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24 ..........................................................................MOBIL IN DEUTSCHLAND // APRIL/MAI 2010<br />

RAT & RECHT<br />

PRÄSENTIERT VON<br />

ALLES WAS RECHT IST.<br />

DAS SAGEN AKTUELLE<br />

VERKEHRSURTEILE<br />

WER HINTEN AUFFÄHRT, ZAHLT. UND POLIZEIWAGEN MIT BLAULICHT HABEN IMMER<br />

VORFAHRT. RICHTIG? FALSCH! DIE AKTUELLE GERICHTSSPRECHUNG ENTSCHEIDET<br />

VON FALL ZU FALL. HIER EINIGE INTERESSANTE URTEILE, DIE MIT SO MANCHEN<br />

IRRTÜMERN IM STRASSENVERKEHR AUFRÄUMEN.<br />

NAVI-BEDIENUNG WÄHREND<br />

DER FAHRT GROB FAHRLÄSSIG<br />

Wer während der Fahrt se<strong>in</strong> Navigationsgerät bedient<br />

und dabei e<strong>in</strong>en Auffahrunfall verursacht, haftet voll für<br />

den entstehenden Schaden. Das Verhalten – und dazu<br />

gehört bereits der Blick auf das Display – ist als grob<br />

fahrlässig anzusehen. Dies entschied nach Mitteilung der<br />

D.A.S. das Landgericht Potsdam. (Az. 6 O 32/09)<br />

KEIN FAHRRADVERBOT<br />

NACH ALKOHOLMISSBRAUCH<br />

Fällt e<strong>in</strong> Fahrradfahrer, der ke<strong>in</strong>en KFZ-Führersche<strong>in</strong><br />

besitzt, zum ersten Mal beim Radeln <strong>in</strong> betrunkenem<br />

Zustand auf, kann man ihm nicht das Fahrradfahren<br />

verbieten. E<strong>in</strong> solches Verbot ist nach e<strong>in</strong>em Urteil des<br />

Oberverwaltungsgerichts Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz nur im Wiederholungsfall<br />

angemessen. (Az. 10 B 10930/09)<br />

PANNENSCHUTZ OHNE WARNDREIECK<br />

Wer als Pannenhelfer vergisst, das Warndreieck <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Abstand h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>em liegen gebliebenen<br />

Fahrzeug aufzustellen, macht sich mitschuldig, wenn<br />

es dadurch zu e<strong>in</strong>em Auffahrunfall auf das ungesicherte<br />

Auto kommt, entschied der Bundesgerichtshof. Nicht<br />

vergessen: Je nach Straße sollte e<strong>in</strong> Warndreieck 100<br />

bis 200 Meter h<strong>in</strong>ter dem Pannenfahrzeug abgestellt<br />

werden. (Az. VI ZR 313/1999)<br />

NUTZUNG EINES SCHEIDUNGS-AUTOS<br />

Das im geme<strong>in</strong>samen Eigentum stehende Auto ist bei e<strong>in</strong>er<br />

Ehescheidung <strong>in</strong> der Regel demjenigen der beiden Ex-Partner<br />

vorläufi g zuzuweisen, der es vor allem berufl ich nutzt.<br />

Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Köln bestanden (Az.<br />

4 WF 128/09). Der nach Ansicht der Richter den Wagen zu<br />

Recht beanspruchende Mann muss täglich se<strong>in</strong>e Arbeits-<br />

stelle <strong>in</strong> erheblicher Entfernung vom Wohnort erreichen<br />

und ist deshalb auf e<strong>in</strong> Fahrzeug besonders angewiesen.<br />

Der Frau dagegen, die das Fahrzeug alle<strong>in</strong> für familiäre<br />

Zwecke beanspruchen will, könne zugemutet werden, ihre<br />

Besorgungen entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

oder zu Fuß zu erledigen, ist sie doch erwerbslos und kann<br />

sich dementsprechend ihre Zeit e<strong>in</strong>teilen.<br />

BEI BLAULICHT ZU SPÄT GEBREMST<br />

E<strong>in</strong> Polizeiwagen fuhr mit e<strong>in</strong>geschaltetem Blaulicht bei<br />

Rot über e<strong>in</strong>e Kreuzung. Der erste aus dem Querverkehr<br />

e<strong>in</strong>fahrende PKW konnte rechtzeitig bremsen, der H<strong>in</strong>termann<br />

nicht – er fuhr auf. Se<strong>in</strong>e Klage vor dem KG Berl<strong>in</strong><br />

hatte Erfolg. Grund: Der Polizeiwagen fuhr ohne Mart<strong>in</strong>shorn,<br />

nur mit Blaulicht stand ihm daher ke<strong>in</strong> Sonderrecht<br />

zu. Allerd<strong>in</strong>gs hätte der Geschädigte e<strong>in</strong>en größeren<br />

Abstand halten müssen, bekam daher nur die Hälfte des<br />

Frontschadens von der Polizei ersetzt. (Az. 12 U 50/04)<br />

OBERLEHRER<br />

Autofahrer sollten nicht versuchen, andere Verkehrsteilnehmer<br />

aus Wut über ihr Verhalten durch Fahrmanöver<br />

wie Ausbremsen zu maßregeln. „Oberlehrer“, die durch<br />

solches Verhalten im Straßenverkehr e<strong>in</strong>en Unfall provozieren,<br />

laufen Gefahr, für die Schäden alle<strong>in</strong> haftbar gemacht<br />

zu werden. Im konkreten Fall hatte sich e<strong>in</strong> Mann über das<br />

Verhalten e<strong>in</strong>er Autofahrer<strong>in</strong> massiv geärgert, ihr Auto<br />

überholt und anschließend scharf abgebremst. Es kam zu<br />

e<strong>in</strong>em Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger die Frau<br />

als Auffahrende haftbar machen wollte. Dies lehnte das<br />

Gericht – zu Recht – ab. (LG Mönchengladbach, 5 S 86/01)

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