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Mein Rotes Kreuz 1/2024 - Ausgabe Burgenland

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6<br />

SCHWERPUNKT<br />

Gaza-Konflikt: Übergabe eines Gefangenen an das Rote <strong>Kreuz</strong>.<br />

Fotos: ALI SAWAFTA/REUTERS/picturedesk.com, ICRC/SHERKHAN Ibrahim, ÖJRK<br />

Neutral und unparteilich<br />

Ein besonderes Zeichen, eine besondere Rolle und<br />

der Einsatz für das humanitäre Völkerrecht.<br />

Wer hat Anspruch auf<br />

welches Land? Wer hat<br />

mit dem Töten angefangen?<br />

Fragen, auf<br />

die es beim bewaffneten Konflikt<br />

im Nahen Osten keine eindeutige<br />

Antwort gibt. Tatsache ist: Seit Jahrzehnten<br />

tobt zwischen Israel und den<br />

Palästinensern eine Auseinandersetzung,<br />

die bereits Tausenden Menschen<br />

das Leben gekostet hat.<br />

Was ist erlaubt?<br />

Der Konflikt wirft weitere Fragen<br />

auf: Was ist im Kampf erlaubt? Wie<br />

muss mit der Zivilbevölkerung umgegangen<br />

werden, wer ist für ihren<br />

Schutz, ihre Versorgung zuständig?<br />

Wer überwacht die Einhaltung der<br />

Regeln? Einige dieser Aspekte sind<br />

genau definiert, wobei das Rote<br />

<strong>Kreuz</strong> eine besondere Rolle spielt.<br />

Zu den „rechtlichen Rahmenbedingungen“<br />

erklärt Bernhard Schneider,<br />

Bereichsleiter für Recht und Migration<br />

beim Österreichischen Roten<br />

<strong>Kreuz</strong>: „In bewaffneten Konflikten<br />

gilt das humanitäre Völkerrecht. Es<br />

gilt für alle beteiligten Konfliktparteien<br />

unabhängig davon, wer die<br />

Auseinandersetzung begonnen hat.“<br />

Im humanitären Völkerrecht ist der<br />

Schutz von Zivilpersonen festgelegt.<br />

Schneider: „Die Konfliktparteien<br />

müssen jederzeit zwischen Zivilbevölkerung<br />

und Kämpfern unterscheiden.<br />

Angriffe dürfen nur auf Kämpfer<br />

und militärische Ziele gerichtet<br />

sein. Personen, die nicht an den<br />

Kampfhandlungen teilnehmen, sind<br />

zu schützen und mit Menschlichkeit<br />

zu behandeln.“<br />

Die Rolle des Roten <strong>Kreuz</strong>es<br />

Auch der Umgang mit Verwundeten<br />

und Kranken ist geregelt. Schneider<br />

dazu: „Verwundete und Kranke sind<br />

von der Seite zu bergen und zu pflegen,<br />

die sie in ihrer Gewalt hat. Sanitätspersonal,<br />

Transportmittel und<br />

Einrichtungen wie insbesondere<br />

Krankenhäuser sind zu schonen.“<br />

Über den Umgang mit Gefangenen<br />

erklärt Schneider: „Ob verwundeter<br />

Kämpfer, Kriegsgefangener oder Zivilist:<br />

Sie haben Anspruch auf Achtung<br />

des Lebens, ihrer Würde, ihrer<br />

persönlichen Rechte. Politische und<br />

religiösen Überzeugungen sind zu<br />

respektieren. Gewalt gegen Gefangene<br />

ist nicht erlaubt, ebenso jede<br />

Form von Repressalien. Es muss ihnen<br />

erlaubt sein, mit ihren Familien<br />

Kontakt aufzunehmen und Hilfsgüter<br />

zu erhalten.“<br />

Nicht nur der Umgang mit Einzelpersonen<br />

ist geregelt. „Es gibt generell<br />

keine uneingeschränkte Freiheit<br />

bei der Wahl der zur Kriegsführung<br />

mein <strong>Rotes</strong> <strong>Kreuz</strong> | März <strong>2024</strong>

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