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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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� Endgültige Abf<strong>in</strong>dung<br />

Drei Jahre nach dem Unfall bzw. <strong>der</strong> Berufskrankheit<br />

wird <strong>Ihre</strong> Rente automatisch durch e<strong>in</strong>en<br />

Kapitalbetrag (Abf<strong>in</strong>dung), <strong>der</strong> sich nach <strong>Ihre</strong>m<br />

Alter richtet, abgelöst, sofern <strong>Ihre</strong> Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

unter 10 % liegt. Unter beson<strong>der</strong>en Voraussetzungen<br />

können Sie die Abf<strong>in</strong>dung für <strong>Ihre</strong><br />

Rente auch beantragen, wenn Ihr Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgrad<br />

zwischen 10 und 40 % liegt. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von über 40 % können Sie e<strong>in</strong><br />

durch Hypothek abgesichertes Darlehen erhalten.<br />

Bei Wie<strong>der</strong>verheiratung <strong>der</strong> Witwe/des Witwers<br />

wird statt <strong>der</strong> monatlichen Zahlungen von Amts<br />

wegen e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung gewährt.<br />

� Formalitäten<br />

Bei e<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tsunfall müssen Sie unverzüglich<br />

<strong>Ihre</strong>n Ar<strong>bei</strong>tgeber benachrichtigen. Außerdem<br />

müssen Sie <strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit b<strong>in</strong>nen <strong>der</strong><br />

gleichen Frist wie <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit <strong>in</strong>folge<br />

von Krankheit (Abschnitt 2 Buchstabe B) <strong>der</strong><br />

Krankenkasse melden.<br />

� Zahlung <strong>der</strong> Leistungen<br />

Alle Arzt-, Arzneimittel-, Pflegekosten im Krankenhaus<br />

usw. werden den Leistungserbr<strong>in</strong>gern von<br />

<strong>der</strong> Unfallversicherung unmittelbar gezahlt.<br />

Das Übergangsgeld wird unter den gleichen<br />

Voraussetzungen gezahlt, wie es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

<strong>der</strong> Fall ist (siehe Punkt 2.B); handelt<br />

es sich jedoch um Personen, die aufgrund ihrer<br />

Erwerbsunfähigkeit weiterh<strong>in</strong> Übergangsgeld<br />

beziehen, erfolgt die Rückerstattung an den Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

über die Krankenkasse.<br />

Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.<br />

Wenn Sie <strong>in</strong> Luxemburg e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfall<br />

erlitten haben und sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat<br />

aufhalten, dorth<strong>in</strong> zurückkehren o<strong>der</strong><br />

<strong>Ihre</strong>n Wohnsitz dorth<strong>in</strong> verlegen, können Sie <strong>in</strong><br />

diesem <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat weiterh<strong>in</strong> Sachleistungen<br />

beziehen. Hierzu müssen Sie sich vor <strong>Ihre</strong>r<br />

Abreise <strong>bei</strong>m Unfallversicherungsträger den<br />

Vordruck E 123 besorgen. Das Übergangsgeld<br />

o<strong>der</strong> die Rente wird Ihnen unmittelbar <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>n<br />

<strong>Aufenthalt</strong>sstaat überwiesen.<br />

� Zuständige Träger<br />

Zuständig ist die Association d’assurance<br />

accidents (Unfallversicherungsverband), die <strong>in</strong><br />

zwei Abteilungen geglie<strong>der</strong>t ist. Die Section<br />

<strong>in</strong>dustrielle (gewerblicher Bereich) ist für alle<br />

zuständig, mit Ausnahme <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer, die <strong>in</strong> den Bereich <strong>der</strong> Section<br />

agricole et forestière (Land- und Forstwirtschaft)<br />

fallen.<br />

5. Invalidität<br />

Sie s<strong>in</strong>d gegen Invalidität versichert, wenn Sie e<strong>in</strong>e<br />

unselbständige o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e selbständige Tätigkeit<br />

ausüben o<strong>der</strong> wenn Sie:<br />

— Lehrl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d;<br />

— Krankengeld, Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschaft<br />

o<strong>der</strong> Sachleistungen <strong>bei</strong> Unfall o<strong>der</strong> Berufskrankheit<br />

beziehen;<br />

— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung beziehen;<br />

— e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente aus <strong>der</strong> Unfallversicherung<br />

beziehen;<br />

— Jugendlicher s<strong>in</strong>d, <strong>der</strong> an e<strong>in</strong>em freiwilligen<br />

Dienst teilnimmt;<br />

— sich im Erziehungsurlaub bef<strong>in</strong>den.<br />

Diese Leistungen werden <strong>in</strong> Form von Renten<br />

gewährt.<br />

� Anspruchsvoraussetzungen<br />

Um Anspruch auf Gewährung e<strong>in</strong>er Invaliditätsrente<br />

zu haben, müssen Sie<br />

— <strong>in</strong> den drei Jahren vor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Invalidität<br />

zwölf Versicherungsmonate zurückgelegt<br />

haben;<br />

— <strong>in</strong>valide se<strong>in</strong>; dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn Sie<br />

außerstande s<strong>in</strong>d, den zuletzt ausgeübten<br />

Beruf o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en <strong>Ihre</strong>n Fähigkeiten entsprechenden<br />

<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Beruf auszuüben.<br />

In <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union zurückgelegte Versicherungszeiten<br />

werden berücksichtigt.<br />

S<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Unfalls (Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>er) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er während <strong>der</strong> Versicherung<br />

aufgetretenen Berufskrankheit erwerbsunfähig<br />

geworden, so haben Sie auch dann Anspruch auf<br />

Invaliditätsrente, wenn Sie nicht zwölf Monate<br />

lang versichert gewesen s<strong>in</strong>d.<br />

� Rentenbetrag<br />

Die Invaliditätsrente setzt sich aus pauschalen<br />

Steigerungsbeträgen zusammen, die zu e<strong>in</strong>em<br />

Vierzigstel je Versicherungsjahr erworben<br />

werden, ohne dass sie 40 übersteigen können,<br />

sowie aus anteiligen Zurechnungsbeträgen <strong>in</strong><br />

Höhe von 1,78 % des während des ganzen<br />

Ar<strong>bei</strong>tslebens <strong>in</strong> Luxemburg ausgewiesenen beruflichen<br />

E<strong>in</strong>kommens.<br />

Außerdem werden beson<strong>der</strong>e pauschale Steigerungsbeträge<br />

von so vielen Vierzigsteln gewährt,<br />

wie an Jahren vom Beg<strong>in</strong>n des Rentenanspruchs<br />

bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres fehlen,<br />

sowie beson<strong>der</strong>e anteilige Zurechnungsbeträge für<br />

die Jahre vom Beg<strong>in</strong>n des Rentenanspruchs bis zur<br />

Vollendung des 55. Lebensjahres. Diese Zurechnungsbeträge<br />

belaufen sich auf 1,78 % des Durch-<br />

120 LUXEMBURG

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