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windblatt - Enercon

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Vergütung vor, die sich aus einer Bedarfsund<br />

einer Technologiekomponente zusammensetzt.<br />

Zwei Cent in der Bedarfskomponente<br />

soll es pro kWh Strom geben, die<br />

entweder in Zeiten hoher Nachfrage eingespeist<br />

oder in Zeiten geringen Bedarfs<br />

durch Stromspeicher, Elektroautobatterien<br />

oder Gasspeicher aufgenommen wird, um<br />

zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung<br />

zu stehen. Hinzu kommt eine Technologiekomponente<br />

zur Förderung von Investitionen.<br />

Die Höhe hängt von der Art und der<br />

Einspeiseleistung dieser Technologie ab. Sie<br />

erfasst Speichermedien wie z.B. noch nicht<br />

verstromtes Biogas, verschiedene Batterietypen<br />

und adiabate Druckluftspeicher.<br />

Die Technologiekomponente wird fünf Jahre<br />

lang gewährt und immer zum Jahresende<br />

ausbezahlt.<br />

Die Vorteile dieses Modells liegen auf der<br />

Hand: Es bedeutet einen großen Schritt in<br />

Richtung regeneratives Kombikraftwerk und<br />

schafft den nötigen Investitionsrahmen für<br />

den Aufbau von Stromspeichern. Sogar Elektrofahrzeuge<br />

werden erfasst, wenn Sie mit<br />

fluktuierender erneuerbarer Stromerzeugung<br />

gekoppelt sind. Dies wäre ein wesentlicher<br />

Schritt, die erneuerbaren Energien<br />

auch im Verkehrssektor nach vorne zu bringen.<br />

Fraglich bleibt jedoch, ob die Anreize<br />

tatsächlich für einen flächendeckenden Anschub<br />

für Investitionen ausreichen, oder ob<br />

angesichts der erforderlichen Nachrüstungen<br />

bei Biogasanlagen – und bei diesen<br />

auch nur für den Stromanteil mit veränderter<br />

Einspeisung – 2 Cent je kWh nur zu einigen<br />

wenigen neuen Projekten führen werden.<br />

Prämie für die<br />

Direktvermarktung<br />

Ein weiterer Vorschlag zur Integration erneuerbarer<br />

Energien favorisiert eine Direktvermarktung<br />

von Windstrom an der Strombörse.<br />

Ziel ist vor allem eine Heranführung<br />

der Windmüller an den Strommarkt, auf<br />

dem sie bisher durch das EEG noch gar<br />

nicht präsent sind. Nach diesem Prämienmodell<br />

soll Erneuerbaren-Strom an der Börse<br />

angeboten werden. Da der Börsenpreis<br />

allein noch keine auskömmliche Vergütung<br />

bietet, wird er durch eine gleitende Prämie<br />

Leistung<br />

Leistungs-<br />

Einspeisung<br />

0<br />

Leistungs-<br />

Entnahme<br />

Niedriglast<br />

8 Stunden/Tag<br />

Verlagerung der<br />

Einspeisung<br />

ergänzt, die den Erlös auf das Niveau der<br />

EEG-Vergütung hebt.<br />

Um die zusätzlichen Vermarktungskosten<br />

zu decken, wird die gleitende Prämie durch<br />

eine fixe Prämie für Börsengebühren und<br />

Fahrplanerstellung aufgestockt. Hinzu<br />

kommt als vierter Baustein eine Profilkomponente,<br />

die an den Börsenpreis zum Zeitpunkt<br />

der Vermarktung gekoppelt ist. Sie<br />

soll für die Stromerzeuger den Anreiz setzen,<br />

möglichst zu Hochpreiszeiten Strom an<br />

der Börse anbieten zu können, so dass sie<br />

in eine Entwicklung hin zu einer bedarfsgerechten<br />

Einspeisung investieren.<br />

Erfahrung sammeln für die Zeit<br />

nach der EEG-Vergütung<br />

Die Befürworter dieses Modells erhoffen<br />

sich auch Lerneffekte, um für die Zeit nach<br />

der 20-jährigen EEG-Vergütung schon Erfahrung<br />

mit dem Börsengeschehen zu<br />

sammeln. Zudem entstehe ein Anreiz für<br />

innovative Technologien und Prozesse, um<br />

am Markt in Zeiten hoher Preise Strom anbieten<br />

zu können. Skeptiker befürchten allerdings,<br />

dass der finanzielle Anreiz für eine<br />

bedarfsgerechte Einspeisung zu gering<br />

ausfällt und die Direktvermarktung nur zu<br />

höheren Kosten führt, weil die Prämie einen<br />

Anreiz zum Ausscheren aus dem EEG<br />

bietet, auch ohne Anstrengungen im Speicherbereich.<br />

ENERGIEPOLITIK WINDBLATT 02 | 2009 9<br />

übrige Zeit<br />

8 Stunden/Tag<br />

Hochlast<br />

8 Stunden/Tag<br />

Kombikraftwerks-Bonus für Stromspeicher mit EEG-Stromerzeuger (z.B. Wind).<br />

Verlagerte Energie<br />

Mit Bedarfskomponenten<br />

vergütete Energie<br />

Einspeise- bzw.<br />

Entnahme-Profil<br />

Zeitverlauf<br />

Direktvermarktung könnte zu<br />

Anstieg der EEG-Umlage führen<br />

Weiterer unschöner Nebeneffekt: Der Windstrom<br />

senkt an der Börse nachweislich den<br />

Strompreis – je mehr Wind im Netz, desto<br />

größer der Senkungseffekt. Was volkswirtschaftlich<br />

mit über fünf Milliarden Euro Kostenersparnis<br />

schon jetzt die EEG-Umlage<br />

deutlich übersteigt, hat bei der Direktvermarktung<br />

eine ganz andere Folge: Wenn<br />

viel Windstrom an der Börse im Angebot ist,<br />

fällt die gleitende Prämie besonders hoch<br />

aus. Schlimmstenfalls ist der Börsenpreis<br />

null und die Prämie muss die gesamte entgangene<br />

EEG-Vergütung abdecken. Zu<br />

höheren Kosten führt dies verglichen mit<br />

der EEG-Vergütung nicht, wohl aber zu einem<br />

Anstieg der EEG-Umlage, die sich aus<br />

der Differenz zwischen Strompreis und Einspeisetarif<br />

ergibt.<br />

Entscheidung bis zum Sommer?<br />

Die Bundesregierung will noch vor der Wahl<br />

die ausstehenden Verordnungen im EEG in<br />

Kraft setzen. Die Union favorisiert das<br />

Marktmodell, während die SPD den Kombikraftwerks-Bonus<br />

bevorzugt. Soll noch eine<br />

Entscheidung fallen, so werden die Koalitionäre<br />

sich bis zur Sommerpause einigen<br />

müssen – denn der Endspurt im Wahlkampf<br />

ist sicherlich ein schlechter Ratgeber bei<br />

der Gesetzgebung.<br />

Quelle: ISET/BMU

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