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Ein Drama in drei Akten Das tägliche Geschäft eines Anwalts oder Richters ist nur selten so spannend, wie es in Hollywood-Filmen dargestellt wird. Verhandlungen über Bebauungspläne sind noch mal eine Stufe langwieriger und -weiliger. Bericht: Erik Lohmann // Grafik: Daniel Focke Mittwoch, den 21. November, 10 Uhr morgens, Sitzungssaal Eins des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald. Der Dritte Senat beginnt das Anhörungsverfahren im Fall des Bebauungsplanes (B- Plan) Nummer 23 der Gemeinde Heringsdorf auf Usedom leicht verspätet. Vier Kläger streben ein Normenkontrollverfahren zum B-Plan an, ihre Anträge werden alle in einer Anhörung verhandelt. Ein Normenkontrollverfahren können Betroffene, also juristische oder reale Personen, anstreben, die sich von einer Verwaltungsverordnung, zum Beispiel einem B-Plan, in ihren Rechten beschnitten sehen. Dabei prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit des Planungsverfahrens, die von der Gemeinde vorgenommenen Abwägungen, etc. Im Falle des B-Plan „Ortszentrum an der Delbrückstraße 1 in Heringsdorf “ geht es um einen Angebotsplan zwischen Friedensstraße, Kulmstraße und Strandpromenade. Hier soll nach dem Willen der Gemeinde ein Gebäudekomplex für ein Hotel, ein Einkaufszentrum, sechs Loftwohnungen und ein Gesundheitszentrum entstehen. Die von den Antragstellern bemängelten Punkte sind vielfältig: Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Nichtdurchführung eines Raumordnungsverfahrens, Verstöße gegen Denkmalschutz und Lärmschutz stellen nur eine Auswahl dar. Zu Beginn trägt der Beisitzende die Sachlage vor: Planungsbeginn, Fristen, gemeindeinterne Anhörungen, Eckdaten des B-Plans, Haupteinwendungen der Antragsteller. Im Anschluss beginnt die Abarbeitung der vielen Einwände, die sehr zeitintensiv ist. Gegen 13 Uhr verordnet der Vorsitzende eine Mittagspause. Als die Anhörung fortgesetzt wird, fragt einer der Anwälte den Senat, wie die Zeitplanung aussehe und ob mit einem Ende der Anhörung vor 20 Uhr zu rechnen sei. 13 Uhr – auf in die zweite Runde. Besonders die Verkehrsplanung wird rege diskutiert, könnte sie sich doch als Bumerang für die Gemeinde Heringsdorf erweisen, da sie dem Lärmminderungsplan zuwider läuft und letztendlich den Verlust des Status´ als Seebad nach sich ziehen könnte. Obwohl andere Einwände, wie die Möglichkeit einer Grundwasserabsenkung, schnell verhandelt werden, schreitet die Zeit unerbittlich voran. Nach einer weiteren Pause geht es kurz nach 16 Uhr weiter. Auf der Tagesordnung stehen noch die Platzgestaltung, die Gebäudehöhe und der Lärmschutz an der Tiefgaragenausfahrt. Bei Letzterem zeigt die Gemeinde sich kooperativ und gibt zu Protokoll, die Anwohner über das in der Landesbauordnung geforderte Maß hinaus zu beteiligen. Dafür sorgt die vorgegebene maximale Gebäudehöhe für intensive und teilweise zirkuläre Diskussionen über 90 Minuten. Grund sind das ungewöhnliche Bezugssystem des B-Plans, die Höhenunterschiede in der Fläche und die Problematik der ungeregelten Aufbauten (Lüftungen, Aufzughäuschen, etc.). Nach über acht Stunden reiner Sitzungszeit schließt der Vorsitzende das Anhörungsverfahren mit den Worten: „Wir versuchen, dem Beschleunigungsgrundsatz Rechnung zu tragen.“ Eine weitere mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen, dennoch dürfte bis zur Urteilsverkündung noch einige Zeit vergehen, was der Komplexität des Falles geschuldet ist. Nicht-Juristen stellt sich an dieser Stelle die Frage: Wieso so viel Zeit verschwenden auf einen B-Plan? Die Antwort ist einfach: Weil alles andere nicht rechtsstaatlich wäre, sondern Willkür. moritz Gerichtsreport v GreifsWelt | 27