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Vorwort - Stadtklima Stuttgart

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Lärmminderungsplan <strong>Stuttgart</strong>-Zuffenhausen 5<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

§ 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die Gemeinden, für Wohngebiete<br />

und andere schützenswerte Gebiete, in denen dauerhaft hohe Lärmbelastungen<br />

auftreten oder zu erwarten sind, einen Lärmminderungsplan aufzustellen. Der Lärmminderungsplan<br />

soll Angaben über Art und Höhe der bestehenden bzw. zu erwartenden<br />

Lärmbelastungen sowie Maßnahmen zur Lärmminderung oder zur Verhinderung des<br />

weiteren Anstiegs der Lärmbelastung enthalten.<br />

Der Lärmminderungsplan ist ein Strategieplan, auf dessen Grundlage Maßnahmen<br />

durchgeführt werden können. Die Maßnahmen werden aber nach Maßgabe gesonderter<br />

Rechtsgrundlagen angeordnet und umgesetzt. Insofern bleibt der zuständigen Behörde<br />

ein gewisser Ermessensspielraum, ob und wie sie bestimmte Maßnahmen durchführt. Bei<br />

künftigen Planungen und Entscheidungen müssen jedoch die Aussagen des Lärmminderungsplans<br />

bei der Abwägung der verschiedenen Belange angemessen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Zur konkreten Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen bedarf es entsprechender<br />

Beschlüsse der zuständigen Stellen (Behörden, Gemeinderat), wobei in diesem Zusammenhang<br />

auch über die Finanzierung zu entscheiden ist. Der Bürger hat hingegen auf<br />

Grund der nur verwaltungsinternen Wirkung des Lärmminderungsplans keinen Rechtsanspruch<br />

auf Realisierung bestimmter Maßnahmen.<br />

Bestehende Lärmbelastung<br />

Die durch den Stadtbezirk verlaufende Bundesstraße 10/27 sowie die innerörtlichen<br />

Hauptverkehrsstraßen weisen eine hohe Verkehrs- und damit Lärmbelastung an der anliegenden<br />

Bebauung auf. Die höchsten Schallbeurteilungspegel treten an der Ludwigsburger<br />

und Schwieberdinger Straße mit 75 - 80 dB(A) tagsüber und 65 - 70 dB(A) nachts<br />

auf. Hier, aber auch an vielen anderen Straßen werden die „Sanierungsgrenzwerte“ von<br />

70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht für Wohngebiete überschritten. Bei Überschreitung<br />

dieser Grenzwerte können Lärmschutzmaßnahmen oder Verkehrsbeschränkungen<br />

in Betracht kommen.<br />

Die Prognose 2010 zeigt nur geringe Änderungen gegenüber der heutigen Lärmbelastung.<br />

Unter zusätzlicher Berücksichtigung der mit der GRDrs 22/2000 (Umbaumaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 10 zwischen Friedrichswahl und Talstra-

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