Martin Luther - Diakonie Leipzig
Martin Luther - Diakonie Leipzig
Martin Luther - Diakonie Leipzig
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12 Jahresbericht 2012 Qualitätsprüfungen<br />
Schulnoten für die Pflegeheime<br />
Transparenz der Betreuung und Pflege durch<br />
jährliche Qualitätsprüfungen<br />
Mit dem am 01. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege – Weiterentwicklungsgesetz<br />
hat sich der Qualitätswettbewerb zwischen<br />
den einzelnen Pflegeeinrichtungen verdichtet. Seit<br />
Herbst 2009 werden die Leistungen der Pflegeeinrichtungen<br />
im Ergebnis als Schulnote (1,0= sehr gut, 5,0 = mangelhaft)<br />
veröffentlicht. Mit diesem Schritt können sich Verbraucher<br />
und Interessenten jederzeit aktuell über die Qualität der<br />
jeweiligen Pflegeeinrichtung auf Grundlage des Qualitätsberichtes<br />
informieren.<br />
Erstmals 2010 wurden unsere Pflegeheime, unsere Tagespflegen<br />
sowie unsere <strong>Diakonie</strong> Sozialstation nach dem Schulnotensystem<br />
geprüft. Nach „anfänglicher Unsicherheit und<br />
großer Aufregung“ stehen wir den Prüfungen nun bereits mit<br />
mehr Ruhe und Selbstbewusstsein gegenüber.<br />
Die Prüfung<br />
Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen den<br />
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den<br />
Privaten Prüfdienst zur Durchführung der Qualitätsprüfung.<br />
Grundlage der Prüfungen sind Qualitätsprüfungsrichtlinien<br />
(QPR) für die ambulante und stationäre Altenpflege. Für die<br />
Tagespflegen gibt es aktuell noch keinen separaten Prüfbogen.<br />
Sie werden auf Grundlage der stationären Kriterien<br />
geprüft und daher auch nicht mit „Note“ veröffentlicht. Alle<br />
Prüfungen im teil- und vollstationären Pflegebereich finden<br />
unangekündigt statt. Meist sind es zwei bis drei Prüfer, die<br />
unerwartet früh gegen 9 Uhr am Eingang des Hauses klingeln<br />
und die Heimleitung zur jährlichen Qualitätsprüfung begrüßen.<br />
Von Seiten der <strong>Diakonie</strong> nehmen in der Regel die Fachbereichsleitung,<br />
die Heim- und Pflegedienstleitung sowie die<br />
Qualitätsbeauftragte des Fachbereichs teil. Für den ersten Teil<br />
der Qualitätsprüfung sind viele schriftliche Unterlagen,<br />
Konzeptionen und Handbuchinhalte von großer Bedeutung.<br />
Die „vorzulegenden Unterlagen“ sind den Heim- und Pflegedienstleitungen<br />
bekannt und können daher einen optimalen<br />
Start ins Prüfgeschehen bieten. Parallel dazu findet gemeinsam<br />
mit den Prüfern eine Begehung des Hauses statt. Dabei<br />
achten die Prüfer auf hygienische Rahmenbedingungen, auf<br />
die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, betrachten sich die<br />
Medikamentenaufbewahrung und schauen auch auf die Art<br />
der Informationsweitergabe an die Bewohner. Im ambulanten<br />
Bereich begrenzt sich dieser Rundgang auf die räumlichen<br />
Gegebenheiten der Sozialstation. Im zweiten Teil der Prüfung<br />
wählen die Prüfer per Zufallsgenerator 10% (mindestens 5)<br />
der insgesamt von der Pflegeeinrichtung bzw. vom Pflegedienst<br />
betreuten Personen aus. Die Personenauswahl erfolgt<br />
pflegestufenabhängig und muss immer durch den ausgewählten<br />
Pflegebedürftigen bzw. seinem Bevollmächtigten/ Betreuer<br />
bewilligt werden. Nach Auswahl und Festlegung der zu<br />
„begutachteten Personen“ beginnt die Prüfung „am Bewohner“.<br />
Dabei wird der aktuelle Pflegezustand des Pflegebedürftigen<br />
persönlich durch den Prüfer, mit Hilfe eines Mitarbeiters<br />
des Hauses, betrachtet. Die abschließende Zufriedenheitsbefragung<br />
des Pflegebedürftigen erfolgt meist ausschließlich<br />
zwischen dem Prüfer und dem Pflegebedürftigen. Anschließend<br />
werden die Pflegedokumentationen der jeweiligen<br />
Pflegebedürftigen herangezogen und auf Fachlichkeit,<br />
Vollständigkeit und Aktualität geprüft.<br />
Das Ergebnis<br />
Das Gesamtergebnis der Qualitätsprüfung ergibt sich aus vier<br />
einzeln bewerteten Themen - „Pflege und medizinische<br />
Versorgung“, „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“,<br />
„Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“, „Wohnen, Verpflegung,<br />
Hauswirtschaft und Hygiene“ (Bsp. für Pflegeheime)<br />
und wird als Schulnote rechnerisch ermittelt. Das Ergebnis<br />
der Zufriedenheitsbefragung der Pflegebedürftigen fließt nicht<br />
in die Bewertung ein, sie wird als separates Ergebnis zur<br />
Information angegeben.<br />
Auf Grundlage der ersten Prüfergebnisse von 2010 haben wir<br />
das Qualitätsmanagement in unserem Fachbereich zielgerichteter<br />
verfolgt. Durch harte Arbeit und viel Engagement aller<br />
Beteiligten konnten wir eine positive Entwicklung in Bezug auf<br />
die erreichten „Noten“ verzeichnen.<br />
Susann Merkel (Qualitätsbeauftragte für die Altenhilfe)