07.03.2024 Aufrufe

Emsblick Haren - Heft 79 (März/April 2024)

Ck Haren – Heft 79Liebe Emsblick-Leser, was sind das nur für Zeiten? Tag für Tag gibt es ganze Bündel anstrengender Nachrichten. Von Klimawandel und neuer Regenzeit, von Ukraine bis Israel und dem Gaza-Streifen, von Cannabis bis zum Genderismus, die Welt scheint in Unordnung. Von Trump und dem Abhördilemma beim Thema Taurus ganz zu schweigen. Die Energiewende und schwache Wirtschaftsdaten nehmen wir am Rande zur Kenntnis. Zwischen diesen täglichen Nachrichten-Cocktails tauchen als Kontstante immer wieder und fast überall zwei Buchstaben auf. Die Rede ist von KI, also von Künstlicher Intelligenz. Manchmal werden Witze dazu gemacht, manchmal kommen sie bedrohlich und apokalyptisch daher. Für den einen ist die KI die Rettung in (fast) allen Lebenslagen, für andere steht KI für den Ausverkauf menschlicher Sozialisation. KI generiert Fake-News und stellt damit die Welt noch mehr auf den Kopf, KI verbessert medizinische Diagnosen und hilft, Menschen zu heilen. Der Spagat zwischen Nutzen und Risiko der Künstlichen Intelligenz ist selten so spürbar wie in der Bilderkennung. Hier hilft KI, Verbrecher zu identifizieren, dort trägt sie zur lückenlosen Überwachung von Menschen in totalitären Systeme bei. Wie in vielen Lebenslagen muss es auch bei der KI heißen: Es kommt drauf an, was man damit macht, ob es Fluch oder Segen wird. Aufzuhalten ist der Einsatz dieser Technik wohl kaum noch. Wie gut, dass der Emsblick ohne den Einsatz von KI entsteht. Auch werden unsere Texte nicht mit KI optimiert. Der Preis von manchmal verbleibenden Tippfehlern scheint da akzeptabel, finden wir. Ohne diese neue artifizielle Hilfe geht auch das Leben in unserer Stadt. Von kleinen Ausnahmen abgesehen. Und das finden wir gut so. Welche Vielfalt dabei trotzdem entsteht, ist auch in dieser Ausgabe des Emsblick zu spüren. Ein reges, funktionierendes Vereinsleben, starkes ehrenamtliches Engagement, ein vielfältiges, auch zukunftsfähiges Wirtschaftsleben, oft mit lobenswerter Vorreiterrolle sind Kennzeichen von natürlicher, menschlicher Schaffenskraft. Gut, es ist nicht überall heile Welt, aber auch das gehört dazu. Nehmen Sie sich also gern die Zeit, mit dem Emsblick die Vielfalt von Stadt und Dörfern zu entdecken. Zwischen den News aus aller Welt kann die Lektüre Ihres und unseres Stadtmagazins also sowohl zur Information als auch zur Entspannung beitragen. Viel Lesevergnügen dabei wünscht Ihnen Ihr Team vom Emsblick

Ck Haren – Heft 79Liebe Emsblick-Leser,

was sind das nur für Zeiten? Tag für Tag gibt es ganze Bündel anstrengender Nachrichten. Von Klimawandel und neuer Regenzeit, von Ukraine bis Israel und dem Gaza-Streifen, von Cannabis bis zum Genderismus, die Welt scheint in Unordnung. Von Trump und dem Abhördilemma beim Thema Taurus ganz zu schweigen. Die Energiewende und schwache Wirtschaftsdaten nehmen wir am Rande zur Kenntnis.

Zwischen diesen täglichen Nachrichten-Cocktails tauchen als Kontstante immer wieder und fast überall zwei Buchstaben auf. Die Rede ist von KI, also von Künstlicher Intelligenz. Manchmal werden Witze dazu gemacht, manchmal kommen sie bedrohlich und apokalyptisch daher. Für den einen ist die KI die Rettung in (fast) allen Lebenslagen, für andere steht KI für den Ausverkauf menschlicher Sozialisation. KI generiert Fake-News und stellt damit die Welt noch mehr auf den Kopf, KI verbessert medizinische Diagnosen und hilft, Menschen zu heilen. Der Spagat zwischen Nutzen und Risiko der Künstlichen Intelligenz ist selten so spürbar wie in der Bilderkennung. Hier hilft KI, Verbrecher zu identifizieren, dort trägt sie zur lückenlosen Überwachung von Menschen in totalitären Systeme bei. Wie in vielen Lebenslagen muss es auch bei der KI heißen: Es kommt drauf an, was man damit macht, ob es Fluch oder Segen wird. Aufzuhalten ist der Einsatz dieser Technik wohl kaum noch.

Wie gut, dass der Emsblick ohne den Einsatz von KI entsteht. Auch werden unsere Texte nicht mit KI optimiert. Der Preis von manchmal verbleibenden Tippfehlern scheint da akzeptabel, finden wir.
Ohne diese neue artifizielle Hilfe geht auch das Leben in unserer Stadt. Von kleinen Ausnahmen abgesehen. Und das finden wir gut so. Welche Vielfalt dabei trotzdem entsteht, ist auch in dieser Ausgabe des Emsblick zu spüren. Ein reges, funktionierendes Vereinsleben, starkes ehrenamtliches Engagement, ein vielfältiges, auch zukunftsfähiges Wirtschaftsleben, oft mit lobenswerter Vorreiterrolle sind Kennzeichen von natürlicher, menschlicher Schaffenskraft. Gut, es ist nicht überall heile Welt, aber auch das gehört dazu.

Nehmen Sie sich also gern die Zeit, mit dem Emsblick die Vielfalt von Stadt und Dörfern zu entdecken. Zwischen den News aus aller Welt kann die Lektüre Ihres und unseres Stadtmagazins also sowohl zur Information als auch zur Entspannung beitragen.

Viel Lesevergnügen dabei wünscht Ihnen
Ihr Team vom Emsblick

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Online-Rechner<br />

Durch das von der Bundesregierung beschlossene<br />

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz<br />

(CO2KostAufG) wird die CO₂-<br />

Abgabe seit dem 01.01.2023 zwischen<br />

Mietern und Vermietern aufgeteilt. Um<br />

die Höhe der Steuer zu berechnen, hat das<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und<br />

Klimaschutz einen kostenlosen Online-<br />

Rechner zur Verfügung gestellt.<br />

Link zum Online-<br />

Rechner des Bundesministeriums:<br />

Der Online-Rechner fragt den Brennstoffverbrauch,<br />

den CO 2<br />

-Preis und den Emissionsfaktor<br />

ab, die auf der Brennstoffrechnung<br />

zu finden sind. Außerdem werden<br />

Sonderfälle berücksichtigt, weil beispielsweise<br />

der Mieter einen Gasherd ohne eigenen<br />

Zähler nutzt oder der Vermieter<br />

die energetischen Eigenschaften seines<br />

Gebäudes aufgrund öffentlich-rechtlicher<br />

Beschränkungen nicht verbessern darf.<br />

Kostenteilung<br />

Bei Wohnungen müssen Mieter grundsätzlich<br />

zwischen 5 und 100% der CO 2<br />

-<br />

Steuer übernehmen, der Rest entfällt auf<br />

den Vermieter. Die Aufteilung ist in zehn<br />

Stufen entsprechend der Emissionshöhe<br />

gestaffelt. Es gibt zwei unterschiedliche<br />

Fälle zu beachten:<br />

1. Vermieter erhält die<br />

Brennstoffabrechnung<br />

„Erhält der Vermieter die Rechnung vom<br />

Brennstofflieferanten, findet er darin<br />

Informationen zur Höhe der durch den<br />

Brennstoff verursachten CO 2<br />

-Emissionen.“,<br />

erklärt Klaus Lübbers. „Der Vermieter<br />

muss dann die Kostenverteilung<br />

zwischen sich und dem Mieter berechnen<br />

und dies bei der Heizkostenabrechnung<br />

berücksichtigen.“<br />

2. Mieter erhält die<br />

Brennstoffabrechnung<br />

„Erhält der Mieter die Rechnung für den<br />

Brennstoff, kann er den CO 2<br />

-Kostenanteil<br />

des Vermieters berechnen und diesen innerhalb<br />

von zwölf Monaten nach Erhalt<br />

der Brennstoffrechnung bei ihm einfordern“,<br />

informiert Klaus Lübbers. Der Vermieter<br />

hat dann zwölf Monate Zeit, dem<br />

Mieter seinen Kostenanteil zu erstatten.<br />

Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen<br />

Betriebskostenabrechnung ist zulässig.<br />

Stufenmodell<br />

Das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Steuer<br />

beinhaltet für Wohngebäude ein Stufenmodell,<br />

aus dem sich die Verteilung der<br />

Kosten zwischen Vermieter und Mieter<br />

ergibt. Welche Stufe maßgebend ist, hängt<br />

von der Höhe der CO 2<br />

-Emissionen pro Jahr<br />

und pro m² Wohnfläche ab. Bei Nichtwohngebäuden<br />

(z. B. Geschäfts- oder Bürogebäuden)<br />

gilt derzeit eine „50-50-Regelung“.<br />

Danach trägt der Mieter maximal<br />

50% der CO 2<br />

-Steuer. Voraussichtlich Ende<br />

2025 soll auch hier ein Stufenmodell eingeführt<br />

werden. Unterliegt ein Gebäude<br />

öffentlich-rechtlichen Beschränkungen<br />

(z.B. Denkmalschutz, Anschlusszwang<br />

für Brennstofflieferungen) oder handelt<br />

es sich um ein Wohngebäude mit zwei<br />

Wohneinheiten, von denen eine vom Eigentümer<br />

selbst bewohnt wird, gelten<br />

Sonderregelungen.<br />

Die CO 2<br />

-Steuer wurde in diesem<br />

Jahr deutlich angehoben und wird<br />

weiter steigen. Mussten Mieter<br />

diese Steuer früher allein tragen,<br />

gilt seit dem 01.01.2023 eine Kostenaufteilung<br />

zwischen Mieter und<br />

Vermieter. Der Online-Rechner<br />

des Bundesministeriums für Wirtschaft<br />

und Klimaschutz hilft, den<br />

Anteil zu errechnen, den Mieter und<br />

Vermieter jeweils zu tragen haben.<br />

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<strong>März</strong>/<strong>April</strong> <strong>2024</strong> – emsblick | 57

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