Vorwort - Stadtklima Stuttgart
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Lärmminderungsplan <strong>Stuttgart</strong>-Zuffenhausen 5<br />
ZUSAMMENFASSUNG<br />
§ 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die Gemeinden, für Wohngebiete<br />
und andere schützenswerte Gebiete, in denen dauerhaft hohe Lärmbelastungen<br />
auftreten oder zu erwarten sind, einen Lärmminderungsplan aufzustellen. Der Lärmminderungsplan<br />
soll Angaben über Art und Höhe der bestehenden bzw. zu erwartenden<br />
Lärmbelastungen sowie Maßnahmen zur Lärmminderung oder zur Verhinderung des<br />
weiteren Anstiegs der Lärmbelastung enthalten.<br />
Der Lärmminderungsplan ist ein Strategieplan, auf dessen Grundlage Maßnahmen<br />
durchgeführt werden können. Die Maßnahmen werden aber nach Maßgabe gesonderter<br />
Rechtsgrundlagen angeordnet und umgesetzt. Insofern bleibt der zuständigen Behörde<br />
ein gewisser Ermessensspielraum, ob und wie sie bestimmte Maßnahmen durchführt. Bei<br />
künftigen Planungen und Entscheidungen müssen jedoch die Aussagen des Lärmminderungsplans<br />
bei der Abwägung der verschiedenen Belange angemessen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Zur konkreten Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen bedarf es entsprechender<br />
Beschlüsse der zuständigen Stellen (Behörden, Gemeinderat), wobei in diesem Zusammenhang<br />
auch über die Finanzierung zu entscheiden ist. Der Bürger hat hingegen auf<br />
Grund der nur verwaltungsinternen Wirkung des Lärmminderungsplans keinen Rechtsanspruch<br />
auf Realisierung bestimmter Maßnahmen.<br />
Bestehende Lärmbelastung<br />
Die durch den Stadtbezirk verlaufende Bundesstraße 10/27 sowie die innerörtlichen<br />
Hauptverkehrsstraßen weisen eine hohe Verkehrs- und damit Lärmbelastung an der anliegenden<br />
Bebauung auf. Die höchsten Schallbeurteilungspegel treten an der Ludwigsburger<br />
und Schwieberdinger Straße mit 75 - 80 dB(A) tagsüber und 65 - 70 dB(A) nachts<br />
auf. Hier, aber auch an vielen anderen Straßen werden die „Sanierungsgrenzwerte“ von<br />
70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht für Wohngebiete überschritten. Bei Überschreitung<br />
dieser Grenzwerte können Lärmschutzmaßnahmen oder Verkehrsbeschränkungen<br />
in Betracht kommen.<br />
Die Prognose 2010 zeigt nur geringe Änderungen gegenüber der heutigen Lärmbelastung.<br />
Unter zusätzlicher Berücksichtigung der mit der GRDrs 22/2000 (Umbaumaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 10 zwischen Friedrichswahl und Talstra-