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amedes Abrechnungsnews Ausgabe April 2024

Newsletter für ärztliche Einsender*innen der amedes-Gruppe sowie für andere interessierte Ärzt*innen

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AMEDES ABRECHNUNGSNEWS<br />

AUSGABE 2 | APRIL <strong>2024</strong><br />

11.. Einmaliges Hepatitis Screening im Check-up 35<br />

52. Versorgung chronischer Wunden durch Hausärzte –<br />

postoperative Versorgung<br />

53. Wissenswertes zu Hybrid-DRG<br />

64. Hyperkalziämie nach der Menopause<br />

<br />

75. Verlängerung des Authentifizierungszuschlages der<br />

Videosprechstunde<br />

66. Laboruntersuchungen korrekt angefordert<br />

77. GOOD TO KNOW: Ausnahmekennziffer 32017 –<br />

Stoffwechselerkrankungen bei Kinder und Jugendlichen<br />

1. Einmaliges Hepatitis Screening im Check-up 35 ALLGEMEINMEDIZIN<br />

Das Screening auf die Virusinfektionen Hepatitis<br />

B und C (HBV, HCV) wird seit Oktober 2021<br />

von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />

einmalig ab dem 35. Lebensjahr im Rahmen der<br />

Gesundheitsuntersuchung übernommen. Ab diesem<br />

Alter darf die Gesundheitsuntersuchung alle<br />

drei Kalenderjahre durchgeführt werden. 1<br />

INHALT<br />

• HBV-Screening mittels HBs-Antigen (nur für Personen ohne<br />

bekannte Impfung und mit unbekanntem Infektionsstatus) bzw.<br />

HCV-Screening (nur für Personen mit unbekanntem Infektionsstatus)<br />

mittels Antikörper-Suchtest.<br />

• Bei reaktivem serologischen Suchtest erfolgt eine Bestätigungsdiagnostik<br />

mittels entsprechender PCR. 1<br />

LABORANFORDERUNG<br />

Damit die Untersuchung präventiv und somit budgetfrei stattfinden<br />

kann, muss dies auf dem Laborüberweisungsschein Muster 10 per<br />

Kreuzsetzung vermerkt werden. Außerdem ist für die Durchführung<br />

einer PCR, falls erforderlich, die Einsendung einer EDTA-Monovette<br />

derselben Blutentnahme unbedingt notwendig. 2 Weitere Untersuchungen<br />

sind gem. Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie nicht in diesem<br />

Auftrag vorgesehen und würden einer gesonderten Monovette<br />

sowie Anforderung bedürfen. 1<br />

MELDEPFLICHT<br />

Ist eine Virushepatitis mittels PCR-Analyse nachgewiesen, besteht<br />

eine gesetzliche Meldepflicht gem. § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG),<br />

und im Falle einer akuten Virushepatitis zusätzlich die Meldepflicht<br />

nach § 6 IfSG seitens des/der behandelnden Ärzt*in. 3<br />

EINZUSENDENDES MATERIAL<br />

1. Serum-/Heparinmonovette für das HBs-Antigen und/oder HCV<br />

Screening mittels Antikörper-Suchtest,<br />

2. EDTA-Monovette ausschließlich für die ggf. notwendige HBVoder<br />

HCV-PCR.<br />

Fehlt die EDTA-Monovette, kann die Untersuchung bei einem reaktiven<br />

Suchtest nicht abschließend erfolgen, da dieser allein noch keine<br />

Infektion beweisen kann.<br />

ABRECHNUNG DES HEPATITIS SCREENINGS (EBM) 4,5<br />

GOP Leistung €-Wert, Q2 <strong>2024</strong><br />

01732 Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen 38,90 €<br />

01734<br />

Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion<br />

Einmalig ab dem 35. Lebensjahr berechnungsfähig.<br />

4,89 €<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1


2. Versorgung chronischer Wunden durch Hausärzte –<br />

postoperative Versorgung<br />

Kleinere Verletzungen heilen meist schnell. Schließt sich die Wunde<br />

z. B. nach einem operativen Eingriff allerdings nur sehr langsam und<br />

heilt trotz Behandlung innerhalb von vier bis zwölf Wochen nicht<br />

ab, spricht man von einer chronischen Wunde. 6 In diesem Fall erfolgt<br />

die postoperative Wundversorgung oftmals durch Hausärzt*innen<br />

und kann mit ICD-10-Code T81.- kodiert werden. 7 Im Folgenden<br />

werden beispielhaft die zur postoperativen Versorgung chronischer<br />

#<br />

GOP<br />

Wunden relevanten Abrechnungsziffern für Hausärzt*innen aufgeführt.<br />

Dabei wird zwischen dem Erst- und Folgekontakt des/der<br />

Patient*in bei dem/der Behandler*in unterschieden. Die Größe der<br />

zu versorgenden Wunde ist dabei weder für die Abrechnung nach<br />

dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) noch nach der Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) relevant. 4<br />

BEISPIELE FÜR LEISTUNGEN IM RAHMEN DER POSTOPERATIVEN VERSORGUNG CHRONISCHER WUNDEN<br />

IN DER HAUSÄRZTLICHEN PRAXIS 4,8<br />

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)<br />

Leistung<br />

03000 Versichertenpauschale<br />

Gestaffelt nach Alter, hier bspw.:<br />

ab Beginn des 55. bis zum<br />

vollendeten 75. Lebensjahr.<br />

03220 Zuschlag zur GOP 03000 (s. o.) für<br />

die Behandlung und Betreuung von<br />

Patient*innen mit mind. einer lebensverändernden<br />

chron. Erkrankung<br />

1x im Behandlungsfall und mit<br />

persönlichem APK # abrechenbar.<br />

03230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch<br />

(erforderl. aufgrund von Art<br />

und Schwere der Erkrankung)<br />

Gesprächsdauer von mind. 10 Min.<br />

€-Wert,<br />

Q2 <strong>2024</strong><br />

Ziffer<br />

Erstkonsultation<br />

17,66 € 1 Beratung<br />

15,51 €<br />

15,28 €<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />

Leistung<br />

U. a. nicht neben Nr. 3 und Nr. 34<br />

abrechenbar. Bei längerer Beratung<br />

3,5-fache Steigerung möglich.<br />

7 Vollständige körperliche Untersuchung<br />

Neben GOÄ 800 abrechenbar.<br />

25,30 € 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht<br />

02310 Behandlungskomplex einer/von<br />

3 persönlichen APK # abrechenbar. ## Abtragen von Nekrosen an einer Wunde<br />

sekundär heilenden Wunde(n)<br />

1x im Behandlungsfall und mit mind.<br />

primär heilt oder Entzündungserscheinungen<br />

oder Eiterungen aufweist – auch<br />

03221 Zuschlag zur GOP 03220 (s. o.)<br />

Zweiter persönlicher APK.<br />

APK – Arzt-Patienten-Kontakt.<br />

Folgekonsultation<br />

4,77 €<br />

200 Verband<br />

Neben GOÄ 2006 abrechenbar, da keine<br />

chirurgische Leistung.<br />

€-Wert,<br />

Faktor 2,3<br />

10,72 €<br />

21,45 €<br />

8,45 €<br />

6,03 €<br />

5 Symptombezogene Untersuchung ### 10,72 €<br />

##<br />

Nicht abrechenbar beim diabetischen Fuß, beim chron. venösen Ulcus cruris, bei chron. venöser Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, beim Lymphödem und bei<br />

oberflächlichen tiefen Beinvenenthrombosen.<br />

###<br />

Beim Folgekontakt können zusätzlich die GOÄ Ziffern 7, 20 und 2006 abgerechnet werden.<br />

ALLGEMEINMEDIZIN<br />

HINWEISE<br />

• Zur Klärung einer evtl. erforderlichen Antibiose kann die Ausnahmekennziffer (AKZ) 32004 angegeben werden.<br />

• Die Kassenärztliche Vereinigung setzt zu den aufgeführten Gebührenordnungspositionen (GOPen) automatisch die GOPen 03020,<br />

03040, 03060, 03061, 03222 und 32001 hinzu.<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 2


3. Wissenswertes zu Hybrid-DRG WISSENSSPEICHER<br />

Mit Beginn des Jahres <strong>2024</strong> wurde die<br />

spezielle sektorengleiche Vergütung<br />

mittels der sogenannten Hybrid-<br />

DRG-Verordnung vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit eingeführt.<br />

Mit selektierten Leistungen zu bestimmten<br />

Hernieneingriffen, wie<br />

z. B. der Entfernung von Harnleitersteinen,<br />

Ovariektomie, Arthrodesen<br />

der Zehengelenke sowie<br />

die Exzision eines Sinus pilonidalis,<br />

wurde eine Art „Startkatalog“ in Anlage<br />

1 der Hybrid-DRG-Verordnung definiert. Grundlage hierfür bildet<br />

§ 115f SGB V „Spezielle sektorengleiche Vergütung; Verordnungsermächtigung“,<br />

welcher mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz<br />

am 20.12.2022 eingeführt wurde. Aktuell ist die Hybrid-DRG-Verordnung<br />

bis zum 31.12.<strong>2024</strong> befristet. 9<br />

Ziel der Hybrid-DRG (Diagnosebezogene Fallgruppen (Diagnosis Related<br />

Groups)) ist es, eine spezielle sektorengleiche Vergütung zu<br />

schaffen, unabhängig davon, ob die Leistung ambulant oder stationär<br />

erbracht wird. Dadurch soll das Potential des ambulanten Sektors<br />

gefördert und eine Entlastung des in den Krankenhäusern tätigen<br />

Pflegepersonals sowie eine Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung angestrebt werden. 10 Zusätzlich<br />

können beispielsweise stationäre Behandlungen im Krankenhaus<br />

mit einer maximalen Verweildauer von bis zu drei Tagen ambulant erbracht<br />

und mit der Hybrid-DRG über eine Fallpauschale abgerechnet<br />

werden. 11<br />

ABRECHNUNG DER VERGÜTUNG<br />

Die Anlage 2 der Hybrid-DRG-Verordnung definiert die Fallpauschalen<br />

der Hybrid-DRG aus Anlage 1, sofern die genannte Leistung eine<br />

aus dem Definitionshandbuch „aG-DRG German Diagnosis Related<br />

Groups Version <strong>2024</strong>“ des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />

vom 28.11.2023 stammt. 12<br />

Die Hybrid-DRG ist für die gesamte Dauer der erbrachten Leistungen<br />

einmal berechnungsfähig und umfasst alle Leistungen und Aufwände<br />

im Zusammenhang mit der Behandlung des/der Versicherten.<br />

Die Fallpauschale rechnet dann die Einrichtung ab, die den Eingriff<br />

vorgenommen hat. Nach § 115f SGB V können dies die Praxis, das medizinische<br />

Versorgungszentrum (MVZ) oder das Krankenhaus sein. 13<br />

Die Hybrid-DRG stellt ein neues Vergütungssystem dar, welches<br />

den stationären Sektor entlasten und den ambulanten<br />

Sektor stärken soll.<br />

4. Hyperkalziämie nach der Menopause<br />

GYNÄKOLOGIE<br />

Bei der Hyperkalziämie handelt es sich häufig um einen Zufallsbefund<br />

im Rahmen einer Osteoporosediagnostik, da sie oftmals asymptomatisch<br />

verläuft. Etwa ein Prozent der Gesamtbevölkerung und drei Prozent<br />

der Frauen nach der Menopause weisen einen leicht erhöhten<br />

Kalziumwert auf.<br />

URSACHE<br />

Eine Hyperkalziämie liegt vor, wenn die Serumkonzentration des<br />

auf Albumin adaptierten Gesamtkalziums > 10,4 mg/dl (>2,60<br />

mmol/l) beträgt oder die Konzentration des ionisierten Kalziums im<br />

Serum bei > 5,2 mg/dl (>1,30 mmol/l) liegt. 14 Bei etwa der Hälfte der<br />

Betroffenen ist als Ursache vornehmlich ein primärer Hyperparathyreoidismus<br />

(pHPT) anzuführen. Dabei schüttet die Nebenschilddrüse,<br />

bedingt durch eine Überfunktion, unkontrolliert Parathormon aus. 15<br />

DIAGNOSTIK<br />

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie empfiehlt einen erhöhten<br />

Kalziumwert im Serum immer abzuklären, da selbst eine leichte<br />

Erhöhung Erkrankungen wie u. a. Nierensteine, Fatigue, Osteoporose,<br />

Gefäßerkrankungen und Magen-Darm-Beschwerden hervorrufen kann.<br />

Oftmals tritt eine Hyperkalziämie aber auch als Symptom einer primären<br />

Erkrankung auf. Zur Abklärung einer Hyperkalziämie ist daher<br />

eine ausführliche Anamnese wichtig. Diese beinhaltet die Analyse<br />

einer möglichen Tumorvorgeschichte und Medikamenteneinnahme<br />

(z. B. Wassertabletten, vor allem Thiazide und Vitamin D Präparate). Im<br />

Verlauf der weiteren Diagnostik schließt sich die zweimalige Messung<br />

sowohl des auf Albumin adaptierten als auch des ionisierten Kalziums<br />

an. 16 Sind die Werte in beiden Messungen zu hoch, wird das Parathormon<br />

und 25-OH-Vitamin D3 bestimmt. Zur weiteren Differenzialdiagnostik<br />

lassen sich die Bestimmung des Phosphats und die Untersuchung<br />

des 24 Stunden Sammelurins nennen. Ebenfalls relevant ist<br />

eine Sonographie der Schilddrüse und Nebenschilddrüse. 17<br />

Fortsetzung auf Seite 4<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 3


Fortsetzung von Seite 3<br />

GOP<br />

BEISPIELE FÜR LEISTUNGEN IM RAHMEN DER NIERENFUNKTIONSDIAGNOSTIK IN DER HAUSÄRZTLICHEN PRAXIS 4,8<br />

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)<br />

Leistung<br />

33012 Sonographische Untersuchung der<br />

Schilddrüse mittels B-Mode-Verfahren<br />

1x pro Sitzung abrechenbar.<br />

€-Wert,<br />

Q2 <strong>2024</strong><br />

Ziffer<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />

Leistung<br />

€-Wert<br />

(Faktor 2,3)<br />

9,19 € 417 Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse 28,15 €<br />

420 Ultraschalluntersuchungen von bis zu<br />

drei weiteren Organen im Anschluss an<br />

eine der Leistungen nach den Nrn. 410<br />

bis 418, je Organ<br />

Kann je Sitzung höchstens 3x berechnet<br />

werden, mit Hinweis auf ein zusätzliches<br />

Organ.<br />

Bei Untersuchung von 4 Organen kann<br />

ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet<br />

werden.<br />

10,72 €<br />

5. Verlängerung des Authentifizierungszuschlages<br />

der Videosprechstunde<br />

ÜBERGREIFENDES<br />

Seit Jahresbeginn <strong>2024</strong> gibt es in der Patientenbehandlung per Videosprechstunde und der zugehörigen Abrechnung Ausweitungen. Außerdem<br />

geht der Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patient*innen in eine Verlängerung (GOP 01444; 1,19 €). 18,19<br />

ÜBERBLICK<br />

#<br />

GOP<br />

NEUE / VERLÄNGERTE ABRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN DER VIDEOSPRECHSTUNDE (EBM) 4<br />

Leistung<br />

€-Wert,<br />

Q2 <strong>2024</strong><br />

01444 Zuschlag Authentifizierung<br />

Dieser Zuschlag wurde bis vorerst 31.12.2025 verlängert.<br />

1,19 €<br />

01420V Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege<br />

Nicht abrechenbar für Hausärzt*innen, da bereits in GOP 03000 abgegolten.<br />

11,22 €<br />

01424V Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege<br />

Nur abrechenbar von bestimmten Fachärzt*innen. # 18,38 €<br />

01611V Verordnung von medizinischer Rehabilitation 37,59 €<br />

01613V Zuschlag geriatrische Rehabilitation<br />

Ein persönlicher APK ## ist für die Durchführung von zwei Funktionstests lt. Anlage 2 der Rehabilitations-<br />

Richtlinie und damit für die Abrechnung der 01613 erforderlich.<br />

40128 Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einer<br />

Verordnung (von Rehabilitation, Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege im Rahmen einer Videosprechstunde;<br />

ab 1. <strong>April</strong> <strong>2024</strong> zusätzlich für die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes)<br />

Fachärzt*innen für: Nervenheilkunde, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />

-psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs).<br />

##<br />

APK – Arzt-Patienten-Kontakt.<br />

8,95 €<br />

0,86 €<br />

HINWEIS<br />

Die GOPen im Rahmen der Videosprechstunde müssen weiterhin mit einem „V“ gekennzeichnet werden, weil diese auch in einem anderen<br />

Kontext erbracht werden könnten.<br />

AUSBLICK<br />

Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde die Grundlage für die Erweiterung des Leistungsangebotes<br />

der GKV in diesem Bereich geebnet. Mit dem Ziel der Steigerung der Inanspruchnahme innerhalb der Regelversorgung wird besonders<br />

das Angebot der Videosprechstunde gestärkt. 20 Die Neuerungen im Gesetz können allerdings nicht sofort angeboten, sondern müssen vorerst<br />

von dem Bewertungsausschuss konkretisiert werden.<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 4


6. Laboruntersuchungen korrekt angefordert<br />

NEU!<br />

Ab dem 01.04.<strong>2024</strong><br />

gibt es einen neuen<br />

Muster 10 Schein.<br />

Mehr dazu hier<br />

Anforderungsscheine sind das zentrale<br />

Anforderungsinstrument, da<br />

diese mit jeder Probe zur Beauftragung<br />

der Laborleistung mitgesendet<br />

werden müssen. Im Bereich der<br />

vertragsärztlichen Vergütung sind<br />

das die Scheine „Muster 10“ oder<br />

„Muster 10A“. Für die privatärztliche<br />

Vergütung respektive individuellen<br />

Gesundheitsleistungen stehen<br />

eigene Anforderungsscheine zur<br />

Verfügung, die nicht wie die Muster<br />

10/10A Scheine den Vorgaben der<br />

kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

unterliegen.<br />

AUSFÜLLHILFE<br />

Zu beachten ist, dass auf den Anforderungsscheinen stets die aktuelle Anschrift<br />

des/der Patient*in, das Geburtsdatum bzw. die aktuell gültigen<br />

Versichertendaten stehen, da diese Daten u. a. hinsichtlich des Infektionsschutzes<br />

und der Meldung an die Gesundheitsämter sehr wichtig sind. Die Aktualität<br />

ist unabhängig der Art des Anforderungsscheines von hoher Priorität.<br />

Auf Anforderungsscheinen zu individuellen Gesundheitsleistungen ist eine<br />

Unterschrift des/der Patient*in (bzw. die Unterschrift des/der gesetzlichen<br />

Vertreter*in) notwendig, da Patient*innen vorab über die anfallenden Kosten<br />

als Selbstzahlerleistung informiert werden und zustimmen müssen. 8<br />

Abschließend ist zu nennen, dass das Ausfüllen aller relevanten Felder jeglicher<br />

Art von Anforderungsscheinen für eine zeitnahe Befundung von äußerster<br />

Wichtigkeit ist. Durch das direkte Ausfüllen aller notwendigen Informationen<br />

können Nachfragen vermieden und der Ablauf beschleunigt werden.<br />

7. GOOD TO KNOW: AKZ 32017: Manifeste angeborene<br />

Stoffwechsel- und/oder endokrinologische Erkrankung(en)<br />

bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />

GOOD TO KNOW:<br />

Ausnahmekennziffern<br />

Bei Neugeborenen wird als bevölkerungsmedizinische<br />

Präventionsmaßnahme ein so genanntes<br />

Neugeborenen-Screening durchgeführt. Ziel ist<br />

eine vollständige und frühzeitige Erkennung sowie<br />

Therapie von angeborenen Stoffwechselstörungen<br />

und Endokrinopathien sowie Mukoviszidose. Dafür<br />

wird eine Blutprobe innerhalb von 36 bis 72 Stunden<br />

nach der Geburt abgenommen, um möglichst<br />

zeitnah auftretende Stoffwechsel- bzw. Elektrolytkrisen<br />

bei den betroffenen Neugeborenen zu verhindern.<br />

Dies ist in der Kinder-Richtlinie über die<br />

Früherkennung von Krankheiten festgelegt. 21,22<br />

Darüber hinaus kann die AKZ bei den nachfolgenden Laboruntersuchungen,<br />

die mit einer Verdachtsdiagnose oder Verlaufskontrolle bei Stoffwechsel-<br />

und/oder endokrinologischen Erkrankung(en) bei Kindern und<br />

Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einhergehen, im Arztinformationssystem<br />

angegeben werden. 4<br />

INHALT<br />

Kapitel 32.2.3 Physikalische oder chemische Untersuchungen:<br />

32082 (Calcium), 32101 (Quantitative Bestimmung von Thyrotropin<br />

(TSH))<br />

(Freies Trijodthyronin (fT3)), 32359 (Insulin), 32361 (Ähnliche Untersuchungen<br />

(wie GOPen 32350 bis 32360), quantitative Bestimmung<br />

mittels Immunoassay, gilt für die GOPen 32350 bis 32361), 32367<br />

(Cortisol), 32368 (17-Hydroxy-Progesteron), 32370 (Wachstumshormon<br />

(HGH), Somatotropin (STH)), 32371 (IGF-I bzw. SM-C und/oder<br />

IGFBP-3), 32401 (Dihydrotestosteron), 32412 (Corticotropin (ACTH)) 4<br />

HINWEIS<br />

Im Behandlungsfall können mehrere Ausnahmekennziffern zutreffen<br />

und daher nebeneinander angegeben werden.<br />

Kapitel 32.3.4 Klinisch-chemische Untersuchungen: 32309 (Phenylalanin),<br />

32310 (Aminosäuren), 32320 (Freies Thyroxin (fT4)), 32321<br />

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 5


Quellen:<br />

1 Gemeinsamer Bundesausschuss (2019): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />

Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-<br />

Richtlinie). Zuletzt geändert am 20.11.2020. Verfügbar unter: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie<br />

– Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de).<br />

2 Kassenärztliche Bundesvereinigung (2022): Gesundheitsuntersuchung Check-up. Screening auf<br />

Hepatitis B und C. Verfügbar unter: KBV – Gesundheitsuntersuchung Check-up.<br />

3 Infektionsschutzgesetz – IfSG (2000): Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />

beim Menschen. Zuletzt geändert am 31.01.<strong>2024</strong>. Verfügbar unter: IfSG – nichtamtliches<br />

Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de).<br />

4 Kassenärztliche Bundesvereinigung (<strong>2024</strong>): Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM).<br />

Stand: 2. Quartal <strong>2024</strong>. Verfügbar unter: KBV – Arztgruppen-EBM.<br />

5 Institut des Bewertungsausschusses (2021): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs.<br />

1 Satz 1 SGB V in seiner 567. Sitzung am 4. August 2021. Teil A. Zur Änderung des Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 4. August 2021. Verfügbar unter: Bekanntmachung<br />

der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V | Institut des Bewertungsausschusses<br />

(institut-ba.de).<br />

6 gesund.bund.de (<strong>2024</strong>): Krankheiten. Chronische Wunden. Verfügbar unter: Chronische Wunden:<br />

Behandlung, Vorbeugung | gesund.bund.de.<br />

7 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (<strong>2024</strong>): ICD-10-GM Version <strong>2024</strong>.<br />

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.<br />

Verfügbar unter: BfArM – ICD-10-GM Version <strong>2024</strong>.<br />

8 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (1996): § 2 Absatz 2 Abweichende Vereinbarung.<br />

Verfügbar unter: § 2 GOÄ – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).<br />

9 Bundesministerium der Justiz (2023): Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung<br />

(Hybrid-DRG-Verordnung). BGBL. 2023 I Nr. 380 vom 21.12.2023. Verfügbar unter: Bundesgesetzblatt<br />

Teil I – Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung – Bundesgesetzblatt.<br />

10 Bundesministerium für Gesundheit (2023): Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung<br />

(Hybrid-DRG-V). Begründung. Verfügbar unter: Verordnung über eine spezielle sektorengleiche<br />

Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) (bundesgesundheitsministerium.de).<br />

11 Ärzteblatt (<strong>2024</strong>): Hybrid-DRG bietet Potenzial für zügige Ambulantisierung.<br />

Verfügbar unter: Hybrid-DRG bieten Potenzial für zügige Ambulantisierung (aerzteblatt.de).<br />

12 GKV-Spitzenverband; Deutsche Krankenhausgesellscha ft e. V. (<strong>2024</strong>): Vereinbarung zur Umsetzung<br />

des Abrechnungsverfahrens der speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß §115f SGB V<br />

(Hybrid-DRG) im Rahmen der Datenübermittlung gemäß §301 Absatz 1 und 2 SGB V bzw. 17c<br />

Abs. 5 KHG (Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung). Verfügbar unter: Spezielle sektorengleiche<br />

Vergütung (Hybrid-DRG) | Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (dkgev.de).<br />

13 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (1988): § 115f<br />

Spezielle sektorengleiche Vergütung; Verordnungsermächtigung. Zuletzt geändert am 16.08.2023.<br />

Verfügbar unter: § 115f SGB 5 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).<br />

14 Lewis III, James L. (2021): Hyperkalzämie. Verfügbar unter: Hyperkalzämie – Endokrine und metabolische<br />

Krankheiten – MSD Manual Profi-<strong>Ausgabe</strong>. (msdmanuals.com).<br />

15 Deutsche Diabetes Gesellschaft; Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (2023): Pressemitteilung.<br />

Hyperkalziämie. Auch leicht erhöhten Kalziumspiegel immer abklären. Verfügbar unter: Auch<br />

leicht erhöhten Kalziumspiegel immer abklären: Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (ddg.info).<br />

16 Siggelkow, H.; Gollisch, K. (2023): Primärer Hyperparathyreoidismus – Diagnostik und Therapie.<br />

In: Angewandte Nuklarmedizin 2023 46(03): 221-234. Doi: 10.1055/a-2030-6318.<br />

17 Gollisch, K. S. C.; Siggelkow, H. (2022): Primary hyperparathyreoidismus – diagnostic procedures<br />

and management. In: Deutsche Medizinische Wochenschrift 147 (4): 187-199. Doi: 10.1055/a-1241-<br />

6555.<br />

18 Institut des Bewertungsausschusses (2023): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs.<br />

1 Satz 1 SGB V in seiner 669. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar <strong>2024</strong>. Verfügbar unter: Bekanntmachung<br />

der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V | Institut des Bewertungsausschusses<br />

(institut-ba.de).<br />

19 Institut des Bewertungsausschusses (2023): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs.<br />

1 Satz 1 SGB V in seiner 694. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar <strong>2024</strong>. Verfügbar unter: Bekanntmachung<br />

der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 3 SGB V | Institut des Bewertungsausschusses<br />

(institut-ba.de).<br />

20 Bundesministerium für Gesundheit (2023): Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des<br />

Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Effiziente Versorgung im Gesundheitswesen. Die<br />

wichtigsten Inhalte. Verfügbar unter: Digital-Gesetz (DigiG) – BMG (bundesgesundheitsministerium.de).<br />

21 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (2022): S2k-Leitlinie<br />

Neugeborenen-Screening auf angeborene Stoffwechselstörungen, Endokrinopathien, schwere<br />

kombinierte Immundeffekte (SCID), Sichelzellkrankheit, 5q-assoziierte spinale Muskelatrophie<br />

(SMA) und Mukoviszidose. Verfügbar unter: 024-012_SCD-SMA_2022_02_08 (awmf.org).<br />

22 Gemeinsamer Bundesausschuss (2015): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />

Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie). Zuletzt geändert am 12.05.2023.<br />

Verfügbar unter: Kinder-Richtlinie – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de).<br />

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