Waidhofner Stadtnachrichten März 2009 - Waidhofen an der Thaya
Waidhofner Stadtnachrichten März 2009 - Waidhofen an der Thaya
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Stadt intern<br />
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Neuer Kleintr<strong>an</strong>sporter für das Wasserwerk<br />
Einen neuen Kleintr<strong>an</strong>sporter gibt es seit Ende des<br />
Jahres 2008 für das Städtische Wasserwerk.<br />
BR Bgm. Kurt Strohmayer-D<strong>an</strong>gl, Wasserwerkmeister Helmut D<strong>an</strong>gl<br />
und Stadtrat Fr<strong>an</strong>z Pfabig<strong>an</strong><br />
Neuer Pritschenwagen für den Bauhof<br />
Anf<strong>an</strong>g <strong>März</strong> <strong>2009</strong> wurde von <strong>der</strong> Firma Hochleitner<br />
GmbH die neue Pritsche Iveco Daily für den Städtischen<br />
Bauhof geliefert und seiner Bestimmung<br />
übergeben. Es h<strong>an</strong>delt sich dabei um einen Ersatz für<br />
ein zwölf Jahre altes Pritschenfahrzeug. Das Fahrzeug<br />
dient für Kleintr<strong>an</strong>sporte und im Winter zusätzlich für<br />
Streuarbeiten. Mit <strong>der</strong> Anschaffung <strong>der</strong> zeitgemäßen<br />
Fahrzeuge erfolgte eine weitere Mo<strong>der</strong>nisierung des<br />
Fuhrparks <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe zur Leistungserhaltung<br />
bzw. -steigerung.<br />
<strong>Waidhofner</strong> <strong>Stadtnachrichten</strong><br />
Neu<strong>an</strong>schaffungen in den Wirtschaftsbetrieben<br />
Aus gegebenen Anlässen wird auf die Verwendung<br />
bzw. Benützung von Garagen beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen:<br />
Garagenordnung lt. NÖ Bautechnikverordnung 1997<br />
Garagen sind in <strong>der</strong> NÖ Bautechnikverordnung 1997<br />
(NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, wie folgt definiert:<br />
Garage: Raum, <strong>der</strong> zum Einstellen von Kraftfahrzeugen<br />
bestimmt ist, einschließlich <strong>der</strong> Räume und Verbindungswege,<br />
die <strong>der</strong>en Betrieb dienen; bei <strong>der</strong> Berechnung<br />
<strong>der</strong> Nutzfläche (Gesamtbodenfläche) werden im<br />
Freien liegende Zu- und Abfahrten nicht mitgerechnet;<br />
das Einstellen eines Kraftfahrzeuges liegt d<strong>an</strong>n nicht<br />
vor, wenn die Batterie ausgebaut und <strong>der</strong> Treibstoffbehälter<br />
entleert ist.<br />
Ersatzbeschaffung Schutzbekleidung<br />
Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Thaya</strong> erstrahlen seit mittlerweile<br />
drei Jahren in einem einheitlichen Outfit, einer<br />
den Vorschriften entsprechenden Schutzbekleidung.<br />
Bei <strong>der</strong> letzten periodischen Überprüfung mussten<br />
einige Teile <strong>der</strong> Schutzbekleidung ausgetauscht werden,<br />
damit diese den Sicherheitsbestimmungen<br />
(Signalfarbe, Reflexionsstreifen) wie<strong>der</strong> entspricht.<br />
Die Erneuerung von Teilen <strong>der</strong> Schutzkleidung trägt zur<br />
Sicherheit <strong>der</strong> Mitarbeiter bei ihren vielfältigen Tätigkeiten<br />
auf öffentlichen Flächen auch in den kommenden<br />
Jahren bei.<br />
Die Belegschaft <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe in neuer Arbeitskleidung<br />
mit Abteilungsleiter Gerhard Streicher, BR Bgm. Kurt Strohmayer-<br />
D<strong>an</strong>gl, Stadtamtsdirektor Mag. Rudi Polt und StR Fr<strong>an</strong>z Pfabig<strong>an</strong><br />
bei <strong>der</strong> Übergabe des neuen Pritschenwagens.<br />
Garagenordnung<br />
lt. NÖ Bautechnikverordnung 1977<br />
Un<strong>an</strong>hängig von den im § 170 NÖ BTV 1997 <strong>an</strong>geführten<br />
Verboten, wonach in Garagen grundsätzlich<br />
• <strong>der</strong> Gebrauch von offenem Licht und Feuer,<br />
• das Rauchen,<br />
• das Laufenlassen <strong>der</strong> Motoren bei geschlossenen<br />
Toren und<br />
• das H<strong>an</strong>tieren mit Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt<br />
von weniger als 21 °C verboten ist,<br />
ist gemäß <strong>der</strong> Begriffbestimmung „Garage“ grundsätzlich<br />
davon auszugehen, dass die Verwendung von<br />
Garagen o<strong>der</strong> Teilen <strong>der</strong>selben für allgemeine Lagerzwecke<br />
nicht einer bestimmungsgemäßen Verwendung<br />
entspricht.