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Waidhofner Stadtnachrichten März 2009 - Waidhofen an der Thaya

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Stadt intern<br />

16<br />

Neuer Kleintr<strong>an</strong>sporter für das Wasserwerk<br />

Einen neuen Kleintr<strong>an</strong>sporter gibt es seit Ende des<br />

Jahres 2008 für das Städtische Wasserwerk.<br />

BR Bgm. Kurt Strohmayer-D<strong>an</strong>gl, Wasserwerkmeister Helmut D<strong>an</strong>gl<br />

und Stadtrat Fr<strong>an</strong>z Pfabig<strong>an</strong><br />

Neuer Pritschenwagen für den Bauhof<br />

Anf<strong>an</strong>g <strong>März</strong> <strong>2009</strong> wurde von <strong>der</strong> Firma Hochleitner<br />

GmbH die neue Pritsche Iveco Daily für den Städtischen<br />

Bauhof geliefert und seiner Bestimmung<br />

übergeben. Es h<strong>an</strong>delt sich dabei um einen Ersatz für<br />

ein zwölf Jahre altes Pritschenfahrzeug. Das Fahrzeug<br />

dient für Kleintr<strong>an</strong>sporte und im Winter zusätzlich für<br />

Streuarbeiten. Mit <strong>der</strong> Anschaffung <strong>der</strong> zeitgemäßen<br />

Fahrzeuge erfolgte eine weitere Mo<strong>der</strong>nisierung des<br />

Fuhrparks <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe zur Leistungserhaltung<br />

bzw. -steigerung.<br />

<strong>Waidhofner</strong> <strong>Stadtnachrichten</strong><br />

Neu<strong>an</strong>schaffungen in den Wirtschaftsbetrieben<br />

Aus gegebenen Anlässen wird auf die Verwendung<br />

bzw. Benützung von Garagen beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen:<br />

Garagenordnung lt. NÖ Bautechnikverordnung 1997<br />

Garagen sind in <strong>der</strong> NÖ Bautechnikverordnung 1997<br />

(NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, wie folgt definiert:<br />

Garage: Raum, <strong>der</strong> zum Einstellen von Kraftfahrzeugen<br />

bestimmt ist, einschließlich <strong>der</strong> Räume und Verbindungswege,<br />

die <strong>der</strong>en Betrieb dienen; bei <strong>der</strong> Berechnung<br />

<strong>der</strong> Nutzfläche (Gesamtbodenfläche) werden im<br />

Freien liegende Zu- und Abfahrten nicht mitgerechnet;<br />

das Einstellen eines Kraftfahrzeuges liegt d<strong>an</strong>n nicht<br />

vor, wenn die Batterie ausgebaut und <strong>der</strong> Treibstoffbehälter<br />

entleert ist.<br />

Ersatzbeschaffung Schutzbekleidung<br />

Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> Stadtgemeinde<br />

<strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Thaya</strong> erstrahlen seit mittlerweile<br />

drei Jahren in einem einheitlichen Outfit, einer<br />

den Vorschriften entsprechenden Schutzbekleidung.<br />

Bei <strong>der</strong> letzten periodischen Überprüfung mussten<br />

einige Teile <strong>der</strong> Schutzbekleidung ausgetauscht werden,<br />

damit diese den Sicherheitsbestimmungen<br />

(Signalfarbe, Reflexionsstreifen) wie<strong>der</strong> entspricht.<br />

Die Erneuerung von Teilen <strong>der</strong> Schutzkleidung trägt zur<br />

Sicherheit <strong>der</strong> Mitarbeiter bei ihren vielfältigen Tätigkeiten<br />

auf öffentlichen Flächen auch in den kommenden<br />

Jahren bei.<br />

Die Belegschaft <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe in neuer Arbeitskleidung<br />

mit Abteilungsleiter Gerhard Streicher, BR Bgm. Kurt Strohmayer-<br />

D<strong>an</strong>gl, Stadtamtsdirektor Mag. Rudi Polt und StR Fr<strong>an</strong>z Pfabig<strong>an</strong><br />

bei <strong>der</strong> Übergabe des neuen Pritschenwagens.<br />

Garagenordnung<br />

lt. NÖ Bautechnikverordnung 1977<br />

Un<strong>an</strong>hängig von den im § 170 NÖ BTV 1997 <strong>an</strong>geführten<br />

Verboten, wonach in Garagen grundsätzlich<br />

• <strong>der</strong> Gebrauch von offenem Licht und Feuer,<br />

• das Rauchen,<br />

• das Laufenlassen <strong>der</strong> Motoren bei geschlossenen<br />

Toren und<br />

• das H<strong>an</strong>tieren mit Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt<br />

von weniger als 21 °C verboten ist,<br />

ist gemäß <strong>der</strong> Begriffbestimmung „Garage“ grundsätzlich<br />

davon auszugehen, dass die Verwendung von<br />

Garagen o<strong>der</strong> Teilen <strong>der</strong>selben für allgemeine Lagerzwecke<br />

nicht einer bestimmungsgemäßen Verwendung<br />

entspricht.

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