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Arbeitsbekleidung - Würth

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Das Handschuhprogramm:<br />

Richtlinien, Normen und Gesetze<br />

Die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und<br />

deren Anwendung sind in Europa durch die übergeordnete europäische<br />

Richtlinie 89/686/EWG geregelt und durch zahl reiche Normen<br />

und Gesetze weiter konkretisiert.<br />

Um den verschiedenen Anforderungen an die PSA im gewerb lichen<br />

Bereich gerecht zu werden, erfolgt eine Einteilung in drei Risikokategorien:<br />

Kategorie 1 – geringes Risiko (Kat I)<br />

Einfache PSA, die Handschuhe müssen den Grundanforderungen<br />

der EN 420 entsprechen und müssen lediglich mit dem<br />

CE-Kennzeichen versehen werden. Eine Baumusterprüfung ist nicht<br />

erforderlich, eine Konformitätserklärung genügt.<br />

Kategorie 2 – mittleres Risiko (Kat II)<br />

Hier ist zusätzlich eine Baumusterprüfung erforderlich. Unter diese<br />

Norm fallen beispielsweise die Handschuhe der EN 388, Schutz vor<br />

mechanischen Gefahren.<br />

Kategorie 3 – hohes Risiko (Kat III)<br />

Hier ist neben der Baumusterprüfung, zusätzlich eine Qualitätsüberwachung<br />

nach ISO erforderlich. Hierunter fallen alle PSA,<br />

z.B. Feuerwehr- oder Chemikalien-Schutzhandschuhe, bei deren Versagen<br />

schwere Gesundheitsschäden des Trägers zu erwarten sind<br />

(mortale Gefahren).<br />

Um es dem Benutzer zu vereinfachen, wurden Piktogramme<br />

eingeführt, die die erfüllten Schutzfunktionen darstellen.<br />

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EN 420: Allgemeine Anforderungen für Handschuhe<br />

Die EN 420 legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden<br />

relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu<br />

Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand<br />

des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit,<br />

Komfort- und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller<br />

vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden<br />

Informationen fest.<br />

EN 374: Schutz gegen Mikroorganismen<br />

Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />

Flüssigkeitstest bestanden/nicht bestanden<br />

EN 374: Schutz gegen chemische Gefahren<br />

Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />

Penetrationstest bestanden/nicht bestanden<br />

Permeationstest Durchbruchzeit<br />

EN 388: Mechanische Risiken<br />

Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />

Abriebfestigkeit 0 - 4<br />

Schnittfestigkeit 0 - 5<br />

Weiterreißfestigkeit 0 - 4<br />

Durchstichfestigkeit 0 - 4<br />

EN 388: Schutz gegen statische Elektrizität<br />

(gemäß EN 1149-1)<br />

Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />

Antistatische Eigenschaften bestanden/nicht bestanden<br />

EN 407: Schutz gegen Thermische Risiken<br />

Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />

Brennverhalten 0 - 4<br />

Kontaktwärme 0 - 4<br />

Konvektive Hitze 0 - 3<br />

Strahlungswärme 0 - 4<br />

Belastung durch kleine<br />

Spritzer geschmolzenen Metalls 0 - 4<br />

Belastung durch große Mengen<br />

flüssigen Metalls 0 - 4<br />

EN 511: Schutz vor Gefahren durch Kälte<br />

Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />

Konvektive Kälte 0 - 4<br />

Kontaktkälte 0 - 4<br />

Wasserdichtheit 0 - 1<br />

Hierbei entspricht:<br />

0 = Mindestanforderung<br />

4 - 5 = Höchste Stufe<br />

EN 388: Mechanische Risiken<br />

Prüfkriterien Bewertungsmöglichkeit<br />

Abriebfestigkeit 0 - 4<br />

Schnittfestigkeit 0 - 5<br />

Weiterreißfestigkeit 0 - 4<br />

Durchstichfestigkeit 0 - 4<br />

ARBEITSSCHUTZ<br />

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