Ihr eNVenta ERP-Partner im Großhandel - Nissen & Velten Software ...
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und die Schweiz, am Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />
teil. Im Januar 2008 startete europaweit<br />
die SEPA-Überweisung. Aktuell steht die Einführung<br />
der SEPA-Lastschriftverfahren vor der Tür.<br />
Deren Nutzung ist für alle Unternehmen vom 1.<br />
Februar 2014 an verbindlich vorgeschrieben.<br />
SEPA-Überweisungen sind bereits Bestandteil<br />
von <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> seit der Version 2.0. Mit der<br />
kommenden Version 3.1 von <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> wird<br />
<strong>Nissen</strong> & <strong>Velten</strong> allen <strong>eNVenta</strong>-Anwendern auch<br />
die beiden SEPA-Varianten des Bankeinzugs zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Wer zukünftig mit einem Kunden – unabhängig<br />
davon ob er <strong>im</strong> In- oder Ausland sitzt – Bankeinzug<br />
vereinbaren möchte, muss zunächst unterscheiden,<br />
ob es sich um einen Firmen- oder<br />
einen Privatkunden handelt. Angeboten werden<br />
zukünftig nämlich ein Basis-Lastschriftverfahren<br />
(SEPA Core Direct Debit) und ein Firmen-Lastschriftverfahren<br />
(SEPA Business to Business Direct<br />
Debit). Das Basis-Lastschriftverfahren ähnelt<br />
dem deutschen Einzugsermächtigungs-Lastschriftverfahren,<br />
das Firmen-Lastschriftverfahren<br />
dem heutigen deutschen Abbuchungsverfahren.<br />
Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden<br />
für SEPA-Lastschriften ab Februar 2014 grundsätzlich<br />
die internationale Kontonummer IBAN<br />
(International Bank Account Number) und die<br />
internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier<br />
Code) anstatt althergebrachter Kontonummer<br />
und Bankleitzahl benötigt. <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> 3.1<br />
wird bei Umstellung der Kontonummern die IBAN<br />
und die BIC aus den bereits existierenden Kontonummern<br />
auf Knopfdruck automatisch generieren,<br />
sodass hier kein großer Aufwand für die<br />
<strong>eNVenta</strong>-Anwender entstehen wird. Aktuell sollte<br />
man allerdings bei Neuanlagen von Datensätzen<br />
in <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> gleich die neuen Kontokennzeichen<br />
eingeben.<br />
Zukünftig geht es nicht mehr ohne:<br />
Das schriftliche Mandat<br />
Die rechtliche Legit<strong>im</strong>ation für den Einzug von<br />
SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zust<strong>im</strong>mung<br />
des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger<br />
zum Einzug fälliger Forderungen<br />
mittels Lastschrift und die Weisung an<br />
seinen Zahlungsdienstleister zur Einlösung durch<br />
Belastung seines Zahlungskontos enthält. Für<br />
die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift<br />
ebenfalls nicht folgenlos: Denn nur<br />
die schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen<br />
können auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften<br />
weiter genutzt werden.<br />
Eine Weiternutzung bestehender Abbuchungsaufträge<br />
ist hingegen nicht möglich. Eine schriftliche<br />
Neuerteilung eines SEPA-Mandats ist hier<br />
notwendig. Zahler und Zahlungsempfänger<br />
müssen sich auf eines der beiden SEPA-Lastschriftverfahren<br />
einigen. Auch neu angelegte<br />
SEPA-Basis-Lastschriften erfordern ab Februar<br />
2014 eine schriftliche Mandatserteilung durch<br />
den Zahler. Dies dürfte sich übrigens zukünftig<br />
als ein Handicap für die Nutzung des Verfahrens<br />
<strong>im</strong> E-Commerce entwickeln. Diese Mandate<br />
können für Einmal- oder Mehrfacheinzüge erteilt<br />
werden. Ein Mehrfachmandat, das beispielsweise<br />
ein Großhändler seinem Lieferanten erteilt,<br />
gilt für jeden Einzug bis der Großhändler widerspricht.<br />
Das Mandat erlischt allerdings automatisch<br />
und muss dann neu erteilt werden, wenn<br />
36 Monate lang kein Auftrag an den Lieferanten<br />
erteilt wird. <strong>eNVenta</strong> <strong>ERP</strong> wird mit Version 3.1 eine<br />
Funktionalität zur Verwaltung und Überwachung<br />
dieser Mandate bieten.<br />
Eine weitere Neuerung bei SEPA-Lastschriften<br />
ist schließlich auch das feste Fälligkeitsdatum,<br />
an dem die Kontobelastung erfolgt. Dieses muss<br />
dem Zahler vom Zahlungsempfänger mit festgelegten<br />
Fristen vorab mitgeteilt werden. Auf diese<br />
Weise kann der Zahler sicherstellen, dass sein<br />
Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs über<br />
genügend Deckung verfügt.<br />
In jedem Fall ist die Beschäftigung mit dem Thema<br />
E-Bilanz vordringlich. Hier müssen jetzt die<br />
Weichen für rechtskonforme Buchungen ab dem<br />
1. Januar 2013 gestellt werden.<br />
Volker Hirling und Rainer Hill<br />
Weiterführende Informationen:<br />
Ausführliche Informationen zum Thema SEPA haben die Bun-<br />
desbank und das Bundesfinanzministerium <strong>im</strong> Internet bereit-<br />
gestellt:<br />
www.sepadeutschland.de<br />
Das Bayerische Landesamt für Steuern verantwortet die „offizi-<br />
elle“ Website zu den elektronischen Steuerverfahren:<br />
www.esteuer.de<br />
Auf der Website des Bundesfinanzministeriums findet sich unter<br />
dem Menüpunkt „Mediathek“ eine Broschüre zur E-Bilanz, al-<br />
ternativ zur Anforderung per Post oder zum Download per PDF:<br />
www.bundesfinanzministerium.de<br />
<strong>eNVenta</strong> - DAS MAGAZIN 1/2013 www.nissen-velten.de<br />
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