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28 Orientierungsjahr<br />

Au-pair oder Work and Travel<br />

Erwerb der vollen Fachhochschulreife<br />

Falls es dich ins Ausland zieht, bieten sich beispielsweise<br />

mit einer Tätigkeit als Au-pair oder einem<br />

Work and Travel-Aufenthalt weitere Alternativen an.<br />

Als Au-pair lebst du in einer ausländischen Familie<br />

– neben leichter Hausarbeit steht insbesondere die<br />

Betreuung der Kinder der Gastfamilie im Mittelpunkt<br />

der Aufgaben. Es gibt eine Vielzahl von privatwirtschaftlichen<br />

Unternehmen, die Au-pair-Familien<br />

im Ausland vermitteln; zur Qualitätssicherung<br />

haben sich zahlreiche Unternehmen in einer<br />

Gütegemeinschaft zusammengeschlossen<br />

(www.guetegemeinschaft-aupair.de).<br />

Work and Travel verbindet Arbeiten und Freizeit in<br />

einem anderen Staat. Die organisatorischen Vorbereitungen<br />

sind in der Regel deutlich aufwendiger<br />

als beim Bundesfreiwilligendienst oder Wehrdienst,<br />

weil beispielsweise nach entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten<br />

im Ausland recherchiert und ein<br />

Visum beantragt werden muss. Hinzu kommen die<br />

jeweils im Ausland relevanten rechtlichen Regelungen,<br />

die zu beachten sind. Allerdings gibt<br />

es zahlreiche privatwirtschaftliche Anbieter, die<br />

Unterstützung vor und während des Auslandsaufenthaltes<br />

leisten. Die Bundesagentur für Arbeit<br />

betreibt eine Informationsseite zu den Möglichkeiten,<br />

das Überbrückungsjahr im Ausland zu<br />

absolvieren (www.arbeitsagentur.de/bildung/<br />

zwischenzeit/ins-ausland-gehen);<br />

eine weitere offizielle Informationsquelle ist<br />

www.rausvonzuhaus.de.<br />

Wenn du über den schulischen Teil der Fachhochschulreife<br />

verfügst, kannst du das Überbrückungsjahr<br />

für ein einschlägiges Praktikum<br />

nutzen (d. h. das Praktikum passt zu der Fachrichtung<br />

des schulischen Teils der Fachhochschulreife),<br />

um die volle Fachhochschulreife zu erlangen. Zu<br />

berücksichtigen ist außerdem, dass in zahlreichen<br />

Studiengängen ein mehrwöchiger Berufspraktikum<br />

gefordert wird; ein einschlägiges freiwilliges Jahr<br />

kann als Praktikum angerechnet werden. Grundsätzlich<br />

gilt außerdem: ein zugeteilter Studienplatz<br />

verfällt nicht, wenn er aufgrund des Wehrdienstes<br />

oder freiwilligen Jahres nicht angetreten werden<br />

kann. Trotzdem solltest du dich bei „deiner“ Hochschule<br />

informieren, wenn sich eine entsprechende<br />

Terminkollission ergibt.<br />

Zum Thema Auslandsaufenthalt sei angemerkt,<br />

dass es zahlreiche Möglichkeiten zum Studium im<br />

Ausland gibt, was hier nicht weiter vertieft werden<br />

kann. Weniger bekannt ist aber die Möglichkeit<br />

eines weltweiten Auslandspraktikums, das mit der<br />

Hilfe von Erasmus+ (ein EU Programm für Bildung,<br />

Jugend und Sport) finanziert werden kann. Und<br />

noch weniger bekannt ist, dass diese Möglichkeit<br />

nicht nur im Studium, sondern auch in der Berufsausbildung<br />

genutzt werden kann, um zu erleben,<br />

wie sich der eigene Ausbildungsberuf und die<br />

damit verbundene Ausbildung im Ausland darstellt.<br />

Weitere Informationen findest du zum Beispiel<br />

auf www.meinauslandspraktikum.de/deinauslandspraktikum.

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