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Analyse der prEN 15380-4 - Technische Universität Braunschweig

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ANALYSE BETRIEBSVERFAHRENSAFFINER FUNKTIONS- UND GEFÄHRDUNGSLISTEN<br />

Steuern <strong>der</strong> Fahrzeugbewegung entsprechend <strong>der</strong> Fahrtvorgaben im Sinne einer Geschwindigkeitseinhaltung<br />

18 .<br />

Um die detaillierter formulierten G-Teilfunktionen einordnen zu können, wird ausgehend von<br />

den beiden vorstehenden Interpretationsmöglichkeiten eine Schnittstelle definiert. Sie liegt<br />

zwischen <strong>der</strong> betrieblichen Geschwindigkeitsregelung und <strong>der</strong> fahrzeugseitigen Regelung<br />

<strong>der</strong> Erzeugung <strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>ten Antriebs- und Bremskräfte und spiegelt den folgenden<br />

funktionalen Zusammenhang wie<strong>der</strong>: Um betrieblich die Geschwindigkeit den Fahrtvorgaben<br />

anpassen zu können, müssen fahrzeugseitig die erfor<strong>der</strong>lichen Kräfte geregelt werden. Die<br />

Schnittstelle ist somit durch die betrieblich motivierte Anfor<strong>der</strong>ung von Antriebs- und<br />

Bremsleistungen charakterisiert. Zu beachten ist dabei jedoch, dass bei dieser Schnittstellenanordnung<br />

fahrzeugseitig, d.h. in bzw. auf dem Fahrzeug nicht nur Fahrzeugfunktionen,<br />

son<strong>der</strong>n auch Betriebsverfahrensfunktionen wie z.B. die Geschwindigkeitsregelung realisiert<br />

werden (Bild 19).<br />

Bild 19: Definition einer vorläufigen Schnittstelle für die G-Funktionen<br />

Da an beiden Funktionsarten i.d.R. <strong>der</strong> Triebfahrzeugführer als Träger mehrerer Funktionen<br />

beteiligt ist, wird die Unterscheidung zwischen Betriebsverfahrensfunktion und Fahrzeugfunktion<br />

nicht immer wahrgenommen 19 . Bei funktionaler Betrachtung ergibt sich eine solche<br />

Aufteilung allerdings automatisch, da das Regeln <strong>der</strong> Geschwindigkeit zur Einhaltung<br />

betrieblicher Fahrtvorgaben das Betriebsverfahren schon in logischer Hinsicht vervollständigt<br />

und gegenüber den Fahrzeugfunktionen abgrenzt. Diesem Gedanken folgen auch die<br />

18<br />

Je<strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> Fahrbewegung kann mit Hilfe <strong>der</strong> Geschwindigkeit ausgedrückt werden: Über<br />

den Weg als konstante Geschwindigkeit einschließlich V = 0 für das Halten sowie als wegabhängige<br />

Kurven bei Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen.<br />

19<br />

Wegen <strong>der</strong> Übernahme i.d.R. mehrerer Funktionen durch den Triebfahrzeugführer wird die logische<br />

Grenze zwischen betrieblichen und fahrzeugseitigen Funktionen nur schwer wahrgenommen.<br />

Deshalb ein einfaches Sinnbild: Aus <strong>der</strong> Fahrdienstvorschrift erfährt <strong>der</strong> Triebfahrzeugführer, weshalb<br />

und wann er zu bremsen hat (betriebliche Funktionen), aus <strong>der</strong> „Bedienungsanleitung“ für das<br />

Fahrzeug dagegen, wie er das Fahrzeug zu bedienen hat, damit es die Bremsleistung erbringt<br />

(Fahrzeugfunktionen).<br />

39

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