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Rede von Landrat Ulrich Krebs zur Einbringung ... - Hochtaunuskreis

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Landkreis nicht maßgeblich beeinflussen können. Da die vergangenen<br />

Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten und<br />

die gesetzlich vorgeschriebenen Besoldungserhöhungen für die<br />

Beamten verpflichten uns <strong>zur</strong> Budgeterhöhung.<br />

Hier schlagen die 2,8 prozentige Tariferhöhung und die vereinbarten<br />

Einmalzahlungen für unsere Beschäftigten und die Besoldungserhöhung<br />

für die Beamten alleine mit knapp einer Millionen Euro „zu Buche“. Das<br />

Leistungsentgelt und der tariflich vereinbarte Strukturausgleich mit<br />

weiteren 550.000 Euro.<br />

Die Leistungsorientierte Bezahlung (oder auch Leistungsentgelt genannt)<br />

nach § 18 TVöD ist mit Wirkung vom 01. Januar 2007 eingeführt worden.<br />

Es ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum<br />

Tabellenentgelt.<br />

Der TVöD gibt ein Mindestentgeltvolumen vor, aus dem der<br />

Leistungstopf für die leistungsorientierte Bezahlung bestritten wird. Das<br />

Startvolumen betrug zunächst 1 % der ständigen Monatsentgelte des<br />

Vorjahres (Stand November 2006) aller unter den Geltungsbereich des<br />

TVöD fallenden Beschäftigten des Arbeitgebers. Es bestand die<br />

Verpflichtung <strong>zur</strong> jährlichen Ausschüttung, da es sich um sog.<br />

„umgewidmete“ tarifliche Entgelte handelte, die aus einer Einsparung bei<br />

den Urlaubs- und Weihnachtsentgelten und den auslaufenden<br />

Besitzständen aus den früheren Kinder- und Familienzuschlägen<br />

stammte.<br />

Vorraussetzung für die Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung<br />

in der Kreisverwaltung des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es war eine betriebliche<br />

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