tod eines Mieters in Bern Fussball-WM: Fairplay auf dem Balkon
tod eines Mieters in Bern Fussball-WM: Fairplay auf dem Balkon
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Wer <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Balkon</strong> die<br />
<strong>WM</strong> verfolgt, sollte auch<br />
an die Nachbarn denken.<br />
12 MIETEN & WOHNEN 4|10<br />
<strong>Fussball</strong>-<strong>WM</strong>: <strong>Fairplay</strong><br />
Was gibt es Schöneres, als die<br />
<strong>Fussball</strong>-<strong>WM</strong> <strong>in</strong> Südafrika draussen<br />
zusammen mit Freunden zu geniessen?<br />
Das werden sich beim anpfiff<br />
am 11. Juni viele Fans sagen und<br />
den Fernseher <strong>in</strong>s Freie zügeln. <strong>Fussball</strong><br />
<strong>auf</strong> der Terrasse, im Garten oder<br />
im Hof macht mehr Spass als im stillen<br />
Kämmerle<strong>in</strong>. Es gibt aber auch<br />
Mietende, die sich durch solch nachbarliches<br />
Open-air schnell gestört<br />
fühlen.<br />
Zunächst: Was sagt das Gesetz?<br />
Wer zur Miete wohnt, hat gemäss<br />
art. 257f OR anspruch <strong>auf</strong> Rücksichtnahme<br />
durch Nachbarn und Mitmietende.<br />
Wird dieser anspruch missachtet,<br />
hat die Vermieterschaft für abhilfe<br />
zu sorgen. Tut sie das nicht oder kann<br />
sie sich bei den Ruhestörern nicht<br />
durchsetzen, haben die lärmgeplagten<br />
Mieter<strong>in</strong>nen und Mieter grundsätzlich<br />
anspruch <strong>auf</strong> e<strong>in</strong>e Mietz<strong>in</strong>sreduktion.<br />
Zu<strong>dem</strong> können sie durch<br />
e<strong>in</strong>e amtliche H<strong>in</strong>terlegung des Mietz<strong>in</strong>ses<br />
der Vermieterschaft Druck <strong>auf</strong>setzen,<br />
damit sie sich für ihre Interessen<br />
e<strong>in</strong>setzt.<br />
Gestörten Mieter<strong>in</strong>nen und Mietern<br />
ist trotz<strong>dem</strong> nicht zu empfehlen,<br />
sich sogleich an die Vermieterschaft<br />
zu wenden. Denn dies empf<strong>in</strong>den<br />
die lärmverursacher oft bereits als<br />
«Kriegserklärung». Danach ist mit<br />
ihnen häufig ke<strong>in</strong> vernünftiges Gespräch<br />
mehr möglich. Wer sich durch<br />
m&w | Die <strong>Fussball</strong>-Weltmeisterschaft steht vor der tür. Die Fans wollen<br />
am tV ke<strong>in</strong> Spiel verpassen und viel Spass haben. Aber was tun, wenn<br />
der nachbar wenig S<strong>in</strong>n für lauten torjubel hat? Für die Zeit vom 11. Juni<br />
bis 11. Juli heisst es für alle: Rücksicht nehmen und toleranz walten lassen.<br />
Denn <strong>Fairplay</strong> gilt auch <strong>in</strong> der nachbarschaft.<br />
Nachbarn oder Mitmietende gestört<br />
fühlt, sollte zuerst das direkte Gespräch<br />
suchen. Erst wenn dies nicht<br />
möglich ist, empfiehlt sich der Weg<br />
an die Vermieterschaft oder die liegenschaftsverwaltung.<br />
Schuss geht h<strong>in</strong>ten h<strong>in</strong>aus<br />
Rechtlich ist es ohneh<strong>in</strong> schwierig,<br />
Verstössen gegen die Rücksichtspflicht<br />
beizukommen. Das erste problem<br />
ist, dass die Grenze des Erträglichen<br />
bei je<strong>dem</strong> Menschen anderswo<br />
liegt. Zu<strong>dem</strong> lässt sich das ausmass<br />
von Rücksichtslosigkeiten schwer<br />
nachweisen. auch wenn e<strong>in</strong> Vermieter<br />
glaubt, e<strong>in</strong>e Reklamation sei berechtigt,<br />
s<strong>in</strong>d die rechtlichen Möglichkeiten<br />
beschränkt. Er kann die<br />
Ruhestörer verwarnen und ihnen allenfalls<br />
kündigen. In extremen Fällen,<br />
bei wiederholten und schweren Verstössen<br />
gegen die Rücksichtspflicht,<br />
kann der Vermieter nach schriftlicher<br />
Verwarnung sogar e<strong>in</strong>e kurzfristige<br />
Kündigung aussprechen, mit e<strong>in</strong>er<br />
Frist von 30 Tagen <strong>auf</strong> Ende <strong>e<strong>in</strong>es</strong> Monats.<br />
Den blauen Brief werden die Betroffenen<br />
aber gewiss anfechten. Vor<br />
allem, wenn es sich um e<strong>in</strong>e kurz-<br />
Bild m&w<br />
fristige Kündigung handelt, haben<br />
sie dabei gute Erfolgsaussichten,<br />
wenn sich die massiven Rücksichtslosigkeiten<br />
nicht hieb- und stichfest<br />
nachweisen lassen. und wer e<strong>in</strong>e<br />
kurzfristige Kündigung erfolgreich angefochten<br />
hat, geniesst nachher während<br />
drei Jahren e<strong>in</strong>en ziemlich weit<br />
gehenden Kündigungsschutz. Der<br />
Schuss kann also auch h<strong>in</strong>ten h<strong>in</strong>ausgehen:<br />
Der Ruhestörer sitzt danach<br />
umso sicherer <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Wohnung.<br />
Die Polizei rufen<br />
Wohnen die Ruhestörer <strong>in</strong> der liegenschaft<br />
<strong>e<strong>in</strong>es</strong> anderen Eigentümers, ist<br />
der Vermieter der vom lärm Betroffenen<br />
zwar ebenfalls zum E<strong>in</strong>schreiten<br />
verpflichtet. Es bleibt ihm dabei<br />
aber nichts anderes übrig, als sich an<br />
den anderen Vermieter zu wenden.<br />
unternimmt dieser nichts, könnte er<br />
grundsätzlich gerichtlich gegen jene<br />
vorgehen. Das ist aber sehr <strong>auf</strong>wändig.<br />
Die Erfolgsaussichten s<strong>in</strong>d unsicher<br />
und das Verfahren dauert lang.<br />
Bei massiven Störungen, vor allem<br />
nachts nach 22 uhr, ruft man nach<br />
wie vor am besten die polizei. Es setzt<br />
e<strong>in</strong>e Verwarnung oder eventuell e<strong>in</strong>e<br />
Busse ab.<br />
Die entscheidende Frage bei je<strong>dem</strong><br />
Streit um die Rücksichtspflicht<br />
ist, wo die Grenze des Zulässigen<br />
liegt. Häufig ist dies <strong>in</strong> Mietverträgen<br />
Nützliche Grilltipps<br />
m&w | Grillieren macht Spass und<br />
stillt den Hunger. Wer schätzt nicht<br />
e<strong>in</strong>e gute Bratwurst oder fe<strong>in</strong> grilliertes<br />
Gemüse? M&W gibt Ihnen<br />
gute Tipps, die auch Ihre Nachbarn<br />
freuen werden:<br />
� Sparsam mit Kohle und anzündern<br />
umgehen<br />
� Statt anzündern allenfalls e<strong>in</strong>en<br />
Blasebalg verwenden<br />
� <strong>auf</strong> ke<strong>in</strong>en Fall behandeltes oder<br />
frisches Holz verbrennen<br />
� <strong>auf</strong> gar ke<strong>in</strong>en Fall Hausabfälle<br />
verfeuern<br />
� Statt <strong>e<strong>in</strong>es</strong> Holzkohlegrills allenfalls<br />
e<strong>in</strong>en Gasgrill verwenden<br />
� Möglichst wenig Fett und Mar<strong>in</strong>ade<br />
<strong>in</strong> die Glut tropfen lassen.