Vorwort - Stadtklima Stuttgart
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Lärmminderungsplan <strong>Stuttgart</strong>-Zuffenhausen 25<br />
sche hervorgerufen werden. Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Lärmminderungsplans<br />
liegen somit vor.<br />
Nachdem die Arbeiten für den ersten Lärmminderungsplan der Stadt nach<br />
§ 47a BImSchG, für den Stadtbezirk Vaihingen, kurz vor dem Abschluss standen, beschloss<br />
der Gemeinderat am 09.12.1999, dass danach für den Stadtbezirk Zuffenhausen<br />
ein Lärmminderungsplan aufgestellt werden soll (GRDrs 476/1999 [46]). Anlass war vor<br />
allem der Wunsch, die Immissionen und die Trennwirkung der B 10/27 und der parallelen<br />
Bahnstrecke zu mindern („Zuffenhausen 21“; GRDrs 288/1998 [45]).<br />
2.2 Berechnung der Lärmbelastung<br />
2.2.1 Berücksichtigte Schallquellen<br />
Es wurden Schallimmissions- und Konfliktpläne für den Straßenverkehr, Schienenverkehr,<br />
gesamten Verkehr (Summe Straßen- + Schienenverkehr), Gewerbe und Sport- und<br />
Freizeitanlagen berechnet. Beim Straßenverkehr wurden drei Szenarien berechnet: Bestand<br />
2001, Prognose 2010 und Prognose 2010 mit zusätzlicher Berücksichtigung verschiedener<br />
Maßnahmen im innerörtlichen Straßennetz Zuffenhausens (siehe Abschnitt<br />
3.2).<br />
Als Schallquellen wurden sämtliche Hauptverkehrsstraßen, alle Eisenbahn-, Stadt- und<br />
Straßenbahnstrecken, das Gewerbe- und Industriegebiet Zuffenhausen-West, weitere<br />
Gewerbegebiete und -betriebe in der Nähe von Wohngebieten sowie größere Sport- und<br />
Freizeitanlagen berücksichtigt.<br />
2.2.2 Rechenverfahren<br />
Zur Berechnung der Schallbeurteilungspegel an einem Immissionspunkt sind neben dem<br />
Ausbreitungsmodell (s.u.) Kenntnisse über die Schallleistungen bzw. Schallemissionen<br />
der einzelnen Lärmquellen erforderlich.<br />
Für die Berechnung des Straßenverkehrslärms nach RLS-90 [7] sind folgende Angaben<br />
notwendig:<br />
- Verkehrsmenge (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr über das Jahr: Zahl der<br />
Kraftfahrzeuge in 24 Stunden),<br />
- Lkw-Anteil in %,<br />
- zulässige Höchstgeschwindigkeit,