Kennzahlen 2004
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Kennzahlen 2004
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Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Buchwertmethode<br />
gemäß § 301 Abs. 1 HGB, bei der die Anschaffungskosten bzw.<br />
Beteiligungsbuchwerte gegen das bilanzierte anteilige Eigenkapital<br />
zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung verrechnet werden. Dabei<br />
ermittelte Unterschiedsbeträge werden – sofern sie nicht einzelnen<br />
Vermögensposten zugeordnet und mit diesen ergebniswirksam abgeschrieben<br />
werden – als Ausgleichsposten aus der Erstkonsolidierung<br />
gebildet und erfolgswirksam über eine voraussichtliche Nutzungsdauer<br />
von 15 Jahren abgeschrieben. Diese Konsolidierungsmethode wird<br />
auch auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen angewendet.<br />
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden in der<br />
Konzernbilanz nach der Buchwertmethode angesetzt. Zwischengewinne<br />
aus Lieferungen und Leistungen mit assoziierten Unternehmen<br />
wurden nicht eliminiert.<br />
Die Schuldenkonsolidierung gemäß § 303 Abs. 1 HGB wurde durchgeführt,<br />
ebenso wie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach<br />
§ 305 Abs. 1 HGB. Die Eliminierung von Zwischenergebnissen<br />
erfolgte nach § 304 Abs. 1 HGB.<br />
Die Einheitlichkeit der Bewertung im Konzern ist durch die Anwendung<br />
von Konzernrichtlinien, die für alle Konzerngesellschaften gelten,<br />
gegeben. Die angewandten Konzernrichtlinien entsprechen den handelsrechtlichen<br />
Vorschriften.<br />
Die Bilanzierung von Altersteilzeit-Regelungen wurde im<br />
Jahresabschluss <strong>2004</strong> konzerneinheitlich an die Bestimmungen des<br />
IDW angepasst. Die Anpassung hat zu einer niedrigeren Dotierung<br />
der Rückstellungen in Höhe von € 2,7 Mio. geführt.<br />
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