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März 2004 - Stadtgemeinde Bad Ischl

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Funde<br />

Gem. § 390 ABGB wird kundgemacht,<br />

dass folgende Fundgegenstände beim<br />

Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> abgegeben wurden:<br />

Fahrräder:<br />

4 Damen-, 6 Herrenfahrräder<br />

Uhren: 2 Herrenuhren<br />

Diverse Bargeldbeträge;<br />

Mobiltelefone: 3<br />

Schmuck: 1 goldenes Armketterl, 1 Silberring,<br />

2 Perlenketten, 1 silberner Ohrring.<br />

Diverses:<br />

Bekleidungsstücke, 1 Fotoapparat, 1 optische<br />

Brille.<br />

NEU: Online - Fundamt<br />

www.fundinfo.at<br />

(Link auch auf der Homepage des Stadtamtes,<br />

www.bad-ischl.ooe.gv.at)<br />

A MTLICHE<br />

M ITTEILUNGEN<br />

2<br />

Wahlen zum „Europäischen Parlament”<br />

Am 13. Juni <strong>2004</strong> finden in Europa die Wahlen zum „Europäischen Parlament” statt.<br />

Die in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> mit Hauptwohnsitz polizeilich gemeldeten Unionsbürger (das sind<br />

Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates, nicht österreichische Staatsbürger) können<br />

über Antrag die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen.<br />

Eine doppelte Eintragung des EU-Wahlrecht – zB. Eintragung des Wahlrechtes im<br />

Herkunftsland und in Österreich – ist nicht zulässig und wird bilateral überprüft.<br />

Alle Unionsbürger, die noch in keiner EU-Wählerevidenz erfasst sind, haben die Möglichkeit,<br />

beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Meldeamt, 2. Stiege, 1. Stock, Tür 14 unter Mitnahme<br />

eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis) bis Ende <strong>März</strong> einen<br />

Antrag zu stellen.<br />

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Meldeamtes, Tel. 301-49, gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre überprüft werden.<br />

Am 03. April <strong>2004</strong> findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Zeugstätte der FF <strong>Bad</strong><br />

<strong>Ischl</strong>, Stifterkai 15, eine Feuerlöscherüberprüfung statt. Dabei wird die Funktionstüchtigkeit des<br />

Feuerlöschers durch eine Fachfirma überprüft. Die Überprüfungskosten (ohne eventuelle Reparaturen)<br />

betragen € 7,00. Neugeräte können zum Aktionspreis erworben werden.<br />

Nur ein funktionierender Feuerlöscher kann im Ernstfall nützlich sein!<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

am 26. Februar <strong>2004</strong> die Anpassung<br />

der Wasser- und Kanalgebühren – auf<br />

die in den Förderungsrichtlinien des Landes<br />

vorgesehenen Mindestgebühren –<br />

beschlossen. Die Wassergebühren wurden<br />

um 1 Cent von € 1,08 auf € 1,09,<br />

die Kanalgebühren von € 2,18 auf € 2,54<br />

sowie die Kanalanschlussgebühr (Mindestgebühr<br />

für 150 m 2 ) von € 2.490,–<br />

auf € 2.535,– erhöht. In den letzten<br />

Feuerlöscherüberprüfung<br />

Gebührenerhöhung bei Wasser und Kanal<br />

Jahren wurden große Beträge in den<br />

Ausbau der Wasserversorgung und der<br />

Ortskanalisation investiert und sowohl<br />

die Anschluss- als auch die Benützungsgebühren<br />

moderat erhöht.<br />

In den Prüfberichten des Landes Oberösterreich<br />

wurde mehrmals bemängelt, dass<br />

die Gebühren unter den vorgesehen Mindestgebühren<br />

liegen.<br />

Um künftig Förderungen des Landes<br />

Oberösterreich in Anspruch nehmen zu<br />

können, sieht sich die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

gezwungen – um Nachteile für die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

abzuwenden – die Wasserund<br />

Kanalgebühren ab 1. April <strong>2004</strong> auf<br />

die vorgegebenen Mindestgebühren<br />

anzuheben.<br />

IMPRESSUM:<br />

Herausgeber, Eigentümer und Verlag: <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>. Für den Inhalt verantwortlich:<br />

Bürgermeister Helmut Haas, Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />

Druck: Buch- und Offsetdruckerei Wilk <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.

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