Vorwort - Stadtklima Stuttgart
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Lärmminderungsmaßnahmen in <strong>Stuttgart</strong>-Zuffenhausen<br />
- Keine neue störenden Gewerbebetriebe in Zuffenhausen-West:<br />
Im Bereich der Schützenbühl- und der Gottfried-Keller-Straße grenzen Wohngebiete<br />
unmittelbar an Gewerbegebiete. Das Gewerbegebiet ist derzeit in einem Umbruch<br />
begriffen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnnutzung durch die neu anzusiedelnden<br />
Betriebe nicht gestört wird. Der Rahmenplan Zuffenhausen-West [49]<br />
sieht für das Gebiet östlich der Adestraße eine allmähliche Standortaufgabe des produzierenden<br />
Gewerbes vor. Künftig sollen sich nur Verwaltungs- und Dienstleistungsbetriebe<br />
ansiedeln.<br />
Der Baublock zwischen Ade-, Schützenbühl- und Marconistraße ist im Bebauungsplan<br />
als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Damit soll verhindert werden,<br />
dass sich dort Betriebe ansiedeln, die das Wohnen östlich der Adestraße wesentlich<br />
stören.<br />
- Frühzeitige und ausreichende Berücksichtigung des Lärmschutzes für Wohngebiete<br />
bei der Planung:<br />
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohngebiet ist nach BauGB [5]<br />
der Schallschutz als ein Belang zu berücksichtigen. Je früher im Planungsprozess<br />
der Schallschutz berücksichtigt wird, desto besser können entsprechende Schutzvorkehrungen<br />
getroffen bzw. Konflikte vermieden werden. Als Maßnahmen bieten sich<br />
an: entsprechende Anordnung der Gebäude im Bebauungsplangebiet, ausreichender<br />
Abstand von Schallquellen, Festsetzung von Schallschutzeinrichtungen gemäß § 9,<br />
Abs. 1 Nr. 24 BauGB und schließlich Festsetzungen an den Wohngebäuden selbst<br />
(Schalldämmung der Außenbauteile, Schallschutzfenster). Bei der konkreten Bauplanung<br />
kann noch mit einer entsprechenden Grundrissgestaltung und Anordnung der<br />
Nutzungen innerhalb der Wohnung auf hohe Lärmbelastungen reagiert werden.<br />
In Zuffenhausen ist im Gebiet „Hohlgrabenäcker“ ein Allgemeines Wohngebiet geplant.<br />
Es liegt unmittelbar an der Güterbahnstrecke Untertürkheim - Kornwestheim<br />
und ist durch diese hohen Schallimmissionen ausgesetzt. Hier sind ausreichende<br />
Schutzvorkehrungen zu treffen (siehe Maßnahme 76).<br />
- Schutz bisher ruhiger Gebiete und Schutz von Gebieten, die der Erholung dienen:<br />
Es ist bei künftigen Planungen darauf zu achten, dass bisher ruhige Gebiete nicht<br />
unnötig verlärmt werden. Ziel einer Lärmminderungsplanung kann nicht sein, die zulässigen<br />
Grenzwerte voll auszuschöpfen. Wohngebiete mit einer bestehenden Lärmbelastung<br />
unter dem Grenzwert für Straßenneubau sollen auch künftig nicht erheb-