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Martin Luther - Diakonie Leipzig

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12 Jahresbericht 2012 Qualitätsprüfungen<br />

Schulnoten für die Pflegeheime<br />

Transparenz der Betreuung und Pflege durch<br />

jährliche Qualitätsprüfungen<br />

Mit dem am 01. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege – Weiterentwicklungsgesetz<br />

hat sich der Qualitätswettbewerb zwischen<br />

den einzelnen Pflegeeinrichtungen verdichtet. Seit<br />

Herbst 2009 werden die Leistungen der Pflegeeinrichtungen<br />

im Ergebnis als Schulnote (1,0= sehr gut, 5,0 = mangelhaft)<br />

veröffentlicht. Mit diesem Schritt können sich Verbraucher<br />

und Interessenten jederzeit aktuell über die Qualität der<br />

jeweiligen Pflegeeinrichtung auf Grundlage des Qualitätsberichtes<br />

informieren.<br />

Erstmals 2010 wurden unsere Pflegeheime, unsere Tagespflegen<br />

sowie unsere <strong>Diakonie</strong> Sozialstation nach dem Schulnotensystem<br />

geprüft. Nach „anfänglicher Unsicherheit und<br />

großer Aufregung“ stehen wir den Prüfungen nun bereits mit<br />

mehr Ruhe und Selbstbewusstsein gegenüber.<br />

Die Prüfung<br />

Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen den<br />

Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den<br />

Privaten Prüfdienst zur Durchführung der Qualitätsprüfung.<br />

Grundlage der Prüfungen sind Qualitätsprüfungsrichtlinien<br />

(QPR) für die ambulante und stationäre Altenpflege. Für die<br />

Tagespflegen gibt es aktuell noch keinen separaten Prüfbogen.<br />

Sie werden auf Grundlage der stationären Kriterien<br />

geprüft und daher auch nicht mit „Note“ veröffentlicht. Alle<br />

Prüfungen im teil- und vollstationären Pflegebereich finden<br />

unangekündigt statt. Meist sind es zwei bis drei Prüfer, die<br />

unerwartet früh gegen 9 Uhr am Eingang des Hauses klingeln<br />

und die Heimleitung zur jährlichen Qualitätsprüfung begrüßen.<br />

Von Seiten der <strong>Diakonie</strong> nehmen in der Regel die Fachbereichsleitung,<br />

die Heim- und Pflegedienstleitung sowie die<br />

Qualitätsbeauftragte des Fachbereichs teil. Für den ersten Teil<br />

der Qualitätsprüfung sind viele schriftliche Unterlagen,<br />

Konzeptionen und Handbuchinhalte von großer Bedeutung.<br />

Die „vorzulegenden Unterlagen“ sind den Heim- und Pflegedienstleitungen<br />

bekannt und können daher einen optimalen<br />

Start ins Prüfgeschehen bieten. Parallel dazu findet gemeinsam<br />

mit den Prüfern eine Begehung des Hauses statt. Dabei<br />

achten die Prüfer auf hygienische Rahmenbedingungen, auf<br />

die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, betrachten sich die<br />

Medikamentenaufbewahrung und schauen auch auf die Art<br />

der Informationsweitergabe an die Bewohner. Im ambulanten<br />

Bereich begrenzt sich dieser Rundgang auf die räumlichen<br />

Gegebenheiten der Sozialstation. Im zweiten Teil der Prüfung<br />

wählen die Prüfer per Zufallsgenerator 10% (mindestens 5)<br />

der insgesamt von der Pflegeeinrichtung bzw. vom Pflegedienst<br />

betreuten Personen aus. Die Personenauswahl erfolgt<br />

pflegestufenabhängig und muss immer durch den ausgewählten<br />

Pflegebedürftigen bzw. seinem Bevollmächtigten/ Betreuer<br />

bewilligt werden. Nach Auswahl und Festlegung der zu<br />

„begutachteten Personen“ beginnt die Prüfung „am Bewohner“.<br />

Dabei wird der aktuelle Pflegezustand des Pflegebedürftigen<br />

persönlich durch den Prüfer, mit Hilfe eines Mitarbeiters<br />

des Hauses, betrachtet. Die abschließende Zufriedenheitsbefragung<br />

des Pflegebedürftigen erfolgt meist ausschließlich<br />

zwischen dem Prüfer und dem Pflegebedürftigen. Anschließend<br />

werden die Pflegedokumentationen der jeweiligen<br />

Pflegebedürftigen herangezogen und auf Fachlichkeit,<br />

Vollständigkeit und Aktualität geprüft.<br />

Das Ergebnis<br />

Das Gesamtergebnis der Qualitätsprüfung ergibt sich aus vier<br />

einzeln bewerteten Themen - „Pflege und medizinische<br />

Versorgung“, „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“,<br />

„Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“, „Wohnen, Verpflegung,<br />

Hauswirtschaft und Hygiene“ (Bsp. für Pflegeheime)<br />

und wird als Schulnote rechnerisch ermittelt. Das Ergebnis<br />

der Zufriedenheitsbefragung der Pflegebedürftigen fließt nicht<br />

in die Bewertung ein, sie wird als separates Ergebnis zur<br />

Information angegeben.<br />

Auf Grundlage der ersten Prüfergebnisse von 2010 haben wir<br />

das Qualitätsmanagement in unserem Fachbereich zielgerichteter<br />

verfolgt. Durch harte Arbeit und viel Engagement aller<br />

Beteiligten konnten wir eine positive Entwicklung in Bezug auf<br />

die erreichten „Noten“ verzeichnen.<br />

Susann Merkel (Qualitätsbeauftragte für die Altenhilfe)

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