unser - Pensionistenverband Österreichs
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interessen | konsumenten<br />
Achtung<br />
Verwechslung!<br />
HUBER<br />
HUBER<br />
Zahlscheingebühr verboten<br />
Nimmt jemand eine Zahlung mit Zahlschein vor und erteilt<br />
keinen Abbuchungsauftrag (z. B. einer Versicherung oder<br />
diversen EnergieversorgungsUnternehmen) wird er/sie meist<br />
mit einer ein bis fünf Euro hohen „Zahlscheingebühr“ bestraft.<br />
Jetzt ist Schluss damit! Der Verein für Konsumenteninfor<br />
mation (VKI) hat einen Prozess gegen die Einhebung dieser<br />
Strafgebühr geführt und in einem richtungsweisenden Urteil<br />
des Wiener Handelsgerichts Recht bekommen. Die Zahl<br />
scheingebühr wurde eigentlich schon durch eine EURichtlinie<br />
verboten, trotzdem halten sich einige Firmen nicht daran.<br />
16 <strong>unser</strong>e Generation sommer 2010<br />
namensgleichheit<br />
so schnell kann’s gehen: eine 85-jährige<br />
pensionistin geht Anfang des<br />
monats auf die Bank, um geld für die<br />
nächsten tage zu beheben. Doch es<br />
gibt keine pensionsanweisung. große<br />
Aufregung, ihr sohn wendet sich<br />
an die pensionsversicherung. es wird<br />
ihm mitgeteilt, dass für seine mutter<br />
ein sachwalter bestellt und daher<br />
keine pension auf das pensionskonto<br />
seiner mutter angewiesen wurde. seine<br />
mutter sei aber nicht besachwaltet<br />
worden, wird glaubhaft vom sohn<br />
versichert. man geht der sache auf<br />
den grund. es stellt sich heraus, dass<br />
es eine zweite 85-jährige Frau mit<br />
gleichem namen im system gibt, die<br />
tatsächlich einen sachwalter erhalten<br />
hat. Ein bedauerlicher Irrtum! – es dauerte jedoch bis zum 20. des monats, bis die<br />
pension endlich nachträglich angewiesen wurde. natürlich waren bis dahin schon<br />
Zahlungen fällig und geld zum Leben vonnöten. Daher in derartigen Fällen: sofort<br />
an die pensionsauszahlende stelle (pensionsversicherung) wenden. Die irrtümlich<br />
nicht angewiesene pension muss sofort ausbezahlt werden!<br />
Bessere Lesbarkeit der<br />
Preise in supermärkten<br />
Der pVÖ engagiert sich seit langer Zeit für<br />
eine bessere Lesbarkeit von preis, Ablaufdatum<br />
und inhaltsstoffen von Waren in den<br />
supermärkten. ein erster erfolg stellte sich<br />
ein: spar, Zielpunkt, hofer, Billa, merkur,<br />
penny, Adeg (gemeinsam 85 % des Lebensmittelhandels)<br />
haben sich verpflichtet, auf<br />
den preisschildern ab 1. september 2010<br />
den Verkaufspreis auf einem hintergrundkästchen<br />
rechts oben mind. 8 mm groß und<br />
fett zu schreiben, den grundpreis (pro kilo,<br />
Liter) mind. 4 mm groß auszupreisen.<br />
PVÖ-<br />
Konsumentenschutz-<br />
exPerte<br />
Dr. Fritz Koppe<br />
Aktionsplan<br />
Konsumentenschutz<br />
Das Bundesministerium für Arbeit,<br />
Soziales und Konsumentenschutz<br />
arbeitet an einem Aktionsplan,<br />
der konsumentenpolitische Zielsetzungen<br />
für die nächsten drei<br />
Jahre festlegt.<br />
Ein für die Konsumenten besonders<br />
wichtiges Kapitel des<br />
Aktionsplans ist der Abschnitt<br />
„Lebensmittel und Produktsicherheit“.<br />
Die derzeitige Lebensmittelkennzeichnung<br />
wird von der EU als<br />
ausreichend geregelt betrachtet.<br />
Aber Österreich verlangt eine<br />
weitergehende Kennzeichnung<br />
der Herkunft von Produkten und<br />
der verwendeten Rohstoffe und<br />
ebenso des Produktverfahrens<br />
(z. B. Bio, Gentechnikfreiheit)<br />
sowie die deutliche Lesbarkeit von<br />
Kennzeichnungen. Das sollte in die<br />
Neufassung einer europäischen<br />
Regelung einfließen.<br />
Die derzeit vorgeschriebene<br />
Kennzeichnung von Lebensmitteln<br />
bietet nicht immer ausreichend<br />
Schutz vor Irreführung und<br />
Täuschung. Beispielsweise wäre<br />
auch eine Informationspflicht für<br />
die Gastronomie wesentlich. Ebenso<br />
wäre eine Beschränkung der<br />
Werbung für fett oder zuckerreiche<br />
Produkte anzustreben.<br />
Fotos: Dimko, Begsteiger, istockphoto