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casanostra 174 | Februar 2024

Knapp bei Kasse: Wenn die Mieterschaft an ihre Grenzen kommt | Landschaftsinitiative: Die Arbeit geht weiter | MetamorpHouse, anstatt verkaufen | Kündigungsfristen während der Ferien

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EXTRA POLITIK 9<br />

Landschaftsinitiative<br />

zurückgezogen, doch die Arbeit<br />

geht weiter<br />

Die Landschaftsinitiative wird zugunsten<br />

des Raumplanungsgesetzes als Gegenvorschlag<br />

zurückgezogen: Ein akzeptabler<br />

Kompromiss, der das Hauptziel der<br />

Initiative übernimmt. Aber einige heikle<br />

Abschwächungen bedingen, dass<br />

die Umsetzung kritisch verfolgt wird.<br />

Text Elena Strozzi,<br />

Geschäftsleiterin der Landschaftsinitiative<br />

Die sparsame Nutzung des Bodens ist einer der wichtigsten<br />

Grundsätze der Raumplanung. Die Städte zu verdichten, deren<br />

Lebensqualität zu erhalten und die ländlichen Gebiete<br />

möglichst frei von Bauten zu lassen, kommt der Landwirtschaft,<br />

der Biodiversität und unserer Freizeitgestaltung zugute.<br />

Die 2019 lancierte und von Casafair unterstützte Landschaftsinitiative<br />

wollte die Trennung von Baugebiet und<br />

freier Landschaft stärken, indem sie die Bebauung und Bodenversiegelung<br />

im Nichtbaugebiet auf das absolut Notwendige<br />

beschränkt hätte.<br />

Das Parlament erarbeitete in den letzten drei Jahren<br />

einen eigenen Gegenvorschlag – ein aussergewöhnlicher<br />

Vorgang. Nach intensiven Beratungen verabschiedete es im<br />

September 2023 einstimmig die Revision des Raumplanungsgesetzes<br />

(«RPG 2»). Diese schreibt das Hauptziel der Landschaftsinitiative<br />

fest: die Anzahl der Gebäude und die Bodenversiegelung<br />

im Nichtbaugebiet zu stabilisieren. Zu den<br />

bestehenden 610 000 Bauten ausserhalb der Bauzonen kommen<br />

jedes Jahr fast 2000 weitere hinzu, weil für Landwirtschaft,<br />

Tourismus oder Energieanlagen Ausnahmen gelten.<br />

Die Kantone haben nun eine kurze Frist von fünf Jahren,<br />

um ihre Richtpläne zu überarbeiten und die Stabilisierungsziele<br />

einzuführen, dann müssen Umsetzungsmassnahmen<br />

folgen. Kantone, die diese Frist verpassen, müssen jeden Neubau<br />

ausserhalb der Bauzone mit dem Abriss eines anderen<br />

Gebäudes kompensieren.<br />

Neu im RPG ist auch das Instrument der Abbruchprämie<br />

als Anreiz, Bauten ausserhalb Bauzonen abzureissen und die<br />

Landschaft so von ungenutzten Bauten zu befreien. Diese<br />

Mechanismen stellen eine gewisse Garantie für das Initiativkomitee<br />

dar, dass die Ziele der Initiative ernst genommen<br />

werden. Deshalb entschied das Komitee Ende 2023, die Initiative<br />

zugunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen. Damit<br />

bleibt eine aufwendige, unsichere Abstimmungskampagne<br />

mit deutlich längerer Umsetzungsfrist erspart.<br />

Foto: Markus Thoenen/iStock<br />

Das Kernziel der Landschaftsinitiative, die Anzahl<br />

der Gebäude und die Bodenversiegelung im<br />

Nichtbaugebiet zu stabilisieren, ist im neuen<br />

Raumplanungsgesetz enthalten.<br />

Das revidierte Gesetz ist aber keineswegs perfekt, vielmehr<br />

ein gut schweizerischer Kompromiss. Insbesondere der<br />

Ständerat drückte mehrere Bestimmungen durch, welche die<br />

Ziele torpedieren können: So können Kantone Sonderzonen<br />

schaffen, in denen sie Bauten ausserhalb der Bauzone erlauben.<br />

Diese Spezialzonen sind ein Geschenk an jene Kantone,<br />

die Freiheit und Flexibilität in ihrer Raumordnung gefordert<br />

hatten. Als Trost für die Landschaftsinitiative wird diese an<br />

sich absurde Bestimmung abgemildert: Sonderzonen bedürfen<br />

eines Gesamtkonzepts, das auch Vorteile für Biodiversität,<br />

Landschaft, Heimatschutz usw. und Kompensationsmechanismen<br />

beinhalten muss.<br />

Der Rückzug der Landschaftsinitiative ist am 15. <strong>Februar</strong><br />

definitiv. Der Trägerverein löst sich auf, aber die beteiligten<br />

Verbände bleiben in Raumplanung und Landschaftsschutz<br />

aktiv. Sie werden die Umsetzung des Gegenvorschlags genau<br />

verfolgen und so den Geist der Initiative lebendig erhalten.<br />

Mehr Infos: www.landschaftsinitiative.ch<br />

CASANOSTRA <strong>174</strong> <strong>2024</strong>

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