Schuleingangsbereich
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<strong>Schuleingangsbereich</strong><br />
Motive, Modelle, Ausblick<br />
Zusammenstellung:<br />
LSI Dr. Walter WEIDINGER<br />
LSI HR Dr. Wilhelm BERANEK<br />
BSI Mag. Wolfgang GRÖPEL<br />
BSI Gertrud KERTELICS<br />
Wien, im November 1997<br />
A-1010 Wien, Dr.-Karl-Renner-Ring 1; Tel.:525 25/DW; Fax 52525/99DW; DVR 0064 131
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 DIE PROBLEMSTELLUNG DER SCHULEINGANGSPHASE AM BEISPIEL<br />
DER WIENER VOLKSSCHULE 4<br />
1.1 Chronik des veränderten <strong>Schuleingangsbereich</strong>s 7<br />
1.2 Zielstellungen und pädagogische Prinzipien der Schulversuche 9<br />
2 DIE FLEXIBLE GESTALTUNG DES SCHULEINGANGSBEREICHES -<br />
DIDAKTISCH-METHODISCHE GRUNDSÄTZE UND MODELLE 11<br />
2.1 Entwicklungsunterschiede der Schulneulinge berücksichtigen 11<br />
2.1.1 Altersheterogenität 11<br />
2.1.2 Individualisierung 11<br />
2.1.3 Selbsttätigkeit 12<br />
2.2 Schulversuche zum <strong>Schuleingangsbereich</strong> 13<br />
2.2.1 Die Modelle im Detail 14<br />
2.2.1.1 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase 14<br />
2.2.1.2 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase (Grundstufe I) 16<br />
2.2.1.3 Neue Grundschule 16<br />
2.2.1.4 Späterer Rückstellzeitpunkt 19<br />
2.2.1.5 Kooperative Führung der Vorschulstufe 19<br />
2.2.1.6 Modifizierte Grundschule 20<br />
2.3 Übertritt in die Grundstufe II 20<br />
2.4 Die Grundstufe II 21<br />
2.5 Voraussetzungen zur Führung einer veränderten Schuleingangsphase 22<br />
2.5.1 Vorüberlegungen für LehrerInnen 22<br />
2.5.2 Vorüberlegungen für die Schulleitung 22<br />
2.5.3 Aufgaben der LehrerInnen/der Lehrerteams 22<br />
2.5.4 Spezielle Aspekte der Integration 23<br />
3 FORMEN DER LEISTUNGSBEURTEILUNG 24<br />
3.1 Verbale Beurteilung 24<br />
3.2 Kommentierte Direkte Leistungsvorlage 27<br />
3.3 Pensenbuch 28<br />
3.4 Leistungsbeurteilung auf der Grundstufe II 29<br />
4 ZUSAMMENARBEIT SCHULE - ELTERNHAUS 29<br />
5 BETREUUNG DER MODELLE IM SCHULEINGANGSBEREICH: 30<br />
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6 DAS DYNAMISCHE FÖRDERKONZEPT 31<br />
6.1 Organisationsformen 31<br />
6.1.1 Durchführungsmöglichkeiten 32<br />
6.2 Personalressourcen für den Förderunterricht 32<br />
6.3 Zeitressourcen 32<br />
7 FLANKIERENDE MAßNAHMEN 34<br />
8 PERSPEKTIVEN 35<br />
9 ZUSAMMENSCHAU UND EMPFEHLUNGEN 36<br />
10 STANDORTE IM SCHULJAHR 1997/98 37<br />
10.1 Kooperative Führung der Vorschulklasse 37<br />
10.2 Späterer Rückstellzeitpunkt 37<br />
10.3 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase 39<br />
10.4 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase 39<br />
10.5 Neue Grundschule 40<br />
10.6 Modifizierte Grundschule 41<br />
Seite 3
1 Die Problemstellung der Schuleingangsphase am<br />
Beispiel der Wiener Volksschule<br />
Die derzeitige Regelung für Schulanfänger ist eindeutig: Wer bis zum<br />
31. August eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet ist schulpflichtig,<br />
muss also in die Schule gehen; wer zwischen dem<br />
1. September und dem 31. Dezember das 6.Lebensjahr vollendet, kann in die<br />
Schule gehen, sofern die sog. „Schulreife“ gegeben ist.<br />
Für beide Schulanfängergruppen (schulpflichtige bzw. vorzeitige Aufnahmen)<br />
gilt, dass im Falle festgestellter mangelnder Schulreife eine Zurückstellung<br />
(Widerruf der vorzeitigen Aufnahme) möglich ist. Für diese Kinder wurde die<br />
Einrichtung der Vorschulklasse geschaffen.<br />
Die Vorschulklasse ist also eine kompensatorische Einrichtung, die<br />
SchülerInnen helfen soll, wenn Schwierigkeiten in der Schuleingangsphase<br />
auftreten: Die Schwierigkeiten können sowohl im Bereich der sozialen<br />
Fähigkeiten als auch im kognitiven Bereich liegen.<br />
Die Vorschulklassen, die erstmals bereits 1964 in Form von Schulversuchen<br />
erprobt wurden, sollen also durch vorschulische Erziehung jene Mängel<br />
beheben, die dem allgemeinen Verständnis von Schulreife widersprechen.<br />
Seit Existenz der Vorschulklassen sehen kritische Pädagogen die<br />
systematischen Mängel:<br />
Die Feststellung der fehlenden oder mangelnden Schulreife ist vor bzw. zum<br />
Schuleintritt mit großen Unsicherheiten verbunden. Die gesetzlich bis zum<br />
31.12. eines Kalenderjahres mögliche Rückstellung schulpflichtiger Kinder<br />
erhöht den Prognosewert hinsichtlich der weiteren Entwicklung nur<br />
unwesentlich. Insbesondere die Klassen- bzw. Vorschulklassenbildung wird<br />
häufig in die Überlegung miteinbezogen und in „Grenzfällen“ zum<br />
entscheidenden Faktor der Zuweisung.<br />
Oftmals wird der Schuleintritt der Kinder von Misserfolgserlebnissen der<br />
„Nicht-Reife“ bzw. der Aussonderung begleitet. An die Stelle von Motivation<br />
und Förderung tritt somit gleich zu Beginn der Schullaufbahn die Selektion,<br />
das erlebbare Versagen.<br />
Dabei sind häufig Leistungsunterschiede bei SchülerInnen der<br />
Schuleingangsphase auf das unterschiedliche „Lerntempo“ zurückzuführen:<br />
Gerade in dieser für Sechsjährige lebensentscheidenden Veränderung ist es<br />
erforderlich, den Kindern Zeit zu geben.<br />
Diese kritischen Sichtweisen sowie das Wissen um die Problematik des<br />
Terminus „Schulreife“ haben dazu geführt, dass Schulversuche zur Erprobung<br />
einer flexiblen Gestaltung der Schuleingangsphase eingeleitet wurden.<br />
Seite 4
Die vornehmliche Zielstellung dieser Schulversuche ist, die Forderung nach<br />
mehr Zeit für den einzelnen Schüler bzw. die einzelne Schülerin und die<br />
Forderung des Verzichtes auf selektive Maßnahmen in der<br />
Schuleingangsphase zu verknüpfen. Außerdem wird mit diesen<br />
Schulversuchen das problematische punktuelle Ereignis des Erreichens der<br />
Schulreife entschärft, da einerseits SchülerInnen mit herausragenden<br />
Fähigkeiten, die lebensjünger sind, aufgenommen werden können, und<br />
anderseits lernschwächere SchülerInnen zum Durchlaufen der zweijährigen<br />
Grundstufe I bis zu 3 Jahre Zeit erhalten, ohne den Klassenverband verlassen<br />
zu müssen.<br />
Diese seit 1986 durchgeführten Schulversuche - in nahezu allen<br />
Bundesländern und an sehr vielen Volksschulstandorten - erbringen<br />
bemerkenswerte Ergebnisse, die belegen, dass eine humanere Gestaltung<br />
der Schuleingangsphase prinzipiell möglich ist.<br />
Im Schuljahr 1996/97 haben die 269 Wiener Volksschulen folgende<br />
Organisationsformen der Schuleingangsphase geführt:<br />
123 Volksschulstandorte führen eigene Vorschulklassen<br />
101 Volksschulstandorte führen Schulversuchsmodelle mit flexibler<br />
Schuleingangsphase<br />
45 Volksschulstandorte setzen derzeit keinerlei organisatorische<br />
Maßnahmen zur Stützung des Schuleintritts von Schulneulingen<br />
Nachstehende Tabelle bzw. Grafik geben einen Überblick über die Anzahl der<br />
betreuten Schulneulinge, die Anzahl der rückgestellten SchülerInnen und deren<br />
Relation zur Gesamtschülerzahl der Schulneulinge. In dieser Tabelle ist die<br />
Zahl der SchülerInnen, deren vorzeitige Aufnahme widerrufen wurde, nicht<br />
enthalten, da diese Größenordnung das Gesamtbild insofern stören würde, als<br />
die Zahl der SchülerInnen mit vorzeitiger Aufnahme an Volksschulstandorten<br />
ohne vorschulische Einrichtungen deutlich niedriger liegt als an anderen<br />
Standorten.<br />
Seite 5
1997/98 VS mit VKL VS ohne VKL VS mit flexibler GESAMT<br />
öffentl. und privat Eingangsstufe<br />
Zahl der VS- 123 45 101 269<br />
Standorte<br />
Elementarschüler 8733 2295 5855 16883<br />
rückgestellte<br />
Schüler<br />
1193 193 274 1660<br />
Rückstellung in % 13,66 8,41 4,68 9,83<br />
An Volksschulen mit eigenen Vorschulklassen liegt die Rückstellungsquote<br />
bei 13,66 %. VS mit flexibler<br />
Eingangsstufe<br />
Dieser Wert unterscheidet 4,68%<br />
sich eklatant von jenen Volksschulstandorten, an<br />
denen keine Vorschulklasse geführt wird, da der Vergleichswert von<br />
zurückgestellten SchülerInnen bei 8,41 % liegt.<br />
Jene Volksschulstandorte, die ein Modell der flexiblen Schuleingangsphase<br />
erproben, können auf eine Rückstellquote von 4,68 % verweisen, also auf bloß<br />
einem Drittel im Vergleich zu dem Wert der Standorte mit Vorschulklassen.<br />
Folgende Aussagen sind zulässig:<br />
VS ohne VKL<br />
8,41%<br />
Rückstellungen in %<br />
VS mit VKL<br />
13,66%<br />
Die Rückstellquote an Volksschulstandorten mit Vorschulklasse liegt mit<br />
13,66 % eklatant hoch, in jedem Fall ist sie in einer Größenordnung, die<br />
pädagogisch nicht mehr einsichtig argumentierbar erscheint: Internationale<br />
Vergleichswerte im Hinblick auf SchülerInnen mit Schulstartschwierigkeiten<br />
liegen zwischen 5 und 6 %.<br />
An Volksschulstandorten ohne Vorschulklassen, also ohne spezifische<br />
schulorganisatorische Einrichtungen der Vorschulerziehung, liegt die<br />
Rückstellquote mit 8,41 % relativ hoch: Dies bedeutet nämlich, dass mehr als<br />
8 % der Schulneulinge zurückgestellt werden, also nicht nur ihre Schulklasse<br />
verlassen, sondern auch den Schulstandort wechseln müssen.<br />
Seite 6
An jenen Volksschulstandorten, die eine Form der flexiblen Eingangsstufe<br />
führen, liegt die Rückstellquote bei 4,68 %. Dies bedeutet, dass die<br />
individualisierenden Maßnahmen im Unterricht sowie die Tatsache, dass den<br />
Schulneulingen „Zeit“ gegeben wird, offensichtlich Auswirkungen haben: Diese<br />
Ergebnisse werden auch vom Zentrum für Schulentwicklung, Abteilung II,<br />
Evaluation und Schulforschung, Stanzel, Tischler und Grogger, Juni 1995,<br />
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, bestätigt, in<br />
der von den LehrerInnen und LeiterInnen im Zuge einer Befragung an<br />
ausgewählten Schulversuchsstandorten festgestellt wird, dass insbesondere<br />
die Möglichkeit in der Individualisierung und Förderung sowie positive Effekte<br />
bezüglich des sozialen Lernens gewirkt haben.<br />
Schulorganisatorisch betrachtet liegt also der Beweis vor, dass durch<br />
Organisationsänderungen zum einen übertrieben praktizierte selektive<br />
Maßnahmen reduziert werden können, und zum anderen humanere<br />
Gestaltungsformen des Schuleinganges möglich sind.<br />
Eine diesbezügliche schulorganisatorische Umlegung auf das gesamte Wiener<br />
Stadtgebiet würde letztlich bedeuten, dass an allen Volksschulstandorten<br />
vorschulerzieherische Maßnahmen in Form von Teamarbeit gesetzt werden<br />
könnten: Bei einer mittleren Rückstellquote von etwa 5 % bedeutet dies, dass<br />
in jeder Volksschulklasse (bei angenommener Gleichverteilung) etwa<br />
2 SchülerInnen einen vorschulischen Förderbedarf aufweisen; bei<br />
gegebenenfalls weiteren 2 SchülerInnen, deren vorzeitige Aufnahme<br />
widerrufen wurde, würde dies bedeuten, dass unter Einbeziehung der<br />
sogenannten „Grenzfälle“ höchstens 6 Kinder je Elementarklasse einen<br />
vorschulerzieherischen Förderbedarf aufweisen. Wenn also mittelfristig an allen<br />
Wiener Volksschulstandorten (269) die bisher aufgewendeten Ressourcen für<br />
Vorschulklassen und sonstige begleitende Maßnahmen für die flexible<br />
Gestaltung der Schuleingangsphase gebündelt werden, bedeutet dies, dass für<br />
manche Standorte eine entscheidende Entlastung eintritt und dass eine solche<br />
Vorgangsweise nicht nur ökonomisch vertretbar ist, sondern auch zu einer<br />
humaneren Gestaltung des Schulbeginns für Schulneulinge führen würde.<br />
1.1 Chronik des veränderten <strong>Schuleingangsbereich</strong>s<br />
Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung, die möglichen Konsequenzen aus<br />
den derzeitigen Schulversuchen und für die gegenwärtige Diskussion erscheint<br />
es wesentlich, auf einige Aspekte der Entwicklungsgeschichte der<br />
Vorschulklassen hinzuweisen.<br />
Im Bereich des Stadtschulrats für Wien wurden bereits im Schuljahr 1962/63 im<br />
Rahmen von Schulversuchen 10 Vorschulklassen für sechsjährige schulpflichtige<br />
Kinder eingerichtet, die wegen mangelnder Schulreife zurückgestellt worden<br />
waren. Dies erfolgte, da der Anteil der zurückgestellten SchülerInnen und die<br />
Zahl der RepetentInnen im ersten und zweiten Schuljahr sehr hoch waren. Es<br />
waren 17% der SchülerInnen in den ersten zwei Schuljahren von Rückstellungen<br />
betroffen. In den Schulversuchen zeigte sich, dass es für den Erfolg der<br />
Seite 7
Vorschulerziehung von Nachteil war, wenn nur zurückgestellte Kinder mit<br />
Entwicklungsdefiziten in die Vorschulgruppen aufgenommen wurden und es<br />
wurde mehr Heterogenität in der Gruppenbildung angestrebt.<br />
Auf Grund der Ergebnisse der Begabungsforschung und der ersten<br />
Konsequenzen aus den Schulversuchen setzte sich die Auffassung durch, dass<br />
die vorschulische Begabungsförderung die gesamte frühkindliche Erziehung<br />
erfassen sollte. Aus diesem umfassenden Begriff vorschulischer Bildung ergab<br />
sich schon sehr früh die Forderung nach einer flexiblen Form der<br />
Vorschulerziehung in Kindergarten und Grundschule und nach einer<br />
Schuleingangsstufe, die an Grundschulen eingerichtet und mit der ersten und<br />
zweiten Klasse zu einer dreistufigen Einheit ausgebaut werden sollte.<br />
Außerdem haben kompetente VertreterInnen der Erziehungswissenschaft bereits<br />
in den 70er Jahren darauf hingewiesen, dass die Art des „Anfangsunterrichtes“<br />
das Ausmaß der Schulreife der Kinder mitbestimmt und dass ein<br />
begabungsrelevanter „Anfangsunterricht“ Fördermaßnahmen, die der<br />
Individuallage des einzelnen Kindes entsprechen, anzubieten hat.<br />
Im Gegensatz zu den Versuchsintentionen wurde die Vorschulklasse mit der<br />
7.SCHOG-Novelle in ihrer Aufgabenstellung auf die kompensatorische<br />
Förderung schulpflichtiger aber nicht schulreifer Kinder im Regelschulwesen<br />
reduziert. Die ab 1983 auf gesetzlicher Basis eingerichteten Vorschulklassen<br />
entsprachen daher nur zum Teil den Zielen des Schulversuchskonzeptes. Aus<br />
der Sicht des Schulversuchskonzeptes war diese Form der Einrichtung der<br />
Vorschulklassen eher eine pädagogische Notlösung. Die Einrichtung der<br />
Vorschulklasse stellte zwar für randvolle Volksschulklassen , in denen<br />
Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts und offene Lernformen<br />
nicht verwirklicht werden konnten, eine Erleichterung dar. Sie entsprach jedoch<br />
nicht der ursprünglichen, pädagogischen Zielstellung einer umfassenden<br />
vorschulischen Erziehung und vorschulischen Begabungsförderung.<br />
Seit der Mitte der 80er Jahre wird der Bereich der Schuleingangsphase und<br />
besonders der Schulstart in vielen europäischen Ländern und auch in Österreich<br />
zunehmend als Problemfeld betrachtet und behandelt.<br />
Im Schuljahr 1986/87 begann - auf Grund der angeführten Überlegungen - Wien<br />
als erstes Bundesland an zunächst drei Grundschulstandorten mit einer<br />
veränderten Schuleingangsphase (Grundstufe I) in Form der Neuen<br />
Grundschule.<br />
Anlass für ein Abgehen von der damals üblichen Praxis waren folgende<br />
Überlegungen:<br />
Die Feststellung der fehlenden oder mangelnden Schulreife ist vor bzw. zum<br />
Schuleintritt mit großen Unsicherheiten verbunden. Die gesetzlich bis zum 31.12.<br />
mögliche Zurückstellung schulpflichtiger Kinder erhöht den Prognosewert<br />
hinsichtlich der weiteren Entwicklung nur unwesentlich. Insbesonders die<br />
Klassen- bzw. Vorschulklassenbildung wird häufig in die Überlegungen<br />
miteinbezogen und in „Grenzfällen“ zum entscheidenden Faktor der Zuweisung.<br />
Seite 8
Oftmals wird der Schuleintritt der Kinder somit vom Misserfolgserlebnis der<br />
„Nicht-Reife“ bzw. der Aussonderung begleitet. An die Stelle des Motivierens<br />
und des Förderns tritt somit gleich zu Beginn der Schullaufbahn Selektion.<br />
Das pädagogisch zeitgemäße Postulat nach Individualisierung des Unterrichts<br />
beinhaltet wesentlich die Erkenntnis, dass nicht alle SchülerInnen stets den<br />
gleichen Wissens-, Fähigkeiten- und Fertigkeitenstand aufweisen müssen, um<br />
erfolgreichen Unterricht gestalten zu können.<br />
Das Volksschulalter ist u.a. von Entwicklungsschüben geprägt. Diese führen<br />
oft dazu, dass SchülerInnen Entwicklungs- bzw. Lerndefizite innerhalb kurzer Zeit<br />
„schließen“ bzw. kompensieren können. Notwendige Voraussetzung hiefür ist,<br />
ihnen für dieses „Nachreifen“ Zeit geben zu können.<br />
Eine organisatorische Veränderung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es - im<br />
umfassenden Verständnis deckungsgleich mit der Grundstufe I - und ein<br />
Abgehen von der Vorschulklassenbildung bedeutet keineswegs, den<br />
Vorschulklassen-Lehrplan aufzugeben!<br />
Das Grundprinzip der Integration (behinderte Kinder, Kinder mit nichtdeutscher<br />
Muttersprache, Kinder mit emotionalen Defiziten etc.) widerspricht einer<br />
Aussonderung beim Schulstart.<br />
Die obig angeführten Motive mündeten in bundesweit geführte Schulversuche nach §131c des<br />
Schulorganisationsgesetzes. Dieser Paragraph besagt:<br />
(1) „Durch die Einbindung der Vorschulstufe in die Grundstufe I sind während der<br />
Schuljahre 1993/94 bis 1997/98 in Schulversuchen bei deren Klassenbildung flexible<br />
Formen für eine bedarfsgerechte, regional abgestimmte schulische Versorgung im<br />
<strong>Schuleingangsbereich</strong> zur individuellen Förderung der Kinder zu erproben.“<br />
(2) „Durch Schulversuche gemäß Abs.1 darf kein zusätzlicher finanzieller Aufwand<br />
gegenüber der Führung dieses Bereiches im Regelschulwesen entstehen.“<br />
(3) Für die Durchführung dieser Schulversuche, auch wenn sie die innere Ordnung der<br />
betreffenden Volksschulen betreffen, gilt § 7 (des Schulorganisationsgesetzes) mit der<br />
Maßgabe, dass in Abs. 7 an die Stelle der Prozentzahl „5 vH“ 1 die Prozentzahl „20 vH“<br />
2 tritt.<br />
1.2 Zielstellungen und pädagogische Prinzipien der<br />
Schulversuche<br />
Ziel ist es, dass mehr Kinder als bisher die Grundstufe I in zwei Schuljahren<br />
durchlaufen bzw. jene Kinder, die drei Jahre für die Grundstufe I benötigen,<br />
möglichst wenige Probleme dabei haben. Die Nachteile der „Aussonderung“<br />
sollen weitgehend vermieden werden.<br />
Anstelle der Selektion steht Fördern im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens.<br />
1 bedeutet 5 % der Klassen der betreffenden Schulart<br />
2 bedeutet 20 % der Klassen der betreffenden Schulart<br />
Seite 9
Die Schuleingangsphase soll möglichst selektionsfrei gestaltet werden (Kinder<br />
mit bereits vor Schulbeginn festgestelltem Förderbedarf bedingen zusätzliche<br />
Fördermaßnahmen gemäß der 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle).<br />
Schulversuche zur Schuleingangsphase sollen daher möglichst große<br />
lernorganisatorische Freiräume in Bezug auf Zusammensetzung der Klassenbzw.<br />
Gruppenverbände, Altersjahrgänge bzw. Altersheterogenität sowie<br />
klassenübergreifende Organisation bieten. Auch an die Möglichkeit zeitlich<br />
begrenzter Kleingruppenförderung ist zu denken.<br />
Die Schulversuche sollen zu einer Verringerung der Schullaufbahnverluste und<br />
zum Verzicht auf Zurückstellung führen. Dazu soll die flexible<br />
Lehrplananwendung beitragen: Bei den Schulversuchen werden die Lehrpläne<br />
der Vorschulstufe und der Grundstufe I als Einheit gesehen, in der es in der<br />
Regel keine Zäsur gibt. Die zu erstellende Jahresplanung ist somit auf Inhalte<br />
des Lehrplanes der Vorschulstufe und des Lehrplanes der Grundstufe I<br />
abzustimmen. Der Unterricht wird nach den persönlichen Voraussetzungen der<br />
SchülerInnen gestaltet. Die Bedürfnisse, Interessen, Fähigkeiten, Lernerfolge,<br />
Lernstile und -muster jedes einzelnen Kindes bestimmen das individuelle<br />
Lernangebot. Dies bedeutet, dass Kinder eines Klassen- bzw.<br />
Gruppenverbandes teils nach dem Vorschulstufenlehrplan, teils nach dem<br />
Volksschullehrplan unterrichtet werden. Somit kann ein Kind in einzelnen<br />
Unterrichtsgegenständen nach dem Vorschulstufenlehrplan in anderen nach<br />
dem Volksschullehrplan der Grundstufe I unterrichtet werden.<br />
Alternative Organisationsformen zu den Jahrgangsklassen sollen ebenfalls<br />
erprobt werden.<br />
Schulversuche haben u.a. das Ziel „Aussonderungsmaßnahmen“ zu<br />
vermeiden, damit Schülerverbände nicht „zerrissen“ werden. Dies soll sozialpositive<br />
Effekte hervorrufen.<br />
Seite 10
2 Die flexible Gestaltung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es -<br />
didaktisch-methodische Grundsätze und Modelle<br />
2.1 Entwicklungsunterschiede der Schulneulinge<br />
berücksichtigen<br />
Die Kinder kommen mit unterschiedlichen Entwicklungsständen in die Schule.<br />
Diese müssen berücksichtigt werden. Dies bedeutet:<br />
Vorerfahrungen der Kinder einbinden,<br />
Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes,<br />
Ausgehen vom individuellen Entwicklungsstand und der Lerngeschichte<br />
des Kindes,<br />
Maßnahmen für Lernvoraussetzungen schaffen.<br />
2.1.1 Altersheterogenität<br />
Die Führung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es unter Verzicht auf Selektion führt<br />
zwangsläufig zur Altersheterogenität, mitunter zur Auflösung des<br />
Jahrgangsklassensystems. In der Unterrichtsarbeit ist dabei Folgendes zu<br />
beachten:<br />
Berücksichtigung des verschiedenen Reifegrades<br />
Kinder sollen voneinander lernen<br />
Kinder sollen entsprechend ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen,<br />
Lernfortschritten etc. unterrichtet werden<br />
Kinder werden nicht miteinander verglichen<br />
2.1.2 Individualisierung<br />
Die Führung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es unter Verzicht auf Selektion<br />
erfordert individualisierendes Lernen. Für die Realisierung gelten folgende<br />
Charakteristika:<br />
Flexible Lehrplananwendung<br />
Entwicklungsrhythmus bestimmt Lernprozess<br />
Einsichten der Kinder werden gefördert<br />
Persönlicher Leistungsfortschritt zählt<br />
Verschiedenheit statt Gleichheit<br />
Bereitschaft zu modernen Unterrichtsformen (Offenes Lernen, Freinet-<br />
Pädagogik, Montessori-Pädagogik, Soziales Lernen etc.).<br />
Seite 11
2.1.3 Selbsttätigkeit<br />
An die Stelle eines lehrerzentrierten Frontalunterrichts tritt ein moderner<br />
schülerzentrierter Unterricht. Dies bedeutet, dass die Schüleraktivitäten im<br />
Vordergrund stehen und die LehrerInnen Hilfestellungen bieten, unterstützen,<br />
beraten und motivieren. Der Unterrichtsstil ist bestimmt vom Vertrauen in die<br />
Lernbereitschaft und Entdeckungsfreude und von der Förderung der<br />
Eigeninitiative der Kinder.<br />
Seite 12
2.2 Schulversuche zum <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />
Bezeichnung Methodisch-didaktische<br />
Unterrichtsorganisation<br />
1. Selektionsfreie klassenbezogeneSchuleingangsphase<br />
(besonders<br />
geeignet für Standorte mit<br />
zusätzlichen Förderressourcen<br />
Ä Stundenpool,<br />
Vorschulklassen-Stunden,<br />
Begleitlehrer, integrierter<br />
Förderunterricht)<br />
2.Selektionsfreie klassenübergreifendeSchuleingangsphase<br />
(besonders geeignet für<br />
Standorte mit zusätzlichen<br />
Förderressourcen Ä<br />
Stundenpool, Vkl.-Stunden,<br />
Begleitlehrer, integrierter<br />
Förderunterricht)<br />
3.Neue Grundschule<br />
(alle Organisationsformen,<br />
i.e. Kinder des 1., 2. + 3.<br />
Schuljahres, aber auch<br />
Durchmischung 1.-4.<br />
Schulstufe)<br />
4.Späterer<br />
Rückstellzeitpunkt<br />
5. Kooperative Führung der<br />
Vorschulstufe<br />
Zwei Parallelklassen auf der Schulstufe<br />
klassenübergreifend organisiert<br />
Auflösung des Jahrgangssystems,<br />
Bildung altersheterogener<br />
Stammgruppen, 3 LehrerInnen betreuen<br />
eine Stammgruppe. Eine Stammgruppe<br />
umfaßt max. 48 SchülerInnen.<br />
Raumangebot notwendig.<br />
Rückstellzeitpunkt ist die letzte<br />
Maiwoche.<br />
Bildung von Jahrgangsklassen<br />
Rückstellungen erfolgen bis<br />
Kalenderjahresende.<br />
Widerruf der Zurückstellungen bis Ende<br />
Mai möglich.<br />
Bildung einer Vorschul- und einer<br />
Jahrgangsklasse.<br />
6.Modifizierte Grundschule Grundschule als Einheit erachtet. Kinder<br />
durchlaufen die Grundschule in 4-5<br />
Schuljahren in Jahrgangsklassen. Der<br />
Unterricht erfolgt in zwei parallelen<br />
Klassen, die eine Stammklasse bilden.<br />
Die Stammklasse der Elementarklassen<br />
umfasst schulpflichtige Kinder und<br />
solche, die im darauffolgenden<br />
Schuljahr schulpflichtig wären.<br />
Besondere Anforderungen<br />
an die<br />
LehrerInnen -<br />
Ausbildung zum Förderund<br />
Teamlehrer günstig<br />
Jahrgangsklassen - 1. Schulstufe Teamfähigkeit, da<br />
VL1<br />
1a<br />
Vkl<br />
1b<br />
VL2 Vkl<br />
kooperative Lehrformen<br />
vorgesehen.<br />
Gesamt- 5 WH Gesamt- 5 WH Einsatz von<br />
unterrichtunterricht<br />
FörderlehrerInnen<br />
empfohlen<br />
2a 2b<br />
VL1 Vkl VL2 Vkl<br />
Gesamt- 5 WH Gesamt- 5 WH<br />
unterrichtunterricht<br />
1. Schulstufe 2. Schulstufe<br />
VL1+VL2 Vkl VL1+VL2 Vkl<br />
1a +1b 10WH 2a+2b 10WH<br />
Teamfähigkeit, da<br />
kooperative Lehrformen<br />
vorgesehen.<br />
Einsatz von<br />
FörderlehrerInnen<br />
empfohlen.<br />
Kooperative Lehr- und<br />
Lernformen,<br />
Teamfähigkeit<br />
Offenes Lernen,<br />
Innere Differenzierung.<br />
Besonders genaue<br />
Beobachtung des<br />
Lernfortschritts der<br />
SchülerInnen<br />
differenzierende<br />
Lernangebote,<br />
Teamfähigkeit<br />
differenzierende<br />
Lernangebote,<br />
zeitweilig kooperative<br />
Lehrformen<br />
temporär klassenübergreifende<br />
Organisation,<br />
Teamfähigkeit<br />
Individualisierende<br />
Förderangebote,<br />
Teamkooperation der<br />
Stammklassenlehrer<br />
(2 Parallelklassen)<br />
Förderdiagnostik<br />
Zeitrahmen der<br />
Selektionsfreien<br />
Gestaltung<br />
Verzicht auf<br />
Rückstellungen.<br />
Schulversuch umfasst<br />
die Grundstufe I<br />
Verzicht auf<br />
Rückstellungen.<br />
Schulversuch umfasst<br />
die Grundstufe I<br />
SchülerInnen werden<br />
zwei, bei Bedarf<br />
3 Jahre Zeit gegeben für<br />
das Durchlaufen der<br />
Grundstufe I<br />
Schulbeginn bis Ende<br />
Mai der 1.Schulstufe.<br />
Alle Kinder verbleiben<br />
das 1. Schuljahr im<br />
Klassenverband.<br />
Im Mai rückgestellte<br />
SchülerInnen erhalten<br />
ein Vorschulklassen -<br />
zeugnis.<br />
Schulanfang bis Ende<br />
Mai<br />
Gesamte Grundschulzeit<br />
In allen Schulversuchsvarianten erfolgt die Beurteilung in alternativer<br />
Form.<br />
In der folgenden Übersicht werden die derzeitigen Schulversuche nach<br />
lernorganisatorischen Gesichtspunkten gegliedert:<br />
Seite 13
Schulversuche zum <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />
Vorschulklasse,<br />
Jahrgangsklasse(n)<br />
1. Schulstufe<br />
Kooperative<br />
Führung der<br />
Vorschulstufe<br />
Rückstellzeitpunkt:<br />
31. 12.<br />
Widerruf bis Ende Mai möglich<br />
LP Vorschulklasse,<br />
LP 1. Klasse<br />
phasenweise<br />
gemeinsame Arbeit<br />
alternative Beurteilung<br />
möglich<br />
integratives<br />
Modell<br />
Jahrgangsklassen<br />
1. Schulstufe<br />
Späterer<br />
Rückstellzeitpunkt<br />
Rückstellzeitpunkt:<br />
letzte Maiwoche<br />
Kinder verbleiben bis<br />
Jahresende in der Klasse<br />
LP 1. Klasse<br />
besondere Förderung der<br />
nicht schulreifen Kinder<br />
gemeinsame Arbeit<br />
in Form von<br />
Teamteaching<br />
alternative Beurteilung<br />
Grundstufe I<br />
Selektionsfreie<br />
klassen bezogene<br />
Schuleingangsphase<br />
keine<br />
Rückstellung<br />
LP 1. bzw. 2. Klasse<br />
besondere<br />
Fördermaßnahmen<br />
Teamteaching<br />
über 2 Jahre<br />
alternative Beurteilung<br />
integrativ<br />
Jahrgangsklassen<br />
1. und 2. Schulstufe<br />
Selektionsfreie<br />
klassenübergreifende<br />
Schuleingangsphase<br />
keine<br />
Rückstellung<br />
LP 1. bzw. 2. Klasse<br />
besondere<br />
Fördermaßnahmen<br />
Teambildung<br />
Teamteaching<br />
über 2 Jahre<br />
alternative Beurteilung<br />
Auflösung des<br />
Jahrgangsklassensystems<br />
Bildung von altersheterogenen<br />
Stammgruppen<br />
Neue<br />
Grundschule<br />
keine<br />
Rückstellung<br />
LP Grundstufe I<br />
besondere<br />
Fördermaßnahmen<br />
Teambildung<br />
Teamteaching<br />
über 2-3 Jahre<br />
(ev. auch auf GS II)<br />
alternative Beurteilung<br />
Grundsätzlich sollte zwischen Modellen (derzeit Schulversuche)<br />
unterschieden werden, die:<br />
die Grundstufe I umfassen (Neue Grundschule, Selektionsfreie klassenbezogene<br />
Schuleingangsphase, Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase)<br />
auf die Elementarklassen beschränkt sind (Verspäteter Rückstellzeitpunkt,<br />
Kooperative Führung der Vorschulstufe)<br />
unter bestimmten Rahmenbedingungen auf die gesamte Grundschulzeit<br />
ausgedehnt werden können (Modifizierte Grundschule, Neue Grundschule<br />
auf der Grundstufe II).<br />
2.2.1 Die Modelle im Detail<br />
2.2.1.1 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase<br />
Wichtigstes Merkmal dieser Lernorganisation ist der Verzicht auf Rückstellungen.<br />
Demnach werden alle schulpflichtigen Kinder unabhängig von ihrer Schulreife<br />
aufgenommen und Jahrgangsklassen zugeteilt.<br />
Auf der Grundstufe I stehen pro Klasse max. 5 Wochenstunden/Klasse für<br />
spezifische integrative Kleingruppenförderung zur Verfügung. Diese<br />
5 Wochenstunden beinhalten nicht die besonderen Fördermaßnahmen in<br />
Deutsch, Stütz-, FörderlehrerInneneinsatz, etc.<br />
Seite 14
Im Sinne flexibler Lernorganisation ist es möglich, je nach aktuellem Bedarf<br />
diese 5 Wochenstunden geringfügig zu überschreiten, wobei 10 Wochenstunden/Klasse<br />
auf der Grundstufe I die Obergrenze darstellen. Diese<br />
10 Wochenstunden beinhalten bereits 50% des Förderunterrichts.<br />
Grundstufe I<br />
1a 1b<br />
1.Schulstufe VL 1 Vkl VL 2 Vkl<br />
Gesamtunterr.<br />
5 WH<br />
Gesamtunterr.<br />
5 WH<br />
2a 2b<br />
2.Schulstufe VL 1 Vkl VL 2 Vkl<br />
Gesamtunterr.<br />
5 WH<br />
Gesamtunterr.<br />
5 WH<br />
Standorte mit zusätzlichen Förderressourcen:<br />
Für Standorte mit zusätzlichen Förderressourcen (z. B. Begleitlehrereinsatz<br />
etc.) empfiehlt sich die Bildung folgender Stundenpools:<br />
"Besondere Fördermaßnahmen in Deutsch"<br />
"Wochenstunden aus dem Titel Vorschulklasse"<br />
"Förderunterricht"<br />
Im Hinblick auf die Lernorganisation ergeben sich folgende zusätzliche<br />
organisatorische Fördervarianten:<br />
Teamteaching<br />
Kleingruppenförderung (Schüler werden zeitlich begrenzt in Kleingruppen unterrichtet)<br />
Alle zusätzlichen Fördermaßnahmen werden nach Möglichkeit von einer<br />
Lehrperson unterrichtet. Ideal ist hiefür der Einsatz von ausgebildeten<br />
FörderlehrerInnen.<br />
Der Stundenpool aller dem Schulstandort zustehenden "Besonderen<br />
Fördermaßnahmen" für ein Schuljahr kann aufgrund eines Beschlusses der<br />
Schulkonferenz, eigenständig, vor allem bedarfsorientiert auf die einzelnen<br />
Klassen/Schulstufen auf- bzw. zugeteilt werden, wobei die Zustimmung des<br />
jeweiligen Bezirksschulinspektors/der jeweiligen Bezirksschulinspektorin<br />
eingeholt werden muss.<br />
Seite 15
2.2.1.2 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase<br />
(Grundstufe I)<br />
Der Unterricht von 2 Parallelklassen auf einer Schulstufe wird<br />
klassenübergreifend organisiert, wobei ebenfalls auf Rückstellungen auf der<br />
Grundstufe I verzichtet wird.<br />
Für 2 Parallelklassen stehen 10 Wochenstunden/Jahrgang (analog für<br />
3 Parallelklassen 15 Wochenstunden) für spezifische (Klein-)<br />
gruppenförderung zur Verfügung (50% der Förderstunden inkludiert).<br />
Für die selektionsfreie klassenübergreifende Organisation der<br />
Schuleingangsphase gelten analoge Rahmenbedingungen wie für die<br />
klassenbezogene Variante, allerdings bilden die LehrerInnen des Jahrgangs<br />
ein Team. Diese Variante setzt enge Lehrerkooperation sowie konsequentes<br />
Anwenden offener Lernformen voraus.<br />
50% des Förderunterrichts sind in den 20 Wochenstunden der Klassen der<br />
Grundstufe I bereits enthalten.<br />
1. Schulstufe 2. Schulstufe<br />
VL 1 + VL 2 Vkl VL 1 + VL 2 Vkl<br />
1a+1b 10 WH 2a+2b 10 WH<br />
Es empfiehlt sich auch für diese Organisationsvariante die Bildung eines<br />
Stundenpools sowie der FörderlehrerInneneinsatz.<br />
2.2.1.3 Neue Grundschule<br />
Im Schulversuch "Neue Grundschule" kommt es zur Auflösung der bisher<br />
üblichen Jahrgangsklassen. An deren Stelle werden heterogene Lerngruppen<br />
gebildet, wobei jeweils zwei Lerngruppen (= Stammgruppe) von einem<br />
Lehrerteam (zwei Klassenführende, ein Vorschulklassenlehrer) betreut<br />
werden.<br />
Die heterogene Lerngruppe umfasst die Vorschulstufe, die erste Schulstufe<br />
und die zweite Schulstufe: In der Lerngruppe befinden sich Schüler, die<br />
vorzeitig aufgenommen wurden, schulpflichtige Schüler im ersten Jahr der<br />
Erfüllung der Schulpflicht und schulpflichtige Schüler im zweiten Jahr der<br />
Erfüllung der Schulpflicht.<br />
Statt des üblichen Zurückstellens bzw. des Wiederholens einer Schulstufe<br />
wird im Laufe des vierten Semesters des Schulbesuchs mit den<br />
Erziehungsberechtigten beraten, ob für das Durchlaufen der Grundstufe I<br />
voraussichtlich zwei oder drei Schuljahre notwendig sein werden: Jegliche<br />
Form der Leistungsbeurteilung erfolgt im Bereich der Schuleingangsphase in<br />
verbaler Form.<br />
Am Ende des Besuchs der Grundstufe I, also nach zwei oder drei Jahren,<br />
wird neben der verbalen Beurteilung der Zeugnisvermerk aufgenommen,<br />
"dass der Schüler/die Schülerin berechtigt ist, in die Grundstufe II aufzusteigen".<br />
Seite 16
Im Zuge des Besuchs der Grundstufe I wird auf jegliche Selektionsmaßnahme<br />
verzichtet; eine Aufnahme in eine Sonderschule erfolgt nur dann, wenn am<br />
Versuchsstandort nicht mehr garantiert werden kann, das physisch oder<br />
psychisch behinderte Kind in einer seiner Behinderungsart entsprechenden<br />
Weise so zu fördern, wie dies an der entsprechenden Sonderschulform<br />
voraussichtlich möglich wäre.<br />
Je zwei parallele Klassen bilden eine Stammgruppe. Diese Stammgruppe<br />
wird - analog zur Regelschule - von zwei klassenführenden LehrerInnen und<br />
einem/einer Vorschulklassenlehrer/in betreut.<br />
In dienstrechtlicher und in besoldungsrechtlicher Hinsicht gelten im<br />
Schulversuch für die klassenführenden LehrerIn und den<br />
VorschulklassenlehrerIn dieselben Bestimmungen wie im Regelschulfall.<br />
Lediglich für die notwendige gemeinsame Planungsarbeit und die sonstigen<br />
zu erwartenden Mehrarbeiten ist eine Honorierung im Ausmaß einer<br />
Mehrdienstleistungswochenstunde für LehrerInnen vorgesehen.<br />
Der Schulleiter/die Schulleiterin ist neben der pädagogischen Beratung<br />
insbesondere für koordinierende Aufgaben zuständig.<br />
Auch in den Unterrichtsgegenständen Religion und Werkerziehung erfolgt der<br />
Unterricht lerngruppenbezogen.<br />
Seite 17
3<br />
Die Stammgruppe (Endphase):<br />
VL 1 + VL 2 + Vkl<br />
A I B I<br />
10 K I 10 K II 3 K III 10 K I 10 K II 4 K III<br />
Legende: Vl 1 = Klassenführender Lehrer 1<br />
Vl 2 = Klassenführender Lehrer 2<br />
Vkl = Vorschulklassenlehrer<br />
A I, B I = Lerngruppen<br />
K I = Kinder im I. Jahr ihres Schulbesuchs<br />
K II = Kinder im II. Jahr ihres Schulbesuchs<br />
K III = Kinder im III. Jahr ihres Schulbesuchs<br />
Der Unterricht orientiert sich an folgender Stundentafel (Grundstufe I):<br />
Religion 2<br />
Sachunterricht 3<br />
Deutsch, Lesen, Schreiben 7<br />
Mathematik 4<br />
Musikerziehung 1<br />
Bildnerische Erziehung 1<br />
Werkerziehung 1<br />
Leibesübungen 3<br />
2<br />
Förderunterricht<br />
_______________________________________<br />
1<br />
Gesamt 22<br />
Unter Beachtung des Prinzips des Gesamtunterrichts werden in<br />
inhaltlicher Hinsicht die Lehrpläne für die Vorschulstufe und für die<br />
Grundstufe I als Grundlage für die gemeinsame Jahresplanung<br />
herangezogen.<br />
Vor dem Beginn jedes Schulversuchs ist vorgesehen, in einem<br />
Blockseminar die in den Schulversuch einsteigenden LehrerInnen für<br />
folgende Schulversuchselemente vorzubereiten:<br />
kooperative Lehrformen<br />
Offenes Lernen<br />
sonderpädagogische Ausbildung<br />
intensive Auseinandersetzung mit den Lehrplänen<br />
zweisprachige Alphabetisierung<br />
innere Differenzierung<br />
Begleitend zum Schulversuch werden weitere Fortbildungsschwerpunkte<br />
angeboten.<br />
Das Angebot ist nach Möglichkeit mit einer unverbindlichen Übung zu ergänzen<br />
Seite 18
2.2.1.4 Späterer Rückstellzeitpunkt<br />
Schulstandorte, die diese Schulversuchsvariante wählen, nehmen ebenfalls<br />
alle schulpflichtigen Kinder unabhängig von ihrer Schulreife auf und bilden<br />
Jahrgangsklassen.<br />
Der Zeitpunkt der Rückstellung, der gemäß Schulpflichtgesetz § 14 Abs. 4<br />
(schulpflichtige Kinder) bzw. § 7 Abs. 8 (Widerruf vorzeitiger Aufnahmen) bis<br />
Kalenderjahresende zu erfolgen hat, wird im Schulversuch auf die letzte<br />
Maiwoche verlegt.<br />
Damit soll eine Entscheidung über die Schulreife des jeweiligen Kindes mit<br />
größerer Sicherheit und Zuverlässigkeit erfolgen, andererseits die<br />
selektionsfreie Phase für individuelle Förder- und Stützmaßnahmen genützt<br />
werden.<br />
Jene SchülerInnen, die im Verlauf der letzten Maiwoche zurückgestellt<br />
werden, erhalten am Schuljahresende eine verbale Beschreibung. Sie<br />
verbleiben bis Schuljahresende im Klassenverband.<br />
Ansonsten erfolgt die Beurteilung im ersten Schuljahr (zumindest für den<br />
Zeitraum der 1. Klasse) in alternativer Form.<br />
Organisation<br />
Für jede der Parallelklassen stehen jeweils 9 Wochenstunden (exklusive<br />
Förderstunden) für den Vorschulklassenlehrereinsatz (im Teamteaching) zur<br />
Verfügung. Hiebei ist der Förderunterricht, sowie die "Besonderen<br />
Fördermaßnahmen in Deutsch", Stütz-, FörderlehrerInneneinsatz nicht<br />
inkludiert.<br />
Der Unterricht kann phasenweise (z. B. im Rahmen des Offenen Lernens,<br />
muttersprachlicher Alphabetisierung etc.) klassenübergreifend organisiert<br />
werden.<br />
Der Unterricht erfolgt nach der Stundentafel für die ersten Klassen der<br />
Volksschulen, wobei im Rahmen des Gesamtunterrichts die methodischdidaktischen<br />
Prinzipien des Vorschulklassenunterrichts nach individuellen<br />
Bedürfnissen stärker berücksichtigt werden sollen.<br />
2.2.1.5 Kooperative Führung der Vorschulstufe<br />
An Schulstandorten, die weiterhin Vorschulklassen gemäß den derzeit<br />
gültigen gesetzlichen Bestimmungen, also bis spätestens<br />
Kalenderjahresende, einrichten, ergibt sich folgende Schulversuchsvariante:<br />
Die Form der äußeren Differenzierung, die letztlich die Vorschulklasse<br />
darstellt, kann im Schulversuch ebenfalls dahingehend variiert werden, dass<br />
trotz erfolgender Ausgliederung der als nicht „schulreif" festgestellten<br />
SchülerInnen zu Schuljahresbeginn (bzw. bis Kalenderjahresende),<br />
SchülerInnen der ersten Schulstufe und VorschulklassenschülerInnen<br />
phasenweise gemeinsam Lernaufgaben bewältigen.<br />
Für diese Vorgangsweise sind offene Lernformen Voraussetzung. Der<br />
Unterricht erfolgt nach den jeweils gültigen Lehrplanbestimmungen der ersten<br />
Seite 19
Klasse bzw. der Vorschulstufe, wobei den individuellen und sich stets<br />
verändernden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnissen durch flexibles<br />
Anwenden der unterschiedlichen Lehrplananforderungen jederzeit Rechnung<br />
getragen werden soll.<br />
Daraus ergibt sich: Für einzelne als nicht „schulreif" eingestufte SchülerInnen,<br />
die die Lehrplananforderungen im Verlauf der ersten Klasse erfüllen, kann der<br />
Rückstellbescheid nach Absprache mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten<br />
jederzeit bis Ende Mai aufgehoben werden.<br />
Ansonsten finden die jeweiligen Stundentafeln der ersten Klasse bzw.<br />
Vorschulstufe Anwendung.<br />
2.2.1.6 Modifizierte Grundschule<br />
Im Sinne einer konsequenten integrativen selektionsfreien Struktur der<br />
Grundschule durchlaufen die SchülerInnen diese im Zeitraum von 4-5 Schuljahren.<br />
Die Grundschule (Grundstufe I und II) wird somit als Einheit erachtet.<br />
Eine flexible innere Organisation der Grundschule bedingt eine weitgehende<br />
Individualisierung des Unterrichtsgeschehens. Dieser soll im Modell<br />
„Modifizierte Grundschule“ besonderes Augenmerk geschenkt werden.<br />
Organisation:<br />
Der Unterricht erfolgt in zwei parallelen Klassen, die eine Stammklasse bilden.<br />
Diese Stammklasse umfasst ca. 50 Schüler.<br />
Die Organisation des Unterrichts erfolgt flexibel - je nach erreichten<br />
Lernzielen, Lerntempo, Lernschritten, individuellem Interesse bzw.<br />
Förderbedarf - sowohl in der Stammklasse, in einer der Parallelklassen als<br />
auch in Kleingruppen.<br />
Jede Stammklasse wird von einem Lehrerteam bestehend aus<br />
2 VolksschullehrerInnen und in Abhängigkeit von den jeweiligen dem Standort<br />
zustehenden Lehrerressourcen (Stundenpoolbildung wie bei allen Modellen<br />
des selektionsfreien <strong>Schuleingangsbereich</strong>s - Einsatz mindestens<br />
6 Wochenstunden pro Stammklasse auf allen Schulstufen) von einer dritten<br />
Lehrerin/einem dritten Lehrer betreut, die/der auch die Förderung im Sinne<br />
des derzeit gültigen Vorschullehrplans wahrnimmt.<br />
Mittelfristig wird eine Veränderung der Schüleraufnahme angestrebt.<br />
Das Schuljahr des Schuleintritts soll in allen Fällen als erstes Jahr der<br />
Schulpflicht angerechnet werden.<br />
2.3 Übertritt in die Grundstufe II<br />
Die Schulversuche verfolgen das Ziel, die Anzahl jener Kinder, die für das<br />
Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigen, deutlich zu reduzieren.<br />
Seite 20
Grundätzlich besteht die Möglichkeit, einzelnen langsam lernenden Kindern<br />
drei Schuljahre Zeit für das Durchlaufen der Grundstufe I zu geben.<br />
Dabei ist zu bedenken, dass dies für Kinder in altershomogenen<br />
Jahrgangsklassen zur Aussonderung aus dem Klassenverband führt.<br />
Insofern ist auch die Möglichkeit des Schulorganisationsgesetzes § 25 Abs. 5a<br />
in Erwägung zu ziehen, wonach SchülerInnen mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf an Volksschulen berechtigt sind, in die nächsthöhere Schulstufe<br />
aufzusteigen, wenn dies für den Schüler insgesamt eine bessere<br />
Entwicklungsmöglichkeit bietet. Hierüber hat die Schulkonferenz gemäß<br />
Schulorganisationsgesetz § 20 Abs. 6 zu entscheiden.<br />
In diesem Zusammenhang ist spätestens auf der 4. Schulstufe zu überprüfen,<br />
ob noch ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.<br />
2.4 Die Grundstufe II<br />
Die selektionsfreie Gestaltung der Grundstufe I soll auf der Grundstufe II eine<br />
sinngemäße Fortsetzung finden.<br />
Die Schulversuchsvarianten "Selektionsfreie klassenbezogene<br />
Schuleingangsphase" und "Selektionsfreie klassenübergreifende<br />
Schuleingangsphase" bleiben derzeit auf die Grundstufe I beschränkt.<br />
Schulstandorte bzw. Klassen, die die Variante „Neue Grundschule“ führen,<br />
bilden auf der Grundstufe II aus den Absolventen der Grundstufe I jeweils<br />
altershomogene Jahrgangsklassen. Jede dieser Jahrgangsklassen wird von<br />
einem Lehrer/einer Lehrerin geführt, der/die im Vorjahr auf der Grundstufe I<br />
unterrichtet hat. Damit ist sichergestellt, dass der Wechsel von der Grundstufe<br />
I in die Grundstufe II jeweils mit einem/einer den Kindern vertrauten<br />
Lehrer/Lehrerin erfolgt.<br />
Die Variante „Neue Grundschule“ kann auch auf der Grundstufe II unter<br />
Einbeziehung besonderer Fördermaßnahmen (z. B. Begleitlehrereinsatz)<br />
fortgeführt werden, soferne die Kostenneutralität gewahrt bleibt.<br />
Einzelne SchülerInnen, die trotz Ausschöpfung der Bedingungen des<br />
Rahmenlehrplans der Volksschule und aller Fördermaßnahmen Gefahr<br />
laufen, das Lehrziel nicht zu erreichen und für die ein zusätzliches Schuljahr<br />
während der Volksschule nicht zielführend ist , können unter Anwendung der<br />
Lehrplanbestimmungen der Allgemeinen Sonderschule in einzelnen<br />
Unterrichtsgegenständen nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule<br />
beurteilt werden. In diesem Fall ist ein entsprechender Vermerk im Zeugnis<br />
bzw. in der Schulnachricht vorzunehmen.<br />
Seite 21
2.5 Voraussetzungen zur Führung einer veränderten<br />
Schuleingangsphase<br />
2.5.1 Vorüberlegungen für LehrerInnen<br />
Informationen über Modellvarianten einholen (nicht jedes Modell ist für jeden<br />
Standort geeignet) durch BezirksschulinspektorIn, SchulleiterIn,<br />
schulversuchsführende LehrerInnen, Angebote des Pädagogischen Instituts,<br />
Hospitationen in schulversuchsführenden Klassen,<br />
Bereitschaft zur Kooperation mit anderen LehrerInnen (Teamteaching,<br />
gemeinsame Unterrichtsplanung),<br />
grundsätzliche latente Innovationsbereitschaft,<br />
Bereitschaft zur Durchführung moderner Unterrichtsformen (z.B. Offenes<br />
Lernen, Montessori-Pädagogik, Freinet-Pädagogik, individualisierender<br />
Unterricht, Projektunterricht, Selbsttätigkeit der SchülerInnen steht im<br />
Vordergrund, Erfahrungen beim Erwerb von Fremdsprachen, Förderdiagnostik<br />
und Förderpädagogik, Interkulturelles Lernen etc.),<br />
Fähigkeit zur Selbstreflexion und Evaluation eigenen Handelns.<br />
Die aufgezeigten Überlegungen deuten an, dass einschlägige<br />
Fortbildungsangebote des Pädagogischen Instituts - so das Einstiegs-<br />
Blockseminar - maßgebliche Voraussetzungen zur erfolgreichen Führung<br />
alternativer Schuleingangsmodelle darstellen. Ideale Voraussetzung ist derzeit<br />
natürlich die TeamlehrerInnenausbildung.<br />
2.5.2 Vorüberlegungen für die Schulleitung<br />
Frage der Raumressourcen, und der Raumlage und der Raumgestaltung (z.B.<br />
für eine Stammgruppe der Neuen Grundschule benötigt man 2 Klassenräume<br />
nebeneinander plus einen kleineren Raum bzw. ein für Kleingruppen<br />
benützbares Gangende; für die Kooperative Führung der Vorschulstufe 2<br />
Klassenräume, die nebeneinander liegen etc.)<br />
Wird die Innovationsbereitschaft von einem zahlenmäßig ausreichenden Teil<br />
der LehrerInnenschaft getragen?<br />
Auch in Teammodellen ist für Aussupplierungen zu sorgen.<br />
Welche Informationskanäle sind verfügbar (BSI, Päd. Institut, Referat für<br />
Schulversuche, Lehrervereine, einschlägige Publikationen)?<br />
Elterneinverständnis einholen (im Schulversuch zwei Drittel, im Regelsystem<br />
mehr als die Hälfte). Ist lediglich das Klassenforum beschließend (wenn<br />
Einzelklassen betroffen sind) oder das Schulforum?<br />
Welche Information geht im Zuge der Schülereinschreibung weiter?<br />
2.5.3 Aufgaben der LehrerInnen/der Lehrerteams<br />
Aufgabe der LehrerInnen/des Lehrerteams ist es, Folgendes u.a. festzustellen<br />
und zu erheben:<br />
Seite 22
Entwicklungspsychologische Voraussetzungen der Kindes,<br />
Lernvoraussetzungen der SchülerInnen<br />
Kenntnisse der deutschen Sprache (Unterrichtssprache)<br />
Insbesondere die methodisch-didaktischen Schwerpunkte des offenen<br />
Lernens, des Lernens im Spiel, des handelnden Lernens, des<br />
projektorientierten Arbeitens und des sozialen Lernens sollen systematisch<br />
wesentliche Elemente des Unterrichtsgeschehens darstellen.<br />
2.5.4 Spezielle Aspekte der Integration<br />
Zur Betreuung und Förderung einzelner SchülerInnen mit kognitiven oder<br />
emotionalen Defiziten sind jene Maßnahmen vorgesehen, wie sie auch im<br />
Regelschulwesen im Sinne des Einsatzes funktioneller und therapeutischer<br />
Übungen gelten.<br />
Für Klassen mit interkultureller Zusammensetzung empfiehlt sich der<br />
integrative Einsatz muttersprachlicher LehrerInnen.<br />
In Elementarklassen (bzw. für SchülerInnen im ersten Schuljahr) soll die<br />
Möglichkeit zweisprachiger Alphabetisierung verstärkt genützt werden.<br />
Viele Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und Kinder mit<br />
Sprachentwicklungsdefiziten beim Schriftsprachenerwerb können vermieden<br />
bzw. vermindert werden durch das<br />
Erlernen nonverbaler und verbaler Kommunikationsformen<br />
Erkennen von Schrift<br />
Erkennen von Wortbildern<br />
Erfassen der Phonem-Graphem-Relation<br />
Trainieren und Automatisieren von Rechtschreib- und Grammatikkonventionen.<br />
Diese Aufgabenstellungen können oft besser und rascher in der<br />
Muttersprache der Kinder erfasst werden (z.B. zweisprachige Wortkarten für<br />
Tafel- und Wandbilder, Erstellung freier Texte in einer „Eigenfibel" auch in der<br />
Muttersprache der Kinder etc.)<br />
Der Einsatz von Begleit- bzw. FörderlehrerInnen erfolgt gemäß der<br />
Verordnung des Stadtschulrates für Wien, Nr. 26/93, zum Interkulturellen<br />
Lernen".<br />
Seite 23
3 Formen der Leistungsbeurteilung<br />
3.1 Verbale Beurteilung<br />
Die Diskussion um die optimale Beurteilungsform ist nicht neu. Bestimmt<br />
sollte sie auch nicht „missionarisch“ geführt werden. Tatsache ist, dass es<br />
eine Vielzahl berechtigter Kritiken an der traditionellen Form der<br />
Leistungsbeurteilung, der Beurteilung mittels Ziffernnoten, gibt. Insbesonders<br />
die Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten verstärktes Augenmerk auf die<br />
Individualisierung des Unterrichts gelegt wurde, ließ die<br />
Ziffernnotenbeurteilung zunehmend anachronistisch erscheinen.<br />
Bereits 1966/67 begann man in Wien verbale Beurteilungsformen zu<br />
erproben.<br />
Der Schulversuch verfolgt das Ziel, die Mängel der bestehenden<br />
Notenbeurteilung durch eine verbale Beschreibung der allgemeinen<br />
Leistungsfortschritte des Kindes zu überwinden und Eltern und SchülerInnen<br />
zu einer sachbezogenen Einschätzung der schulischen Leistungen des<br />
Kindes zu verhelfen.<br />
Die verbale Beurteilung soll eine der individuellen Lern- und<br />
Leistungssituation der einzelnen SchülerIn gerechtere Form der<br />
Elternbenachrichtigung bzw. der Schülerbeurteilung ermöglichen.<br />
Die in ihrer Aussage reduzierte, kategorisierende, numerische Festlegung der<br />
Ziffernnote mit ihrer diskriminierenden und entmutigenden Auswirkung auf das<br />
Kind soll einer individualisierten, beschreibenden und Hilfestellungen<br />
bietenden Form der Leistungsdarstellung weichen.<br />
Die verbale Beurteilung soll ein den Eltern verständlicheres Informationsforum<br />
darstellen als es die Ziffernnotengebung vermag. In diesem Sinne soll die<br />
verbale Beurteilung Formulierungen finden, die allgemein verständlich, jedoch<br />
inhaltlich wertvoll sind.<br />
Die Verbale Beurteilung ist derzeit die am meisten verbreitete Form unter den<br />
alternativen Formen der Leistungsbeurteilung im Bereich der Volksschulen.<br />
Dies belegt nachstehend abgebildete Graphik eindrucksvoll:<br />
Von den 2840 öffentlichen und privaten Volksschulklassen (1.-4.Schulstufe)<br />
wird im Schuljahr 1997/98 in 478 verbal beurteilt.<br />
Seite 24
Prozentsatz an VS-Klassen (1.-4.Schulstufe) mit Verbaler<br />
Beurteilung (öffentlich und privat)<br />
Prozentsatz an VS-<br />
Klassen mit anderen<br />
Beurteilungsformen<br />
83%<br />
Prozentsatz an VS-<br />
Klassen mit Verbaler<br />
Beurteilung<br />
17%<br />
Selbstverständlich verzerrt diese Graphik die Relation, da insbesonders auf<br />
der Grundstufe II keine Nachteile im Hinblick auf einen etwaigen Übertritt in<br />
die AHS-Unterstufe für die Schüler entstehen dürfen und somit viele Lehrer<br />
und Lehrerinnen, aber auch Eltern „notgedrungen“ zur Ziffernbeurteilung<br />
übergehen. Auch beinhalten die 83% zwei weitere Formen alternativer<br />
Leistungsbeurteilung, nämlich die Kommentierte Direkte Leistungsvorlage und<br />
die Führung eines Pensenbuches.<br />
Seite 25
Betrachtet man nur die Elementarklassen ergibt sich folgendes Bild:<br />
Prozentsatz an<br />
Elementarklassen<br />
mit Verbaler<br />
Beurteilung<br />
36%<br />
Prozentsatz an<br />
Elementarklassen<br />
mit anderen<br />
Beurteilungsformen<br />
64%<br />
Stellt man die Elementarklassen mit Ziffernbeurteilung jenen Klassen<br />
gegenüber, in denen alternative Formen der Leistungsbeurteilung<br />
angewendet werden, ergibt sich folgendes Bild:<br />
In 41,78% aller Elementarklassen und in 34,17% der Klassen auf der<br />
Grundstufe I wird im Schuljahr 1997/98 keine Ziffernbeurteilung mehr<br />
angewendet (Tendenz stark steigend).<br />
Seite 26
Gegenüberstellung Alternative Formen der Leistungsbeurteilung -<br />
Ziffernbenotung an Wiener Elementarklassen<br />
Prozentsatz an<br />
Elementarklassen mit<br />
Ziffernbeurteilung<br />
58%<br />
Prozentsatz an<br />
Elementarklassen mit<br />
anderen Beurteilungsformen<br />
42%<br />
Verbal kann auf Grund des Beschlusses des Klassenforums (2/3-Mehrheit der<br />
Erziehungsberechtigten) von der ersten Schulstufe bis maximal zum Halbjahr<br />
der 4.Klasse beurteilt werden, wobei es sich empfiehlt, den Beschluss des<br />
Klassenforums lediglich auf die Grundstufe I zu erstrecken und für die<br />
Grundstufe II einen neuerlichen Beschluss durch das Klassenforum zu<br />
suchen.<br />
3.2 Kommentierte Direkte Leistungsvorlage<br />
Der Schulversuch „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ ist vor allem im<br />
Zusammenhang mit folgenden Zielstellungen zu sehen:<br />
ì Schulstart ohne Selektionsmaßnahmen<br />
ì Individuelle Förderung<br />
ì Förderung anstelle von Selektion steht im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens<br />
ì Verzicht auf Zurückstellung<br />
ì Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt<br />
ì engere Kooperation Schule-Elternhaus<br />
ì Erhöhung der Reliabilität der Leistungsbeurteilung<br />
ì Stärkung der Fähigkeit der SchülerInnen, Wege zur Selbstbeurteilung<br />
zu finden<br />
ì Stärkung und Erhaltung der Lernfreude und kindlichen Wissbegierde<br />
ì Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der SchülerIn in die<br />
eigene Leistungsfähigkeit<br />
Seite 27
An die Stelle der Ziffernbeurteilung tritt das „Sammeln“ der Leistungen jedes<br />
Schülers/jeder Schülerin. Im Detail bedeutet dies:<br />
ì Auffächern der Grob- in Feinziele anhand des Lehrplanes der Volksschule<br />
ì Arbeiten des Schülers / der Schülerin, die Lernzielen entsprechen,<br />
werden von der LehrerIn / den LehrerInnen in einer Sammelmappe<br />
abgelegt. Diese umfasst unter anderem Arbeitsblätter, Niederschriften,<br />
verfasste Texte, Zeichnungen, Werkstücke, Hausübungen, Plakate<br />
etc.<br />
ì Diese Sammelmappe ist von den Erziehungsberechtigten jederzeit<br />
einsehbar und wird mindestens einmal pro Semester diesen nachweislich<br />
zur Kenntnis gebracht (wird durch Unterschrift des Er- ziehungsberechtigten<br />
/ der Erziehungsberechtigten dokumentiert). In diesem mindestens einmal<br />
jedes Semester stattfindenden Eltern-, Lehrer-, Schülergespräch werden die<br />
Schülerarbeiten erläutert. So gewinnen Erziehungsberechtigte und<br />
SchülerInnen einen detaillierten Einblick in die jeweiligen Schülerleistungen.<br />
ì Die „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ kann auf der Basis mindestens<br />
einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des<br />
Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich ebenfalls (siehe Verbale<br />
Beurteilung) empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu<br />
beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss<br />
während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum<br />
Ende der dritten Klasse auszudehnen.<br />
3.3 Pensenbuch<br />
„Pensenbücher“ als Beurteilungsform existieren an sich in Österreich seit<br />
dem Ende der 70er Jahre, wobei ihre Entstehung eng mit den Ansätzen der<br />
Montessori-Pädagogik verknüpft war.<br />
Ziel der Führung des Pensenbuches ist es dabei:<br />
Gewinnung eines fundierten Leistungs- bzw. Fertigkeitenprofils der<br />
SchülerInnen<br />
Nachvollziehbarkeit der Lernzuwächse von SchülerInnen<br />
besseres Abschätzen der Motivation, des Leistungszuwachses und des<br />
Lernfortschritts anhand der gemachten Aufzeichnungen durch die<br />
LehrerInnen. Diese Dimensionen schulischen Lernens können eher anhand<br />
der vorformulierten Lernziele überprüft werden.<br />
SchülerInnen lernen aufgrund der vorformulierten Lernziele ihre eigenen<br />
Leistungen besser einzuordnen, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung wird<br />
somit gestärkt.<br />
Beurteilung erfolgt nicht ausschließlich „von oben herab“, sondern vielmehr in<br />
diskursiver Form unter Einbeziehung der SchülerInnen.<br />
engere Kooperation Schule - Elternhaus<br />
Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt<br />
Seite 28
Die traditionelle Form der Ziffernbeurteilung wird durch die Führung eines<br />
Pensenbuches ersetzt. Dieses enthält die dem Lehrplan entnommenen Lernziele<br />
über die Grundstufe I bzw. der 3. Schulstufe. Die Lernziele werden dabei<br />
gebündelt, die Formulierungen sind derart, dass sie für Eltern und SchülerInnen<br />
leicht verständlich sind.<br />
Konkret gilt es dabei, folgendes zu beachten:<br />
Pensenbücher sind von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar. Sie<br />
sind jedoch den Erziehungsberechtigten vor Semesterende bzw.<br />
Schuljahresschluss nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seitens der<br />
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Pensenbücher enthalten die<br />
Berechtigungsklausel zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe.<br />
Es besteht die Möglichkeit, Pensenbücher den Kindern mit nach Hause zu<br />
geben (zu Semester- bzw. Schuljahresschluss), um den<br />
Erziehungsberechtigten Einsicht zu gewähren bzw. nach erfolgter<br />
Terminvereinbarung über die bereits erreichten Lernziele im Rahmen eines<br />
Gesprächs zu informieren (in den letzten beiden Wochen vor Semester- bzw.<br />
Schuljahresende).<br />
Der Schulversuch „Pensenbuch“ kann auf der Basis mindestens einer Zwei-<br />
Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums<br />
beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die<br />
Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen<br />
Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis<br />
maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.<br />
Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Pensenbuch“ ist das<br />
Einverständnis der klassenführenden LehrerIn.<br />
3.4 Leistungsbeurteilung auf der Grundstufe II<br />
Auch auf der Grundstufe II besteht die Möglichkeit alternative<br />
Beurteilungsformen anzuwenden.<br />
Voraussetzung hiefür ist, dass sich 2/3 der Erziehungsberechtigten im<br />
Rahmen des Klassenforums während des 1. oder 2.Semesters der<br />
2.Schulstufe dafür aussprechen.<br />
Ansonsten erfolgt die Beurteilung in der herkömmlichen Ziffernform.<br />
4 Zusammenarbeit Schule - Elternhaus<br />
Für alle Modelle eines veränderten <strong>Schuleingangsbereich</strong>s stellt die<br />
Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ein wichtiges<br />
integrierendes Merkmal dar.<br />
Neben der ausführlichen Information zum Schulversuch in diversen dazu<br />
geeigneten Veranstaltungen werden die Eltern ersucht, durch direkte<br />
Seite 29
Mitgestaltung des Unterrichts die Öffnung der Schule anzunehmen und aktiv<br />
daran mitzuarbeiten.<br />
Des weiteren soll über die gesetzlich vorgegebene Schulpartnerschaft hinaus<br />
die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule intensiviert werden.<br />
Das positive Lern- und Arbeitsklima in der Schule kann dadurch entscheidend<br />
verbessert werden und somit zum Nutzen aller an diesem Prozess Beteiligten<br />
beitragen.<br />
5 Betreuung der Modelle im <strong>Schuleingangsbereich</strong>:<br />
Seitens der Schulbehörde erfolgt die Betreuung durch BSI Mag.Wolfgang<br />
Gröpel, Hln. Michaela Dallinger (Abteilung I/Referat 2); BSI Gertrud Kertelics<br />
und BSI RR Kurt Hikade.<br />
Seite 30
6 Das Dynamische Förderkonzept<br />
Ziel des Projekts ist es, allen SchülerInnen der Grundschule - entsprechend<br />
ihren individuellen Bedürfnissen - zielgerichtete optimale Förderung<br />
zukommen zu lassen.<br />
Ein veränderter <strong>Schuleingangsbereich</strong>, dem individuelle Fördermaßnahmen<br />
zugrunde liegen, bedingt eine Entsprechung im Bereich der<br />
Födermaßnahmen. Förderung ist kein Gebot aufgrund eines festgestellten<br />
Lerndefizits, Förderung muss vielmehr allen Schülern - auch den<br />
hochbegabten - zukommen.<br />
Diese Überlegungen führten zu einem neuen Förderkonzept, dem<br />
sogenannten Dynamischen Förderkonzept, das folgende Merkmale aufweist:<br />
Unterstützung der Lernprozesse durch Schaffen von<br />
begabzungsfördernden Lernsituationen<br />
Individualisierung der Arbeitsweise<br />
intensivierte Lernhilfe<br />
zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen (kompensatorische<br />
Maßnahmen)<br />
kleine Lernschritte durch Strukturieren der Lerninhalte<br />
individualisierendes Lernen, das auch speziell und allgemein begabten<br />
Kindern zugute kommt<br />
6.1 Organisationsformen<br />
Jeder Schulstandort soll in seinem Verständnis von schulautonomer<br />
Verantwortlichkeit ein Förderkonzept erstellen. Hiefür bietet sich die<br />
pädagogische Konferenz am Schulbeginn an. Folgende Überlegungen sind<br />
anzustellen:<br />
voraussichtlicher Förderbedarf in jeder Klasse<br />
personelle Kompetenzen und Qualifikationen der einzelnen LehrerInnen<br />
des Lehrkörpers (KlassenlehrerInnen, Stütz- und FörderlehrerInnen,<br />
BegleitlehrerInnen, TeamlehrerInnen, LegasthenielehrerInnen)<br />
vorhandene Förderressourcen des Standorts (BegleitlehrerInnen,<br />
LehrerInnen des muttersprachlichen Unterrichts, FörderlehrerInnen,<br />
TeamlehrerInnen)<br />
wienbezogene Ressourcen (Sonderpädagogisches Zentrum,<br />
Schulpsychologie, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen,<br />
StützlehrerInnen)<br />
Seite 31
6.1.1 Durchführungsmöglichkeiten<br />
Additive Form<br />
Die Förderstunde wird als zusätzliche Einheit vor oder nach dem Unterricht<br />
gehalten.<br />
Integrative Form<br />
Der Förderunterricht wird im Rahmen des Pflichtunterrichts angeboten. Hiefür<br />
sind zusätzlicher Lehrereinsatz als auch gesteigerte individuelle Zuwendung<br />
(individualisierte Lernprogramme) mögliche Maßnahmen. Bei dieser Form<br />
kann den Schülern mehr als 1 Wochenstunde zur Verfügung gestellt werden,<br />
wenn eine klassenübergreifende oder klassenbezogene Stundenpoolbildung<br />
dies kostenneutral ermöglicht.<br />
6.2 Personalressourcen für den Förderunterricht<br />
Klassenlehrer, Teamlehrer, Förderlehrer, Legasthenielehrer, Begleitlehrer und<br />
Lehrer für den muttersprachlichen Unterricht<br />
Gegebenenfalls sind auch Spezialisten wie Lehrer aus den<br />
Sonderpädagogischen Zentren, Beratungslehrer, Sprachheillehrer<br />
Psychagogen und Schulpsychologen heranzuziehen.<br />
6.3 Zeitressourcen<br />
Für die Förderung von Schülern stehen folgende Stunden zur Verfügung:<br />
Förderstunde<br />
Legastheniekurse<br />
Begleitlehrerstunden<br />
Kurse für Seiteneinsteiger<br />
Stütz- oder Förderlehrerstunden<br />
Sprachheillehrerstunden<br />
Stunden, die aus der Förderung nach dem „Vorschullehrplan“ resultieren<br />
Unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung“<br />
Muttersprachlicher Unterricht<br />
Um jedem Schüler eine seinen Begabungen, Interessen und Bedürfnissen<br />
entsprechende Förderung anbieten zu können, werden die entsprechenden<br />
Fördermaßnahmen flexibel und den speziellen Lernprogrammen<br />
entsprechend eingesetzt. Dies ist durch Poolbildung möglich.<br />
8 Klassen 12 Klassen 16 Klassen<br />
8 Förderstunden<br />
4,5 Legasthenie<br />
Begleitlehrerstunden<br />
sind zu addieren<br />
18 SV <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />
12 Förderstunden<br />
6,75 Legasthenie<br />
Begleitlehrerstunden<br />
sind zu addieren<br />
27 SV <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />
16 Förderstunden<br />
9 Legasthenie<br />
Begleitlehrerstunden<br />
sind zu addieren<br />
34 SV <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />
30,5 Summe 45 Summe (gerundet) 59 Summe<br />
Das Dynamische Förderkonzept geht von einer für jeden einzelnen Schüler<br />
erstellten Förderdiagnose aus. Dabei sind Personal-, Zeitressourcen und<br />
Seite 32
äumliche Gegebenheiten zu beachten. Wichtig ist auch, im ständigen<br />
Kontakt mit den Erziehungsberechtigten diesen jede einzelne Maßnahme zu<br />
erläutern, um auch optimale Unterstützung durch das Elternhaus zu<br />
gewährleisten.<br />
Seite 33
7 Flankierende Maßnahmen<br />
Insbesonders die Wiener Pflichtschulen verfügen über ein den Bedürfnissen<br />
der SchülerInnen angepasstes System an flankierenden Stütz- und<br />
Fördermaßnahmen zuzüglich der bereits erwähnten Maßnahmen im<br />
<strong>Schuleingangsbereich</strong> und des Bereichs der Förderstunden.<br />
So werden Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache von ca. 350<br />
BegleitlehrerInnen im Sinne der Lehrplanbestimmungen zum Interkulturellen<br />
Lernen betreut.<br />
Das Maßnahmenpaket reicht von 2-stündigen sprachlichen Förderkursen in<br />
Deutsch bis zur Betreuung von Kindern, die als Seiteneinsteiger ohne oder<br />
mit kaum Deutschkenntnissen in die Wiener Schulen kommen im Ausmaß<br />
von ca. 10 Wochenstunden Kleingruppenförderung.<br />
Stütz-, Förder- und TeamlehrerInnen betreuen jene Kinder, die erhebliche<br />
Lernschwierigkeiten aufweisen ebenfalls intensiv integrativ im<br />
Klassenverband. Diese Förderung umfasst ebenfalls die Dimension<br />
sprachliche Förderung aufgrund von Defiziten in der Unterrichtsspache<br />
Deutsch (gilt für Förder- und TeamlehrerInnen).<br />
Ferner wären als flankierende Maßnahmen die Betreuung in<br />
Legastheniekursen zu erwähnen, wie es auch im Kapitel „Dynamisches<br />
Förderkonzept“ dokumentiert ist.<br />
Letztlich seien an dieser Stelle auch die Betreuung verhaltensauffälliger<br />
Kinder bzw. von Kindern mit schulischen oder privaten Problemen durch<br />
BeratungslehrerInnen und PsychagoInnen erwähnt, die einen wertvollen<br />
und unverzichtbaren Beitrag im Hinblick auf die Erhaltung der sozialen und<br />
intellektuellen Kompetenzen der SchülerInnen leisten.<br />
Seite 34
8 Perspektiven<br />
Es ist nicht mehr zielführend, die Lösung der vielschichtigen pädagogischen<br />
Probleme des Schuleinganges von einer einzigen zentral verordneten<br />
Organisationsform wie der bisherigen Vorschulklasse zu erwarten.<br />
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten, und standortbezogene<br />
Organisationsformen eröffnen Wege und Möglichkeiten zu einer humaneren<br />
und kindgerechteren Schuleingangsphase.<br />
Auf der Ebene der Gesetzgebung ist zu erwarten, dass bis zum Schulbeginn<br />
des Schuljahres 1998/99 eine Überführung der derzeitigen Schulversuche nach<br />
§131c des Schulorganisationsgesetzes in das Regelschulwesen erfolgen wird.<br />
In diesem Zusammenhang ist offen, ob die flexible Gestaltung des<br />
<strong>Schuleingangsbereich</strong>es als alternative Lösung zur geltenden Rechtslage<br />
(Vorschulklassen bestehen neben flexiblen Modellen des<br />
<strong>Schuleingangsbereich</strong>es) bundesweit Gültigkeit erlangen wird oder ob es eine<br />
generalisierende Änderung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es nach einer<br />
mehrjährigen Übergangsfrist (in der die Vorschulklassen weiterbestehen)<br />
geben wird.<br />
Seite 35
9 Zusammenschau und Empfehlungen<br />
Die innovative Neuordnung der Grundschule umfasst folgende „Säulen“:<br />
Alternative<br />
Formen der<br />
Leistungsbeurteilung<br />
Flexible<br />
Gestaltung der<br />
Schuleingangsphase<br />
Dynamisches<br />
Förderkonzept<br />
Flankierende<br />
Maßnahmen<br />
(Begleitlehrer-,<br />
Stützlehrer-,<br />
Teamlehrer-,<br />
Beratungslehrereinsatz<br />
etc.)<br />
Gemeinsam ist allen 4 „Säulen“ ein Höchstmaß an Individualisierung des<br />
Unterrichts, das Vermeiden von Ausgrenzung und invers formuliert daher das<br />
Prinzip der Integration sowie das Anwenden moderner Lehr- und Lernformen<br />
(z.B. Offenes Lernen, Montessoripädagogik, Freinetpädagogik,<br />
Interkulturelles Lernen).<br />
Ziel ist ein humaner Einstieg von Kindern in die Institution Schule, wobei<br />
dieser Einstieg in die Bildungslaufbahn positiv im Sinne eines modernen<br />
humanen Leistungsbegriffes erfolgen soll.<br />
Seite 36
10 Standorte im Schuljahr 1997/98<br />
10.1 Kooperative Führung der Vorschulklasse<br />
SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />
1020 VS Novaragasse 30 0 VSK<br />
1080 VS Lange Gasse 36 0 VSK<br />
1140 VS Diesterweggasse 30 0 VSK<br />
1140 VS Felbigergasse 97 0 VSK<br />
1140 VS Hadersdorf Hauptstraße 70 0 VSK<br />
1140 PVS Hüttelbergstraße 5 0 VSK<br />
1140 VS Linzer Straße 419 0 VSK<br />
1140 VS Märzstraße 178 0 VSK<br />
1150 VS Selzergasse 19 0 VSK<br />
1180 VS Klettenhofergasse 3 0 VSK<br />
10.2 Späterer Rückstellzeitpunkt<br />
SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />
1010 VS Börsegasse 5 1 1a<br />
1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1a<br />
1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1b<br />
1020 PVS Malzgasse 16 1 1a<br />
1020 PVS Malzgasse 16 1 1b<br />
1020 VS Vorgartenstraße 210 1 1a<br />
1020 VS Vorgartenstraße 210 1 1b<br />
1020 VS Wittelsbachstraße 6 1 1a<br />
1030 VS Strohgasse 15 1 1a<br />
1030 VS Strohgasse 15 1 1b<br />
1040 VS Sankt-Elisabeth-Platz 8 1 1a<br />
1040 VS Sankt-Elisabeth-Platz 8 1 1b<br />
1040 VS Sankt-Elisabeth-Platz 8 1 1c<br />
1050 VS Einsiedlergasse 7 1 1b<br />
1060 VS Gumpendorfer Straße 4 1 1a<br />
1060 VS Gumpendorfer Straße 4 1 1b<br />
1060 VS Mittelgasse 24 1 1a<br />
1060 VS Sonnenuhrgasse 3 1 1a<br />
1060 VS Sonnenuhrgasse 3 1 1b<br />
1080 PVS Piaristengasse 43 1 1a<br />
1080 PVS Piaristengasse 43 1 1b<br />
1080 PVS Piaristengasse 43 1 1c<br />
1100 VS Ada-Christen-Gasse 9 1 1a<br />
1100 VS Ada-Christen-Gasse 9 1 1b<br />
1100 VS Alxingergasse 82 1 1a<br />
1100 VS Alxingergasse 82 1 1b<br />
1100 VS Hebbelplatz 2 1 1a<br />
1100 VS Hebbelplatz 2 1 1b<br />
1100 VS Hebbelplatz 2 1 1c<br />
1100 VS Klausenburger Straße 25 1 1a<br />
1100 VS Klausenburger Straße 25 1 1b<br />
1100 VS Neilreichgasse 111 1 1a<br />
1100 VS Neilreichgasse 111 1 1b<br />
1100 VS Neilreichgasse 111 1 1c<br />
1100 VS Oberlaaer Platz 1 1 1a<br />
1100 VS Oberlaaer Platz 1 1 1b<br />
1100 VS Wendstattgasse 3 1 1b<br />
1100 VS Wendstattgasse 3 1 1c<br />
1110 VS Braunhubergasse 3 1 1a<br />
1110 VS Braunhubergasse 3 1 1b<br />
Seite 37
1110 VS Braunhubergasse 3 1 1c<br />
1110 VS Brehmstraße 9 1 1a<br />
1110 VS Brehmstraße 9 1 1b<br />
1110 VS Florian-Hedorfer-Straße 20 1 1a<br />
1110 VS Florian-Hedorfer-Straße 20 1 1b<br />
1110 VS Florian-Hedorfer-Straße 20 1 1c<br />
1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1a<br />
1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1b<br />
1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1c<br />
1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1d<br />
1110 VS Herderplatz 1 1 1a<br />
1110 VS Herderplatz 1 1 1b<br />
1110 VS Herderplatz 1 1 1c<br />
1110 VS Hoefftgasse 7 1 1a<br />
1110 VS Hoefftgasse 7 1 1b<br />
1110 VS Miltnerweg 14 1 1a<br />
1110 VS Miltnerweg 14 1 1b<br />
1110 VS Münnichplatz 6 1 1a<br />
1110 VS Münnichplatz 6 1 1b<br />
1110 VS Rzehakgasse 9 1 1a<br />
1110 VS Rzehakgasse 9 1 1b<br />
1110 VS Simoningplatz 2 1 1a<br />
1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1a<br />
1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1b<br />
1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1c<br />
1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1d<br />
1120 VS Haebergasse 1a 1 1a<br />
1120 VS Haebergasse 1a 1 1b<br />
1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 1 1a<br />
1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 1 1c<br />
1120 VS Karl-Löwe-Gasse 20 1 1a<br />
1120 VS Karl-Löwe-Gasse 20 1 1b<br />
1120 VS Karl-Löwe-Gasse 20 1 1c<br />
1120 VS Nymphengasse 7 1 1a<br />
1130 VS Dr.-Schober-Straße 1 1 1a<br />
1130 VS Dr.-Schober-Straße 1 1 1b<br />
1130 VS Hietzinger Hauptstr.166/I 1 1c<br />
1130 VS Speisinger Straße 44 1 1a<br />
1130 VS Speisinger Straße 44 1 1b<br />
1130 VS Steinlechnergasse 5-7 1 1a<br />
1140 VS Hadersdorf Hauptstraße 70 1 1a<br />
1140 VS Hadersdorf Hauptstraße 70 1 1b<br />
1140 VS Hochsatzengasse 22-24 1 1a<br />
1170 VS Wichtelgasse 67/II 1 1a<br />
1170 VS Wichtelgasse 67/II 1 1b<br />
1180 VS Bischof-Faber-Platz 1 1 1a<br />
1180 VS Bischof-Faber-Platz 1 1 1m<br />
1190 VS Krottenbachstraße 108 1 1a<br />
1190 VS Krottenbachstraße 108 1 1b<br />
1190 VS Krottenbachstraße 108 1 1c<br />
1200 VS Pöchlarnstraße 12 1 1c<br />
1200 VS Robert Blum-Gasse 1 1c<br />
1220 VS Asperner Heldenplatz 3 1 1a<br />
1220 VS Asperner Heldenplatz 3 1 1b<br />
1220 VS Eßlinger Hauptstraße 97 1 1a<br />
1220 VS Eßlinger Hauptstraße 97 1 1b<br />
1220 VS Eßlinger Hauptstraße 97 1 1c<br />
1220 VS Meißnergasse 1 1 1a<br />
1220 VS Meißnergasse 1 1 1b<br />
1220 VS Schukowitzgasse 89 1 1a<br />
1220 VS Schukowitzgasse 89 1 1b<br />
1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1a<br />
1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1d<br />
Seite 38
1230 VS Prückelmayrgasse 6/I 1 1a<br />
1230 VS Prückelmayrgasse 6/II 1 1a<br />
10.3 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase<br />
SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />
1010 VS Börsegasse 5 1 1b<br />
1010 VS Börsegasse 5 2 2a<br />
1010 VS Börsegasse 5 2 2b<br />
1060 VS Corneliusgasse 6 1 1a<br />
1060 VS Corneliusgasse 6 1 1b<br />
1070 VS Zieglergasse 21 1 1a<br />
1080 VS Lange Gasse 36 1 1b<br />
1080 VS Pfeilgasse 42b 1 1a<br />
1080 VS Pfeilgasse 42b 1 1b<br />
1080 VS Pfeilgasse 42b 1 1c<br />
1080 VS Zeltgasse 7 1 1a<br />
1080 VS Zeltgasse 7 1 1b<br />
1080 VS Zeltgasse 7 2 2a<br />
1080 VS Zeltgasse 7 2 2b<br />
1090 VS Galileigasse 5 1 1a<br />
1090 VS Galileigasse 5 1 1c<br />
1090 VS Grünentorgasse 9 1 1a<br />
1090 VS Grünentorgasse 9 1 1d<br />
1090 VS Währinger Straße 43 1 1a<br />
1090 VS Währinger Straße 43 1 1b<br />
1090 VS Währinger Straße 43 2 2a<br />
1090 VS Währinger Straße 43 2 2b<br />
1100 VS Quellenstraße 54 1 1a<br />
1140 PVS Breitenseer Straße 31 1 1a<br />
1140 PVS Breitenseer Straße 31 1 1d<br />
1140 PVS Breitenseer Straße 31 2 2a<br />
1140 PVS Breitenseer Straße 31 2 2d<br />
1140 VS Mondweg 73-83 1 1b<br />
1150 VS Ortnergasse 4 1 1a<br />
1150 VS Ortnergasse 4 1 1b<br />
1190 PVS Alfred-Wegener-Gasse 10 1 1a<br />
1190 PVS Alfred-Wegener-Gasse 10 1 1b<br />
1190 PVS Alfred-Wegener-Gasse 10 1 1c<br />
1200 VS Spielmanngasse 1 1 1a<br />
1200 VS Spielmanngasse 1 1 1c<br />
1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 1 1b<br />
1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 1 1c<br />
1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 2 2a<br />
1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 2 2b<br />
1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 2 2c<br />
10.4 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase<br />
SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />
1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1a<br />
1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1b<br />
1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 1 1a<br />
1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 1 1b<br />
1030 VS Kolonitzgasse 15 1 1b<br />
1030 VS Kolonitzgasse 15 1 1c<br />
1030 VS Löwengasse 12b 1 1a<br />
Seite 39
1030 VS Löwengasse 12b 1 1b<br />
1100 VS Quellenstraße 54 1 1b<br />
1100 VS Quellenstraße 54 1 1c<br />
1150 VS Ortnergasse 4 2 2a<br />
1150 VS Ortnergasse 4 2 2b<br />
10.5 Neue Grundschule<br />
SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />
1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 1 1c<br />
1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 2 2c<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1a<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1b<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1c<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1d<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1e<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1f<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 2 NG 2a<br />
1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 2 NG 2b<br />
1090 VS Gilgegasse 12 1 1a<br />
1090 VS Gilgegasse 12 1 1b<br />
1090 VS Gilgegasse 12 2 2a<br />
1090 VS Gilgegasse 12 2 2b<br />
1100 VS Selma-Lagerlöf-Gasse 20 1 1b<br />
1100 VS Selma-Lagerlöf-Gasse 20 2 2b<br />
1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 1 1b<br />
1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 2 2b<br />
1130 VS Steinlechnergasse 5-7 1 1c<br />
1130 VS Steinlechnergasse 5-7 2 2c<br />
1140 VS Hochsatzengasse 22-24 1 1cd<br />
1140 VS Hochsatzengasse 22-24 2 2cd<br />
1140 VS Zennerstraße 1 1 1b<br />
1150 VS Johnstraße 40 1 1b<br />
1150 VS Johnstraße 40 2 2b<br />
1150 VS Johnstraße 40 3 3b<br />
1150 VS Johnstraße 40 4 4b<br />
1150 VS Ortnergasse 4 1 1c<br />
1160 VS Herbststraße 86 1 1c<br />
1160 VS Herbststraße 86 2 2c<br />
1160 VS Herbststraße 86 3 3c<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 1 1a<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 1 1b<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 1 1c<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 2 2a<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 2 2b<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 2 2c<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 3 3a<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 3 3b<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 3 3c<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 4 4a<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 4 4b<br />
1170 VS Kindermanngasse 1 4 4c<br />
1200 VS Pöchlarnstraße 12 0 NGSb<br />
1200 VS Pöchlarnstraße 12 1 NGSa<br />
1200 VS Pöchlarnstraße 12 2 NGSa<br />
1220 VS Langobardenstraße 178 1 1c<br />
1220 VS Lieblgasse 4/II 1 1a<br />
1220 VS Lieblgasse 4/II 2 2a<br />
1220 VS Prinzgasse 3 1 1a<br />
1220 VS Prinzgasse 3 2 NGS2<br />
Seite 40
1220 VS Prinzgasse 3 3 3b<br />
1220 VS Prinzgasse 3 4 4c<br />
1220 VS Schukowitzgasse 89 1 1c<br />
1220 VS Schukowitzgasse 89 2 2c<br />
1220 VS Schukowitzgasse 89 3 3c<br />
1220 VS Schukowitzgasse 89 4 4c<br />
1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1b<br />
1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1c<br />
1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 2 2b<br />
1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 2 2c<br />
1230 VS Prückelmayrgasse 6/I 2 2a<br />
1230 VS Prückelmayrgasse 6/I 3 3a<br />
10.6 Modifizierte Grundschule<br />
SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />
1150 VS Friesgasse 10 1 1a<br />
1150 VS Friesgasse 10 1 1b<br />
1150 VS Friesgasse 10 2 2a<br />
1150 VS Friesgasse 10 2 2b<br />
Seite 41