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The Sphere Project - Aktion Deutschland Hilft

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Einführung<br />

Schutz und humanitäre Hilfe<br />

G r u n d s ä t z e z u m S c h u t z<br />

Schutz umfasst die Sicherheit, die Würde und die Rechte der von einer Katastrophe<br />

oder einem bewaffneten Konflikt betroffenen Menschen. Die humanitäre Charta<br />

fasst einige der grundlegendsten Rechte zusammen, die in der humanitären Hilfe<br />

zum Tragen kommen. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Art und Weise, wie<br />

diese Rechte aus einer Schutz-Perspektive die Basis für die humanitäre Praxis bilden<br />

sollten. Insbesondere geht es um die Frage, wie die Hilfsorganisationen weiteren<br />

Schaden von der betroffenen Bevölkerung abwenden können, und wie sie den<br />

Menschen helfen können, ein höheres Maß an Sicherheit zu erreichen.<br />

Zentrale humanitäre Schutzbelange stellen in diesem Kontext die Freiheit von<br />

Gewalt und Nötigung verschiedenster Art und die Freiheit von vorsätzlichem Entzug<br />

der Mittel für ein Überleben in Würde dar.<br />

Diese Belange führen zu vier fundamentalen Grundsätzen zum Schutz, an welchen<br />

sich alle humanitären Einsätze orientieren sollten:<br />

1. Vermeidung der weiteren Gefährdung der Betroffenen durch den humanitären<br />

Einsatz.<br />

2. Den Zugang der Menschen zu unparteiischer Hilfe sicherstellen – entsprechend<br />

ihrem Bedarf und ohne Diskriminierung.<br />

3. Die Menschen vor physischem und psychischem Schaden aufgrund von<br />

Gewalt und Nötigung schützen.<br />

4. Die Menschen bei der Geltendmachung ihrer Rechte, beim Zugang zu verfügbaren<br />

Rechtsmitteln und der Überwindung der Folgen von Missbrauch<br />

unterstützen.<br />

Im Kontext eines humanitären Einsatzes reflektieren diese vier Grundsätze die ernsteren<br />

Bedrohungen, mit welchen die Menschen in Zeiten von Konflikten oder Katastrophen<br />

gewöhnlich konfrontiert sind. Die Richtlinien befassen sich mit den entsprechenden<br />

Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten der Hilfsorganisationen sowie<br />

mit besonderen Schutzbedürfnissen.<br />

Die vier Grundsätze zum Schutz ergeben sich aus der Zusammenfassung der<br />

Rechte, die in der humanitären Charta dargelegt sind: dem Recht auf ein Leben in<br />

Würde, dem Recht auf humanitäre Hilfe und dem Recht auf Schutz und Sicherheit.<br />

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