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tod eines Mieters in Bern Fussball-WM: Fairplay auf dem Balkon

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Wer <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Balkon</strong> die<br />

<strong>WM</strong> verfolgt, sollte auch<br />

an die Nachbarn denken.<br />

12 MIETEN & WOHNEN 4|10<br />

<strong>Fussball</strong>-<strong>WM</strong>: <strong>Fairplay</strong><br />

Was gibt es Schöneres, als die<br />

<strong>Fussball</strong>-<strong>WM</strong> <strong>in</strong> Südafrika draussen<br />

zusammen mit Freunden zu geniessen?<br />

Das werden sich beim anpfiff<br />

am 11. Juni viele Fans sagen und<br />

den Fernseher <strong>in</strong>s Freie zügeln. <strong>Fussball</strong><br />

<strong>auf</strong> der Terrasse, im Garten oder<br />

im Hof macht mehr Spass als im stillen<br />

Kämmerle<strong>in</strong>. Es gibt aber auch<br />

Mietende, die sich durch solch nachbarliches<br />

Open-air schnell gestört<br />

fühlen.<br />

Zunächst: Was sagt das Gesetz?<br />

Wer zur Miete wohnt, hat gemäss<br />

art. 257f OR anspruch <strong>auf</strong> Rücksichtnahme<br />

durch Nachbarn und Mitmietende.<br />

Wird dieser anspruch missachtet,<br />

hat die Vermieterschaft für abhilfe<br />

zu sorgen. Tut sie das nicht oder kann<br />

sie sich bei den Ruhestörern nicht<br />

durchsetzen, haben die lärmgeplagten<br />

Mieter<strong>in</strong>nen und Mieter grundsätzlich<br />

anspruch <strong>auf</strong> e<strong>in</strong>e Mietz<strong>in</strong>sreduktion.<br />

Zu<strong>dem</strong> können sie durch<br />

e<strong>in</strong>e amtliche H<strong>in</strong>terlegung des Mietz<strong>in</strong>ses<br />

der Vermieterschaft Druck <strong>auf</strong>setzen,<br />

damit sie sich für ihre Interessen<br />

e<strong>in</strong>setzt.<br />

Gestörten Mieter<strong>in</strong>nen und Mietern<br />

ist trotz<strong>dem</strong> nicht zu empfehlen,<br />

sich sogleich an die Vermieterschaft<br />

zu wenden. Denn dies empf<strong>in</strong>den<br />

die lärmverursacher oft bereits als<br />

«Kriegserklärung». Danach ist mit<br />

ihnen häufig ke<strong>in</strong> vernünftiges Gespräch<br />

mehr möglich. Wer sich durch<br />

m&w | Die <strong>Fussball</strong>-Weltmeisterschaft steht vor der tür. Die Fans wollen<br />

am tV ke<strong>in</strong> Spiel verpassen und viel Spass haben. Aber was tun, wenn<br />

der nachbar wenig S<strong>in</strong>n für lauten torjubel hat? Für die Zeit vom 11. Juni<br />

bis 11. Juli heisst es für alle: Rücksicht nehmen und toleranz walten lassen.<br />

Denn <strong>Fairplay</strong> gilt auch <strong>in</strong> der nachbarschaft.<br />

Nachbarn oder Mitmietende gestört<br />

fühlt, sollte zuerst das direkte Gespräch<br />

suchen. Erst wenn dies nicht<br />

möglich ist, empfiehlt sich der Weg<br />

an die Vermieterschaft oder die liegenschaftsverwaltung.<br />

Schuss geht h<strong>in</strong>ten h<strong>in</strong>aus<br />

Rechtlich ist es ohneh<strong>in</strong> schwierig,<br />

Verstössen gegen die Rücksichtspflicht<br />

beizukommen. Das erste problem<br />

ist, dass die Grenze des Erträglichen<br />

bei je<strong>dem</strong> Menschen anderswo<br />

liegt. Zu<strong>dem</strong> lässt sich das ausmass<br />

von Rücksichtslosigkeiten schwer<br />

nachweisen. auch wenn e<strong>in</strong> Vermieter<br />

glaubt, e<strong>in</strong>e Reklamation sei berechtigt,<br />

s<strong>in</strong>d die rechtlichen Möglichkeiten<br />

beschränkt. Er kann die<br />

Ruhestörer verwarnen und ihnen allenfalls<br />

kündigen. In extremen Fällen,<br />

bei wiederholten und schweren Verstössen<br />

gegen die Rücksichtspflicht,<br />

kann der Vermieter nach schriftlicher<br />

Verwarnung sogar e<strong>in</strong>e kurzfristige<br />

Kündigung aussprechen, mit e<strong>in</strong>er<br />

Frist von 30 Tagen <strong>auf</strong> Ende <strong>e<strong>in</strong>es</strong> Monats.<br />

Den blauen Brief werden die Betroffenen<br />

aber gewiss anfechten. Vor<br />

allem, wenn es sich um e<strong>in</strong>e kurz-<br />

Bild m&w<br />

fristige Kündigung handelt, haben<br />

sie dabei gute Erfolgsaussichten,<br />

wenn sich die massiven Rücksichtslosigkeiten<br />

nicht hieb- und stichfest<br />

nachweisen lassen. und wer e<strong>in</strong>e<br />

kurzfristige Kündigung erfolgreich angefochten<br />

hat, geniesst nachher während<br />

drei Jahren e<strong>in</strong>en ziemlich weit<br />

gehenden Kündigungsschutz. Der<br />

Schuss kann also auch h<strong>in</strong>ten h<strong>in</strong>ausgehen:<br />

Der Ruhestörer sitzt danach<br />

umso sicherer <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Wohnung.<br />

Die Polizei rufen<br />

Wohnen die Ruhestörer <strong>in</strong> der liegenschaft<br />

<strong>e<strong>in</strong>es</strong> anderen Eigentümers, ist<br />

der Vermieter der vom lärm Betroffenen<br />

zwar ebenfalls zum E<strong>in</strong>schreiten<br />

verpflichtet. Es bleibt ihm dabei<br />

aber nichts anderes übrig, als sich an<br />

den anderen Vermieter zu wenden.<br />

unternimmt dieser nichts, könnte er<br />

grundsätzlich gerichtlich gegen jene<br />

vorgehen. Das ist aber sehr <strong>auf</strong>wändig.<br />

Die Erfolgsaussichten s<strong>in</strong>d unsicher<br />

und das Verfahren dauert lang.<br />

Bei massiven Störungen, vor allem<br />

nachts nach 22 uhr, ruft man nach<br />

wie vor am besten die polizei. Es setzt<br />

e<strong>in</strong>e Verwarnung oder eventuell e<strong>in</strong>e<br />

Busse ab.<br />

Die entscheidende Frage bei je<strong>dem</strong><br />

Streit um die Rücksichtspflicht<br />

ist, wo die Grenze des Zulässigen<br />

liegt. Häufig ist dies <strong>in</strong> Mietverträgen<br />

Nützliche Grilltipps<br />

m&w | Grillieren macht Spass und<br />

stillt den Hunger. Wer schätzt nicht<br />

e<strong>in</strong>e gute Bratwurst oder fe<strong>in</strong> grilliertes<br />

Gemüse? M&W gibt Ihnen<br />

gute Tipps, die auch Ihre Nachbarn<br />

freuen werden:<br />

� Sparsam mit Kohle und anzündern<br />

umgehen<br />

� Statt anzündern allenfalls e<strong>in</strong>en<br />

Blasebalg verwenden<br />

� <strong>auf</strong> ke<strong>in</strong>en Fall behandeltes oder<br />

frisches Holz verbrennen<br />

� <strong>auf</strong> gar ke<strong>in</strong>en Fall Hausabfälle<br />

verfeuern<br />

� Statt <strong>e<strong>in</strong>es</strong> Holzkohlegrills allenfalls<br />

e<strong>in</strong>en Gasgrill verwenden<br />

� Möglichst wenig Fett und Mar<strong>in</strong>ade<br />

<strong>in</strong> die Glut tropfen lassen.

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