Sicherheit beim Technikkauf - Die Landwirtschaftliche ...
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gruppen im Hinblick auf die Gesundheit<br />
verbessert werden kann. <strong>Die</strong> Qualitätssicherung<br />
der Kursangebote und der<br />
Informationen ist sichergestellt. Kursanbieter<br />
haben eine entsprechende Qualifikation<br />
nachzuweisen.<br />
Nachfrage wächst<br />
Insgesamt nehmen bundesweit jährlich<br />
über 1,2 Millionen Versicherte Kursangebote<br />
der gesetzlichen Krankenkassen<br />
in Anspruch. Dabei spielt das<br />
Handlungsfeld Ernährung neben der<br />
Bewegung die zweitwichtigste Rolle.<br />
Informationen halten die landwirtschaftlichen<br />
Krankenkassen, aber auch<br />
die Kooperationspartner vor.<br />
Werden nach wie vor die Angebote<br />
überdurchschnittlich häufig von Frauen<br />
in Anspruch genommen, so steigt<br />
dennoch kontinuierlich der Anteil der<br />
männlichen Kursbesucher. Versicherte<br />
im Alter zwischen 40 und 60 Jahren<br />
greifen eher die Möglichkeiten auf<br />
als jüngere Landwirte. Sicherlich ist es<br />
gerade im Bereich der Landwirtschaft<br />
schwieriger als in gewerblichen Unternehmen,<br />
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung<br />
umzusetzen. <strong>Die</strong> tägliche<br />
Arbeitsbelastung ist hoch, dennoch<br />
zeigen die Angebote, die auf die<br />
Bedürfnisse gerade der bäuerlichen<br />
Familien zugeschnitten sind, dass die<br />
„Zielgruppe“ erreicht wird. <strong>Die</strong>s zeigen<br />
auch die durchgeführten Erfolgskontrollen<br />
und die Nachfrage nach den<br />
attraktiven Projekten.<br />
Mit dem zunehmenden Wissen –<br />
gerade im Bereich der Ernährung – ist<br />
sichtbar eine veränderte verhaltensbezogene<br />
Ausrichtung verbunden.<br />
Mehr Informationen<br />
www.aid.de/ernaehrung/<br />
ernaehrungsfuehrerschein.php<br />
www.5amtag.de/index1.php<br />
www.talking-food.de<br />
Seit dem 1. Mai 2007 besteht die<br />
Möglichkeit, sich in der Alterssicherung<br />
der Landwirte wegen Rentenversicherungspflicht<br />
aufgrund des Bezugs<br />
von Arbeitslosengeld II befreien zu lassen.<br />
Weitere Voraussetzung ist, dass im<br />
letzten Kalendermonat vor dem Bezug<br />
von Arbeitslosengeld II bereits eine<br />
Befreiung aus einem anderen Grund<br />
bestand (z. B. wegen des Bezugs von<br />
Entgelt oder Entgeltersatzleistungen)<br />
oder weil der Betreffende vor dem<br />
Bezug des Arbeitslosengeldes II noch<br />
nicht in der Alterssicherung der Landwirte<br />
versichert war. <strong>Die</strong> Befreiung<br />
besteht solange, wie die Versicherungspflicht<br />
in der Gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gegeben ist.<br />
Liegen die Voraussetzungen für eine<br />
Befreiung von der Versicherungspflicht<br />
wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld<br />
II in der Alterssicherung der<br />
Landwirte nicht vor, kann eine Befreiung<br />
von der Versicherungspflicht in<br />
der Deutschen Rentenversicherung<br />
beantragt werden. Erfolgt eine solche<br />
Befreiung, besteht die Möglichkeit,<br />
einen Zuschuss zu den Beiträgen an<br />
die Alterskasse von der Bundesagentur<br />
für Arbeit zu erhalten.<br />
Widerruf möglich<br />
Neu ist auch die Möglichkeit, den<br />
für eine Befreiung von der Versicherungspflicht<br />
erforderlichen Antrag<br />
ohne weitere Voraussetzungen oder<br />
Angabe von Gründen für die Zukunft<br />
zu widerrufen. Es ist allerdings absehbar,<br />
dass der Gesetzgeber diese generelle<br />
Widerrufsmöglichkeit in Kürze<br />
auf die Fälle begrenzen wird, in denen<br />
eine neue Befreiungsalternative erfüllt<br />
wird.<br />
Änderung melden<br />
Alterssicherung<br />
Neue Regelungen<br />
Befreiung widerrufbar<br />
Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz regelt auch für die Versicherten<br />
der landwirtschaftlichen Alterskassen nicht nur die „Rente<br />
mit 67“. Neben der Einführung eines neuen Befreiungstatbestandes<br />
besteht jetzt die Möglichkeit, die Befreiung zu widerrufen.<br />
Es ist unbedingt erforderlich, der<br />
Alterskasse den Eintritt oder die Änderung<br />
von Lebensumständen umgehend<br />
mitzuteilen, die für Beginn oder<br />
Ende der Versicherungspflicht wichtig<br />
sein könnten. Für bereits befreite<br />
Personen ist es in vielen Fällen ausreichend,<br />
einen Nachweis für einen neu<br />
eingetretenen Befreiungstatbestand<br />
der Alterskasse umgehend zu übersenden.<br />
Nur so kann umfassend über die<br />
Auswirkungen informiert werden.<br />
Damit auch künftig die Befreiung von<br />
der Versicherungspflicht vom frühestmöglichen<br />
Zeitpunkt an ausgesprochen<br />
werden kann, muss ein Antrag<br />
auch weiterhin innerhalb von drei<br />
Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen<br />
bei der Alterskasse gestellt<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> landwirtschaftliche Alterskasse<br />
steht bei Fragen gern zur Verfügung.<br />
Sicher Leben 4/2007 5