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Geschäftsbericht - Volksbank-Jestetten

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3. Anhang<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

In der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ergaben sich keine Veränderungen.<br />

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs‑ und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des<br />

Jahresergebnisses aufgestellt.<br />

Von der Möglichkeit der Verrechnung des Aufwandspostens<br />

13 mit dem Ertragsposten 14 lt. § 32 RechKredV und des Aufwandspostens<br />

15 mit dem Ertragsposten 16 lt. § 33 Rech-<br />

KredV haben wir Gebrauch gemacht.<br />

Die Vermögensgegenstände der Barreserve, die Forderungen<br />

an Kreditinstitute sowie die sonstigen Vermögensgegenstände<br />

wurden mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten<br />

und soweit erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden<br />

Wert bewertet. Sorten wurden unter Berücksichtigung der<br />

jeweiligen Kassakurse am Bilanzstichtag bewertet.<br />

Die Forderungen an Kunden wurden grundsätzlich mit dem<br />

Nennwert angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen dem<br />

höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag wurden<br />

in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen.<br />

Dieser Unterschiedsbetrag wird planmäßig, und zwar<br />

laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst. Im Falle von Festzinsvereinbarungen<br />

erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.<br />

Die den Forderungen an Kunden anhaftenden<br />

Bonitätsrisiken haben wir durch Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />

und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen<br />

in ausreichendem Umfang abgedeckt. Die Ermittlung<br />

der unversteuerten Pauschalwertberichtigungen erfolgte<br />

auf der Grundlage der Verlustmethode (Schreiben des BMF<br />

vom 10. Januar 1994). Zusätzlich bestehen Vorsorgereserven<br />

gemäß § 340f HGB, die von den Kundenforderungen und<br />

den Wertpapierbeständen abgesetzt wurden.<br />

Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen<br />

Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere<br />

haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet und dabei die von den “Wertpapiermitteilung” (WM-<br />

Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse<br />

herangezogen. Soweit es sich um Wertpapiere auf illiquiden<br />

Märkten handelt, stellen die Jahresschlusskurse indikative<br />

Kurse dar.<br />

Teile der bisher nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten<br />

Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden aus Ertragsgründen<br />

dem Anlagevermögen zugeordnet.<br />

Diese sind zulässigerweise zu den Anschaffungskosten bzw.<br />

zum Buchwert des Jahresabschlusses 31.12.2007 bewertet.<br />

Soweit die Kurse am Bilanzstichtag über den Buchwerten des<br />

Vorjahres lagen, erfolgten die erforderlichen Zuschreibungen.<br />

In keinem Fall gehen wir von einer dauernden Wertminderung<br />

aus. Eine Zuordnung der Wertpapiere zum Anlagevermögen<br />

erfolgte, soweit die Papiere im Geschäftsjahr 2013<br />

und später fällig werden.<br />

Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden,<br />

werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung<br />

nach der Durchschnittsmethode ermittelt.<br />

Bei einem Investmentfonds, für den aufgrund der aktuellen<br />

Marktverwerfungen derzeit kein<br />

Marktpreis veröffentlicht wird, wurden Abschläge für das<br />

Liquiditätsrisiko sowie für die zuletzt vorgenommene Ausschüttung<br />

vorgenommen. Das Volumen des so bewerteten<br />

Fonds beläuft sich auf insgesamt TEUR 1.099.<br />

Strukturierte Finanzinstrumente wurden, da sie keine wesentlich<br />

erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken<br />

oder Chancen aufweisen, als einheitlicher Vermögensgegenstand<br />

nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet.<br />

Die Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften<br />

wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.<br />

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten<br />

und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige<br />

Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen<br />

liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden<br />

Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend<br />

gemacht werden.<br />

Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro rata temporis<br />

abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 150<br />

wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für<br />

geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

über EUR 150 bis EUR 1.000 wurde steuerrechtlich<br />

ein Sammelposten gebildet. Handelsrechtlich wurde<br />

dieser Sammelposten aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />

übernommen. Der Sammelposten wird über die Dauer<br />

von 5 Jahren linear abgeschrieben.<br />

Unterschiedsbeträge zwischen dem Rückzahlungsbetrag<br />

einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Ausgabebetrag<br />

haben wir in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

eingestellt. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die<br />

Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.<br />

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte grundsätzlich<br />

zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Abgezinste Sparbriefe<br />

werden zum Ausgabebetrag zuzüglich kapitalisierter und<br />

anteilig abzugrenzender Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert.<br />

Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung<br />

und für Zuschläge sowie sonstige über den Zins hinausgehende<br />

Vorteile für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung<br />

in angemessenem Umfang Rechnung getragen.<br />

Pensionsrückstellungen sind entsprechend einem versicherungsmathematischen<br />

Gutachten (Grundlage Heubeck Richttafeln<br />

2005 G) in vollem Umfang mit einem Zinssatz von<br />

4,0 % passiviert. Die anderen Rückstellungen sind in Höhe<br />

der voraussichtlichen Inanspruchnahme nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung gebildet. Eventualverbindlichkeiten<br />

wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.<br />

Währungsguthaben und Währungsverbindlichkeiten haben<br />

wir gemäß § 340h Abs. 1 HGB mit dem Kassakurs am Bilanzstichtag<br />

umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden<br />

Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

berücksichtigt. Soweit die Anforderungen an eine<br />

besondere Deckung vorlagen, wurden Umrechnungserträge<br />

vereinnahmt.<br />

<strong>Volksbank</strong> <strong>Jestetten</strong> · 33

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