März 2004 - Stadtgemeinde Bad Ischl
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Funde<br />
Gem. § 390 ABGB wird kundgemacht,<br />
dass folgende Fundgegenstände beim<br />
Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> abgegeben wurden:<br />
Fahrräder:<br />
4 Damen-, 6 Herrenfahrräder<br />
Uhren: 2 Herrenuhren<br />
Diverse Bargeldbeträge;<br />
Mobiltelefone: 3<br />
Schmuck: 1 goldenes Armketterl, 1 Silberring,<br />
2 Perlenketten, 1 silberner Ohrring.<br />
Diverses:<br />
Bekleidungsstücke, 1 Fotoapparat, 1 optische<br />
Brille.<br />
NEU: Online - Fundamt<br />
www.fundinfo.at<br />
(Link auch auf der Homepage des Stadtamtes,<br />
www.bad-ischl.ooe.gv.at)<br />
A MTLICHE<br />
M ITTEILUNGEN<br />
2<br />
Wahlen zum „Europäischen Parlament”<br />
Am 13. Juni <strong>2004</strong> finden in Europa die Wahlen zum „Europäischen Parlament” statt.<br />
Die in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> mit Hauptwohnsitz polizeilich gemeldeten Unionsbürger (das sind<br />
Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates, nicht österreichische Staatsbürger) können<br />
über Antrag die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen.<br />
Eine doppelte Eintragung des EU-Wahlrecht – zB. Eintragung des Wahlrechtes im<br />
Herkunftsland und in Österreich – ist nicht zulässig und wird bilateral überprüft.<br />
Alle Unionsbürger, die noch in keiner EU-Wählerevidenz erfasst sind, haben die Möglichkeit,<br />
beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Meldeamt, 2. Stiege, 1. Stock, Tür 14 unter Mitnahme<br />
eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis) bis Ende <strong>März</strong> einen<br />
Antrag zu stellen.<br />
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Meldeamtes, Tel. 301-49, gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre überprüft werden.<br />
Am 03. April <strong>2004</strong> findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Zeugstätte der FF <strong>Bad</strong><br />
<strong>Ischl</strong>, Stifterkai 15, eine Feuerlöscherüberprüfung statt. Dabei wird die Funktionstüchtigkeit des<br />
Feuerlöschers durch eine Fachfirma überprüft. Die Überprüfungskosten (ohne eventuelle Reparaturen)<br />
betragen € 7,00. Neugeräte können zum Aktionspreis erworben werden.<br />
Nur ein funktionierender Feuerlöscher kann im Ernstfall nützlich sein!<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
am 26. Februar <strong>2004</strong> die Anpassung<br />
der Wasser- und Kanalgebühren – auf<br />
die in den Förderungsrichtlinien des Landes<br />
vorgesehenen Mindestgebühren –<br />
beschlossen. Die Wassergebühren wurden<br />
um 1 Cent von € 1,08 auf € 1,09,<br />
die Kanalgebühren von € 2,18 auf € 2,54<br />
sowie die Kanalanschlussgebühr (Mindestgebühr<br />
für 150 m 2 ) von € 2.490,–<br />
auf € 2.535,– erhöht. In den letzten<br />
Feuerlöscherüberprüfung<br />
Gebührenerhöhung bei Wasser und Kanal<br />
Jahren wurden große Beträge in den<br />
Ausbau der Wasserversorgung und der<br />
Ortskanalisation investiert und sowohl<br />
die Anschluss- als auch die Benützungsgebühren<br />
moderat erhöht.<br />
In den Prüfberichten des Landes Oberösterreich<br />
wurde mehrmals bemängelt, dass<br />
die Gebühren unter den vorgesehen Mindestgebühren<br />
liegen.<br />
Um künftig Förderungen des Landes<br />
Oberösterreich in Anspruch nehmen zu<br />
können, sieht sich die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
gezwungen – um Nachteile für die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />
abzuwenden – die Wasserund<br />
Kanalgebühren ab 1. April <strong>2004</strong> auf<br />
die vorgegebenen Mindestgebühren<br />
anzuheben.<br />
IMPRESSUM:<br />
Herausgeber, Eigentümer und Verlag: <strong>Stadtgemeinde</strong><br />
4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>. Für den Inhalt verantwortlich:<br />
Bürgermeister Helmut Haas, Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
Druck: Buch- und Offsetdruckerei Wilk <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.