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Sicherheit beim Technikkauf - Die Landwirtschaftliche ...

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gruppen im Hinblick auf die Gesundheit<br />

verbessert werden kann. <strong>Die</strong> Qualitätssicherung<br />

der Kursangebote und der<br />

Informationen ist sichergestellt. Kursanbieter<br />

haben eine entsprechende Qualifikation<br />

nachzuweisen.<br />

Nachfrage wächst<br />

Insgesamt nehmen bundesweit jährlich<br />

über 1,2 Millionen Versicherte Kursangebote<br />

der gesetzlichen Krankenkassen<br />

in Anspruch. Dabei spielt das<br />

Handlungsfeld Ernährung neben der<br />

Bewegung die zweitwichtigste Rolle.<br />

Informationen halten die landwirtschaftlichen<br />

Krankenkassen, aber auch<br />

die Kooperationspartner vor.<br />

Werden nach wie vor die Angebote<br />

überdurchschnittlich häufig von Frauen<br />

in Anspruch genommen, so steigt<br />

dennoch kontinuierlich der Anteil der<br />

männlichen Kursbesucher. Versicherte<br />

im Alter zwischen 40 und 60 Jahren<br />

greifen eher die Möglichkeiten auf<br />

als jüngere Landwirte. Sicherlich ist es<br />

gerade im Bereich der Landwirtschaft<br />

schwieriger als in gewerblichen Unternehmen,<br />

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung<br />

umzusetzen. <strong>Die</strong> tägliche<br />

Arbeitsbelastung ist hoch, dennoch<br />

zeigen die Angebote, die auf die<br />

Bedürfnisse gerade der bäuerlichen<br />

Familien zugeschnitten sind, dass die<br />

„Zielgruppe“ erreicht wird. <strong>Die</strong>s zeigen<br />

auch die durchgeführten Erfolgskontrollen<br />

und die Nachfrage nach den<br />

attraktiven Projekten.<br />

Mit dem zunehmenden Wissen –<br />

gerade im Bereich der Ernährung – ist<br />

sichtbar eine veränderte verhaltensbezogene<br />

Ausrichtung verbunden.<br />

Mehr Informationen<br />

www.aid.de/ernaehrung/<br />

ernaehrungsfuehrerschein.php<br />

www.5amtag.de/index1.php<br />

www.talking-food.de<br />

Seit dem 1. Mai 2007 besteht die<br />

Möglichkeit, sich in der Alterssicherung<br />

der Landwirte wegen Rentenversicherungspflicht<br />

aufgrund des Bezugs<br />

von Arbeitslosengeld II befreien zu lassen.<br />

Weitere Voraussetzung ist, dass im<br />

letzten Kalendermonat vor dem Bezug<br />

von Arbeitslosengeld II bereits eine<br />

Befreiung aus einem anderen Grund<br />

bestand (z. B. wegen des Bezugs von<br />

Entgelt oder Entgeltersatzleistungen)<br />

oder weil der Betreffende vor dem<br />

Bezug des Arbeitslosengeldes II noch<br />

nicht in der Alterssicherung der Landwirte<br />

versichert war. <strong>Die</strong> Befreiung<br />

besteht solange, wie die Versicherungspflicht<br />

in der Gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gegeben ist.<br />

Liegen die Voraussetzungen für eine<br />

Befreiung von der Versicherungspflicht<br />

wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld<br />

II in der Alterssicherung der<br />

Landwirte nicht vor, kann eine Befreiung<br />

von der Versicherungspflicht in<br />

der Deutschen Rentenversicherung<br />

beantragt werden. Erfolgt eine solche<br />

Befreiung, besteht die Möglichkeit,<br />

einen Zuschuss zu den Beiträgen an<br />

die Alterskasse von der Bundesagentur<br />

für Arbeit zu erhalten.<br />

Widerruf möglich<br />

Neu ist auch die Möglichkeit, den<br />

für eine Befreiung von der Versicherungspflicht<br />

erforderlichen Antrag<br />

ohne weitere Voraussetzungen oder<br />

Angabe von Gründen für die Zukunft<br />

zu widerrufen. Es ist allerdings absehbar,<br />

dass der Gesetzgeber diese generelle<br />

Widerrufsmöglichkeit in Kürze<br />

auf die Fälle begrenzen wird, in denen<br />

eine neue Befreiungsalternative erfüllt<br />

wird.<br />

Änderung melden<br />

Alterssicherung<br />

Neue Regelungen<br />

Befreiung widerrufbar<br />

Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz regelt auch für die Versicherten<br />

der landwirtschaftlichen Alterskassen nicht nur die „Rente<br />

mit 67“. Neben der Einführung eines neuen Befreiungstatbestandes<br />

besteht jetzt die Möglichkeit, die Befreiung zu widerrufen.<br />

Es ist unbedingt erforderlich, der<br />

Alterskasse den Eintritt oder die Änderung<br />

von Lebensumständen umgehend<br />

mitzuteilen, die für Beginn oder<br />

Ende der Versicherungspflicht wichtig<br />

sein könnten. Für bereits befreite<br />

Personen ist es in vielen Fällen ausreichend,<br />

einen Nachweis für einen neu<br />

eingetretenen Befreiungstatbestand<br />

der Alterskasse umgehend zu übersenden.<br />

Nur so kann umfassend über die<br />

Auswirkungen informiert werden.<br />

Damit auch künftig die Befreiung von<br />

der Versicherungspflicht vom frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt an ausgesprochen<br />

werden kann, muss ein Antrag<br />

auch weiterhin innerhalb von drei<br />

Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen<br />

bei der Alterskasse gestellt<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> landwirtschaftliche Alterskasse<br />

steht bei Fragen gern zur Verfügung.<br />

Sicher Leben 4/2007 5

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