Schuleingangsbereich
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Die Schuleingangsphase soll möglichst selektionsfrei gestaltet werden (Kinder<br />
mit bereits vor Schulbeginn festgestelltem Förderbedarf bedingen zusätzliche<br />
Fördermaßnahmen gemäß der 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle).<br />
Schulversuche zur Schuleingangsphase sollen daher möglichst große<br />
lernorganisatorische Freiräume in Bezug auf Zusammensetzung der Klassenbzw.<br />
Gruppenverbände, Altersjahrgänge bzw. Altersheterogenität sowie<br />
klassenübergreifende Organisation bieten. Auch an die Möglichkeit zeitlich<br />
begrenzter Kleingruppenförderung ist zu denken.<br />
Die Schulversuche sollen zu einer Verringerung der Schullaufbahnverluste und<br />
zum Verzicht auf Zurückstellung führen. Dazu soll die flexible<br />
Lehrplananwendung beitragen: Bei den Schulversuchen werden die Lehrpläne<br />
der Vorschulstufe und der Grundstufe I als Einheit gesehen, in der es in der<br />
Regel keine Zäsur gibt. Die zu erstellende Jahresplanung ist somit auf Inhalte<br />
des Lehrplanes der Vorschulstufe und des Lehrplanes der Grundstufe I<br />
abzustimmen. Der Unterricht wird nach den persönlichen Voraussetzungen der<br />
SchülerInnen gestaltet. Die Bedürfnisse, Interessen, Fähigkeiten, Lernerfolge,<br />
Lernstile und -muster jedes einzelnen Kindes bestimmen das individuelle<br />
Lernangebot. Dies bedeutet, dass Kinder eines Klassen- bzw.<br />
Gruppenverbandes teils nach dem Vorschulstufenlehrplan, teils nach dem<br />
Volksschullehrplan unterrichtet werden. Somit kann ein Kind in einzelnen<br />
Unterrichtsgegenständen nach dem Vorschulstufenlehrplan in anderen nach<br />
dem Volksschullehrplan der Grundstufe I unterrichtet werden.<br />
Alternative Organisationsformen zu den Jahrgangsklassen sollen ebenfalls<br />
erprobt werden.<br />
Schulversuche haben u.a. das Ziel „Aussonderungsmaßnahmen“ zu<br />
vermeiden, damit Schülerverbände nicht „zerrissen“ werden. Dies soll sozialpositive<br />
Effekte hervorrufen.<br />
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