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tod eines Mieters in Bern Fussball-WM: Fairplay auf dem Balkon

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Bild m&w<br />

> H O T l I N E T E l . 0 9 0 0 9 0 0 8 0 0 ( F R . 3 . 7 0 / M I N . )<br />

habe ich auch ohne Vertrag Rechte?<br />

Erika Wagner<br />

beantwortet Ihre<br />

Fragen.<br />

Frage: Ich habe ke<strong>in</strong>en<br />

schriftlichen<br />

Mietvertrag. Ist das<br />

e<strong>in</strong> Problem?<br />

Hotl<strong>in</strong>e: Ne<strong>in</strong>, man<br />

kann e<strong>in</strong> Mietobjekt<br />

auch ohne schriftlichen<br />

Vertrag mieten.<br />

auch <strong>in</strong> diesem<br />

Fall haben Sie als<br />

Mieter<strong>in</strong> oder Mieter alle gesetzlichen<br />

Mieterrechte. <strong>auf</strong>gepasst: auch wer<br />

ke<strong>in</strong>en schriftlichen Mietvertrag hat,<br />

muss schriftlich kündigen. Falls Sie e<strong>in</strong>e<br />

mietrechtliche Streitigkeit <strong>auf</strong> <strong>dem</strong><br />

Rechtsweg austragen, benötigen Sie<br />

natürlich e<strong>in</strong>en Beweis, dass Sie Mieter<strong>in</strong><br />

oder Mieter der betreffenden<br />

Wohnung s<strong>in</strong>d. Diesen können Sie erbr<strong>in</strong>gen,<br />

<strong>in</strong><strong>dem</strong> Sie mit Belegen nach-<br />

Bild m&w<br />

weisen, dass Sie Mietz<strong>in</strong>s bezahlt haben.<br />

E<strong>in</strong> problem ist das Fehlen <strong>e<strong>in</strong>es</strong><br />

schriftlichen Mietvertrags nur vor<br />

<strong>dem</strong> E<strong>in</strong>zug <strong>in</strong> die betreffende Wohnung.<br />

Wenn Sie die Vermieterschaft<br />

am vorgesehenen E<strong>in</strong>zugsterm<strong>in</strong> wider<br />

Erwarten nicht e<strong>in</strong>ziehen lässt,<br />

haben Sie nichts <strong>in</strong> der Hand, um Ihren<br />

anspruch <strong>auf</strong> die Wohnung rechtlich<br />

durchzusetzen.<br />

Soll ich die Wohnung ausschreiben?<br />

Frage: Weil ich vorzeitig ausziehe, muss<br />

ich e<strong>in</strong>e Nachmieter<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>en Nachmieter<br />

suchen. Me<strong>in</strong> Vermieter hat mir<br />

nun gesagt, er wolle die Wohnung 500<br />

Franken teurer vermieten. Ich solle sie<br />

zum höheren Preis ausschreiben. Soll<br />

ich das wirklich tun?<br />

Hotl<strong>in</strong>e: Tun Sie das <strong>auf</strong> ke<strong>in</strong>en Fall.<br />

laut Gesetz s<strong>in</strong>d Sie nur verpflichtet,<br />

e<strong>in</strong>e Ersatzmieterschaft zu den gleichen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen wie bisher vorzuschlagen.<br />

Wenn Sie e<strong>in</strong>e Nachmieterschaft<br />

f<strong>in</strong>den, welche die Wohnung<br />

Darf man e<strong>in</strong>e Katze verbieten?<br />

Frage: Ich habe e<strong>in</strong>e Katze und b<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e neue Wohnung e<strong>in</strong>gezogen. Jetzt<br />

heisst es plötzlich, die Katze sei hier<br />

nicht erlaubt. Kann man mir die Katzenhaltung<br />

tatsächlich verbieten?<br />

Hotl<strong>in</strong>e: Sofern sich die Katze nur <strong>in</strong><br />

der Wohnung <strong>auf</strong>hält, kann man sie<br />

Ihnen nicht verbieten. Sonst kommt<br />

es <strong>auf</strong> den Mietvertrag an. Ob man <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Mietwohnung Heimtiere halten<br />

darf, hängt vom Mietvertrag ab. Enthält<br />

der Vertrag ke<strong>in</strong>e Regelung dazu,<br />

ist die Tierhaltung grundsätzlich<br />

erlaubt. E<strong>in</strong>e ausnahme gilt für Tiere<br />

mit hohem Stör- oder Gefährdungspotenzial,<br />

etwa Schlangen und papa-<br />

geien. Diese dürfen immer nur <strong>in</strong><br />

absprache mit der Vermieterschaft<br />

zum bisherigen preis nähme, melden<br />

Sie diese <strong>dem</strong> Vermieter. Spr<strong>in</strong>gt diese<br />

dann wieder ab, nach<strong>dem</strong> ihr der Vermieter<br />

erklärt hat, die Wohnung koste<br />

mehr, schulden Sie <strong>dem</strong> Vermieter<br />

ke<strong>in</strong>en Mietz<strong>in</strong>s mehr. und zwar von<br />

<strong>dem</strong> Zeitpunkt an, ab welchem die<br />

Nachmieterschaft die Wohnung zum<br />

bisherigen preis genommen hätte.<br />

um weitere probleme zu vermeiden,<br />

lassen Sie sich von der Nachmieterschaft<br />

kurz bestätigen, warum sie Ihnen<br />

e<strong>in</strong>e absage erteilt hat.<br />

gehalten werden. Die meisten Miet-<br />

verträge <strong>in</strong> der Schweiz sehen vor, dass<br />

die Heimtierhaltung nur mit Zustim-<br />

mung der Vermieterschaft erlaubt ist.<br />

auch <strong>in</strong> diesem Fall dürfen Sie jedoch<br />

ohne Zustimmung unproblematische<br />

Kle<strong>in</strong>tiere halten, sofern diese nicht zu<br />

zahlreich s<strong>in</strong>d<br />

und zu ke<strong>in</strong>en<br />

Klagen anlass<br />

geben. als Kle<strong>in</strong>tiere,<br />

die <strong>in</strong> je<strong>dem</strong><br />

Fall auch ohne Zustimmung<br />

der Vermieterschaftgehalten<br />

werden<br />

dürfen, gelten<br />

etwa Hamster, Meerschwe<strong>in</strong>chen,<br />

Zwergmäuse oder Zwergkan<strong>in</strong>chen.<br />

Katzen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Grenzfall. unter Mietrechtsjurist<strong>in</strong>nen<br />

und -juristen setzt<br />

sich immer mehr die <strong>auf</strong>fassung<br />

durch, sofern e<strong>in</strong>e Katze die Wohnung<br />

nicht verlasse, dürfe man sie <strong>in</strong> je<strong>dem</strong><br />

Fall halten und benötige<br />

ke<strong>in</strong>e Zustimmung<br />

der Vermieterschaft.<br />

MIETEN & WOHNEN 4|10<br />

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