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Ihr eNVenta ERP-Partner im Großhandel - Nissen & Velten Software ...

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und die Schweiz, am Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />

teil. Im Januar 2008 startete europaweit<br />

die SEPA-Überweisung. Aktuell steht die Einführung<br />

der SEPA-Lastschriftverfahren vor der Tür.<br />

Deren Nutzung ist für alle Unternehmen vom 1.<br />

Februar 2014 an verbindlich vorgeschrieben.<br />

SEPA-Überweisungen sind bereits Bestandteil<br />

von <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> seit der Version 2.0. Mit der<br />

kommenden Version 3.1 von <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> wird<br />

<strong>Nissen</strong> & <strong>Velten</strong> allen <strong>eNVenta</strong>-Anwendern auch<br />

die beiden SEPA-Varianten des Bankeinzugs zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Wer zukünftig mit einem Kunden – unabhängig<br />

davon ob er <strong>im</strong> In- oder Ausland sitzt – Bankeinzug<br />

vereinbaren möchte, muss zunächst unterscheiden,<br />

ob es sich um einen Firmen- oder<br />

einen Privatkunden handelt. Angeboten werden<br />

zukünftig nämlich ein Basis-Lastschriftverfahren<br />

(SEPA Core Direct Debit) und ein Firmen-Lastschriftverfahren<br />

(SEPA Business to Business Direct<br />

Debit). Das Basis-Lastschriftverfahren ähnelt<br />

dem deutschen Einzugsermächtigungs-Lastschriftverfahren,<br />

das Firmen-Lastschriftverfahren<br />

dem heutigen deutschen Abbuchungsverfahren.<br />

Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden<br />

für SEPA-Lastschriften ab Februar 2014 grundsätzlich<br />

die internationale Kontonummer IBAN<br />

(International Bank Account Number) und die<br />

internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier<br />

Code) anstatt althergebrachter Kontonummer<br />

und Bankleitzahl benötigt. <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> 3.1<br />

wird bei Umstellung der Kontonummern die IBAN<br />

und die BIC aus den bereits existierenden Kontonummern<br />

auf Knopfdruck automatisch generieren,<br />

sodass hier kein großer Aufwand für die<br />

<strong>eNVenta</strong>-Anwender entstehen wird. Aktuell sollte<br />

man allerdings bei Neuanlagen von Datensätzen<br />

in <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> gleich die neuen Kontokennzeichen<br />

eingeben.<br />

Zukünftig geht es nicht mehr ohne:<br />

Das schriftliche Mandat<br />

Die rechtliche Legit<strong>im</strong>ation für den Einzug von<br />

SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zust<strong>im</strong>mung<br />

des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger<br />

zum Einzug fälliger Forderungen<br />

mittels Lastschrift und die Weisung an<br />

seinen Zahlungsdienstleister zur Einlösung durch<br />

Belastung seines Zahlungskontos enthält. Für<br />

die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift<br />

ebenfalls nicht folgenlos: Denn nur<br />

die schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen<br />

können auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften<br />

weiter genutzt werden.<br />

Eine Weiternutzung bestehender Abbuchungsaufträge<br />

ist hingegen nicht möglich. Eine schriftliche<br />

Neuerteilung eines SEPA-Mandats ist hier<br />

notwendig. Zahler und Zahlungsempfänger<br />

müssen sich auf eines der beiden SEPA-Lastschriftverfahren<br />

einigen. Auch neu angelegte<br />

SEPA-Basis-Lastschriften erfordern ab Februar<br />

2014 eine schriftliche Mandatserteilung durch<br />

den Zahler. Dies dürfte sich übrigens zukünftig<br />

als ein Handicap für die Nutzung des Verfahrens<br />

<strong>im</strong> E-Commerce entwickeln. Diese Mandate<br />

können für Einmal- oder Mehrfacheinzüge erteilt<br />

werden. Ein Mehrfachmandat, das beispielsweise<br />

ein Großhändler seinem Lieferanten erteilt,<br />

gilt für jeden Einzug bis der Großhändler widerspricht.<br />

Das Mandat erlischt allerdings automatisch<br />

und muss dann neu erteilt werden, wenn<br />

36 Monate lang kein Auftrag an den Lieferanten<br />

erteilt wird. <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> wird mit Version 3.1 eine<br />

Funktionalität zur Verwaltung und Überwachung<br />

dieser Mandate bieten.<br />

Eine weitere Neuerung bei SEPA-Lastschriften<br />

ist schließlich auch das feste Fälligkeitsdatum,<br />

an dem die Kontobelastung erfolgt. Dieses muss<br />

dem Zahler vom Zahlungsempfänger mit festgelegten<br />

Fristen vorab mitgeteilt werden. Auf diese<br />

Weise kann der Zahler sicherstellen, dass sein<br />

Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs über<br />

genügend Deckung verfügt.<br />

In jedem Fall ist die Beschäftigung mit dem Thema<br />

E-Bilanz vordringlich. Hier müssen jetzt die<br />

Weichen für rechtskonforme Buchungen ab dem<br />

1. Januar 2013 gestellt werden.<br />

Volker Hirling und Rainer Hill<br />

Weiterführende Informationen:<br />

Ausführliche Informationen zum Thema SEPA haben die Bun-<br />

desbank und das Bundesfinanzministerium <strong>im</strong> Internet bereit-<br />

gestellt:<br />

www.sepadeutschland.de<br />

Das Bayerische Landesamt für Steuern verantwortet die „offizi-<br />

elle“ Website zu den elektronischen Steuerverfahren:<br />

www.esteuer.de<br />

Auf der Website des Bundesfinanzministeriums findet sich unter<br />

dem Menüpunkt „Mediathek“ eine Broschüre zur E-Bilanz, al-<br />

ternativ zur Anforderung per Post oder zum Download per PDF:<br />

www.bundesfinanzministerium.de<br />

<strong>eNVenta</strong> - DAS MAGAZIN 1/2013 www.nissen-velten.de<br />

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