungszuschlages<br />
der Videosprechstunde<br />
ÜBERGREIFENDES<br />
Seit Jahresbeginn <strong>2024</strong> gibt es in der Patientenbehandlung per Videosprechstunde und der zugehörigen Abrechnung Ausweitungen. Außerdem<br />
geht der Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patient*innen in eine Verlängerung (GOP 01444; 1,19 €). 18,19<br />
ÜBERBLICK<br />
#<br />
GOP<br />
NEUE / VERLÄNGERTE ABRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN DER VIDEOSPRECHSTUNDE (EBM) 4<br />
Leistung<br />
€-Wert,<br />
Q2 <strong>2024</strong><br />
01444 Zuschlag Authentifizierung<br />
Dieser Zuschlag wurde bis vorerst 31.12.2025 verlängert.<br />
1,19 €<br />
01420V Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege<br />
Nicht abrechenbar für Hausärzt*innen, da bereits in GOP 03000 abgegolten.<br />
11,22 €<br />
01424V Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege<br />
Nur abrechenbar von bestimmten Fachärzt*innen. # 18,38 €<br />
01611V Verordnung von medizinischer Rehabilitation 37,59 €<br />
01613V Zuschlag geriatrische Rehabilitation<br />
Ein persönlicher APK ## ist für die Durchführung von zwei Funktionstests lt. Anlage 2 der Rehabilitations-<br />
Richtlinie und damit für die Abrechnung der 01613 erforderlich.<br />
40128 Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einer<br />
Verordnung (von Rehabilitation, Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege im Rahmen einer Videosprechstunde;<br />
ab 1. <strong>April</strong> <strong>2024</strong> zusätzlich für die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes)<br />
Fachärzt*innen für: Nervenheilkunde, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />
-psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs).<br />
##<br />
APK – Arzt-Patienten-Kontakt.<br />
8,95 €<br />
0,86 €<br />
HINWEIS<br />
Die GOPen im Rahmen der Videosprechstunde müssen weiterhin mit einem „V“ gekennzeichnet werden, weil diese auch in einem anderen<br />
Kontext erbracht werden könnten.<br />
AUSBLICK<br />
Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde die Grundlage für die Erweiterung des Leistungsangebotes<br />
der GKV in diesem Bereich geebnet. Mit dem Ziel der Steigerung der Inanspruchnahme innerhalb der Regelversorgung wird besonders<br />
das Angebot der Videosprechstunde gestärkt. 20 Die Neuerungen im Gesetz können allerdings nicht sofort angeboten, sondern müssen vorerst<br />
von dem Bewertungsausschuss konkretisiert werden.<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 4
6. Laboruntersuchungen korrekt angefordert<br />
NEU!<br />
Ab dem 01.04.<strong>2024</strong><br />
gibt es einen neuen<br />
Muster 10 Schein.<br />
Mehr dazu hier<br />
Anforderungsscheine sind das zentrale<br />
Anforderungsinstrument, da<br />
diese mit jeder Probe zur Beauftragung<br />
der Laborleistung mitgesendet<br />
werden müssen. Im Bereich der<br />
vertragsärztlichen Vergütung sind<br />
das die Scheine „Muster 10“ oder<br />
„Muster 10A“. Für die privatärztliche<br />
Vergütung respektive individuellen<br />
Gesundheitsleistungen stehen<br />
eigene Anforderungsscheine zur<br />
Verfügung, die nicht wie die Muster<br />
10/10A Scheine den Vorgaben der<br />
kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
unterliegen.<br />
AUSFÜLLHILFE<br />
Zu beachten ist, dass auf den Anforderungsscheinen stets die aktuelle Anschrift<br />
des/der Patient*in, das Geburtsdatum bzw. die aktuell gültigen<br />
Versichertendaten stehen, da diese Daten u. a. hinsichtlich des Infektionsschutzes<br />
und der Meldung an die Gesundheitsämter sehr wichtig sind. Die Aktualität<br />
ist unabhängig der Art des Anforderungsscheines von hoher Priorität.<br />
Auf Anforderungsscheinen zu individuellen Gesundheitsleistungen ist eine<br />
Unterschrift des/der Patient*in (bzw. die Unterschrift des/der gesetzlichen<br />
Vertreter*in) notwendig, da Patient*innen vorab über die anfallenden Kosten<br />
als Selbstzahlerleistung informiert werden und zustimmen müssen. 8<br />
Abschließend ist zu nennen, dass das Ausfüllen aller relevanten Felder jeglicher<br />
Art von Anforderungsscheinen für eine zeitnahe Befundung von äußerster<br />
Wichtigkeit ist. Durch das direkte Ausfüllen aller notwendigen Informationen<br />
können Nachfragen vermieden und der Ablauf beschleunigt werden.<br />
7. GOOD TO KNOW: AKZ 32017: Manifeste angeborene<br />
Stoffwechsel- und/oder endokrinologische Erkrankung(en)<br />
bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />
GOOD TO KNOW:<br />
Ausnahmekennziffern<br />
Bei Neugeborenen wird als bevölkerungsmedizinische<br />
Präventionsmaßnahme ein so genanntes<br />
Neugeborenen-Screening durchgeführt. Ziel ist<br />
eine vollständige und frühzeitige Erkennung sowie<br />
Therapie von angeborenen Stoffwechselstörungen<br />
und Endokrinopathien sowie Mukoviszidose. Dafür<br />
wird eine Blutprobe innerhalb von 36 bis 72 Stunden<br />
nach der Geburt abgenommen, um möglichst<br />
zeitnah auftretende Stoffwechsel- bzw. Elektrolytkrisen<br />
bei den betroffenen Neugeborenen zu verhindern.<br />
Dies ist in der Kinder-Richtlinie über die<br />
Früherkennung von Krankheiten festgelegt. 21,22<br />
Darüber hinaus kann die AKZ bei den nachfolgenden Laboruntersuchungen,<br />
die mit einer Verdachtsdiagnose oder Verlaufskontrolle bei Stoffwechsel-<br />
und/oder endokrinologischen Erkrankung(en) bei Kindern und<br />
Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einhergehen, im Arztinformationssystem<br />
angegeben werden. 4<br />
INHALT<br />
Kapitel 32.2.3 Physikalische oder chemische Untersuchungen:<br />
32082 (Calcium), 32101 (Quantitative Bestimmung von Thyrotropin<br />
(TSH))<br />
(Freies Trijodthyronin (fT3)), 32359 (Insulin), 32361 (Ähnliche Untersuchungen<br />
(wie GOPen 32350 bis 32360), quantitative Bestimmung<br />
mittels Immunoassay, gilt für die GOPen 32350 bis 32361), 32367<br />
(Cortisol), 32368 (17-Hydroxy-Progesteron), 32370 (Wachstumshormon<br />
(HGH), Somatotropin (STH)), 32371 (IGF-I bzw. SM-C und/oder<br />
IGFBP-3), 32401 (Dihydrotestosteron), 32412 (Corticotropin (ACTH)) 4<br />
HINWEIS<br />
Im Behandlungsfall können mehrere Ausnahmekennziffern zutreffen<br />
und daher nebeneinander angegeben werden.<br />
Kapitel 32.3.4 Klinisch-chemische Untersuchungen: 32309 (Phenylalanin),<br />
32310 (Aminosäuren), 32320 (Freies Thyroxin (fT4)), 32321<br />
AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 5
Quellen:<br />
1 Gemeinsamer Bundesausschuss (2019): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />
Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-<br />
Richtlinie). Zuletzt geändert am 20.11.2020. Verfügbar unter: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie<br />
– Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de).<br />
2 Kassenärztliche Bundesvereinigung (2022): Gesundheitsuntersuchung Check-up. Screening auf<br />
Hepatitis B und C. Verfügbar unter: KBV – Gesundheitsuntersuchung Check-up.<br />
3 Infektionsschutzgesetz – IfSG (2000): Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />
beim Menschen. Zuletzt geändert am 31.01.<strong>2024</strong>. Verfügbar unter: IfSG – nichtamtliches<br />
Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de).<br />
4 Kassenärztliche Bundesvereinigung (<strong>2024</strong>): Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM).<br />
Stand: 2. Quartal <strong>2024</strong>. Verfügbar unter: KBV – Arztgruppen-EBM.<br />
5 Institut des Bewertungsausschusses (2021): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs.<br />
1 Satz 1 SGB V in seiner 567. Sitzung am 4. August 2021. Teil A. Zur Änderung des Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 4. August 2021. Verfügbar unter: Bekanntmachung<br />
der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V | Institut des Bewertungsausschusses<br />
(institut-ba.de).<br />
6 gesund.bund.de (<strong>2024</strong>): Krankheiten. Chronische Wunden. Verfügbar unter: Chronische Wunden:<br />
Behandlung, Vorbeugung | gesund.bund.de.<br />
7 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (<strong>2024</strong>): ICD-10-GM Version <strong>2024</strong>.<br />
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.<br />
Verfügbar unter: BfArM – ICD-10-GM Version <strong>2024</strong>.<br />
8 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (1996): § 2 Absatz 2 Abweichende Vereinbarung.<br />
Verfügbar unter: § 2 GOÄ – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).<br />
9 Bundesministerium der Justiz (2023): Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung<br />
(Hybrid-DRG-Verordnung). BGBL. 2023 I Nr. 380 vom 21.12.2023. Verfügbar unter: Bundesgesetzblatt<br />
Teil I – Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung – Bundesgesetzblatt.<br />
10 Bundesministerium für Gesundheit (2023): Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung<br />
(Hybrid-DRG-V). Begründung. Verfügbar unter: Verordnung über eine spezielle sektorengleiche<br />
Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) (bundesgesundheitsministerium.de).<br />
11 Ärzteblatt (<strong>2024</strong>): Hybrid-DRG bietet Potenzial für zügige Ambulantisierung.<br />
Verfügbar unter: Hybrid-DRG bieten Potenzial für zügige Ambulantisierung (aerzteblatt.de).<br />
12 GKV-Spitzenverband; Deutsche Krankenhausgesellscha ft e. V. (<strong>2024</strong>): Vereinbarung zur Umsetzung<br />
des Abrechnungsverfahrens der speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß §115f SGB V<br />
(Hybrid-DRG) im Rahmen der Datenübermittlung gemäß §301 Absatz 1 und 2 SGB V bzw. 17c<br />
Abs. 5 KHG (Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung). Verfügbar unter: Spezielle sektorengleiche<br />
Vergütung (Hybrid-DRG) | Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (dkgev.de).<br />
13 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (1988): § 115f<br />
Spezielle sektorengleiche Vergütung; Verordnungsermächtigung. Zuletzt geändert am 16.08.2023.<br />
Verfügbar unter: § 115f SGB 5 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).<br />
14 Lewis III, James L. (2021): Hyperkalzämie. Verfügbar unter: Hyperkalzämie – Endokrine und metabolische<br />
Krankheiten – MSD Manual Profi-<strong>Ausgabe</strong>. (msdmanuals.com).<br />
15 Deutsche Diabetes Gesellschaft; Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (2023): Pressemitteilung.<br />
Hyperkalziämie. Auch leicht erhöhten Kalziumspiegel immer abklären. Verfügbar unter: Auch<br />
leicht erhöhten Kalziumspiegel immer abklären: Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (ddg.info).<br />
16 Siggelkow, H.; Gollisch, K. (2023): Primärer Hyperparathyreoidismus – Diagnostik und Therapie.<br />
In: Angewandte Nuklarmedizin 2023 46(03): 221-234. Doi: 10.1055/a-2030-6318.<br />
17 Gollisch, K. S. C.; Siggelkow, H. (2022): Primary hyperparathyreoidismus – diagnostic procedures<br />
and management. In: Deutsche Medizinische Wochenschrift 147 (4): 187-199. Doi: 10.1055/a-1241-<br />
6555.<br />
18 Institut des Bewertungsausschusses (2023): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs.<br />
1 Satz 1 SGB V in seiner 669. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar <strong>2024</strong>. Verfügbar unter: Bekanntmachung<br />
der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V | Institut des Bewertungsausschusses<br />
(institut-ba.de).<br />
19 Institut des Bewertungsausschusses (2023): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs.<br />
1 Satz 1 SGB V in seiner 694. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar <strong>2024</strong>. Verfügbar unter: Bekanntmachung<br />
der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V | Institut des Bewertungsausschusses<br />
(institut-ba.de).<br />
20 Bundesministerium für Gesundheit (2023): Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des<br />
Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Effiziente Versorgung im Gesundheitswesen. Die<br />
wichtigsten Inhalte. Verfügbar unter: Digital-Gesetz (DigiG) – BMG (bundesgesundheitsministerium.de).<br />
21 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (2022): S2k-Leitlinie<br />
Neugeborenen-Screening auf angeborene Stoffwechselstörungen, Endokrinopathien, schwere<br />
kombinierte Immundeffekte (SCID), Sichelzellkrankheit, 5q-assoziierte spinale Muskelatrophie<br />
(SMA) und Mukoviszidose. Verfügbar unter: 024-012_SCD-SMA_2022_02_08 (awmf.org).<br />
22 Gemeinsamer Bundesausschuss (2015): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie). Zuletzt geändert am 12.05.2023.<br />
Verfügbar unter: Kinder-Richtlinie – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de).<br />
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