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The Sphere Project - Aktion Deutschland Hilft

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G r u n d s ä t z e z u m S c h u t z<br />

11. Informationen zu bestimmten Missbrauchsfällen und Rechtsverletzungen<br />

sollten nur erhoben werden, wenn deren Zweckbestimmung klar ist<br />

und der erforderliche Detaillierungsgrad gemäß der Zweckbestimmung definiert<br />

ist. Diese Informationen zum Schutz sollten von Hilfsorganisationen mit<br />

einem Schutzmandat oder den erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen,<br />

Systemen und Protokollen erhoben werden. Die Informationen dürfen nur<br />

erhoben werden, wenn eine Einwilligung nach Aufklärung eingeholt wurde.<br />

Die Einwilligung der entsprechenden Person ist auf jeden Fall erforderlich,<br />

wenn die Informationen an Dritte weitergegeben werden sollen<br />

12. Die mögliche Reaktion der Regierung oder anderer einschlägiger<br />

Behörden auf die Erhebung und Nutzung von Informationen über Missbrauch<br />

sollte beurteilt werden. Dabei ist eventuell die Notwendigkeit, den Einsatz<br />

fortzuführen, gegen die Notwendigkeit der Informationsnutzung abzuwägen.<br />

Die Entscheidung verschiedener humanitärer Organisationen in dieser Frage<br />

kann durchaus unterschiedlich ausfallen.<br />

Grundsatz 2 zum Schutz: Den Zugang der Menschen zu<br />

unparteiischer Hilfe sicherstellen – entsprechend ihrem<br />

Bedarf und ohne Diskriminierung<br />

Die Menschen haben entsprechend ihrem Bedarf und ohne<br />

negative Diskriminierung Zugang zur humanitären Hilfe. Den<br />

bedürftigen Menschen wird die Hilfe nicht vorenthalten, und die<br />

humanitären Organisationen erhalten den für die Erfüllung der<br />

<strong>Sphere</strong>-Standards erforderlichen Zugang.<br />

Dieser Grundsatz umfasst die folgenden Elemente:<br />

Es ist sicherzustellen, dass alle Teile der betroffenen Bevölkerung Zugang zur<br />

humanitären Hilfe haben.<br />

Wenn Teilen der Bevölkerung vorsätzlich Existenzmittel vorenthalten werden,<br />

sollte dies auf der Grundlage des geltenden Rechts und der in der humanitären<br />

Charta beschriebenen allgemeinen humanitären Grundsätze stets<br />

angefochten werden.<br />

Die betroffenen Menschen erhalten die Unterstützung auf Bedarfsbasis und<br />

werden nicht aus anderen Gründen diskriminiert<br />

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