Geschäftsbericht - Volksbank-Jestetten
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3. Anhang<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
In der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ergaben sich keine Veränderungen.<br />
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs‑ und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des<br />
Jahresergebnisses aufgestellt.<br />
Von der Möglichkeit der Verrechnung des Aufwandspostens<br />
13 mit dem Ertragsposten 14 lt. § 32 RechKredV und des Aufwandspostens<br />
15 mit dem Ertragsposten 16 lt. § 33 Rech-<br />
KredV haben wir Gebrauch gemacht.<br />
Die Vermögensgegenstände der Barreserve, die Forderungen<br />
an Kreditinstitute sowie die sonstigen Vermögensgegenstände<br />
wurden mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten<br />
und soweit erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden<br />
Wert bewertet. Sorten wurden unter Berücksichtigung der<br />
jeweiligen Kassakurse am Bilanzstichtag bewertet.<br />
Die Forderungen an Kunden wurden grundsätzlich mit dem<br />
Nennwert angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen dem<br />
höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag wurden<br />
in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen.<br />
Dieser Unterschiedsbetrag wird planmäßig, und zwar<br />
laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst. Im Falle von Festzinsvereinbarungen<br />
erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.<br />
Die den Forderungen an Kunden anhaftenden<br />
Bonitätsrisiken haben wir durch Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />
und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen<br />
in ausreichendem Umfang abgedeckt. Die Ermittlung<br />
der unversteuerten Pauschalwertberichtigungen erfolgte<br />
auf der Grundlage der Verlustmethode (Schreiben des BMF<br />
vom 10. Januar 1994). Zusätzlich bestehen Vorsorgereserven<br />
gemäß § 340f HGB, die von den Kundenforderungen und<br />
den Wertpapierbeständen abgesetzt wurden.<br />
Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen<br />
Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere<br />
haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
bewertet und dabei die von den “Wertpapiermitteilung” (WM-<br />
Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse<br />
herangezogen. Soweit es sich um Wertpapiere auf illiquiden<br />
Märkten handelt, stellen die Jahresschlusskurse indikative<br />
Kurse dar.<br />
Teile der bisher nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten<br />
Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden aus Ertragsgründen<br />
dem Anlagevermögen zugeordnet.<br />
Diese sind zulässigerweise zu den Anschaffungskosten bzw.<br />
zum Buchwert des Jahresabschlusses 31.12.2007 bewertet.<br />
Soweit die Kurse am Bilanzstichtag über den Buchwerten des<br />
Vorjahres lagen, erfolgten die erforderlichen Zuschreibungen.<br />
In keinem Fall gehen wir von einer dauernden Wertminderung<br />
aus. Eine Zuordnung der Wertpapiere zum Anlagevermögen<br />
erfolgte, soweit die Papiere im Geschäftsjahr 2013<br />
und später fällig werden.<br />
Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden,<br />
werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung<br />
nach der Durchschnittsmethode ermittelt.<br />
Bei einem Investmentfonds, für den aufgrund der aktuellen<br />
Marktverwerfungen derzeit kein<br />
Marktpreis veröffentlicht wird, wurden Abschläge für das<br />
Liquiditätsrisiko sowie für die zuletzt vorgenommene Ausschüttung<br />
vorgenommen. Das Volumen des so bewerteten<br />
Fonds beläuft sich auf insgesamt TEUR 1.099.<br />
Strukturierte Finanzinstrumente wurden, da sie keine wesentlich<br />
erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken<br />
oder Chancen aufweisen, als einheitlicher Vermögensgegenstand<br />
nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet.<br />
Die Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften<br />
wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.<br />
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten<br />
und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige<br />
Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen<br />
liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden<br />
Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend<br />
gemacht werden.<br />
Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro rata temporis<br />
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 150<br />
wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für<br />
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
über EUR 150 bis EUR 1.000 wurde steuerrechtlich<br />
ein Sammelposten gebildet. Handelsrechtlich wurde<br />
dieser Sammelposten aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />
übernommen. Der Sammelposten wird über die Dauer<br />
von 5 Jahren linear abgeschrieben.<br />
Unterschiedsbeträge zwischen dem Rückzahlungsbetrag<br />
einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Ausgabebetrag<br />
haben wir in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
eingestellt. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die<br />
Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.<br />
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte grundsätzlich<br />
zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Abgezinste Sparbriefe<br />
werden zum Ausgabebetrag zuzüglich kapitalisierter und<br />
anteilig abzugrenzender Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert.<br />
Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung<br />
und für Zuschläge sowie sonstige über den Zins hinausgehende<br />
Vorteile für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung<br />
in angemessenem Umfang Rechnung getragen.<br />
Pensionsrückstellungen sind entsprechend einem versicherungsmathematischen<br />
Gutachten (Grundlage Heubeck Richttafeln<br />
2005 G) in vollem Umfang mit einem Zinssatz von<br />
4,0 % passiviert. Die anderen Rückstellungen sind in Höhe<br />
der voraussichtlichen Inanspruchnahme nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Eventualverbindlichkeiten<br />
wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.<br />
Währungsguthaben und Währungsverbindlichkeiten haben<br />
wir gemäß § 340h Abs. 1 HGB mit dem Kassakurs am Bilanzstichtag<br />
umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden<br />
Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
berücksichtigt. Soweit die Anforderungen an eine<br />
besondere Deckung vorlagen, wurden Umrechnungserträge<br />
vereinnahmt.<br />
<strong>Volksbank</strong> <strong>Jestetten</strong> · 33