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AUSBILDUNGSSTATUT - Hogeschool van Arnhem en Nijmegen

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2. Die vorgeschrieb<strong>en</strong><strong>en</strong> Berufsaufgab<strong>en</strong> für d<strong>en</strong> beginn<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Berufspraktiker auf<br />

Fachhochschulniveau sind als solche im Studi<strong>en</strong>führer pro Ausbildung (Teil 3 des<br />

Ausbildungsstatuts) unter Punkt 3 (Berufsaufgabe/Berufsaufgab<strong>en</strong>) der Angab<strong>en</strong> pro<br />

Unterrichtseinheit im Sinne von Absatz 2 der Artikel 4.1 und 6.1 beschrieb<strong>en</strong>.<br />

Artikel 3.4 Minor<br />

1. Der Minor ist der Abschnitt der postpropädeutisch<strong>en</strong> Phase der Ausbildung, der auf die Vertiefung<br />

oder Erweiterung der b<strong>en</strong>ötigt<strong>en</strong> Kompet<strong>en</strong>z<strong>en</strong> für die vorgeschrieb<strong>en</strong><strong>en</strong> Berufsaufgab<strong>en</strong> des<br />

beginn<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Berufspraktikers auf Fachhochschulniveau gerichtet ist.<br />

2. Der Minor ist ein zertifizierter HAN Minor oder ein freier Minor.<br />

3. Der Stud<strong>en</strong>t darf ein<strong>en</strong> Minor nach dem Erlang<strong>en</strong> des propädeutisch<strong>en</strong> Zeugnisses beleg<strong>en</strong>,<br />

vorausgesetzt, er <strong>en</strong>tspricht ein Einstiegsanforderung<strong>en</strong> des Minors.<br />

4. Der Stud<strong>en</strong>t, der ein<strong>en</strong> Minor belegt, muss vorher die Zustimmung des Prüfungsausschusses<br />

einhol<strong>en</strong>. Der Studi<strong>en</strong>laufbahnbegleiter begleitet d<strong>en</strong> Stud<strong>en</strong>t<strong>en</strong> beim Ersuch<strong>en</strong> der Zustimmung<br />

und berät d<strong>en</strong> Prüfungsausschuss beim Entschluss über das Gesuch.<br />

5. Ein freier Minor ist ein Minor, d<strong>en</strong> der Stud<strong>en</strong>t:<br />

a. bei einer ander<strong>en</strong> (Unterrichts)Einrichtung studiert oder<br />

b. zusamm<strong>en</strong>gestellt hat aus Teil<strong>en</strong> anderer Minor<strong>en</strong> oder Unterrichtseinheit<strong>en</strong> der<br />

verschied<strong>en</strong><strong>en</strong> HAN-Institute oder anderer (Unterrichts)Einrichtung<strong>en</strong>,<br />

6. Der Prüfungsausschuss beurteilt zur Zustimmung ob der Minor in das Berufsprofil der Ausbildung<br />

passt, sich nicht mit dem Inhalt des Majors überschneidet und das richtige Niveau besitzt um<br />

vertief<strong>en</strong>d oder erweiternd zu sein, ob die Qualität der Prüfung und Beurteilung im Minor in<br />

ausreich<strong>en</strong>dem Maße dem Standard der Ausbildung <strong>en</strong>tspricht, im Falle, dass der freie Minor<br />

durch d<strong>en</strong> Stud<strong>en</strong>t<strong>en</strong> zusamm<strong>en</strong>gestellt ist, ob dieser aus einem untereinander triftig<br />

zusamm<strong>en</strong>häng<strong>en</strong>dem Ganz<strong>en</strong> an Unterrichtseinheit<strong>en</strong> besteht. Siehe auch: Teil 2.<br />

Durchführungsregelung der Ordnung für d<strong>en</strong> Prüfungsausschuss ISS, Artikel 3.4 Minor.<br />

7. W<strong>en</strong>n der Minor aus dem zertifiziert<strong>en</strong> Angebot der HAN kommt, dann ist die Zustimmung im<br />

Sinne von Absatz 4, durch d<strong>en</strong> Prüfungsausschuss mandatiert an dem Studi<strong>en</strong>laufbahnbegleiter.<br />

8. Zustimmung des oder im Nam<strong>en</strong> des Prüfungsausschuss im Sinne der Absatze 4 und 6 dieses<br />

Artikels beinhaltet zugleich, dass die an ein<strong>en</strong> Minor verknüpft<strong>en</strong> Examinator<strong>en</strong> als solche als<br />

Examinator des Ausbildung bestimmt sind.<br />

Artikel 3.5 Studi<strong>en</strong>belastung und Studi<strong>en</strong>punkte<br />

1. Studi<strong>en</strong>belastung einer Ausbildung und einer Unterrichtseinheit wird ausgedrückt in<br />

Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

2. Ein Studi<strong>en</strong>punkt <strong>en</strong>tspricht 28 Stund<strong>en</strong> Studium.<br />

3. Die Ausbildung umfasst eine Studi<strong>en</strong>belastung von 240 Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

4. Die propädeutische Phase der Ausbildung, die auf dem Niveau Hauptphasefähig abgeschloss<strong>en</strong><br />

wird, umfasst eine Studi<strong>en</strong>belastung von 60 Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

5. Die postpropädeutische Phase der Ausbildung, welche die Niveaus Studi<strong>en</strong>abschlussfähig und<br />

Berufsfähig einschließt, umfasst eine Studi<strong>en</strong>belastung von 180 Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

6. Der erste Teil der postpropädeutisch<strong>en</strong> Phase, der auf dem Niveau Studi<strong>en</strong>abschlussfähig<br />

abgeschloss<strong>en</strong> wird, hat unabhängig von einem ev<strong>en</strong>tuell<strong>en</strong> Minor auf diesem Niveau eine<br />

Studi<strong>en</strong>belastung von 60 Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

7. In Abweichung von Absatz 6 gilt für die Ausbildung Angewandte Psychologie, dass: Der erste Teil<br />

der postpropädeutisch<strong>en</strong> Phase, der auf dem Niveau Studi<strong>en</strong>abschlussfähig abgeschloss<strong>en</strong> wird,<br />

unabhängig von einem Minor auf diesem Niveau eine Studi<strong>en</strong>belastung von 120 Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong><br />

hat.<br />

8. Der Major umfasst eine Studi<strong>en</strong>belastung von maximal 210 Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

9. Der Minor, der auf dem Niveau Studi<strong>en</strong>abschlussfähig oder Berufsfähig abgeschloss<strong>en</strong> wird,<br />

umfasst eine Studi<strong>en</strong>belastung von mindest<strong>en</strong>s 30 Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

10. Eine Studi<strong>en</strong>richtung der Ausbildung Kreative Therapie (Kunsttherapie, Dramatherapie,<br />

Musiktherapie oder Psychomotorische Therapie), die auf dem Niveau Berufsfähig abgeschloss<strong>en</strong><br />

wird, hat unabhängig von einem ev<strong>en</strong>tuell hierin <strong>en</strong>thalt<strong>en</strong><strong>en</strong> Minor eine Studi<strong>en</strong>belastung von 210<br />

Studi<strong>en</strong>punkt<strong>en</strong>.<br />

Artikel 3.6 Studi<strong>en</strong>belastung duale Studi<strong>en</strong>gänge CMV und SPH<br />

1. Die Studi<strong>en</strong>belastung des Unterrichtsteils der dual<strong>en</strong> Ausbildung<strong>en</strong> – die als solche im<br />

Studi<strong>en</strong>führer pro Ausbildung (Teil 3 dieses Ausbildungsstatuts) unter Punkt 6<br />

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