aktuell - Bayerischer Gärtnerei-Verband e.V.
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Förderung der nachrüstung von<br />
Dieselpartikelfiltern endlich auch<br />
für leichte nutzfahrzeuge<br />
Seit dem 13. Mai wird auch die Nachrüstung von Partikelfiltern für leichte<br />
Nutzfahrzeuge gefördert. Damit entspricht der Gesetzgeber einer langjährigen<br />
Forderung der Berufsverbände. Leider reicht das Förderprogramm nur für ca.<br />
160.000 Anträge, so dass der BGV seinen Mitgliedern bei geeigneten Fahrzeugen<br />
eine zügige Entscheidung und Nachrüstung anrät. Die neue Richtlinie<br />
regelt, wie Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges<br />
mit einem Partikelfilter 330 Euro vom Staat erhalten können. Gefördert wird<br />
die Nachrüstung von Diesel-Pkw und zur Güterbeförderung genutzte Diesel-<br />
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte<br />
Nutzfahrzeuge). Zu den Pkw zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen<br />
Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.<br />
Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge:<br />
Diesel-Pkw müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden<br />
sein und die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar<br />
2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgen. Leichte Nutzfahrzeuge<br />
müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und<br />
im Zeitraum 13. Mai 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 nachgerüstet<br />
werden.<br />
Förderanträge können vom 1. Juni 2010 bis zum 15. Februar 2011 beim<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die<br />
dafür notwendigen Antragsformulare stehen ab dem 1. Juni 2010 unter<br />
www.pmsf.bafa.de zur Verfügung. Anträge, die vor diesem Zeitpunkt in anderer<br />
Form beim BAFA eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden an die<br />
Antragstellerin/den Antragsteller zurückgeschickt.<br />
Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen<br />
Antragsunterlagen. Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette<br />
und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin<br />
in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.<br />
Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro<br />
pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit. Auch der Wiederverkaufswert<br />
von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.<br />
Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen zum Thema sind im Internet<br />
unter www.bafa.de sowie www.bmu.de/partikelfilter zu finden. Fragen<br />
beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA Montag bis Donnerstag<br />
von 8.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.30 bis 14.30 Uhr unter Telefon:<br />
030 346465480. Für Anrufe auf diese Nummer fallen Festnetzgebühren an.<br />
r<br />
antragsstopp für das bundes-<br />
programm energieeffizienz<br />
BGV<br />
Mit Bestürzung hat der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) zur Kenntnis genommen,<br />
dass für das Bundesprogramm Energieeffizienz und das Marktanreizprogramm<br />
am Montag, 3. Mai, ein Antragsstopp verhängt wurde.<br />
Als Begründung für den Antragsstopp zum Marktanreizprogramm wird in der<br />
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
(BMU) angeführt, dass die Fördermittel für das Jahr 2010 durch die<br />
eingegangenen Anträge bereits aufgebraucht seien.<br />
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat<br />
auch Auswirkungen auf die Programme<br />
der Nationalen Klimaschutzinitiative.<br />
Das Förderprogramm für kleine Anlagen<br />
der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK)<br />
muss sogar rückwirkend gestoppt<br />
werden, da schon mit den bereits bewilligten<br />
Anträgen das Budget, das für<br />
2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft<br />
wird.<br />
Warum das Bundesprogramm Energieeffizienz<br />
nun ebenfalls unter den<br />
Antragsstopp fällt, wird in der Meldung<br />
des BMU nicht begründet. „Nach<br />
unserer Kenntnis wurden bisher keine<br />
Anträge im Rahmen des Bundesprogrammes<br />
positiv beschieden. Das Bundesprogramm,<br />
das erst im September<br />
des vergangenen Jahres in Kraft trat,<br />
konnte bisher aufgrund im Programm<br />
begründeter Hürden nicht in Anspruch<br />
genommen werden. Von daher kann es<br />
an fehlenden Mitteln nicht liegen, dass<br />
jetzt ein Antragsstopp verhängt wird.<br />
Nach den jahrelangen Bemühungen um<br />
das Programm empfinden wir den jetzt<br />
verfügten Antragsstopp als Ohrfeige für<br />
unseren Berufsstand“, zeigt sich Heinz<br />
Herker, Präsident des ZVG, in einer ersten<br />
Reaktion verärgert.<br />
Laut Pressedienst des Bundesumweltministeriums<br />
(BMU) hat es das Bundesfinanzministerium<br />
(BMF) abgelehnt,<br />
einen Antrag des BMU auf Aufhebung<br />
der Haushaltssperre an den Haushaltsausschuss<br />
weiterzuleiten. Mit der<br />
Aufhebung der Haushaltssperre in Höhe<br />
von 115 Mio. EUR, mit der das Marktanreizprogramm<br />
sowie Programme der<br />
Nationalen Klimaschutzinitiative belegt<br />
worden waren, hatte das BMU einen<br />
Antragsstopp verhindern wollen.<br />
Trotz Verständnis für die <strong>aktuell</strong>e Haushaltslage<br />
zeigt sich der Zentralverband<br />
Gartenbau e.V. (ZVG) tief verärgert über<br />
den Antragsstopp. „Hiermit werden<br />
wichtige Programme zur Energieeinsparung<br />
und zur Verminderung von<br />
CO2-Emissionen zu Fall gebracht“,<br />
bedauert Herker. „Ich mag mir kaum<br />
vorstellen, wie dieser Antragsstopp<br />
auf unsere Gartenbauunternehmer vor<br />
dem Hintergrund nachvollziehbarer<br />
Milliardenhilfen an anderer Stelle wirkt.<br />
Wir werden unmittelbar Kontakt zum<br />
Haushaltsausschuss sowie zu den<br />
zuständigen Ministerien aufnehmen<br />
und mit Nachdruck eine kurzfristige<br />
Aufhebung der Haushaltssperre und<br />
des Antragsstopps einfordern.“<br />
ZVG<br />
GARTENBAU <strong>aktuell</strong> 06-2010 | 19<br />
Förderung