29.12.2012 Aufrufe

Beteiligungsbericht 2009 - Burgenlandkreis

Beteiligungsbericht 2009 - Burgenlandkreis

Beteiligungsbericht 2009 - Burgenlandkreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5. Risikobetrachtung<br />

Mit seinem Urteil vom 24.07.2003 in der Rechtssache "Altmark-Trans" (AZ C 280/00) hat der<br />

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft rechtliche Grundlagen für die Erlangung von Zuschüssen<br />

definiert, die auch für die RVG Auswirkungen haben. Demnach dürfen öffentliche Zuschüsse<br />

zugunsten des Betriebes eigenwirtschaftlicher ÖPNV-Linienverkehre ohne die Anwendung<br />

der Verordnung 1191/69 gewährt werden, sofern die Vorschriften des PBefG eine hinreichende,<br />

rechtssichere Abgrenzung trifft, in welchen Fällen diese Verordnung gilt.<br />

Der Gerichtshof hat im Hinblick auf die o. g. Zuschüsse in seinem Urteil betont, dass diese dem<br />

Maßstab des primären Gemeinschaftsrechts genügen müssen, insbesondere den Beihilfevorschriften<br />

des Art. 87 EG.<br />

Der Gerichtshof konkretisiert das Tatbestandmerkmal der Begünstigung.<br />

Die neue Qualität des Urteils vorn 24.07.2003 für die ÖPNV-Praxis in Deutschland besteht darin,<br />

dass es für außerhalb der Verordnung 1191/69 gewährte öffentliche Zuschüsse zugunsten<br />

des Betriebes eigenwirtschaftlicher ÖPNV-Linienverkehre im Sinne des PBefG vier detaillierte<br />

Voraussetzungen bestimmt, deren Einhaltung nun zu prüfen sind, sofern solche Zuschüsse<br />

nicht schon aus anderen Gründen den Beihilfeverbotstatbestand des Art. 87 Abs. 1 EG nicht erfüllen.<br />

Diese sind:<br />

- konkrete Leistungsbeschreibung und –verpflichtung;<br />

- vorherige transparente Förderparameterbestimmung;<br />

- Verbot der Überkompensation;<br />

- Ermittlung der Zuschusshöhe im Wege der Kostenanalyse.<br />

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2006 wird die unterschiedliche Regelung<br />

der Genehmigung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen aus<br />

§ 8, Abs. 4, §§ 13 und 13 a des PBefG als rechtssichere Teilbereichsausnahme von der VO<br />

(EWG) Nr. 1191/69 bestätigt.<br />

Gegenwärtig ist das Ministerium Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt der Ansicht,<br />

dass der Genehmigungswettbewerb auf der Grundlage einer kommunalen Satzung die Anforderungen<br />

der Verordnung (EWG) 1191/69 in Verbindung mit der Entscheidung des EuGH in<br />

Sachen "Altmark-Trans" am ehesten erfüllt. Dies ist für die RVG mbH im Hinblick auf ausstehende<br />

Verlängerung der Linienkonzessionen als Risiko zu werten.<br />

Weitere Risiken entstehen aus den Spannungsfeldern Angebot aus ÖPNV-Leistungen und Inanspruchnahme<br />

durch die Kunden, insbesondere in der Fläche sowie der weiteren Entwicklung<br />

der Ertragslage aus eigenen Einnahmen des Fahrtarifes unter Tarifbedingungen des Mitteldeutschen<br />

Verkehrsverbundes.<br />

Risiken aus Verlusten infolge Anwendung harmonisierter Tarife, der durchgehenden Tarifgestaltung<br />

und der Einnahmeaufteilung verbundbedingter Einnahmen werden durch umfassende Verträge<br />

zwischen dem MTV und dem Land Sachsen-Anhalt, den Verkehrsunternehmen untereinander<br />

sowie der RVG mbH Weißenfels und dem Landkreis Weißenfels (in der Rechtsfolge dem<br />

<strong>Burgenlandkreis</strong>) weitestgehend abgedeckt.<br />

Die Laufzeit einzelner Verträge ist bis <strong>2009</strong> begrenzt.<br />

Darüber hinaus bleibt die Gesellschaft im Jahr <strong>2009</strong> und in den Folgejahren zur Finanzierung<br />

der Kostenunterdeckung aus Verkehrsleistungen des ÖPNV auf die Bereitstellung ausreichend<br />

liquider Mittel angewiesen.<br />

Kürzungen von gesetzlichen Ausgleichszahlungen zur Beförderung von Schülern im Linienverkehr,<br />

Änderungen in der ÖPNV-Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Änderungen<br />

von Satzungsvorgaben des Gesellschafters sind mit negativen Auswirkungen auf die<br />

<strong>Beteiligungsbericht</strong> <strong>2009</strong> (Feb2010) - Seite 34 von 148

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!