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Standpunkt 565, 15. September 2023

Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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8 | <strong>Standpunkt</strong> der Wirtschaft ARBEITGEBER BASELLAND <strong>15.</strong> <strong>September</strong> <strong>2023</strong><br />

BERUFLICHE VORSORGE<br />

Kritik an höherem<br />

BVG-Mindestzinssatz<br />

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist<br />

gegen eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes<br />

für das Jahr 2024. Er stellt sich damit<br />

gegen die Eidgenössische Kommission für berufliche<br />

Vorsorge (BVG-Kommission), die an<br />

ihrer Sitzung vom 4. <strong>September</strong> entschieden<br />

hat, dem Bundesrat eine Erhöhung für das Jahr<br />

2024 von 1 auf 1,25 Prozent vorzuschlagen.<br />

«Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband<br />

ist klar, dass nicht eine Erhöhung, sondern<br />

vielmehr eine Senkung des Mindestzinssatzes<br />

in der aktuellen Ausgangslage angezeigt wäre»,<br />

schreibt der Verband auf seiner Website.<br />

Gedrückte Stimmung an den Finanzmärkten<br />

Der Arbeitgeberverband weist darauf hin, dass<br />

die Stimmung an den Finanzmärkten aufgrund<br />

der politischen und wirtschaftlichen<br />

Lage auch im zweiten Halbjahr <strong>2023</strong> gedrückt<br />

bleibt. Darum bleibe auch die Finanzierung<br />

der Leistungen in der beruflichen Vorsorge<br />

für die Pensionskassen entsprechend schwierig.<br />

Dies gelte insbesondere für das BVG-<br />

Obligatorium.<br />

«Gestützt auf die aktuelle Situation hätte der<br />

Mindestzinssatz deutlich unter der Grenze von<br />

1,0 Prozent zu liegen kommen müssen», hält<br />

der Arbeitgeberverband fest. Das letzte Wort<br />

hat der Bundesrat. Der Arbeitgeberverband<br />

hofft, dass dieser «die wirtschaftlichen Realitäten<br />

erkennt und den Mindestzinssatz entsprechend<br />

reduziert». Reto Anklin<br />

ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND<br />

Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung<br />

aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen<br />

Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland<br />

stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern<br />

der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung.<br />

Haus der Wirtschaft<br />

Hardstrasse 1<br />

4133 Pratteln<br />

Telefon: +41 61 927 64 64<br />

E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch<br />

www.kmu.org/arbeitgeber-bl<br />

INDIVIDUALBESTEUERUNG – Der Kanton Basel-Landschaft reicht eine Standesinitiative ein,<br />

die eine zivilstandsunabhängige Besteuerung aller Personen fordert. Er rennt mit seiner Initiative<br />

offene Türen ein, da auf nationaler Ebene bereits drei entsprechende Vorhaben laufen.<br />

Drei Wege zu «gerechten» Steuern<br />

Der Landrat hat an seiner Sitzung<br />

vom 31. August <strong>2023</strong> entschieden,<br />

dass der Kanton Basel-Landschaft<br />

dem eidgenössischen Parlament<br />

seine Standesinitiative zur Individualbesteuerung<br />

unterbreitet. Die<br />

Entwicklungen im Kanton sind nur<br />

ein Nebenschauplatz, denn auf nationaler<br />

Ebene haben sich bereits<br />

drei Fronten positioniert.<br />

Die Individualbesteuerung gilt in<br />

der Schweiz nur für alleinstehende<br />

und unverheiratete Personen. Bei verheirateten<br />

und gleichgeschlechtlichen<br />

Paaren in einer Partnerschaft<br />

werden zur Bestimmung der Steuerbelastung<br />

die Einkommen zusammen<br />

gezählt. Das progressive<br />

Steuersystem stuft sie in eine höhere<br />

Steuerklasse ein, was zu Ungleichbehandlungen<br />

führt. Bei ungleicher Einkommensaufteilung<br />

ist die Belastung<br />

in vielen Fällen niedriger, als bei<br />

einem Ehepaar mit gleichen wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen.<br />

Bundesrat hat Eckwerte festgelegt<br />

Mit der Individualbesteuerung sollen Paare, die im gleichen Haushalt leben, gerechter besteuert werden –<br />

unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.<br />

Bild: Shutterstock<br />

Der Bundesrat hat am 30. August<br />

<strong>2023</strong> die Eckwerte für seine Vorlage<br />

zur Individualbesteuerung festgelegt.<br />

Er will die vom Bundesgericht als<br />

verfassungswidrig gerügte Höherbelastung<br />

von Ehepaaren gegenüber<br />

unverheirateten Paaren beseitigen.<br />

Die Besteuerung soll für jede Person<br />

zivilstandsunabhängig sein, also individual<br />

besteuert. Unter anderem<br />

sollen auch die Steuersätze für tiefere<br />

und mittlere Einkommen abgesenkt<br />

und für hohe leicht erhöht werden.<br />

Die Vorlage des Bundesrates<br />

wird als Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative<br />

der FDP-<br />

Frauen eingereicht. Letztere fordert<br />

gleich wie der Bund die Einführung<br />

der Individualbesteuerung. Zusätzliche<br />

Massnahmen sieht die Initiative<br />

nicht vor, weshalb sie im Vergleich<br />

zur Vorlage des Bundes weniger<br />

weitreichend ist. Gleichzeitig<br />

sammelt die Mitte Stimmen für ihre<br />

Volksinitiative zur Abschaffung der<br />

Heiratsstrafe. Diese sieht vor, die gemeinsame<br />

Einkommenssteuer über<br />

zwei Steuerberechnungsmethoden<br />

zu berechnen – eine nach dem Ehepaarmodell<br />

und eine, als wären die<br />

beiden nicht verheiratet. Zu zahlen<br />

hätte das Paar jeweils den tieferen<br />

Beitrag. Mit dem Systemwechsel,<br />

wie es der Bundesrat und die FDP-<br />

Frauen vorsehen, ergeben sich insbesondere<br />

auch steuerliche Entlastungen<br />

für Ehepaare mit eher gleichmässiger<br />

Einkommensaufteilung.<br />

Positive Folgen für Beschäftigung<br />

Dafür wird eine Mehrbelastung für<br />

Ehepaare mit nur einem Einkommen<br />

oder einem niedrigeren Zweiteinkommen<br />

erwartet. Mit der Vorlage<br />

des Bundes wird wegen den Abfederungsmassnahmen<br />

auch für unverheiratete<br />

Paare ohne Kinder im<br />

Durchschnitt eine Entlastung erwartet.<br />

Der Initiative der Mitte wird vorgeworfen,<br />

dass sie die Heiratsstrafe<br />

zwar angeht, aber Ehepaare gegenüber<br />

Paaren im Konkubinat besserstellt.<br />

Eines ist den drei Vorstössen<br />

gemeinsam: Man erhofft sich eine<br />

positive Auswirkung auf die Beschäftigung,<br />

den Arbeitsmarkt und die<br />

Verfügbarkeit von Arbeitskräften.<br />

Spätestens wenn der Bundesrat seine<br />

Vorlage zur Individualbesteuerung<br />

und die Mitte ihre Initiative im<br />

Frühling 2024 einreichen, wird der<br />

Kampf um die «gerechte» Ausgestaltung<br />

der Ein kommenssteuer beginnen.<br />

Annika Bos<br />

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