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Vorwort - Stadtklima Stuttgart

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Lärmminderungsplan <strong>Stuttgart</strong>-Zuffenhausen 25<br />

sche hervorgerufen werden. Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Lärmminderungsplans<br />

liegen somit vor.<br />

Nachdem die Arbeiten für den ersten Lärmminderungsplan der Stadt nach<br />

§ 47a BImSchG, für den Stadtbezirk Vaihingen, kurz vor dem Abschluss standen, beschloss<br />

der Gemeinderat am 09.12.1999, dass danach für den Stadtbezirk Zuffenhausen<br />

ein Lärmminderungsplan aufgestellt werden soll (GRDrs 476/1999 [46]). Anlass war vor<br />

allem der Wunsch, die Immissionen und die Trennwirkung der B 10/27 und der parallelen<br />

Bahnstrecke zu mindern („Zuffenhausen 21“; GRDrs 288/1998 [45]).<br />

2.2 Berechnung der Lärmbelastung<br />

2.2.1 Berücksichtigte Schallquellen<br />

Es wurden Schallimmissions- und Konfliktpläne für den Straßenverkehr, Schienenverkehr,<br />

gesamten Verkehr (Summe Straßen- + Schienenverkehr), Gewerbe und Sport- und<br />

Freizeitanlagen berechnet. Beim Straßenverkehr wurden drei Szenarien berechnet: Bestand<br />

2001, Prognose 2010 und Prognose 2010 mit zusätzlicher Berücksichtigung verschiedener<br />

Maßnahmen im innerörtlichen Straßennetz Zuffenhausens (siehe Abschnitt<br />

3.2).<br />

Als Schallquellen wurden sämtliche Hauptverkehrsstraßen, alle Eisenbahn-, Stadt- und<br />

Straßenbahnstrecken, das Gewerbe- und Industriegebiet Zuffenhausen-West, weitere<br />

Gewerbegebiete und -betriebe in der Nähe von Wohngebieten sowie größere Sport- und<br />

Freizeitanlagen berücksichtigt.<br />

2.2.2 Rechenverfahren<br />

Zur Berechnung der Schallbeurteilungspegel an einem Immissionspunkt sind neben dem<br />

Ausbreitungsmodell (s.u.) Kenntnisse über die Schallleistungen bzw. Schallemissionen<br />

der einzelnen Lärmquellen erforderlich.<br />

Für die Berechnung des Straßenverkehrslärms nach RLS-90 [7] sind folgende Angaben<br />

notwendig:<br />

- Verkehrsmenge (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr über das Jahr: Zahl der<br />

Kraftfahrzeuge in 24 Stunden),<br />

- Lkw-Anteil in %,<br />

- zulässige Höchstgeschwindigkeit,

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