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Schuleingangsbereich

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Die Schuleingangsphase soll möglichst selektionsfrei gestaltet werden (Kinder<br />

mit bereits vor Schulbeginn festgestelltem Förderbedarf bedingen zusätzliche<br />

Fördermaßnahmen gemäß der 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle).<br />

Schulversuche zur Schuleingangsphase sollen daher möglichst große<br />

lernorganisatorische Freiräume in Bezug auf Zusammensetzung der Klassenbzw.<br />

Gruppenverbände, Altersjahrgänge bzw. Altersheterogenität sowie<br />

klassenübergreifende Organisation bieten. Auch an die Möglichkeit zeitlich<br />

begrenzter Kleingruppenförderung ist zu denken.<br />

Die Schulversuche sollen zu einer Verringerung der Schullaufbahnverluste und<br />

zum Verzicht auf Zurückstellung führen. Dazu soll die flexible<br />

Lehrplananwendung beitragen: Bei den Schulversuchen werden die Lehrpläne<br />

der Vorschulstufe und der Grundstufe I als Einheit gesehen, in der es in der<br />

Regel keine Zäsur gibt. Die zu erstellende Jahresplanung ist somit auf Inhalte<br />

des Lehrplanes der Vorschulstufe und des Lehrplanes der Grundstufe I<br />

abzustimmen. Der Unterricht wird nach den persönlichen Voraussetzungen der<br />

SchülerInnen gestaltet. Die Bedürfnisse, Interessen, Fähigkeiten, Lernerfolge,<br />

Lernstile und -muster jedes einzelnen Kindes bestimmen das individuelle<br />

Lernangebot. Dies bedeutet, dass Kinder eines Klassen- bzw.<br />

Gruppenverbandes teils nach dem Vorschulstufenlehrplan, teils nach dem<br />

Volksschullehrplan unterrichtet werden. Somit kann ein Kind in einzelnen<br />

Unterrichtsgegenständen nach dem Vorschulstufenlehrplan in anderen nach<br />

dem Volksschullehrplan der Grundstufe I unterrichtet werden.<br />

Alternative Organisationsformen zu den Jahrgangsklassen sollen ebenfalls<br />

erprobt werden.<br />

Schulversuche haben u.a. das Ziel „Aussonderungsmaßnahmen“ zu<br />

vermeiden, damit Schülerverbände nicht „zerrissen“ werden. Dies soll sozialpositive<br />

Effekte hervorrufen.<br />

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