Integrationsleitbild der Stadt Krems mit Maßnahmenplan - Land Tirol
Integrationsleitbild der Stadt Krems mit Maßnahmenplan - Land Tirol
Integrationsleitbild der Stadt Krems mit Maßnahmenplan - Land Tirol
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VI. UMSETZUNG<br />
Für die Umsetzung des Leitbildes wird im Rahmen <strong>der</strong> Dauer des Equal-Projektes ein Begleitausschuss<br />
(„Integrationsplattform“), bestehend aus dem für die Integrationsthematik zuständigen<br />
Gemein<strong>der</strong>atsauschuss, <strong>der</strong> Fachstelle „Integration“, VertreterInnen von MigrantInnen,<br />
sowie VertreterInnen von NGOs und diversen Einrichtungen, die in <strong>der</strong> Integrationsarbeit aktiv<br />
sind, eingerichtet.<br />
Aufgaben des Begleitausschusses sind:<br />
• Festlegung von Prioritäten in <strong>der</strong> Umsetzung von Maßnahmen für die nächsten 2 Jahre<br />
und darüber hinaus.<br />
• Planung und Ausarbeitung von konkreten Umsetzungsschritten.<br />
• Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch und Evaluierung <strong>der</strong> umgesetzten Maßnahmen.<br />
Wie sich schon in <strong>der</strong> Erarbeitung des Leitbildes gezeigt hat, ist die Bereitschaft <strong>der</strong> <strong>Krems</strong>er<br />
Bevölkerung (Einheimische wie Zugewan<strong>der</strong>te) zu ehrenamtlichem Engagement groß. Dieses<br />
zivilgesellschaftliche Engagement braucht Wertschätzung seitens <strong>der</strong> Politik. An<strong>der</strong>erseits<br />
muss ehrenamtliche Arbeit durch professionelle, bezahlte Arbeit seitens <strong>der</strong> Behörden, Ämter<br />
und diversen Institutionen gewichtig unterstützt und ergänzt werden.<br />
Wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung des Leitbildes wird die Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>der</strong> Fachstelle für Integration, den einzelnen Abteilungen des Magistrates, <strong>der</strong> diversen Sozial-<br />
und Dienstleistungseinrichtungen von <strong>Krems</strong> und <strong>der</strong> engagierten Zivilgesellschaft (Vereine,<br />
NGOs, engagierte Personen <strong>der</strong> einheimischen und zugewan<strong>der</strong>ten Bevölkerung) sein.<br />
21