Rede von Landrat Ulrich Krebs zur Einbringung ... - Hochtaunuskreis
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Landkreis nicht maßgeblich beeinflussen können. Da die vergangenen<br />
Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten und<br />
die gesetzlich vorgeschriebenen Besoldungserhöhungen für die<br />
Beamten verpflichten uns <strong>zur</strong> Budgeterhöhung.<br />
Hier schlagen die 2,8 prozentige Tariferhöhung und die vereinbarten<br />
Einmalzahlungen für unsere Beschäftigten und die Besoldungserhöhung<br />
für die Beamten alleine mit knapp einer Millionen Euro „zu Buche“. Das<br />
Leistungsentgelt und der tariflich vereinbarte Strukturausgleich mit<br />
weiteren 550.000 Euro.<br />
Die Leistungsorientierte Bezahlung (oder auch Leistungsentgelt genannt)<br />
nach § 18 TVöD ist mit Wirkung vom 01. Januar 2007 eingeführt worden.<br />
Es ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum<br />
Tabellenentgelt.<br />
Der TVöD gibt ein Mindestentgeltvolumen vor, aus dem der<br />
Leistungstopf für die leistungsorientierte Bezahlung bestritten wird. Das<br />
Startvolumen betrug zunächst 1 % der ständigen Monatsentgelte des<br />
Vorjahres (Stand November 2006) aller unter den Geltungsbereich des<br />
TVöD fallenden Beschäftigten des Arbeitgebers. Es bestand die<br />
Verpflichtung <strong>zur</strong> jährlichen Ausschüttung, da es sich um sog.<br />
„umgewidmete“ tarifliche Entgelte handelte, die aus einer Einsparung bei<br />
den Urlaubs- und Weihnachtsentgelten und den auslaufenden<br />
Besitzständen aus den früheren Kinder- und Familienzuschlägen<br />
stammte.<br />
Vorraussetzung für die Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung<br />
in der Kreisverwaltung des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es war eine betriebliche<br />
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