tod eines Mieters in Bern Fussball-WM: Fairplay auf dem Balkon
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Bild m&w<br />
> H O T l I N E T E l . 0 9 0 0 9 0 0 8 0 0 ( F R . 3 . 7 0 / M I N . )<br />
habe ich auch ohne Vertrag Rechte?<br />
Erika Wagner<br />
beantwortet Ihre<br />
Fragen.<br />
Frage: Ich habe ke<strong>in</strong>en<br />
schriftlichen<br />
Mietvertrag. Ist das<br />
e<strong>in</strong> Problem?<br />
Hotl<strong>in</strong>e: Ne<strong>in</strong>, man<br />
kann e<strong>in</strong> Mietobjekt<br />
auch ohne schriftlichen<br />
Vertrag mieten.<br />
auch <strong>in</strong> diesem<br />
Fall haben Sie als<br />
Mieter<strong>in</strong> oder Mieter alle gesetzlichen<br />
Mieterrechte. <strong>auf</strong>gepasst: auch wer<br />
ke<strong>in</strong>en schriftlichen Mietvertrag hat,<br />
muss schriftlich kündigen. Falls Sie e<strong>in</strong>e<br />
mietrechtliche Streitigkeit <strong>auf</strong> <strong>dem</strong><br />
Rechtsweg austragen, benötigen Sie<br />
natürlich e<strong>in</strong>en Beweis, dass Sie Mieter<strong>in</strong><br />
oder Mieter der betreffenden<br />
Wohnung s<strong>in</strong>d. Diesen können Sie erbr<strong>in</strong>gen,<br />
<strong>in</strong><strong>dem</strong> Sie mit Belegen nach-<br />
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weisen, dass Sie Mietz<strong>in</strong>s bezahlt haben.<br />
E<strong>in</strong> problem ist das Fehlen <strong>e<strong>in</strong>es</strong><br />
schriftlichen Mietvertrags nur vor<br />
<strong>dem</strong> E<strong>in</strong>zug <strong>in</strong> die betreffende Wohnung.<br />
Wenn Sie die Vermieterschaft<br />
am vorgesehenen E<strong>in</strong>zugsterm<strong>in</strong> wider<br />
Erwarten nicht e<strong>in</strong>ziehen lässt,<br />
haben Sie nichts <strong>in</strong> der Hand, um Ihren<br />
anspruch <strong>auf</strong> die Wohnung rechtlich<br />
durchzusetzen.<br />
Soll ich die Wohnung ausschreiben?<br />
Frage: Weil ich vorzeitig ausziehe, muss<br />
ich e<strong>in</strong>e Nachmieter<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>en Nachmieter<br />
suchen. Me<strong>in</strong> Vermieter hat mir<br />
nun gesagt, er wolle die Wohnung 500<br />
Franken teurer vermieten. Ich solle sie<br />
zum höheren Preis ausschreiben. Soll<br />
ich das wirklich tun?<br />
Hotl<strong>in</strong>e: Tun Sie das <strong>auf</strong> ke<strong>in</strong>en Fall.<br />
laut Gesetz s<strong>in</strong>d Sie nur verpflichtet,<br />
e<strong>in</strong>e Ersatzmieterschaft zu den gleichen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen wie bisher vorzuschlagen.<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>e Nachmieterschaft<br />
f<strong>in</strong>den, welche die Wohnung<br />
Darf man e<strong>in</strong>e Katze verbieten?<br />
Frage: Ich habe e<strong>in</strong>e Katze und b<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e neue Wohnung e<strong>in</strong>gezogen. Jetzt<br />
heisst es plötzlich, die Katze sei hier<br />
nicht erlaubt. Kann man mir die Katzenhaltung<br />
tatsächlich verbieten?<br />
Hotl<strong>in</strong>e: Sofern sich die Katze nur <strong>in</strong><br />
der Wohnung <strong>auf</strong>hält, kann man sie<br />
Ihnen nicht verbieten. Sonst kommt<br />
es <strong>auf</strong> den Mietvertrag an. Ob man <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Mietwohnung Heimtiere halten<br />
darf, hängt vom Mietvertrag ab. Enthält<br />
der Vertrag ke<strong>in</strong>e Regelung dazu,<br />
ist die Tierhaltung grundsätzlich<br />
erlaubt. E<strong>in</strong>e ausnahme gilt für Tiere<br />
mit hohem Stör- oder Gefährdungspotenzial,<br />
etwa Schlangen und papa-<br />
geien. Diese dürfen immer nur <strong>in</strong><br />
absprache mit der Vermieterschaft<br />
zum bisherigen preis nähme, melden<br />
Sie diese <strong>dem</strong> Vermieter. Spr<strong>in</strong>gt diese<br />
dann wieder ab, nach<strong>dem</strong> ihr der Vermieter<br />
erklärt hat, die Wohnung koste<br />
mehr, schulden Sie <strong>dem</strong> Vermieter<br />
ke<strong>in</strong>en Mietz<strong>in</strong>s mehr. und zwar von<br />
<strong>dem</strong> Zeitpunkt an, ab welchem die<br />
Nachmieterschaft die Wohnung zum<br />
bisherigen preis genommen hätte.<br />
um weitere probleme zu vermeiden,<br />
lassen Sie sich von der Nachmieterschaft<br />
kurz bestätigen, warum sie Ihnen<br />
e<strong>in</strong>e absage erteilt hat.<br />
gehalten werden. Die meisten Miet-<br />
verträge <strong>in</strong> der Schweiz sehen vor, dass<br />
die Heimtierhaltung nur mit Zustim-<br />
mung der Vermieterschaft erlaubt ist.<br />
auch <strong>in</strong> diesem Fall dürfen Sie jedoch<br />
ohne Zustimmung unproblematische<br />
Kle<strong>in</strong>tiere halten, sofern diese nicht zu<br />
zahlreich s<strong>in</strong>d<br />
und zu ke<strong>in</strong>en<br />
Klagen anlass<br />
geben. als Kle<strong>in</strong>tiere,<br />
die <strong>in</strong> je<strong>dem</strong><br />
Fall auch ohne Zustimmung<br />
der Vermieterschaftgehalten<br />
werden<br />
dürfen, gelten<br />
etwa Hamster, Meerschwe<strong>in</strong>chen,<br />
Zwergmäuse oder Zwergkan<strong>in</strong>chen.<br />
Katzen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Grenzfall. unter Mietrechtsjurist<strong>in</strong>nen<br />
und -juristen setzt<br />
sich immer mehr die <strong>auf</strong>fassung<br />
durch, sofern e<strong>in</strong>e Katze die Wohnung<br />
nicht verlasse, dürfe man sie <strong>in</strong> je<strong>dem</strong><br />
Fall halten und benötige<br />
ke<strong>in</strong>e Zustimmung<br />
der Vermieterschaft.<br />
MIETEN & WOHNEN 4|10<br />
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