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Standpunkt 573, 16. Februar 2024

Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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<strong>16.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2024</strong> RATGEBER <strong>Standpunkt</strong> der Wirtschaft | 11<br />

KOLUMNE<br />

Bundesfinanzpolitik ist grösste Herausforderung<br />

Auf die 246 neu und wieder gewählten Bundespolitiker<br />

beider Kammern und Geschlechter, die mit der Wintersession<br />

samt Bundesratsersatzwahl bereits den Auftakt<br />

ihres Parlamentarierlebens erlebt haben, wartet eine<br />

ausserordentlich herausfordernde vierjährige Legislatur.<br />

Sie wird tage- und wochenlang im National- und Ständerat<br />

von finanzpolitischen Konsolidierungsdiskussionen<br />

bestimmt sein. Denn die Unsicherheiten in Bezug auf die<br />

Höhe der absehbaren Fehlbeträge der nächsten Jahre bleiben<br />

weiterhin gross. Anfang <strong>2024</strong> schon wird der Bundesrat<br />

Vorentscheide treffen, um den Voranschlag 2025<br />

gemäss Vorgaben der Schuldenbremse auf den langen<br />

Weg der parlamentarischen Bereinigung zu bringen. Er<br />

will zudem im ersten Halbjahr <strong>2024</strong> Stossrichtungen definieren,<br />

um die Finanzen langfristig ins Lot zu bringen.<br />

Um die sich abzeichnenden Fehlbeträge zu bereinigen,<br />

werden aber grössere Reformen umgesetzt werden müssen.<br />

Die Bereinigung muss laut Bundesrat primär ausgabenseitig<br />

erfolgen. Zur Finanzierung vor allem der AHV<br />

und der Armee werden aber auch einnahmeseitige Massnahmen<br />

zu prüfen sein. Wie sich die Covid-19-Pandemie<br />

auf die Bundeskasse auswirkte, zeigt der Voranschlag<br />

<strong>2024</strong> mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–<br />

2027. Die Einnahmen des Bundes wachsen laut Voranschlag<br />

<strong>2024</strong> im Vergleich zum Vorjahresbudget zwar um<br />

2,1 Prozent und werden auf 83 Milliarden Franken geschätzt.<br />

Das Wachstum ist auf die Mehrwertsteuererhöhung<br />

zugunsten der AHV und auf die Zunahme der Gewinnsteuereinnahmen<br />

zurückzuführen.<br />

Die Ausgaben wachsen mit 4,1 Prozent fast doppelt so<br />

stark wie die Einnahmen, namentlich aufgrund der AHV-<br />

21-Reform und eines Kapitalzuschusses zugunsten der SBB,<br />

aber auch wegen der höheren Schuldzinsen und der wachsenden<br />

Armeeausgaben. Der Bundesrat sagt , s so: «Trotz<br />

der Bereinigungsmassnahmen wird der Bund <strong>2024</strong> bis zu<br />

3,5 Milliarden mehr ausgeben als im Jahr 2023. Total sind<br />

Ausgaben von 89,7 Milliarden Franken vorgesehen.»<br />

«DER BUNDESRAT MUSS ETLICHE VORHABEN<br />

ZURÜCKSTELLEN ODER<br />

LANGSAMER VERWIRKLICHEN ALS GEPLANT.»<br />

Peter Amstutz*<br />

Dank bereits beschlossenen Bereinigungsmassnahmen<br />

können die Vorgaben der Schuldenbremse dieses Jahr eingehalten<br />

werden. Der Bundesrat muss jedoch erneut<br />

ausserordentliche Ausgaben beantragen. Laut Vernehmlassung<br />

zum Entlastungspaket 2025 bleiben die Finanzplanjahre<br />

wegen der strukturellen Defizite bis 2027 herausfordernd.<br />

Der hochwillkommene Gewinnregen der<br />

Nationalbank für den Bund von 1,3 Milliarden Franken<br />

fällt wohl länger aus. Unter «ausserordentlichen Ausgaben»<br />

listet der Bund auch den Zahlungsbedarf für Transfers<br />

an die Kantone auf. Die Finanzwahrheit lautet gemäss<br />

Bundesrat unter dem Strich darum so: «Unter<br />

Einbezug der ausserordentlichen Ausgaben resultiert ein<br />

Finanzierungsdefizit von 6,7 Milliarden Franken.»<br />

Die Vorgaben der Schuldenbremse werden zwar eingehalten,<br />

weil die Schuldenbremse aus konjunkturellen Gründen<br />

ein Defizit von einer halben Milliarde Franken zulässt.<br />

Der verbleibende Handlungsspielraum des Bundes von 5<br />

Millionen Franken ist jedoch äusserst gering. «Die Unsicherheiten<br />

in Bezug auf die nächsten Jahre sind hoch»,<br />

warnt der Bundesrat, «voraussichtlich dürften Bereinigungsmassnahmen<br />

nötig werden.» Der Bundesrat beabsichtigt,<br />

den finanzpolitischen Spielraum zur Bewältigung<br />

künftiger Herausforderungen noch zu verbessern. Nach<br />

seiner aktuellen Planung sind bis 2028 strukturelle Defizite<br />

von 2 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr zu erwarten.<br />

Der Bereinigungsbedarf steigt aufgrund anhaltend hoher<br />

Ausgaben für die Migration (Verlängerung Schutzstatus S<br />

Ukraine) sowie für Prämienverbilligungen für Krankenkassen.<br />

Mittelfristig dürfte sich der Druck noch vergrössern.<br />

Vor allem das rasche Wachstum der Armeeausgaben<br />

auf ein Prozent des Brutto inlandprodukts (BIP; Summe<br />

aller Erträge aus Produktion und Dienstleistungen) sowie<br />

der AHV-Ausgaben lassen die Defizite weiter anwachsen.<br />

Der Bundesrat warnt in Richtung Parlament: «Die kommende<br />

Legislatur wird finanzpolitisch herausfordernd. Ab<br />

2025 sind durchgehend Defizite in Milliardenhöhe zu erwarten,<br />

die sich über die Jahre noch vergrössern.» Die Ausgaben<br />

wachsen eben schneller als die Einnahmen. Finanzpolitisch<br />

wird deshalb die Haushaltsbereinigung höchste<br />

Priorität haben, um die Finanzierung wichtiger Bundesaufgaben<br />

zu sichern und Spielraum für dringende Vorhaben<br />

zu schaffen. Dafür hat er Prioritäten innerhalb der<br />

Verwaltung für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der<br />

Bundesrat muss etliche Vorhaben zurückstellen oder langsamer<br />

verwirklichen als geplant. Das Handlungsmotto des<br />

Bundesrats ist von begründeten Sorgen geprägt und entsprechend<br />

ernst zu nehmen: «Um die Fehlbeträge zu bereinigen,<br />

werden grössere Reformen umgesetzt werden<br />

müssen. Die Bereinigung muss primär ausgabenseitig erfolgen.<br />

Zur Finanzierung der AHV und der Armee werden<br />

aber auch einnahmeseitige Massnahmen zu prüfen sein.»<br />

*Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion<br />

der Basler Zeitung».<br />

Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht<br />

mit jener der Wirtschaftskammer decken.<br />

RATGEBER RECHT – Die Zeiterfassung bei der Arbeit: was auf den ersten Blick als lästige Pflicht daherkommt,<br />

kann im Streitfall auch für Arbeitgeber sehr hilfreich sein.<br />

Zeit im Blick: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung<br />

Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp<br />

LEGAL-TEAM<br />

Die Wirtschaftskammer Baselland<br />

steht ihren Mitgliedern für eine juristische<br />

Erstberatung zur Verfügung.<br />

Das Arbeitsgesetz (ArG) sieht vor,<br />

dass Arbeitgebende eine Dokumentation<br />

führen müssen, welche es den<br />

Vollzugs- und Aufsichtsbehörden ermöglicht,<br />

die Einhaltung der Bestimmungen<br />

des Arbeitsgesetzes zu<br />

überprüfen. Darunter fällt insbesondere<br />

die Überprüfung der Einhaltung<br />

der Arbeitszeiten, weshalb eine<br />

transparente Zeiterfassung im Betrieb<br />

zwingend nötig ist.<br />

Grundsätzlich trifft jeden Arbeitgebenden<br />

die Pflicht zur ordentlichen<br />

Zeiterfassung. Ein Verzicht<br />

auf eine Zeiterfassung oder Erleichterungen<br />

im Rahmen einer vereinfachten<br />

Zeiterfassung sind nur ausnahmsweise<br />

zulässig.<br />

Wichtig ist insbesondere, dass die<br />

geleistete Arbeitszeit der jeweiligen<br />

Mitarbeitenden ersichtlich ist. Zudem<br />

sind auch Lage und Dauer von<br />

Pausen von mehr als einer halben<br />

Stunde, Ruhezeiten sowie Überzeitsowie<br />

Ausgleichsarbeit zu dokumentieren.<br />

Aufgrund einer sauberen Erfassung<br />

können somit geleistete<br />

Überstunden und Überzeit eruiert<br />

werden.<br />

Kein reines Behördeninteresse<br />

Die Behörden können die Einhaltung<br />

der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes<br />

kontrollieren und führen<br />

solche Kontrollen auch regelmässig<br />

durch.<br />

Im Kanton Basel-Landschaft ist<br />

dafür das Kantonale Amt für Industrie,<br />

Gewerbe und Arbeit (KIGA) zuständig.<br />

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften<br />

kann das KIGA Mahnungen<br />

aussprechen oder Massnahmen<br />

gegen den betroffenen Betrieb erlassen.<br />

Wer nun annimmt, die Führung<br />

einer Zeiterfassung sei ein reines Behördeninteresse,<br />

der irrt. Ein gut geführtes<br />

Zeiterfassungssystem liegt<br />

auch im Interesse der Arbeitgeberschaft.<br />

Einerseits stellt das Zeiterfassungssystem<br />

ein geeignetes<br />

Führungs instrument dar, um die<br />

Mehrarbeitszeit der Mitarbeitenden<br />

im Auge zu behalten. Andererseits<br />

vermag das Zeiterfassungssystem bei<br />

Streitigkeiten in Bezug auf geleistete<br />

Arbeit Klarheit schaffen.<br />

Werden Forderungen infolge von<br />

geleisteten Mehrarbeitsstunden geltend<br />

gemacht, verfügen die Arbeitgebenden<br />

über eine verlässliche Aufzeichnung<br />

der effektiv geleisteten<br />

Arbeitsstunden und können diese<br />

im Streitfall nachweisen. Verfügen<br />

die Arbeitgebenden hingegen nicht<br />

über eine saubere Zeiterfassung,<br />

kann dies bei der Beweiswürdigung<br />

im Prozess berücksichtigt und zu<br />

Ungunsten der Arbeitgebenden ausgelegt<br />

werden.<br />

Um ein böses Erwachen zu verhindern,<br />

tun Arbeitgeber deshalb<br />

gut daran, ein ordentliches Zeiterfassungssystem<br />

zu führen, die Belegschaft<br />

entsprechend zu schulen und<br />

die erfassten Daten regelmässig zu<br />

überprüfen, um Unstimmigkeiten<br />

frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.<br />

David Hug ist Rechtsanwalt und<br />

Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller<br />

Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams<br />

der Wirtschaftskammer Baselland.<br />

Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten<br />

im Haus der Wirtschaft<br />

in Pratteln wird von Dr. Dominik<br />

Rieder geleitet und besteht weiter<br />

aus Markus Prazeller und<br />

David Hug (Wagner Prazeller Hug<br />

AG), Alexander Heinzelmann<br />

(Heinzel mann & Levy), Philipp<br />

Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte)<br />

und Andreas Dürr (Battegay Dürr<br />

AG).<br />

Die Mitglieder des Legal-Teams<br />

schreiben im <strong>Standpunkt</strong> der Wirtschaft<br />

in der Rubrik «Ratgeber<br />

Recht» regelmässig über aktuelle<br />

rechtliche Themen.<br />

Kontakt zum Legal-Team:<br />

Haus der Wirtschaft<br />

Kompetenzzentrum KMU<br />

Simone Kaiser-Reber<br />

Hardstrasse 1<br />

4133 Pratteln<br />

Telefon: 061 927 66 23<br />

E-Mal: s.kaiser-reber@kmu.org<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv,<br />

Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern,<br />

Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch<br />

Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern<br />

Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch<br />

Regionalbund «<strong>Standpunkt</strong>»<br />

Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland<br />

Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine<br />

liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft,<br />

Hardstrasse 1, 4133 Pratteln<br />

Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50<br />

www.kmu.org, standpunkt@kmu.org<br />

Verantwortung: Christoph Buser, Direktor<br />

Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick<br />

Herr, Adrian Jäggi<br />

Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln<br />

Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen<br />

Adressänderungen: standpunkt@kmu.org<br />

Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger<br />

Quellenangabe ist erlaubt.

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