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Bildungsprogramm 2012 - BWV Hannover

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4. Lehrgang Finanzanlagenvermittler<br />

Lehrgang Geprüfte/r<br />

Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)<br />

Vermittlerqualifizierung für die Sachkundeprüfung gem. § 34f GewO-E für<br />

die Vermittlung von Investmentfonds, Geschlossenen Fonds, sonstigen<br />

Vermögensanlagen<br />

Zielgruppe<br />

Der Kurs richtet sich an Außendienstmitarbeiter/-innen und selbstständige<br />

Partner von Versicherungsunternehmen, an ungebundene<br />

Versicherungsvermittler, Mehrfachagenten, Makler und Mehrfachvertreter,<br />

die einen Qualitätsnachweis im Sinne des Finanzanlagevermittler-<br />

und Vermögensanlagerechtes erwerben möchten.<br />

Ziele und Nutzen<br />

Im Herbst 2011 ist das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler-<br />

und Vermögensanlagerechtes vom Bundestag beschlossen und die<br />

Rechtsverordnung (FinVermV) vom Bundesrat genehmigt worden. Am<br />

1. Januar 2013 tritt das Gesetz in Kraft. Durch das Gesetz soll der Anlegerschutz<br />

im Bereich des sogenannten „ Grauen Kapitalmarktes“ verbessert<br />

und die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlageprodukten durch<br />

freie Vermittler verschärft werden. Bis voraussichtlich spät. 31.12.2014<br />

müssen Vermittler von Finanzanlagen eine Sachkundeprüfung vor einer<br />

IHK ablegen. Durch das erfolgreiche Bestehen der Prüfung können Vermittler<br />

von Finanzanlagen die Qualifizierungsanforderungen nach den<br />

gesetzlichen Vorgaben nachweisen.<br />

Die Qualifikation, die wir für Sie in <strong>Hannover</strong> anbieten,<br />

JJ<br />

bereitet Sie gezielt (Kompaktkurs) auf die Sachkundeprüfung zum/zur<br />

„Geprüften Finanzanlagenfachmann/-fachfrau (IHK)“ vor,<br />

JJ<br />

führt zu mehr Sicherheit in der Beratungspraxis durch die Vermittlung<br />

von Fach- und Beratungskompetenz,<br />

JJ<br />

erfüllt die Anforderungen des Finanzanlagenvermittlerrechtes und<br />

sichert Ihnen somit berufliche Perspektiven.<br />

Die Sachkundeprüfung kann in 3 Fachrichtungen abgelegt werden:<br />

A) Investmentfonds (offene Fonds) oder<br />

B) Geschlossene Fonds oder<br />

C) Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteile<br />

Zusätzlich zu der fachlichen Prüfung muss ein Kunden-Beratungsgespräch<br />

absolviert werden.<br />

www.bwv-hannover.de

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