Präventions- modell - Rückengerechtes Arbeiten in Pflege und ...
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3.1 Forderungen, die für alle Räume gelten<br />
Alle pflege- <strong>und</strong> betreuungsrelevanten Räume müssen barrierefrei<br />
zugänglich se<strong>in</strong>, also ohne Schwellen, Stufen, schiefe Ebenen oder<br />
Stolperstellen.<br />
Türen<br />
Die Türen zu Bewohnerzimmern, Toiletten, Bädern <strong>und</strong> Lagerräumen s<strong>in</strong>d oft<br />
das erste H<strong>in</strong>dernis für e<strong>in</strong>e rückengerechte <strong>Pflege</strong>. S<strong>in</strong>d sie zu schmal oder<br />
schlagen sie <strong>in</strong> die falsche Richtung auf, verh<strong>in</strong>dern oder erschweren sie<br />
möglicherweise den regelmäßigen E<strong>in</strong>satz von Liftern oder anderen<br />
Hilfsmitteln. Die Türen zu den genannten Räumen müssen deshalb breit<br />
genug se<strong>in</strong>. Bei Neubauten wird empfohlen, die Türbreite so zu wählen, dass<br />
auch e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>bett bequem h<strong>in</strong>durch geschoben werden kann.<br />
Hier mag als Gegenargument angeführt werden, dass <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen der<br />
Altenhilfe nur sehr selten Bewohner im Bett liegend <strong>in</strong> andere Räumlichkeiten<br />
gebracht werden. Jeder, der jedoch schon e<strong>in</strong>mal versucht hat, e<strong>in</strong> leeres<br />
<strong>Pflege</strong>bett, das nicht oder nur teilweise zerlegbar ist, durch e<strong>in</strong>e zu enge Tür<br />
aus e<strong>in</strong>em Zimmer heraus oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>es h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> zu br<strong>in</strong>gen, wird diese<br />
Forderung unterstützen. Denn nicht selten enden solche Transportaktionen<br />
mit massiven Beschädigungen am Bett, am Türrahmen oder im schlimmsten<br />
Fall am Rücken derjenigen, die versuchen, das Bett zu transportieren.<br />
S<strong>in</strong>nvoll s<strong>in</strong>d Schiebetüren oder zweiflügelige Türen, die nach außen<br />
aufschlagen <strong>und</strong> dennoch ke<strong>in</strong>e Gefährdung für den „Publikumsverkehr“ auf<br />
den Fluren darstellen. Dies erreicht man zum Beispiel durch den E<strong>in</strong>bau der<br />
Türen <strong>in</strong> Nischen.<br />
Fußböden<br />
Fußböden müssen rutschhemmend ausgeführt werden. Die Rutsch-<br />
festigkeitsklassen für die jeweiligen Böden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der BGR 181 „Fußböden <strong>in</strong><br />
Arbeitsräumen <strong>und</strong> Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ festgelegt. Sofern <strong>in</strong><br />
geme<strong>in</strong>schaftlich genutzten Räumen Teppiche, Läufer oder ähnliches die<br />
Wohnlichkeit unterstützen sollen, müssen sie so verlegt werden, dass sie<br />
bündig mit dem Boden abschließen <strong>und</strong> nicht verrutschen können. Dies ist<br />
auch e<strong>in</strong>e Maßnahme im S<strong>in</strong>ne der Sturzprävention für die Bewohner.<br />
Zu Teppichböden sei angemerkt, dass sie immer das Schieben <strong>und</strong> Führen<br />
von Betten, Rollstühlen <strong>und</strong> ähnlichem erschweren. Das bedeutet zusätzliche<br />
Belastung für Bewohner <strong>und</strong> <strong>Pflege</strong>kräfte. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Teppichböden<br />
oft auch aus hygienischer Sicht kritisch zu sehen.<br />
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