Arbeitsbekleidung - Würth
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Das Handschuhprogramm:<br />
Richtlinien, Normen und Gesetze<br />
Die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und<br />
deren Anwendung sind in Europa durch die übergeordnete europäische<br />
Richtlinie 89/686/EWG geregelt und durch zahl reiche Normen<br />
und Gesetze weiter konkretisiert.<br />
Um den verschiedenen Anforderungen an die PSA im gewerb lichen<br />
Bereich gerecht zu werden, erfolgt eine Einteilung in drei Risikokategorien:<br />
Kategorie 1 – geringes Risiko (Kat I)<br />
Einfache PSA, die Handschuhe müssen den Grundanforderungen<br />
der EN 420 entsprechen und müssen lediglich mit dem<br />
CE-Kennzeichen versehen werden. Eine Baumusterprüfung ist nicht<br />
erforderlich, eine Konformitätserklärung genügt.<br />
Kategorie 2 – mittleres Risiko (Kat II)<br />
Hier ist zusätzlich eine Baumusterprüfung erforderlich. Unter diese<br />
Norm fallen beispielsweise die Handschuhe der EN 388, Schutz vor<br />
mechanischen Gefahren.<br />
Kategorie 3 – hohes Risiko (Kat III)<br />
Hier ist neben der Baumusterprüfung, zusätzlich eine Qualitätsüberwachung<br />
nach ISO erforderlich. Hierunter fallen alle PSA,<br />
z.B. Feuerwehr- oder Chemikalien-Schutzhandschuhe, bei deren Versagen<br />
schwere Gesundheitsschäden des Trägers zu erwarten sind<br />
(mortale Gefahren).<br />
Um es dem Benutzer zu vereinfachen, wurden Piktogramme<br />
eingeführt, die die erfüllten Schutzfunktionen darstellen.<br />
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EN 420: Allgemeine Anforderungen für Handschuhe<br />
Die EN 420 legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden<br />
relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu<br />
Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand<br />
des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit,<br />
Komfort- und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller<br />
vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden<br />
Informationen fest.<br />
EN 374: Schutz gegen Mikroorganismen<br />
Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />
Flüssigkeitstest bestanden/nicht bestanden<br />
EN 374: Schutz gegen chemische Gefahren<br />
Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />
Penetrationstest bestanden/nicht bestanden<br />
Permeationstest Durchbruchzeit<br />
EN 388: Mechanische Risiken<br />
Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />
Abriebfestigkeit 0 - 4<br />
Schnittfestigkeit 0 - 5<br />
Weiterreißfestigkeit 0 - 4<br />
Durchstichfestigkeit 0 - 4<br />
EN 388: Schutz gegen statische Elektrizität<br />
(gemäß EN 1149-1)<br />
Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />
Antistatische Eigenschaften bestanden/nicht bestanden<br />
EN 407: Schutz gegen Thermische Risiken<br />
Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />
Brennverhalten 0 - 4<br />
Kontaktwärme 0 - 4<br />
Konvektive Hitze 0 - 3<br />
Strahlungswärme 0 - 4<br />
Belastung durch kleine<br />
Spritzer geschmolzenen Metalls 0 - 4<br />
Belastung durch große Mengen<br />
flüssigen Metalls 0 - 4<br />
EN 511: Schutz vor Gefahren durch Kälte<br />
Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />
Konvektive Kälte 0 - 4<br />
Kontaktkälte 0 - 4<br />
Wasserdichtheit 0 - 1<br />
Hierbei entspricht:<br />
0 = Mindestanforderung<br />
4 - 5 = Höchste Stufe<br />
EN 388: Mechanische Risiken<br />
Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />
Abriebfestigkeit 0 - 4<br />
Schnittfestigkeit 0 - 5<br />
Weiterreißfestigkeit 0 - 4<br />
Durchstichfestigkeit 0 - 4<br />
ARBEITSSCHUTZ<br />
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