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Schuleingangsbereich

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<strong>Schuleingangsbereich</strong><br />

Motive, Modelle, Ausblick<br />

Zusammenstellung:<br />

LSI Dr. Walter WEIDINGER<br />

LSI HR Dr. Wilhelm BERANEK<br />

BSI Mag. Wolfgang GRÖPEL<br />

BSI Gertrud KERTELICS<br />

Wien, im November 1997<br />

A-1010 Wien, Dr.-Karl-Renner-Ring 1; Tel.:525 25/DW; Fax 52525/99DW; DVR 0064 131


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 DIE PROBLEMSTELLUNG DER SCHULEINGANGSPHASE AM BEISPIEL<br />

DER WIENER VOLKSSCHULE 4<br />

1.1 Chronik des veränderten <strong>Schuleingangsbereich</strong>s 7<br />

1.2 Zielstellungen und pädagogische Prinzipien der Schulversuche 9<br />

2 DIE FLEXIBLE GESTALTUNG DES SCHULEINGANGSBEREICHES -<br />

DIDAKTISCH-METHODISCHE GRUNDSÄTZE UND MODELLE 11<br />

2.1 Entwicklungsunterschiede der Schulneulinge berücksichtigen 11<br />

2.1.1 Altersheterogenität 11<br />

2.1.2 Individualisierung 11<br />

2.1.3 Selbsttätigkeit 12<br />

2.2 Schulversuche zum <strong>Schuleingangsbereich</strong> 13<br />

2.2.1 Die Modelle im Detail 14<br />

2.2.1.1 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase 14<br />

2.2.1.2 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase (Grundstufe I) 16<br />

2.2.1.3 Neue Grundschule 16<br />

2.2.1.4 Späterer Rückstellzeitpunkt 19<br />

2.2.1.5 Kooperative Führung der Vorschulstufe 19<br />

2.2.1.6 Modifizierte Grundschule 20<br />

2.3 Übertritt in die Grundstufe II 20<br />

2.4 Die Grundstufe II 21<br />

2.5 Voraussetzungen zur Führung einer veränderten Schuleingangsphase 22<br />

2.5.1 Vorüberlegungen für LehrerInnen 22<br />

2.5.2 Vorüberlegungen für die Schulleitung 22<br />

2.5.3 Aufgaben der LehrerInnen/der Lehrerteams 22<br />

2.5.4 Spezielle Aspekte der Integration 23<br />

3 FORMEN DER LEISTUNGSBEURTEILUNG 24<br />

3.1 Verbale Beurteilung 24<br />

3.2 Kommentierte Direkte Leistungsvorlage 27<br />

3.3 Pensenbuch 28<br />

3.4 Leistungsbeurteilung auf der Grundstufe II 29<br />

4 ZUSAMMENARBEIT SCHULE - ELTERNHAUS 29<br />

5 BETREUUNG DER MODELLE IM SCHULEINGANGSBEREICH: 30<br />

Seite 2


6 DAS DYNAMISCHE FÖRDERKONZEPT 31<br />

6.1 Organisationsformen 31<br />

6.1.1 Durchführungsmöglichkeiten 32<br />

6.2 Personalressourcen für den Förderunterricht 32<br />

6.3 Zeitressourcen 32<br />

7 FLANKIERENDE MAßNAHMEN 34<br />

8 PERSPEKTIVEN 35<br />

9 ZUSAMMENSCHAU UND EMPFEHLUNGEN 36<br />

10 STANDORTE IM SCHULJAHR 1997/98 37<br />

10.1 Kooperative Führung der Vorschulklasse 37<br />

10.2 Späterer Rückstellzeitpunkt 37<br />

10.3 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase 39<br />

10.4 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase 39<br />

10.5 Neue Grundschule 40<br />

10.6 Modifizierte Grundschule 41<br />

Seite 3


1 Die Problemstellung der Schuleingangsphase am<br />

Beispiel der Wiener Volksschule<br />

Die derzeitige Regelung für Schulanfänger ist eindeutig: Wer bis zum<br />

31. August eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet ist schulpflichtig,<br />

muss also in die Schule gehen; wer zwischen dem<br />

1. September und dem 31. Dezember das 6.Lebensjahr vollendet, kann in die<br />

Schule gehen, sofern die sog. „Schulreife“ gegeben ist.<br />

Für beide Schulanfängergruppen (schulpflichtige bzw. vorzeitige Aufnahmen)<br />

gilt, dass im Falle festgestellter mangelnder Schulreife eine Zurückstellung<br />

(Widerruf der vorzeitigen Aufnahme) möglich ist. Für diese Kinder wurde die<br />

Einrichtung der Vorschulklasse geschaffen.<br />

Die Vorschulklasse ist also eine kompensatorische Einrichtung, die<br />

SchülerInnen helfen soll, wenn Schwierigkeiten in der Schuleingangsphase<br />

auftreten: Die Schwierigkeiten können sowohl im Bereich der sozialen<br />

Fähigkeiten als auch im kognitiven Bereich liegen.<br />

Die Vorschulklassen, die erstmals bereits 1964 in Form von Schulversuchen<br />

erprobt wurden, sollen also durch vorschulische Erziehung jene Mängel<br />

beheben, die dem allgemeinen Verständnis von Schulreife widersprechen.<br />

Seit Existenz der Vorschulklassen sehen kritische Pädagogen die<br />

systematischen Mängel:<br />

Die Feststellung der fehlenden oder mangelnden Schulreife ist vor bzw. zum<br />

Schuleintritt mit großen Unsicherheiten verbunden. Die gesetzlich bis zum<br />

31.12. eines Kalenderjahres mögliche Rückstellung schulpflichtiger Kinder<br />

erhöht den Prognosewert hinsichtlich der weiteren Entwicklung nur<br />

unwesentlich. Insbesondere die Klassen- bzw. Vorschulklassenbildung wird<br />

häufig in die Überlegung miteinbezogen und in „Grenzfällen“ zum<br />

entscheidenden Faktor der Zuweisung.<br />

Oftmals wird der Schuleintritt der Kinder von Misserfolgserlebnissen der<br />

„Nicht-Reife“ bzw. der Aussonderung begleitet. An die Stelle von Motivation<br />

und Förderung tritt somit gleich zu Beginn der Schullaufbahn die Selektion,<br />

das erlebbare Versagen.<br />

Dabei sind häufig Leistungsunterschiede bei SchülerInnen der<br />

Schuleingangsphase auf das unterschiedliche „Lerntempo“ zurückzuführen:<br />

Gerade in dieser für Sechsjährige lebensentscheidenden Veränderung ist es<br />

erforderlich, den Kindern Zeit zu geben.<br />

Diese kritischen Sichtweisen sowie das Wissen um die Problematik des<br />

Terminus „Schulreife“ haben dazu geführt, dass Schulversuche zur Erprobung<br />

einer flexiblen Gestaltung der Schuleingangsphase eingeleitet wurden.<br />

Seite 4


Die vornehmliche Zielstellung dieser Schulversuche ist, die Forderung nach<br />

mehr Zeit für den einzelnen Schüler bzw. die einzelne Schülerin und die<br />

Forderung des Verzichtes auf selektive Maßnahmen in der<br />

Schuleingangsphase zu verknüpfen. Außerdem wird mit diesen<br />

Schulversuchen das problematische punktuelle Ereignis des Erreichens der<br />

Schulreife entschärft, da einerseits SchülerInnen mit herausragenden<br />

Fähigkeiten, die lebensjünger sind, aufgenommen werden können, und<br />

anderseits lernschwächere SchülerInnen zum Durchlaufen der zweijährigen<br />

Grundstufe I bis zu 3 Jahre Zeit erhalten, ohne den Klassenverband verlassen<br />

zu müssen.<br />

Diese seit 1986 durchgeführten Schulversuche - in nahezu allen<br />

Bundesländern und an sehr vielen Volksschulstandorten - erbringen<br />

bemerkenswerte Ergebnisse, die belegen, dass eine humanere Gestaltung<br />

der Schuleingangsphase prinzipiell möglich ist.<br />

Im Schuljahr 1996/97 haben die 269 Wiener Volksschulen folgende<br />

Organisationsformen der Schuleingangsphase geführt:<br />

123 Volksschulstandorte führen eigene Vorschulklassen<br />

101 Volksschulstandorte führen Schulversuchsmodelle mit flexibler<br />

Schuleingangsphase<br />

45 Volksschulstandorte setzen derzeit keinerlei organisatorische<br />

Maßnahmen zur Stützung des Schuleintritts von Schulneulingen<br />

Nachstehende Tabelle bzw. Grafik geben einen Überblick über die Anzahl der<br />

betreuten Schulneulinge, die Anzahl der rückgestellten SchülerInnen und deren<br />

Relation zur Gesamtschülerzahl der Schulneulinge. In dieser Tabelle ist die<br />

Zahl der SchülerInnen, deren vorzeitige Aufnahme widerrufen wurde, nicht<br />

enthalten, da diese Größenordnung das Gesamtbild insofern stören würde, als<br />

die Zahl der SchülerInnen mit vorzeitiger Aufnahme an Volksschulstandorten<br />

ohne vorschulische Einrichtungen deutlich niedriger liegt als an anderen<br />

Standorten.<br />

Seite 5


1997/98 VS mit VKL VS ohne VKL VS mit flexibler GESAMT<br />

öffentl. und privat Eingangsstufe<br />

Zahl der VS- 123 45 101 269<br />

Standorte<br />

Elementarschüler 8733 2295 5855 16883<br />

rückgestellte<br />

Schüler<br />

1193 193 274 1660<br />

Rückstellung in % 13,66 8,41 4,68 9,83<br />

An Volksschulen mit eigenen Vorschulklassen liegt die Rückstellungsquote<br />

bei 13,66 %. VS mit flexibler<br />

Eingangsstufe<br />

Dieser Wert unterscheidet 4,68%<br />

sich eklatant von jenen Volksschulstandorten, an<br />

denen keine Vorschulklasse geführt wird, da der Vergleichswert von<br />

zurückgestellten SchülerInnen bei 8,41 % liegt.<br />

Jene Volksschulstandorte, die ein Modell der flexiblen Schuleingangsphase<br />

erproben, können auf eine Rückstellquote von 4,68 % verweisen, also auf bloß<br />

einem Drittel im Vergleich zu dem Wert der Standorte mit Vorschulklassen.<br />

Folgende Aussagen sind zulässig:<br />

VS ohne VKL<br />

8,41%<br />

Rückstellungen in %<br />

VS mit VKL<br />

13,66%<br />

Die Rückstellquote an Volksschulstandorten mit Vorschulklasse liegt mit<br />

13,66 % eklatant hoch, in jedem Fall ist sie in einer Größenordnung, die<br />

pädagogisch nicht mehr einsichtig argumentierbar erscheint: Internationale<br />

Vergleichswerte im Hinblick auf SchülerInnen mit Schulstartschwierigkeiten<br />

liegen zwischen 5 und 6 %.<br />

An Volksschulstandorten ohne Vorschulklassen, also ohne spezifische<br />

schulorganisatorische Einrichtungen der Vorschulerziehung, liegt die<br />

Rückstellquote mit 8,41 % relativ hoch: Dies bedeutet nämlich, dass mehr als<br />

8 % der Schulneulinge zurückgestellt werden, also nicht nur ihre Schulklasse<br />

verlassen, sondern auch den Schulstandort wechseln müssen.<br />

Seite 6


An jenen Volksschulstandorten, die eine Form der flexiblen Eingangsstufe<br />

führen, liegt die Rückstellquote bei 4,68 %. Dies bedeutet, dass die<br />

individualisierenden Maßnahmen im Unterricht sowie die Tatsache, dass den<br />

Schulneulingen „Zeit“ gegeben wird, offensichtlich Auswirkungen haben: Diese<br />

Ergebnisse werden auch vom Zentrum für Schulentwicklung, Abteilung II,<br />

Evaluation und Schulforschung, Stanzel, Tischler und Grogger, Juni 1995,<br />

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, bestätigt, in<br />

der von den LehrerInnen und LeiterInnen im Zuge einer Befragung an<br />

ausgewählten Schulversuchsstandorten festgestellt wird, dass insbesondere<br />

die Möglichkeit in der Individualisierung und Förderung sowie positive Effekte<br />

bezüglich des sozialen Lernens gewirkt haben.<br />

Schulorganisatorisch betrachtet liegt also der Beweis vor, dass durch<br />

Organisationsänderungen zum einen übertrieben praktizierte selektive<br />

Maßnahmen reduziert werden können, und zum anderen humanere<br />

Gestaltungsformen des Schuleinganges möglich sind.<br />

Eine diesbezügliche schulorganisatorische Umlegung auf das gesamte Wiener<br />

Stadtgebiet würde letztlich bedeuten, dass an allen Volksschulstandorten<br />

vorschulerzieherische Maßnahmen in Form von Teamarbeit gesetzt werden<br />

könnten: Bei einer mittleren Rückstellquote von etwa 5 % bedeutet dies, dass<br />

in jeder Volksschulklasse (bei angenommener Gleichverteilung) etwa<br />

2 SchülerInnen einen vorschulischen Förderbedarf aufweisen; bei<br />

gegebenenfalls weiteren 2 SchülerInnen, deren vorzeitige Aufnahme<br />

widerrufen wurde, würde dies bedeuten, dass unter Einbeziehung der<br />

sogenannten „Grenzfälle“ höchstens 6 Kinder je Elementarklasse einen<br />

vorschulerzieherischen Förderbedarf aufweisen. Wenn also mittelfristig an allen<br />

Wiener Volksschulstandorten (269) die bisher aufgewendeten Ressourcen für<br />

Vorschulklassen und sonstige begleitende Maßnahmen für die flexible<br />

Gestaltung der Schuleingangsphase gebündelt werden, bedeutet dies, dass für<br />

manche Standorte eine entscheidende Entlastung eintritt und dass eine solche<br />

Vorgangsweise nicht nur ökonomisch vertretbar ist, sondern auch zu einer<br />

humaneren Gestaltung des Schulbeginns für Schulneulinge führen würde.<br />

1.1 Chronik des veränderten <strong>Schuleingangsbereich</strong>s<br />

Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung, die möglichen Konsequenzen aus<br />

den derzeitigen Schulversuchen und für die gegenwärtige Diskussion erscheint<br />

es wesentlich, auf einige Aspekte der Entwicklungsgeschichte der<br />

Vorschulklassen hinzuweisen.<br />

Im Bereich des Stadtschulrats für Wien wurden bereits im Schuljahr 1962/63 im<br />

Rahmen von Schulversuchen 10 Vorschulklassen für sechsjährige schulpflichtige<br />

Kinder eingerichtet, die wegen mangelnder Schulreife zurückgestellt worden<br />

waren. Dies erfolgte, da der Anteil der zurückgestellten SchülerInnen und die<br />

Zahl der RepetentInnen im ersten und zweiten Schuljahr sehr hoch waren. Es<br />

waren 17% der SchülerInnen in den ersten zwei Schuljahren von Rückstellungen<br />

betroffen. In den Schulversuchen zeigte sich, dass es für den Erfolg der<br />

Seite 7


Vorschulerziehung von Nachteil war, wenn nur zurückgestellte Kinder mit<br />

Entwicklungsdefiziten in die Vorschulgruppen aufgenommen wurden und es<br />

wurde mehr Heterogenität in der Gruppenbildung angestrebt.<br />

Auf Grund der Ergebnisse der Begabungsforschung und der ersten<br />

Konsequenzen aus den Schulversuchen setzte sich die Auffassung durch, dass<br />

die vorschulische Begabungsförderung die gesamte frühkindliche Erziehung<br />

erfassen sollte. Aus diesem umfassenden Begriff vorschulischer Bildung ergab<br />

sich schon sehr früh die Forderung nach einer flexiblen Form der<br />

Vorschulerziehung in Kindergarten und Grundschule und nach einer<br />

Schuleingangsstufe, die an Grundschulen eingerichtet und mit der ersten und<br />

zweiten Klasse zu einer dreistufigen Einheit ausgebaut werden sollte.<br />

Außerdem haben kompetente VertreterInnen der Erziehungswissenschaft bereits<br />

in den 70er Jahren darauf hingewiesen, dass die Art des „Anfangsunterrichtes“<br />

das Ausmaß der Schulreife der Kinder mitbestimmt und dass ein<br />

begabungsrelevanter „Anfangsunterricht“ Fördermaßnahmen, die der<br />

Individuallage des einzelnen Kindes entsprechen, anzubieten hat.<br />

Im Gegensatz zu den Versuchsintentionen wurde die Vorschulklasse mit der<br />

7.SCHOG-Novelle in ihrer Aufgabenstellung auf die kompensatorische<br />

Förderung schulpflichtiger aber nicht schulreifer Kinder im Regelschulwesen<br />

reduziert. Die ab 1983 auf gesetzlicher Basis eingerichteten Vorschulklassen<br />

entsprachen daher nur zum Teil den Zielen des Schulversuchskonzeptes. Aus<br />

der Sicht des Schulversuchskonzeptes war diese Form der Einrichtung der<br />

Vorschulklassen eher eine pädagogische Notlösung. Die Einrichtung der<br />

Vorschulklasse stellte zwar für randvolle Volksschulklassen , in denen<br />

Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts und offene Lernformen<br />

nicht verwirklicht werden konnten, eine Erleichterung dar. Sie entsprach jedoch<br />

nicht der ursprünglichen, pädagogischen Zielstellung einer umfassenden<br />

vorschulischen Erziehung und vorschulischen Begabungsförderung.<br />

Seit der Mitte der 80er Jahre wird der Bereich der Schuleingangsphase und<br />

besonders der Schulstart in vielen europäischen Ländern und auch in Österreich<br />

zunehmend als Problemfeld betrachtet und behandelt.<br />

Im Schuljahr 1986/87 begann - auf Grund der angeführten Überlegungen - Wien<br />

als erstes Bundesland an zunächst drei Grundschulstandorten mit einer<br />

veränderten Schuleingangsphase (Grundstufe I) in Form der Neuen<br />

Grundschule.<br />

Anlass für ein Abgehen von der damals üblichen Praxis waren folgende<br />

Überlegungen:<br />

Die Feststellung der fehlenden oder mangelnden Schulreife ist vor bzw. zum<br />

Schuleintritt mit großen Unsicherheiten verbunden. Die gesetzlich bis zum 31.12.<br />

mögliche Zurückstellung schulpflichtiger Kinder erhöht den Prognosewert<br />

hinsichtlich der weiteren Entwicklung nur unwesentlich. Insbesonders die<br />

Klassen- bzw. Vorschulklassenbildung wird häufig in die Überlegungen<br />

miteinbezogen und in „Grenzfällen“ zum entscheidenden Faktor der Zuweisung.<br />

Seite 8


Oftmals wird der Schuleintritt der Kinder somit vom Misserfolgserlebnis der<br />

„Nicht-Reife“ bzw. der Aussonderung begleitet. An die Stelle des Motivierens<br />

und des Förderns tritt somit gleich zu Beginn der Schullaufbahn Selektion.<br />

Das pädagogisch zeitgemäße Postulat nach Individualisierung des Unterrichts<br />

beinhaltet wesentlich die Erkenntnis, dass nicht alle SchülerInnen stets den<br />

gleichen Wissens-, Fähigkeiten- und Fertigkeitenstand aufweisen müssen, um<br />

erfolgreichen Unterricht gestalten zu können.<br />

Das Volksschulalter ist u.a. von Entwicklungsschüben geprägt. Diese führen<br />

oft dazu, dass SchülerInnen Entwicklungs- bzw. Lerndefizite innerhalb kurzer Zeit<br />

„schließen“ bzw. kompensieren können. Notwendige Voraussetzung hiefür ist,<br />

ihnen für dieses „Nachreifen“ Zeit geben zu können.<br />

Eine organisatorische Veränderung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es - im<br />

umfassenden Verständnis deckungsgleich mit der Grundstufe I - und ein<br />

Abgehen von der Vorschulklassenbildung bedeutet keineswegs, den<br />

Vorschulklassen-Lehrplan aufzugeben!<br />

Das Grundprinzip der Integration (behinderte Kinder, Kinder mit nichtdeutscher<br />

Muttersprache, Kinder mit emotionalen Defiziten etc.) widerspricht einer<br />

Aussonderung beim Schulstart.<br />

Die obig angeführten Motive mündeten in bundesweit geführte Schulversuche nach §131c des<br />

Schulorganisationsgesetzes. Dieser Paragraph besagt:<br />

(1) „Durch die Einbindung der Vorschulstufe in die Grundstufe I sind während der<br />

Schuljahre 1993/94 bis 1997/98 in Schulversuchen bei deren Klassenbildung flexible<br />

Formen für eine bedarfsgerechte, regional abgestimmte schulische Versorgung im<br />

<strong>Schuleingangsbereich</strong> zur individuellen Förderung der Kinder zu erproben.“<br />

(2) „Durch Schulversuche gemäß Abs.1 darf kein zusätzlicher finanzieller Aufwand<br />

gegenüber der Führung dieses Bereiches im Regelschulwesen entstehen.“<br />

(3) Für die Durchführung dieser Schulversuche, auch wenn sie die innere Ordnung der<br />

betreffenden Volksschulen betreffen, gilt § 7 (des Schulorganisationsgesetzes) mit der<br />

Maßgabe, dass in Abs. 7 an die Stelle der Prozentzahl „5 vH“ 1 die Prozentzahl „20 vH“<br />

2 tritt.<br />

1.2 Zielstellungen und pädagogische Prinzipien der<br />

Schulversuche<br />

Ziel ist es, dass mehr Kinder als bisher die Grundstufe I in zwei Schuljahren<br />

durchlaufen bzw. jene Kinder, die drei Jahre für die Grundstufe I benötigen,<br />

möglichst wenige Probleme dabei haben. Die Nachteile der „Aussonderung“<br />

sollen weitgehend vermieden werden.<br />

Anstelle der Selektion steht Fördern im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens.<br />

1 bedeutet 5 % der Klassen der betreffenden Schulart<br />

2 bedeutet 20 % der Klassen der betreffenden Schulart<br />

Seite 9


Die Schuleingangsphase soll möglichst selektionsfrei gestaltet werden (Kinder<br />

mit bereits vor Schulbeginn festgestelltem Förderbedarf bedingen zusätzliche<br />

Fördermaßnahmen gemäß der 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle).<br />

Schulversuche zur Schuleingangsphase sollen daher möglichst große<br />

lernorganisatorische Freiräume in Bezug auf Zusammensetzung der Klassenbzw.<br />

Gruppenverbände, Altersjahrgänge bzw. Altersheterogenität sowie<br />

klassenübergreifende Organisation bieten. Auch an die Möglichkeit zeitlich<br />

begrenzter Kleingruppenförderung ist zu denken.<br />

Die Schulversuche sollen zu einer Verringerung der Schullaufbahnverluste und<br />

zum Verzicht auf Zurückstellung führen. Dazu soll die flexible<br />

Lehrplananwendung beitragen: Bei den Schulversuchen werden die Lehrpläne<br />

der Vorschulstufe und der Grundstufe I als Einheit gesehen, in der es in der<br />

Regel keine Zäsur gibt. Die zu erstellende Jahresplanung ist somit auf Inhalte<br />

des Lehrplanes der Vorschulstufe und des Lehrplanes der Grundstufe I<br />

abzustimmen. Der Unterricht wird nach den persönlichen Voraussetzungen der<br />

SchülerInnen gestaltet. Die Bedürfnisse, Interessen, Fähigkeiten, Lernerfolge,<br />

Lernstile und -muster jedes einzelnen Kindes bestimmen das individuelle<br />

Lernangebot. Dies bedeutet, dass Kinder eines Klassen- bzw.<br />

Gruppenverbandes teils nach dem Vorschulstufenlehrplan, teils nach dem<br />

Volksschullehrplan unterrichtet werden. Somit kann ein Kind in einzelnen<br />

Unterrichtsgegenständen nach dem Vorschulstufenlehrplan in anderen nach<br />

dem Volksschullehrplan der Grundstufe I unterrichtet werden.<br />

Alternative Organisationsformen zu den Jahrgangsklassen sollen ebenfalls<br />

erprobt werden.<br />

Schulversuche haben u.a. das Ziel „Aussonderungsmaßnahmen“ zu<br />

vermeiden, damit Schülerverbände nicht „zerrissen“ werden. Dies soll sozialpositive<br />

Effekte hervorrufen.<br />

Seite 10


2 Die flexible Gestaltung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es -<br />

didaktisch-methodische Grundsätze und Modelle<br />

2.1 Entwicklungsunterschiede der Schulneulinge<br />

berücksichtigen<br />

Die Kinder kommen mit unterschiedlichen Entwicklungsständen in die Schule.<br />

Diese müssen berücksichtigt werden. Dies bedeutet:<br />

Vorerfahrungen der Kinder einbinden,<br />

Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes,<br />

Ausgehen vom individuellen Entwicklungsstand und der Lerngeschichte<br />

des Kindes,<br />

Maßnahmen für Lernvoraussetzungen schaffen.<br />

2.1.1 Altersheterogenität<br />

Die Führung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es unter Verzicht auf Selektion führt<br />

zwangsläufig zur Altersheterogenität, mitunter zur Auflösung des<br />

Jahrgangsklassensystems. In der Unterrichtsarbeit ist dabei Folgendes zu<br />

beachten:<br />

Berücksichtigung des verschiedenen Reifegrades<br />

Kinder sollen voneinander lernen<br />

Kinder sollen entsprechend ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen,<br />

Lernfortschritten etc. unterrichtet werden<br />

Kinder werden nicht miteinander verglichen<br />

2.1.2 Individualisierung<br />

Die Führung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es unter Verzicht auf Selektion<br />

erfordert individualisierendes Lernen. Für die Realisierung gelten folgende<br />

Charakteristika:<br />

Flexible Lehrplananwendung<br />

Entwicklungsrhythmus bestimmt Lernprozess<br />

Einsichten der Kinder werden gefördert<br />

Persönlicher Leistungsfortschritt zählt<br />

Verschiedenheit statt Gleichheit<br />

Bereitschaft zu modernen Unterrichtsformen (Offenes Lernen, Freinet-<br />

Pädagogik, Montessori-Pädagogik, Soziales Lernen etc.).<br />

Seite 11


2.1.3 Selbsttätigkeit<br />

An die Stelle eines lehrerzentrierten Frontalunterrichts tritt ein moderner<br />

schülerzentrierter Unterricht. Dies bedeutet, dass die Schüleraktivitäten im<br />

Vordergrund stehen und die LehrerInnen Hilfestellungen bieten, unterstützen,<br />

beraten und motivieren. Der Unterrichtsstil ist bestimmt vom Vertrauen in die<br />

Lernbereitschaft und Entdeckungsfreude und von der Förderung der<br />

Eigeninitiative der Kinder.<br />

Seite 12


2.2 Schulversuche zum <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />

Bezeichnung Methodisch-didaktische<br />

Unterrichtsorganisation<br />

1. Selektionsfreie klassenbezogeneSchuleingangsphase<br />

(besonders<br />

geeignet für Standorte mit<br />

zusätzlichen Förderressourcen<br />

Ä Stundenpool,<br />

Vorschulklassen-Stunden,<br />

Begleitlehrer, integrierter<br />

Förderunterricht)<br />

2.Selektionsfreie klassenübergreifendeSchuleingangsphase<br />

(besonders geeignet für<br />

Standorte mit zusätzlichen<br />

Förderressourcen Ä<br />

Stundenpool, Vkl.-Stunden,<br />

Begleitlehrer, integrierter<br />

Förderunterricht)<br />

3.Neue Grundschule<br />

(alle Organisationsformen,<br />

i.e. Kinder des 1., 2. + 3.<br />

Schuljahres, aber auch<br />

Durchmischung 1.-4.<br />

Schulstufe)<br />

4.Späterer<br />

Rückstellzeitpunkt<br />

5. Kooperative Führung der<br />

Vorschulstufe<br />

Zwei Parallelklassen auf der Schulstufe<br />

klassenübergreifend organisiert<br />

Auflösung des Jahrgangssystems,<br />

Bildung altersheterogener<br />

Stammgruppen, 3 LehrerInnen betreuen<br />

eine Stammgruppe. Eine Stammgruppe<br />

umfaßt max. 48 SchülerInnen.<br />

Raumangebot notwendig.<br />

Rückstellzeitpunkt ist die letzte<br />

Maiwoche.<br />

Bildung von Jahrgangsklassen<br />

Rückstellungen erfolgen bis<br />

Kalenderjahresende.<br />

Widerruf der Zurückstellungen bis Ende<br />

Mai möglich.<br />

Bildung einer Vorschul- und einer<br />

Jahrgangsklasse.<br />

6.Modifizierte Grundschule Grundschule als Einheit erachtet. Kinder<br />

durchlaufen die Grundschule in 4-5<br />

Schuljahren in Jahrgangsklassen. Der<br />

Unterricht erfolgt in zwei parallelen<br />

Klassen, die eine Stammklasse bilden.<br />

Die Stammklasse der Elementarklassen<br />

umfasst schulpflichtige Kinder und<br />

solche, die im darauffolgenden<br />

Schuljahr schulpflichtig wären.<br />

Besondere Anforderungen<br />

an die<br />

LehrerInnen -<br />

Ausbildung zum Förderund<br />

Teamlehrer günstig<br />

Jahrgangsklassen - 1. Schulstufe Teamfähigkeit, da<br />

VL1<br />

1a<br />

Vkl<br />

1b<br />

VL2 Vkl<br />

kooperative Lehrformen<br />

vorgesehen.<br />

Gesamt- 5 WH Gesamt- 5 WH Einsatz von<br />

unterrichtunterricht<br />

FörderlehrerInnen<br />

empfohlen<br />

2a 2b<br />

VL1 Vkl VL2 Vkl<br />

Gesamt- 5 WH Gesamt- 5 WH<br />

unterrichtunterricht<br />

1. Schulstufe 2. Schulstufe<br />

VL1+VL2 Vkl VL1+VL2 Vkl<br />

1a +1b 10WH 2a+2b 10WH<br />

Teamfähigkeit, da<br />

kooperative Lehrformen<br />

vorgesehen.<br />

Einsatz von<br />

FörderlehrerInnen<br />

empfohlen.<br />

Kooperative Lehr- und<br />

Lernformen,<br />

Teamfähigkeit<br />

Offenes Lernen,<br />

Innere Differenzierung.<br />

Besonders genaue<br />

Beobachtung des<br />

Lernfortschritts der<br />

SchülerInnen<br />

differenzierende<br />

Lernangebote,<br />

Teamfähigkeit<br />

differenzierende<br />

Lernangebote,<br />

zeitweilig kooperative<br />

Lehrformen<br />

temporär klassenübergreifende<br />

Organisation,<br />

Teamfähigkeit<br />

Individualisierende<br />

Förderangebote,<br />

Teamkooperation der<br />

Stammklassenlehrer<br />

(2 Parallelklassen)<br />

Förderdiagnostik<br />

Zeitrahmen der<br />

Selektionsfreien<br />

Gestaltung<br />

Verzicht auf<br />

Rückstellungen.<br />

Schulversuch umfasst<br />

die Grundstufe I<br />

Verzicht auf<br />

Rückstellungen.<br />

Schulversuch umfasst<br />

die Grundstufe I<br />

SchülerInnen werden<br />

zwei, bei Bedarf<br />

3 Jahre Zeit gegeben für<br />

das Durchlaufen der<br />

Grundstufe I<br />

Schulbeginn bis Ende<br />

Mai der 1.Schulstufe.<br />

Alle Kinder verbleiben<br />

das 1. Schuljahr im<br />

Klassenverband.<br />

Im Mai rückgestellte<br />

SchülerInnen erhalten<br />

ein Vorschulklassen -<br />

zeugnis.<br />

Schulanfang bis Ende<br />

Mai<br />

Gesamte Grundschulzeit<br />

In allen Schulversuchsvarianten erfolgt die Beurteilung in alternativer<br />

Form.<br />

In der folgenden Übersicht werden die derzeitigen Schulversuche nach<br />

lernorganisatorischen Gesichtspunkten gegliedert:<br />

Seite 13


Schulversuche zum <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />

Vorschulklasse,<br />

Jahrgangsklasse(n)<br />

1. Schulstufe<br />

Kooperative<br />

Führung der<br />

Vorschulstufe<br />

Rückstellzeitpunkt:<br />

31. 12.<br />

Widerruf bis Ende Mai möglich<br />

LP Vorschulklasse,<br />

LP 1. Klasse<br />

phasenweise<br />

gemeinsame Arbeit<br />

alternative Beurteilung<br />

möglich<br />

integratives<br />

Modell<br />

Jahrgangsklassen<br />

1. Schulstufe<br />

Späterer<br />

Rückstellzeitpunkt<br />

Rückstellzeitpunkt:<br />

letzte Maiwoche<br />

Kinder verbleiben bis<br />

Jahresende in der Klasse<br />

LP 1. Klasse<br />

besondere Förderung der<br />

nicht schulreifen Kinder<br />

gemeinsame Arbeit<br />

in Form von<br />

Teamteaching<br />

alternative Beurteilung<br />

Grundstufe I<br />

Selektionsfreie<br />

klassen bezogene<br />

Schuleingangsphase<br />

keine<br />

Rückstellung<br />

LP 1. bzw. 2. Klasse<br />

besondere<br />

Fördermaßnahmen<br />

Teamteaching<br />

über 2 Jahre<br />

alternative Beurteilung<br />

integrativ<br />

Jahrgangsklassen<br />

1. und 2. Schulstufe<br />

Selektionsfreie<br />

klassenübergreifende<br />

Schuleingangsphase<br />

keine<br />

Rückstellung<br />

LP 1. bzw. 2. Klasse<br />

besondere<br />

Fördermaßnahmen<br />

Teambildung<br />

Teamteaching<br />

über 2 Jahre<br />

alternative Beurteilung<br />

Auflösung des<br />

Jahrgangsklassensystems<br />

Bildung von altersheterogenen<br />

Stammgruppen<br />

Neue<br />

Grundschule<br />

keine<br />

Rückstellung<br />

LP Grundstufe I<br />

besondere<br />

Fördermaßnahmen<br />

Teambildung<br />

Teamteaching<br />

über 2-3 Jahre<br />

(ev. auch auf GS II)<br />

alternative Beurteilung<br />

Grundsätzlich sollte zwischen Modellen (derzeit Schulversuche)<br />

unterschieden werden, die:<br />

die Grundstufe I umfassen (Neue Grundschule, Selektionsfreie klassenbezogene<br />

Schuleingangsphase, Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase)<br />

auf die Elementarklassen beschränkt sind (Verspäteter Rückstellzeitpunkt,<br />

Kooperative Führung der Vorschulstufe)<br />

unter bestimmten Rahmenbedingungen auf die gesamte Grundschulzeit<br />

ausgedehnt werden können (Modifizierte Grundschule, Neue Grundschule<br />

auf der Grundstufe II).<br />

2.2.1 Die Modelle im Detail<br />

2.2.1.1 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase<br />

Wichtigstes Merkmal dieser Lernorganisation ist der Verzicht auf Rückstellungen.<br />

Demnach werden alle schulpflichtigen Kinder unabhängig von ihrer Schulreife<br />

aufgenommen und Jahrgangsklassen zugeteilt.<br />

Auf der Grundstufe I stehen pro Klasse max. 5 Wochenstunden/Klasse für<br />

spezifische integrative Kleingruppenförderung zur Verfügung. Diese<br />

5 Wochenstunden beinhalten nicht die besonderen Fördermaßnahmen in<br />

Deutsch, Stütz-, FörderlehrerInneneinsatz, etc.<br />

Seite 14


Im Sinne flexibler Lernorganisation ist es möglich, je nach aktuellem Bedarf<br />

diese 5 Wochenstunden geringfügig zu überschreiten, wobei 10 Wochenstunden/Klasse<br />

auf der Grundstufe I die Obergrenze darstellen. Diese<br />

10 Wochenstunden beinhalten bereits 50% des Förderunterrichts.<br />

Grundstufe I<br />

1a 1b<br />

1.Schulstufe VL 1 Vkl VL 2 Vkl<br />

Gesamtunterr.<br />

5 WH<br />

Gesamtunterr.<br />

5 WH<br />

2a 2b<br />

2.Schulstufe VL 1 Vkl VL 2 Vkl<br />

Gesamtunterr.<br />

5 WH<br />

Gesamtunterr.<br />

5 WH<br />

Standorte mit zusätzlichen Förderressourcen:<br />

Für Standorte mit zusätzlichen Förderressourcen (z. B. Begleitlehrereinsatz<br />

etc.) empfiehlt sich die Bildung folgender Stundenpools:<br />

"Besondere Fördermaßnahmen in Deutsch"<br />

"Wochenstunden aus dem Titel Vorschulklasse"<br />

"Förderunterricht"<br />

Im Hinblick auf die Lernorganisation ergeben sich folgende zusätzliche<br />

organisatorische Fördervarianten:<br />

Teamteaching<br />

Kleingruppenförderung (Schüler werden zeitlich begrenzt in Kleingruppen unterrichtet)<br />

Alle zusätzlichen Fördermaßnahmen werden nach Möglichkeit von einer<br />

Lehrperson unterrichtet. Ideal ist hiefür der Einsatz von ausgebildeten<br />

FörderlehrerInnen.<br />

Der Stundenpool aller dem Schulstandort zustehenden "Besonderen<br />

Fördermaßnahmen" für ein Schuljahr kann aufgrund eines Beschlusses der<br />

Schulkonferenz, eigenständig, vor allem bedarfsorientiert auf die einzelnen<br />

Klassen/Schulstufen auf- bzw. zugeteilt werden, wobei die Zustimmung des<br />

jeweiligen Bezirksschulinspektors/der jeweiligen Bezirksschulinspektorin<br />

eingeholt werden muss.<br />

Seite 15


2.2.1.2 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase<br />

(Grundstufe I)<br />

Der Unterricht von 2 Parallelklassen auf einer Schulstufe wird<br />

klassenübergreifend organisiert, wobei ebenfalls auf Rückstellungen auf der<br />

Grundstufe I verzichtet wird.<br />

Für 2 Parallelklassen stehen 10 Wochenstunden/Jahrgang (analog für<br />

3 Parallelklassen 15 Wochenstunden) für spezifische (Klein-)<br />

gruppenförderung zur Verfügung (50% der Förderstunden inkludiert).<br />

Für die selektionsfreie klassenübergreifende Organisation der<br />

Schuleingangsphase gelten analoge Rahmenbedingungen wie für die<br />

klassenbezogene Variante, allerdings bilden die LehrerInnen des Jahrgangs<br />

ein Team. Diese Variante setzt enge Lehrerkooperation sowie konsequentes<br />

Anwenden offener Lernformen voraus.<br />

50% des Förderunterrichts sind in den 20 Wochenstunden der Klassen der<br />

Grundstufe I bereits enthalten.<br />

1. Schulstufe 2. Schulstufe<br />

VL 1 + VL 2 Vkl VL 1 + VL 2 Vkl<br />

1a+1b 10 WH 2a+2b 10 WH<br />

Es empfiehlt sich auch für diese Organisationsvariante die Bildung eines<br />

Stundenpools sowie der FörderlehrerInneneinsatz.<br />

2.2.1.3 Neue Grundschule<br />

Im Schulversuch "Neue Grundschule" kommt es zur Auflösung der bisher<br />

üblichen Jahrgangsklassen. An deren Stelle werden heterogene Lerngruppen<br />

gebildet, wobei jeweils zwei Lerngruppen (= Stammgruppe) von einem<br />

Lehrerteam (zwei Klassenführende, ein Vorschulklassenlehrer) betreut<br />

werden.<br />

Die heterogene Lerngruppe umfasst die Vorschulstufe, die erste Schulstufe<br />

und die zweite Schulstufe: In der Lerngruppe befinden sich Schüler, die<br />

vorzeitig aufgenommen wurden, schulpflichtige Schüler im ersten Jahr der<br />

Erfüllung der Schulpflicht und schulpflichtige Schüler im zweiten Jahr der<br />

Erfüllung der Schulpflicht.<br />

Statt des üblichen Zurückstellens bzw. des Wiederholens einer Schulstufe<br />

wird im Laufe des vierten Semesters des Schulbesuchs mit den<br />

Erziehungsberechtigten beraten, ob für das Durchlaufen der Grundstufe I<br />

voraussichtlich zwei oder drei Schuljahre notwendig sein werden: Jegliche<br />

Form der Leistungsbeurteilung erfolgt im Bereich der Schuleingangsphase in<br />

verbaler Form.<br />

Am Ende des Besuchs der Grundstufe I, also nach zwei oder drei Jahren,<br />

wird neben der verbalen Beurteilung der Zeugnisvermerk aufgenommen,<br />

"dass der Schüler/die Schülerin berechtigt ist, in die Grundstufe II aufzusteigen".<br />

Seite 16


Im Zuge des Besuchs der Grundstufe I wird auf jegliche Selektionsmaßnahme<br />

verzichtet; eine Aufnahme in eine Sonderschule erfolgt nur dann, wenn am<br />

Versuchsstandort nicht mehr garantiert werden kann, das physisch oder<br />

psychisch behinderte Kind in einer seiner Behinderungsart entsprechenden<br />

Weise so zu fördern, wie dies an der entsprechenden Sonderschulform<br />

voraussichtlich möglich wäre.<br />

Je zwei parallele Klassen bilden eine Stammgruppe. Diese Stammgruppe<br />

wird - analog zur Regelschule - von zwei klassenführenden LehrerInnen und<br />

einem/einer Vorschulklassenlehrer/in betreut.<br />

In dienstrechtlicher und in besoldungsrechtlicher Hinsicht gelten im<br />

Schulversuch für die klassenführenden LehrerIn und den<br />

VorschulklassenlehrerIn dieselben Bestimmungen wie im Regelschulfall.<br />

Lediglich für die notwendige gemeinsame Planungsarbeit und die sonstigen<br />

zu erwartenden Mehrarbeiten ist eine Honorierung im Ausmaß einer<br />

Mehrdienstleistungswochenstunde für LehrerInnen vorgesehen.<br />

Der Schulleiter/die Schulleiterin ist neben der pädagogischen Beratung<br />

insbesondere für koordinierende Aufgaben zuständig.<br />

Auch in den Unterrichtsgegenständen Religion und Werkerziehung erfolgt der<br />

Unterricht lerngruppenbezogen.<br />

Seite 17


3<br />

Die Stammgruppe (Endphase):<br />

VL 1 + VL 2 + Vkl<br />

A I B I<br />

10 K I 10 K II 3 K III 10 K I 10 K II 4 K III<br />

Legende: Vl 1 = Klassenführender Lehrer 1<br />

Vl 2 = Klassenführender Lehrer 2<br />

Vkl = Vorschulklassenlehrer<br />

A I, B I = Lerngruppen<br />

K I = Kinder im I. Jahr ihres Schulbesuchs<br />

K II = Kinder im II. Jahr ihres Schulbesuchs<br />

K III = Kinder im III. Jahr ihres Schulbesuchs<br />

Der Unterricht orientiert sich an folgender Stundentafel (Grundstufe I):<br />

Religion 2<br />

Sachunterricht 3<br />

Deutsch, Lesen, Schreiben 7<br />

Mathematik 4<br />

Musikerziehung 1<br />

Bildnerische Erziehung 1<br />

Werkerziehung 1<br />

Leibesübungen 3<br />

2<br />

Förderunterricht<br />

_______________________________________<br />

1<br />

Gesamt 22<br />

Unter Beachtung des Prinzips des Gesamtunterrichts werden in<br />

inhaltlicher Hinsicht die Lehrpläne für die Vorschulstufe und für die<br />

Grundstufe I als Grundlage für die gemeinsame Jahresplanung<br />

herangezogen.<br />

Vor dem Beginn jedes Schulversuchs ist vorgesehen, in einem<br />

Blockseminar die in den Schulversuch einsteigenden LehrerInnen für<br />

folgende Schulversuchselemente vorzubereiten:<br />

kooperative Lehrformen<br />

Offenes Lernen<br />

sonderpädagogische Ausbildung<br />

intensive Auseinandersetzung mit den Lehrplänen<br />

zweisprachige Alphabetisierung<br />

innere Differenzierung<br />

Begleitend zum Schulversuch werden weitere Fortbildungsschwerpunkte<br />

angeboten.<br />

Das Angebot ist nach Möglichkeit mit einer unverbindlichen Übung zu ergänzen<br />

Seite 18


2.2.1.4 Späterer Rückstellzeitpunkt<br />

Schulstandorte, die diese Schulversuchsvariante wählen, nehmen ebenfalls<br />

alle schulpflichtigen Kinder unabhängig von ihrer Schulreife auf und bilden<br />

Jahrgangsklassen.<br />

Der Zeitpunkt der Rückstellung, der gemäß Schulpflichtgesetz § 14 Abs. 4<br />

(schulpflichtige Kinder) bzw. § 7 Abs. 8 (Widerruf vorzeitiger Aufnahmen) bis<br />

Kalenderjahresende zu erfolgen hat, wird im Schulversuch auf die letzte<br />

Maiwoche verlegt.<br />

Damit soll eine Entscheidung über die Schulreife des jeweiligen Kindes mit<br />

größerer Sicherheit und Zuverlässigkeit erfolgen, andererseits die<br />

selektionsfreie Phase für individuelle Förder- und Stützmaßnahmen genützt<br />

werden.<br />

Jene SchülerInnen, die im Verlauf der letzten Maiwoche zurückgestellt<br />

werden, erhalten am Schuljahresende eine verbale Beschreibung. Sie<br />

verbleiben bis Schuljahresende im Klassenverband.<br />

Ansonsten erfolgt die Beurteilung im ersten Schuljahr (zumindest für den<br />

Zeitraum der 1. Klasse) in alternativer Form.<br />

Organisation<br />

Für jede der Parallelklassen stehen jeweils 9 Wochenstunden (exklusive<br />

Förderstunden) für den Vorschulklassenlehrereinsatz (im Teamteaching) zur<br />

Verfügung. Hiebei ist der Förderunterricht, sowie die "Besonderen<br />

Fördermaßnahmen in Deutsch", Stütz-, FörderlehrerInneneinsatz nicht<br />

inkludiert.<br />

Der Unterricht kann phasenweise (z. B. im Rahmen des Offenen Lernens,<br />

muttersprachlicher Alphabetisierung etc.) klassenübergreifend organisiert<br />

werden.<br />

Der Unterricht erfolgt nach der Stundentafel für die ersten Klassen der<br />

Volksschulen, wobei im Rahmen des Gesamtunterrichts die methodischdidaktischen<br />

Prinzipien des Vorschulklassenunterrichts nach individuellen<br />

Bedürfnissen stärker berücksichtigt werden sollen.<br />

2.2.1.5 Kooperative Führung der Vorschulstufe<br />

An Schulstandorten, die weiterhin Vorschulklassen gemäß den derzeit<br />

gültigen gesetzlichen Bestimmungen, also bis spätestens<br />

Kalenderjahresende, einrichten, ergibt sich folgende Schulversuchsvariante:<br />

Die Form der äußeren Differenzierung, die letztlich die Vorschulklasse<br />

darstellt, kann im Schulversuch ebenfalls dahingehend variiert werden, dass<br />

trotz erfolgender Ausgliederung der als nicht „schulreif" festgestellten<br />

SchülerInnen zu Schuljahresbeginn (bzw. bis Kalenderjahresende),<br />

SchülerInnen der ersten Schulstufe und VorschulklassenschülerInnen<br />

phasenweise gemeinsam Lernaufgaben bewältigen.<br />

Für diese Vorgangsweise sind offene Lernformen Voraussetzung. Der<br />

Unterricht erfolgt nach den jeweils gültigen Lehrplanbestimmungen der ersten<br />

Seite 19


Klasse bzw. der Vorschulstufe, wobei den individuellen und sich stets<br />

verändernden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnissen durch flexibles<br />

Anwenden der unterschiedlichen Lehrplananforderungen jederzeit Rechnung<br />

getragen werden soll.<br />

Daraus ergibt sich: Für einzelne als nicht „schulreif" eingestufte SchülerInnen,<br />

die die Lehrplananforderungen im Verlauf der ersten Klasse erfüllen, kann der<br />

Rückstellbescheid nach Absprache mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten<br />

jederzeit bis Ende Mai aufgehoben werden.<br />

Ansonsten finden die jeweiligen Stundentafeln der ersten Klasse bzw.<br />

Vorschulstufe Anwendung.<br />

2.2.1.6 Modifizierte Grundschule<br />

Im Sinne einer konsequenten integrativen selektionsfreien Struktur der<br />

Grundschule durchlaufen die SchülerInnen diese im Zeitraum von 4-5 Schuljahren.<br />

Die Grundschule (Grundstufe I und II) wird somit als Einheit erachtet.<br />

Eine flexible innere Organisation der Grundschule bedingt eine weitgehende<br />

Individualisierung des Unterrichtsgeschehens. Dieser soll im Modell<br />

„Modifizierte Grundschule“ besonderes Augenmerk geschenkt werden.<br />

Organisation:<br />

Der Unterricht erfolgt in zwei parallelen Klassen, die eine Stammklasse bilden.<br />

Diese Stammklasse umfasst ca. 50 Schüler.<br />

Die Organisation des Unterrichts erfolgt flexibel - je nach erreichten<br />

Lernzielen, Lerntempo, Lernschritten, individuellem Interesse bzw.<br />

Förderbedarf - sowohl in der Stammklasse, in einer der Parallelklassen als<br />

auch in Kleingruppen.<br />

Jede Stammklasse wird von einem Lehrerteam bestehend aus<br />

2 VolksschullehrerInnen und in Abhängigkeit von den jeweiligen dem Standort<br />

zustehenden Lehrerressourcen (Stundenpoolbildung wie bei allen Modellen<br />

des selektionsfreien <strong>Schuleingangsbereich</strong>s - Einsatz mindestens<br />

6 Wochenstunden pro Stammklasse auf allen Schulstufen) von einer dritten<br />

Lehrerin/einem dritten Lehrer betreut, die/der auch die Förderung im Sinne<br />

des derzeit gültigen Vorschullehrplans wahrnimmt.<br />

Mittelfristig wird eine Veränderung der Schüleraufnahme angestrebt.<br />

Das Schuljahr des Schuleintritts soll in allen Fällen als erstes Jahr der<br />

Schulpflicht angerechnet werden.<br />

2.3 Übertritt in die Grundstufe II<br />

Die Schulversuche verfolgen das Ziel, die Anzahl jener Kinder, die für das<br />

Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigen, deutlich zu reduzieren.<br />

Seite 20


Grundätzlich besteht die Möglichkeit, einzelnen langsam lernenden Kindern<br />

drei Schuljahre Zeit für das Durchlaufen der Grundstufe I zu geben.<br />

Dabei ist zu bedenken, dass dies für Kinder in altershomogenen<br />

Jahrgangsklassen zur Aussonderung aus dem Klassenverband führt.<br />

Insofern ist auch die Möglichkeit des Schulorganisationsgesetzes § 25 Abs. 5a<br />

in Erwägung zu ziehen, wonach SchülerInnen mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf an Volksschulen berechtigt sind, in die nächsthöhere Schulstufe<br />

aufzusteigen, wenn dies für den Schüler insgesamt eine bessere<br />

Entwicklungsmöglichkeit bietet. Hierüber hat die Schulkonferenz gemäß<br />

Schulorganisationsgesetz § 20 Abs. 6 zu entscheiden.<br />

In diesem Zusammenhang ist spätestens auf der 4. Schulstufe zu überprüfen,<br />

ob noch ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.<br />

2.4 Die Grundstufe II<br />

Die selektionsfreie Gestaltung der Grundstufe I soll auf der Grundstufe II eine<br />

sinngemäße Fortsetzung finden.<br />

Die Schulversuchsvarianten "Selektionsfreie klassenbezogene<br />

Schuleingangsphase" und "Selektionsfreie klassenübergreifende<br />

Schuleingangsphase" bleiben derzeit auf die Grundstufe I beschränkt.<br />

Schulstandorte bzw. Klassen, die die Variante „Neue Grundschule“ führen,<br />

bilden auf der Grundstufe II aus den Absolventen der Grundstufe I jeweils<br />

altershomogene Jahrgangsklassen. Jede dieser Jahrgangsklassen wird von<br />

einem Lehrer/einer Lehrerin geführt, der/die im Vorjahr auf der Grundstufe I<br />

unterrichtet hat. Damit ist sichergestellt, dass der Wechsel von der Grundstufe<br />

I in die Grundstufe II jeweils mit einem/einer den Kindern vertrauten<br />

Lehrer/Lehrerin erfolgt.<br />

Die Variante „Neue Grundschule“ kann auch auf der Grundstufe II unter<br />

Einbeziehung besonderer Fördermaßnahmen (z. B. Begleitlehrereinsatz)<br />

fortgeführt werden, soferne die Kostenneutralität gewahrt bleibt.<br />

Einzelne SchülerInnen, die trotz Ausschöpfung der Bedingungen des<br />

Rahmenlehrplans der Volksschule und aller Fördermaßnahmen Gefahr<br />

laufen, das Lehrziel nicht zu erreichen und für die ein zusätzliches Schuljahr<br />

während der Volksschule nicht zielführend ist , können unter Anwendung der<br />

Lehrplanbestimmungen der Allgemeinen Sonderschule in einzelnen<br />

Unterrichtsgegenständen nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule<br />

beurteilt werden. In diesem Fall ist ein entsprechender Vermerk im Zeugnis<br />

bzw. in der Schulnachricht vorzunehmen.<br />

Seite 21


2.5 Voraussetzungen zur Führung einer veränderten<br />

Schuleingangsphase<br />

2.5.1 Vorüberlegungen für LehrerInnen<br />

Informationen über Modellvarianten einholen (nicht jedes Modell ist für jeden<br />

Standort geeignet) durch BezirksschulinspektorIn, SchulleiterIn,<br />

schulversuchsführende LehrerInnen, Angebote des Pädagogischen Instituts,<br />

Hospitationen in schulversuchsführenden Klassen,<br />

Bereitschaft zur Kooperation mit anderen LehrerInnen (Teamteaching,<br />

gemeinsame Unterrichtsplanung),<br />

grundsätzliche latente Innovationsbereitschaft,<br />

Bereitschaft zur Durchführung moderner Unterrichtsformen (z.B. Offenes<br />

Lernen, Montessori-Pädagogik, Freinet-Pädagogik, individualisierender<br />

Unterricht, Projektunterricht, Selbsttätigkeit der SchülerInnen steht im<br />

Vordergrund, Erfahrungen beim Erwerb von Fremdsprachen, Förderdiagnostik<br />

und Förderpädagogik, Interkulturelles Lernen etc.),<br />

Fähigkeit zur Selbstreflexion und Evaluation eigenen Handelns.<br />

Die aufgezeigten Überlegungen deuten an, dass einschlägige<br />

Fortbildungsangebote des Pädagogischen Instituts - so das Einstiegs-<br />

Blockseminar - maßgebliche Voraussetzungen zur erfolgreichen Führung<br />

alternativer Schuleingangsmodelle darstellen. Ideale Voraussetzung ist derzeit<br />

natürlich die TeamlehrerInnenausbildung.<br />

2.5.2 Vorüberlegungen für die Schulleitung<br />

Frage der Raumressourcen, und der Raumlage und der Raumgestaltung (z.B.<br />

für eine Stammgruppe der Neuen Grundschule benötigt man 2 Klassenräume<br />

nebeneinander plus einen kleineren Raum bzw. ein für Kleingruppen<br />

benützbares Gangende; für die Kooperative Führung der Vorschulstufe 2<br />

Klassenräume, die nebeneinander liegen etc.)<br />

Wird die Innovationsbereitschaft von einem zahlenmäßig ausreichenden Teil<br />

der LehrerInnenschaft getragen?<br />

Auch in Teammodellen ist für Aussupplierungen zu sorgen.<br />

Welche Informationskanäle sind verfügbar (BSI, Päd. Institut, Referat für<br />

Schulversuche, Lehrervereine, einschlägige Publikationen)?<br />

Elterneinverständnis einholen (im Schulversuch zwei Drittel, im Regelsystem<br />

mehr als die Hälfte). Ist lediglich das Klassenforum beschließend (wenn<br />

Einzelklassen betroffen sind) oder das Schulforum?<br />

Welche Information geht im Zuge der Schülereinschreibung weiter?<br />

2.5.3 Aufgaben der LehrerInnen/der Lehrerteams<br />

Aufgabe der LehrerInnen/des Lehrerteams ist es, Folgendes u.a. festzustellen<br />

und zu erheben:<br />

Seite 22


Entwicklungspsychologische Voraussetzungen der Kindes,<br />

Lernvoraussetzungen der SchülerInnen<br />

Kenntnisse der deutschen Sprache (Unterrichtssprache)<br />

Insbesondere die methodisch-didaktischen Schwerpunkte des offenen<br />

Lernens, des Lernens im Spiel, des handelnden Lernens, des<br />

projektorientierten Arbeitens und des sozialen Lernens sollen systematisch<br />

wesentliche Elemente des Unterrichtsgeschehens darstellen.<br />

2.5.4 Spezielle Aspekte der Integration<br />

Zur Betreuung und Förderung einzelner SchülerInnen mit kognitiven oder<br />

emotionalen Defiziten sind jene Maßnahmen vorgesehen, wie sie auch im<br />

Regelschulwesen im Sinne des Einsatzes funktioneller und therapeutischer<br />

Übungen gelten.<br />

Für Klassen mit interkultureller Zusammensetzung empfiehlt sich der<br />

integrative Einsatz muttersprachlicher LehrerInnen.<br />

In Elementarklassen (bzw. für SchülerInnen im ersten Schuljahr) soll die<br />

Möglichkeit zweisprachiger Alphabetisierung verstärkt genützt werden.<br />

Viele Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und Kinder mit<br />

Sprachentwicklungsdefiziten beim Schriftsprachenerwerb können vermieden<br />

bzw. vermindert werden durch das<br />

Erlernen nonverbaler und verbaler Kommunikationsformen<br />

Erkennen von Schrift<br />

Erkennen von Wortbildern<br />

Erfassen der Phonem-Graphem-Relation<br />

Trainieren und Automatisieren von Rechtschreib- und Grammatikkonventionen.<br />

Diese Aufgabenstellungen können oft besser und rascher in der<br />

Muttersprache der Kinder erfasst werden (z.B. zweisprachige Wortkarten für<br />

Tafel- und Wandbilder, Erstellung freier Texte in einer „Eigenfibel" auch in der<br />

Muttersprache der Kinder etc.)<br />

Der Einsatz von Begleit- bzw. FörderlehrerInnen erfolgt gemäß der<br />

Verordnung des Stadtschulrates für Wien, Nr. 26/93, zum Interkulturellen<br />

Lernen".<br />

Seite 23


3 Formen der Leistungsbeurteilung<br />

3.1 Verbale Beurteilung<br />

Die Diskussion um die optimale Beurteilungsform ist nicht neu. Bestimmt<br />

sollte sie auch nicht „missionarisch“ geführt werden. Tatsache ist, dass es<br />

eine Vielzahl berechtigter Kritiken an der traditionellen Form der<br />

Leistungsbeurteilung, der Beurteilung mittels Ziffernnoten, gibt. Insbesonders<br />

die Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten verstärktes Augenmerk auf die<br />

Individualisierung des Unterrichts gelegt wurde, ließ die<br />

Ziffernnotenbeurteilung zunehmend anachronistisch erscheinen.<br />

Bereits 1966/67 begann man in Wien verbale Beurteilungsformen zu<br />

erproben.<br />

Der Schulversuch verfolgt das Ziel, die Mängel der bestehenden<br />

Notenbeurteilung durch eine verbale Beschreibung der allgemeinen<br />

Leistungsfortschritte des Kindes zu überwinden und Eltern und SchülerInnen<br />

zu einer sachbezogenen Einschätzung der schulischen Leistungen des<br />

Kindes zu verhelfen.<br />

Die verbale Beurteilung soll eine der individuellen Lern- und<br />

Leistungssituation der einzelnen SchülerIn gerechtere Form der<br />

Elternbenachrichtigung bzw. der Schülerbeurteilung ermöglichen.<br />

Die in ihrer Aussage reduzierte, kategorisierende, numerische Festlegung der<br />

Ziffernnote mit ihrer diskriminierenden und entmutigenden Auswirkung auf das<br />

Kind soll einer individualisierten, beschreibenden und Hilfestellungen<br />

bietenden Form der Leistungsdarstellung weichen.<br />

Die verbale Beurteilung soll ein den Eltern verständlicheres Informationsforum<br />

darstellen als es die Ziffernnotengebung vermag. In diesem Sinne soll die<br />

verbale Beurteilung Formulierungen finden, die allgemein verständlich, jedoch<br />

inhaltlich wertvoll sind.<br />

Die Verbale Beurteilung ist derzeit die am meisten verbreitete Form unter den<br />

alternativen Formen der Leistungsbeurteilung im Bereich der Volksschulen.<br />

Dies belegt nachstehend abgebildete Graphik eindrucksvoll:<br />

Von den 2840 öffentlichen und privaten Volksschulklassen (1.-4.Schulstufe)<br />

wird im Schuljahr 1997/98 in 478 verbal beurteilt.<br />

Seite 24


Prozentsatz an VS-Klassen (1.-4.Schulstufe) mit Verbaler<br />

Beurteilung (öffentlich und privat)<br />

Prozentsatz an VS-<br />

Klassen mit anderen<br />

Beurteilungsformen<br />

83%<br />

Prozentsatz an VS-<br />

Klassen mit Verbaler<br />

Beurteilung<br />

17%<br />

Selbstverständlich verzerrt diese Graphik die Relation, da insbesonders auf<br />

der Grundstufe II keine Nachteile im Hinblick auf einen etwaigen Übertritt in<br />

die AHS-Unterstufe für die Schüler entstehen dürfen und somit viele Lehrer<br />

und Lehrerinnen, aber auch Eltern „notgedrungen“ zur Ziffernbeurteilung<br />

übergehen. Auch beinhalten die 83% zwei weitere Formen alternativer<br />

Leistungsbeurteilung, nämlich die Kommentierte Direkte Leistungsvorlage und<br />

die Führung eines Pensenbuches.<br />

Seite 25


Betrachtet man nur die Elementarklassen ergibt sich folgendes Bild:<br />

Prozentsatz an<br />

Elementarklassen<br />

mit Verbaler<br />

Beurteilung<br />

36%<br />

Prozentsatz an<br />

Elementarklassen<br />

mit anderen<br />

Beurteilungsformen<br />

64%<br />

Stellt man die Elementarklassen mit Ziffernbeurteilung jenen Klassen<br />

gegenüber, in denen alternative Formen der Leistungsbeurteilung<br />

angewendet werden, ergibt sich folgendes Bild:<br />

In 41,78% aller Elementarklassen und in 34,17% der Klassen auf der<br />

Grundstufe I wird im Schuljahr 1997/98 keine Ziffernbeurteilung mehr<br />

angewendet (Tendenz stark steigend).<br />

Seite 26


Gegenüberstellung Alternative Formen der Leistungsbeurteilung -<br />

Ziffernbenotung an Wiener Elementarklassen<br />

Prozentsatz an<br />

Elementarklassen mit<br />

Ziffernbeurteilung<br />

58%<br />

Prozentsatz an<br />

Elementarklassen mit<br />

anderen Beurteilungsformen<br />

42%<br />

Verbal kann auf Grund des Beschlusses des Klassenforums (2/3-Mehrheit der<br />

Erziehungsberechtigten) von der ersten Schulstufe bis maximal zum Halbjahr<br />

der 4.Klasse beurteilt werden, wobei es sich empfiehlt, den Beschluss des<br />

Klassenforums lediglich auf die Grundstufe I zu erstrecken und für die<br />

Grundstufe II einen neuerlichen Beschluss durch das Klassenforum zu<br />

suchen.<br />

3.2 Kommentierte Direkte Leistungsvorlage<br />

Der Schulversuch „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ ist vor allem im<br />

Zusammenhang mit folgenden Zielstellungen zu sehen:<br />

ì Schulstart ohne Selektionsmaßnahmen<br />

ì Individuelle Förderung<br />

ì Förderung anstelle von Selektion steht im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens<br />

ì Verzicht auf Zurückstellung<br />

ì Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt<br />

ì engere Kooperation Schule-Elternhaus<br />

ì Erhöhung der Reliabilität der Leistungsbeurteilung<br />

ì Stärkung der Fähigkeit der SchülerInnen, Wege zur Selbstbeurteilung<br />

zu finden<br />

ì Stärkung und Erhaltung der Lernfreude und kindlichen Wissbegierde<br />

ì Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der SchülerIn in die<br />

eigene Leistungsfähigkeit<br />

Seite 27


An die Stelle der Ziffernbeurteilung tritt das „Sammeln“ der Leistungen jedes<br />

Schülers/jeder Schülerin. Im Detail bedeutet dies:<br />

ì Auffächern der Grob- in Feinziele anhand des Lehrplanes der Volksschule<br />

ì Arbeiten des Schülers / der Schülerin, die Lernzielen entsprechen,<br />

werden von der LehrerIn / den LehrerInnen in einer Sammelmappe<br />

abgelegt. Diese umfasst unter anderem Arbeitsblätter, Niederschriften,<br />

verfasste Texte, Zeichnungen, Werkstücke, Hausübungen, Plakate<br />

etc.<br />

ì Diese Sammelmappe ist von den Erziehungsberechtigten jederzeit<br />

einsehbar und wird mindestens einmal pro Semester diesen nachweislich<br />

zur Kenntnis gebracht (wird durch Unterschrift des Er- ziehungsberechtigten<br />

/ der Erziehungsberechtigten dokumentiert). In diesem mindestens einmal<br />

jedes Semester stattfindenden Eltern-, Lehrer-, Schülergespräch werden die<br />

Schülerarbeiten erläutert. So gewinnen Erziehungsberechtigte und<br />

SchülerInnen einen detaillierten Einblick in die jeweiligen Schülerleistungen.<br />

ì Die „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ kann auf der Basis mindestens<br />

einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des<br />

Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich ebenfalls (siehe Verbale<br />

Beurteilung) empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu<br />

beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss<br />

während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum<br />

Ende der dritten Klasse auszudehnen.<br />

3.3 Pensenbuch<br />

„Pensenbücher“ als Beurteilungsform existieren an sich in Österreich seit<br />

dem Ende der 70er Jahre, wobei ihre Entstehung eng mit den Ansätzen der<br />

Montessori-Pädagogik verknüpft war.<br />

Ziel der Führung des Pensenbuches ist es dabei:<br />

Gewinnung eines fundierten Leistungs- bzw. Fertigkeitenprofils der<br />

SchülerInnen<br />

Nachvollziehbarkeit der Lernzuwächse von SchülerInnen<br />

besseres Abschätzen der Motivation, des Leistungszuwachses und des<br />

Lernfortschritts anhand der gemachten Aufzeichnungen durch die<br />

LehrerInnen. Diese Dimensionen schulischen Lernens können eher anhand<br />

der vorformulierten Lernziele überprüft werden.<br />

SchülerInnen lernen aufgrund der vorformulierten Lernziele ihre eigenen<br />

Leistungen besser einzuordnen, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung wird<br />

somit gestärkt.<br />

Beurteilung erfolgt nicht ausschließlich „von oben herab“, sondern vielmehr in<br />

diskursiver Form unter Einbeziehung der SchülerInnen.<br />

engere Kooperation Schule - Elternhaus<br />

Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt<br />

Seite 28


Die traditionelle Form der Ziffernbeurteilung wird durch die Führung eines<br />

Pensenbuches ersetzt. Dieses enthält die dem Lehrplan entnommenen Lernziele<br />

über die Grundstufe I bzw. der 3. Schulstufe. Die Lernziele werden dabei<br />

gebündelt, die Formulierungen sind derart, dass sie für Eltern und SchülerInnen<br />

leicht verständlich sind.<br />

Konkret gilt es dabei, folgendes zu beachten:<br />

Pensenbücher sind von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar. Sie<br />

sind jedoch den Erziehungsberechtigten vor Semesterende bzw.<br />

Schuljahresschluss nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seitens der<br />

Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Pensenbücher enthalten die<br />

Berechtigungsklausel zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe.<br />

Es besteht die Möglichkeit, Pensenbücher den Kindern mit nach Hause zu<br />

geben (zu Semester- bzw. Schuljahresschluss), um den<br />

Erziehungsberechtigten Einsicht zu gewähren bzw. nach erfolgter<br />

Terminvereinbarung über die bereits erreichten Lernziele im Rahmen eines<br />

Gesprächs zu informieren (in den letzten beiden Wochen vor Semester- bzw.<br />

Schuljahresende).<br />

Der Schulversuch „Pensenbuch“ kann auf der Basis mindestens einer Zwei-<br />

Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums<br />

beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die<br />

Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen<br />

Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis<br />

maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.<br />

Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Pensenbuch“ ist das<br />

Einverständnis der klassenführenden LehrerIn.<br />

3.4 Leistungsbeurteilung auf der Grundstufe II<br />

Auch auf der Grundstufe II besteht die Möglichkeit alternative<br />

Beurteilungsformen anzuwenden.<br />

Voraussetzung hiefür ist, dass sich 2/3 der Erziehungsberechtigten im<br />

Rahmen des Klassenforums während des 1. oder 2.Semesters der<br />

2.Schulstufe dafür aussprechen.<br />

Ansonsten erfolgt die Beurteilung in der herkömmlichen Ziffernform.<br />

4 Zusammenarbeit Schule - Elternhaus<br />

Für alle Modelle eines veränderten <strong>Schuleingangsbereich</strong>s stellt die<br />

Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ein wichtiges<br />

integrierendes Merkmal dar.<br />

Neben der ausführlichen Information zum Schulversuch in diversen dazu<br />

geeigneten Veranstaltungen werden die Eltern ersucht, durch direkte<br />

Seite 29


Mitgestaltung des Unterrichts die Öffnung der Schule anzunehmen und aktiv<br />

daran mitzuarbeiten.<br />

Des weiteren soll über die gesetzlich vorgegebene Schulpartnerschaft hinaus<br />

die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule intensiviert werden.<br />

Das positive Lern- und Arbeitsklima in der Schule kann dadurch entscheidend<br />

verbessert werden und somit zum Nutzen aller an diesem Prozess Beteiligten<br />

beitragen.<br />

5 Betreuung der Modelle im <strong>Schuleingangsbereich</strong>:<br />

Seitens der Schulbehörde erfolgt die Betreuung durch BSI Mag.Wolfgang<br />

Gröpel, Hln. Michaela Dallinger (Abteilung I/Referat 2); BSI Gertrud Kertelics<br />

und BSI RR Kurt Hikade.<br />

Seite 30


6 Das Dynamische Förderkonzept<br />

Ziel des Projekts ist es, allen SchülerInnen der Grundschule - entsprechend<br />

ihren individuellen Bedürfnissen - zielgerichtete optimale Förderung<br />

zukommen zu lassen.<br />

Ein veränderter <strong>Schuleingangsbereich</strong>, dem individuelle Fördermaßnahmen<br />

zugrunde liegen, bedingt eine Entsprechung im Bereich der<br />

Födermaßnahmen. Förderung ist kein Gebot aufgrund eines festgestellten<br />

Lerndefizits, Förderung muss vielmehr allen Schülern - auch den<br />

hochbegabten - zukommen.<br />

Diese Überlegungen führten zu einem neuen Förderkonzept, dem<br />

sogenannten Dynamischen Förderkonzept, das folgende Merkmale aufweist:<br />

Unterstützung der Lernprozesse durch Schaffen von<br />

begabzungsfördernden Lernsituationen<br />

Individualisierung der Arbeitsweise<br />

intensivierte Lernhilfe<br />

zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen (kompensatorische<br />

Maßnahmen)<br />

kleine Lernschritte durch Strukturieren der Lerninhalte<br />

individualisierendes Lernen, das auch speziell und allgemein begabten<br />

Kindern zugute kommt<br />

6.1 Organisationsformen<br />

Jeder Schulstandort soll in seinem Verständnis von schulautonomer<br />

Verantwortlichkeit ein Förderkonzept erstellen. Hiefür bietet sich die<br />

pädagogische Konferenz am Schulbeginn an. Folgende Überlegungen sind<br />

anzustellen:<br />

voraussichtlicher Förderbedarf in jeder Klasse<br />

personelle Kompetenzen und Qualifikationen der einzelnen LehrerInnen<br />

des Lehrkörpers (KlassenlehrerInnen, Stütz- und FörderlehrerInnen,<br />

BegleitlehrerInnen, TeamlehrerInnen, LegasthenielehrerInnen)<br />

vorhandene Förderressourcen des Standorts (BegleitlehrerInnen,<br />

LehrerInnen des muttersprachlichen Unterrichts, FörderlehrerInnen,<br />

TeamlehrerInnen)<br />

wienbezogene Ressourcen (Sonderpädagogisches Zentrum,<br />

Schulpsychologie, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen,<br />

StützlehrerInnen)<br />

Seite 31


6.1.1 Durchführungsmöglichkeiten<br />

Additive Form<br />

Die Förderstunde wird als zusätzliche Einheit vor oder nach dem Unterricht<br />

gehalten.<br />

Integrative Form<br />

Der Förderunterricht wird im Rahmen des Pflichtunterrichts angeboten. Hiefür<br />

sind zusätzlicher Lehrereinsatz als auch gesteigerte individuelle Zuwendung<br />

(individualisierte Lernprogramme) mögliche Maßnahmen. Bei dieser Form<br />

kann den Schülern mehr als 1 Wochenstunde zur Verfügung gestellt werden,<br />

wenn eine klassenübergreifende oder klassenbezogene Stundenpoolbildung<br />

dies kostenneutral ermöglicht.<br />

6.2 Personalressourcen für den Förderunterricht<br />

Klassenlehrer, Teamlehrer, Förderlehrer, Legasthenielehrer, Begleitlehrer und<br />

Lehrer für den muttersprachlichen Unterricht<br />

Gegebenenfalls sind auch Spezialisten wie Lehrer aus den<br />

Sonderpädagogischen Zentren, Beratungslehrer, Sprachheillehrer<br />

Psychagogen und Schulpsychologen heranzuziehen.<br />

6.3 Zeitressourcen<br />

Für die Förderung von Schülern stehen folgende Stunden zur Verfügung:<br />

Förderstunde<br />

Legastheniekurse<br />

Begleitlehrerstunden<br />

Kurse für Seiteneinsteiger<br />

Stütz- oder Förderlehrerstunden<br />

Sprachheillehrerstunden<br />

Stunden, die aus der Förderung nach dem „Vorschullehrplan“ resultieren<br />

Unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung“<br />

Muttersprachlicher Unterricht<br />

Um jedem Schüler eine seinen Begabungen, Interessen und Bedürfnissen<br />

entsprechende Förderung anbieten zu können, werden die entsprechenden<br />

Fördermaßnahmen flexibel und den speziellen Lernprogrammen<br />

entsprechend eingesetzt. Dies ist durch Poolbildung möglich.<br />

8 Klassen 12 Klassen 16 Klassen<br />

8 Förderstunden<br />

4,5 Legasthenie<br />

Begleitlehrerstunden<br />

sind zu addieren<br />

18 SV <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />

12 Förderstunden<br />

6,75 Legasthenie<br />

Begleitlehrerstunden<br />

sind zu addieren<br />

27 SV <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />

16 Förderstunden<br />

9 Legasthenie<br />

Begleitlehrerstunden<br />

sind zu addieren<br />

34 SV <strong>Schuleingangsbereich</strong><br />

30,5 Summe 45 Summe (gerundet) 59 Summe<br />

Das Dynamische Förderkonzept geht von einer für jeden einzelnen Schüler<br />

erstellten Förderdiagnose aus. Dabei sind Personal-, Zeitressourcen und<br />

Seite 32


äumliche Gegebenheiten zu beachten. Wichtig ist auch, im ständigen<br />

Kontakt mit den Erziehungsberechtigten diesen jede einzelne Maßnahme zu<br />

erläutern, um auch optimale Unterstützung durch das Elternhaus zu<br />

gewährleisten.<br />

Seite 33


7 Flankierende Maßnahmen<br />

Insbesonders die Wiener Pflichtschulen verfügen über ein den Bedürfnissen<br />

der SchülerInnen angepasstes System an flankierenden Stütz- und<br />

Fördermaßnahmen zuzüglich der bereits erwähnten Maßnahmen im<br />

<strong>Schuleingangsbereich</strong> und des Bereichs der Förderstunden.<br />

So werden Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache von ca. 350<br />

BegleitlehrerInnen im Sinne der Lehrplanbestimmungen zum Interkulturellen<br />

Lernen betreut.<br />

Das Maßnahmenpaket reicht von 2-stündigen sprachlichen Förderkursen in<br />

Deutsch bis zur Betreuung von Kindern, die als Seiteneinsteiger ohne oder<br />

mit kaum Deutschkenntnissen in die Wiener Schulen kommen im Ausmaß<br />

von ca. 10 Wochenstunden Kleingruppenförderung.<br />

Stütz-, Förder- und TeamlehrerInnen betreuen jene Kinder, die erhebliche<br />

Lernschwierigkeiten aufweisen ebenfalls intensiv integrativ im<br />

Klassenverband. Diese Förderung umfasst ebenfalls die Dimension<br />

sprachliche Förderung aufgrund von Defiziten in der Unterrichtsspache<br />

Deutsch (gilt für Förder- und TeamlehrerInnen).<br />

Ferner wären als flankierende Maßnahmen die Betreuung in<br />

Legastheniekursen zu erwähnen, wie es auch im Kapitel „Dynamisches<br />

Förderkonzept“ dokumentiert ist.<br />

Letztlich seien an dieser Stelle auch die Betreuung verhaltensauffälliger<br />

Kinder bzw. von Kindern mit schulischen oder privaten Problemen durch<br />

BeratungslehrerInnen und PsychagoInnen erwähnt, die einen wertvollen<br />

und unverzichtbaren Beitrag im Hinblick auf die Erhaltung der sozialen und<br />

intellektuellen Kompetenzen der SchülerInnen leisten.<br />

Seite 34


8 Perspektiven<br />

Es ist nicht mehr zielführend, die Lösung der vielschichtigen pädagogischen<br />

Probleme des Schuleinganges von einer einzigen zentral verordneten<br />

Organisationsform wie der bisherigen Vorschulklasse zu erwarten.<br />

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten, und standortbezogene<br />

Organisationsformen eröffnen Wege und Möglichkeiten zu einer humaneren<br />

und kindgerechteren Schuleingangsphase.<br />

Auf der Ebene der Gesetzgebung ist zu erwarten, dass bis zum Schulbeginn<br />

des Schuljahres 1998/99 eine Überführung der derzeitigen Schulversuche nach<br />

§131c des Schulorganisationsgesetzes in das Regelschulwesen erfolgen wird.<br />

In diesem Zusammenhang ist offen, ob die flexible Gestaltung des<br />

<strong>Schuleingangsbereich</strong>es als alternative Lösung zur geltenden Rechtslage<br />

(Vorschulklassen bestehen neben flexiblen Modellen des<br />

<strong>Schuleingangsbereich</strong>es) bundesweit Gültigkeit erlangen wird oder ob es eine<br />

generalisierende Änderung des <strong>Schuleingangsbereich</strong>es nach einer<br />

mehrjährigen Übergangsfrist (in der die Vorschulklassen weiterbestehen)<br />

geben wird.<br />

Seite 35


9 Zusammenschau und Empfehlungen<br />

Die innovative Neuordnung der Grundschule umfasst folgende „Säulen“:<br />

Alternative<br />

Formen der<br />

Leistungsbeurteilung<br />

Flexible<br />

Gestaltung der<br />

Schuleingangsphase<br />

Dynamisches<br />

Förderkonzept<br />

Flankierende<br />

Maßnahmen<br />

(Begleitlehrer-,<br />

Stützlehrer-,<br />

Teamlehrer-,<br />

Beratungslehrereinsatz<br />

etc.)<br />

Gemeinsam ist allen 4 „Säulen“ ein Höchstmaß an Individualisierung des<br />

Unterrichts, das Vermeiden von Ausgrenzung und invers formuliert daher das<br />

Prinzip der Integration sowie das Anwenden moderner Lehr- und Lernformen<br />

(z.B. Offenes Lernen, Montessoripädagogik, Freinetpädagogik,<br />

Interkulturelles Lernen).<br />

Ziel ist ein humaner Einstieg von Kindern in die Institution Schule, wobei<br />

dieser Einstieg in die Bildungslaufbahn positiv im Sinne eines modernen<br />

humanen Leistungsbegriffes erfolgen soll.<br />

Seite 36


10 Standorte im Schuljahr 1997/98<br />

10.1 Kooperative Führung der Vorschulklasse<br />

SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />

1020 VS Novaragasse 30 0 VSK<br />

1080 VS Lange Gasse 36 0 VSK<br />

1140 VS Diesterweggasse 30 0 VSK<br />

1140 VS Felbigergasse 97 0 VSK<br />

1140 VS Hadersdorf Hauptstraße 70 0 VSK<br />

1140 PVS Hüttelbergstraße 5 0 VSK<br />

1140 VS Linzer Straße 419 0 VSK<br />

1140 VS Märzstraße 178 0 VSK<br />

1150 VS Selzergasse 19 0 VSK<br />

1180 VS Klettenhofergasse 3 0 VSK<br />

10.2 Späterer Rückstellzeitpunkt<br />

SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />

1010 VS Börsegasse 5 1 1a<br />

1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1a<br />

1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1b<br />

1020 PVS Malzgasse 16 1 1a<br />

1020 PVS Malzgasse 16 1 1b<br />

1020 VS Vorgartenstraße 210 1 1a<br />

1020 VS Vorgartenstraße 210 1 1b<br />

1020 VS Wittelsbachstraße 6 1 1a<br />

1030 VS Strohgasse 15 1 1a<br />

1030 VS Strohgasse 15 1 1b<br />

1040 VS Sankt-Elisabeth-Platz 8 1 1a<br />

1040 VS Sankt-Elisabeth-Platz 8 1 1b<br />

1040 VS Sankt-Elisabeth-Platz 8 1 1c<br />

1050 VS Einsiedlergasse 7 1 1b<br />

1060 VS Gumpendorfer Straße 4 1 1a<br />

1060 VS Gumpendorfer Straße 4 1 1b<br />

1060 VS Mittelgasse 24 1 1a<br />

1060 VS Sonnenuhrgasse 3 1 1a<br />

1060 VS Sonnenuhrgasse 3 1 1b<br />

1080 PVS Piaristengasse 43 1 1a<br />

1080 PVS Piaristengasse 43 1 1b<br />

1080 PVS Piaristengasse 43 1 1c<br />

1100 VS Ada-Christen-Gasse 9 1 1a<br />

1100 VS Ada-Christen-Gasse 9 1 1b<br />

1100 VS Alxingergasse 82 1 1a<br />

1100 VS Alxingergasse 82 1 1b<br />

1100 VS Hebbelplatz 2 1 1a<br />

1100 VS Hebbelplatz 2 1 1b<br />

1100 VS Hebbelplatz 2 1 1c<br />

1100 VS Klausenburger Straße 25 1 1a<br />

1100 VS Klausenburger Straße 25 1 1b<br />

1100 VS Neilreichgasse 111 1 1a<br />

1100 VS Neilreichgasse 111 1 1b<br />

1100 VS Neilreichgasse 111 1 1c<br />

1100 VS Oberlaaer Platz 1 1 1a<br />

1100 VS Oberlaaer Platz 1 1 1b<br />

1100 VS Wendstattgasse 3 1 1b<br />

1100 VS Wendstattgasse 3 1 1c<br />

1110 VS Braunhubergasse 3 1 1a<br />

1110 VS Braunhubergasse 3 1 1b<br />

Seite 37


1110 VS Braunhubergasse 3 1 1c<br />

1110 VS Brehmstraße 9 1 1a<br />

1110 VS Brehmstraße 9 1 1b<br />

1110 VS Florian-Hedorfer-Straße 20 1 1a<br />

1110 VS Florian-Hedorfer-Straße 20 1 1b<br />

1110 VS Florian-Hedorfer-Straße 20 1 1c<br />

1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1a<br />

1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1b<br />

1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1c<br />

1110 VS Fuchsröhrenstraße 23 1 1d<br />

1110 VS Herderplatz 1 1 1a<br />

1110 VS Herderplatz 1 1 1b<br />

1110 VS Herderplatz 1 1 1c<br />

1110 VS Hoefftgasse 7 1 1a<br />

1110 VS Hoefftgasse 7 1 1b<br />

1110 VS Miltnerweg 14 1 1a<br />

1110 VS Miltnerweg 14 1 1b<br />

1110 VS Münnichplatz 6 1 1a<br />

1110 VS Münnichplatz 6 1 1b<br />

1110 VS Rzehakgasse 9 1 1a<br />

1110 VS Rzehakgasse 9 1 1b<br />

1110 VS Simoningplatz 2 1 1a<br />

1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1a<br />

1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1b<br />

1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1c<br />

1110 VS Svetelskygasse 4-6 1 1d<br />

1120 VS Haebergasse 1a 1 1a<br />

1120 VS Haebergasse 1a 1 1b<br />

1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 1 1a<br />

1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 1 1c<br />

1120 VS Karl-Löwe-Gasse 20 1 1a<br />

1120 VS Karl-Löwe-Gasse 20 1 1b<br />

1120 VS Karl-Löwe-Gasse 20 1 1c<br />

1120 VS Nymphengasse 7 1 1a<br />

1130 VS Dr.-Schober-Straße 1 1 1a<br />

1130 VS Dr.-Schober-Straße 1 1 1b<br />

1130 VS Hietzinger Hauptstr.166/I 1 1c<br />

1130 VS Speisinger Straße 44 1 1a<br />

1130 VS Speisinger Straße 44 1 1b<br />

1130 VS Steinlechnergasse 5-7 1 1a<br />

1140 VS Hadersdorf Hauptstraße 70 1 1a<br />

1140 VS Hadersdorf Hauptstraße 70 1 1b<br />

1140 VS Hochsatzengasse 22-24 1 1a<br />

1170 VS Wichtelgasse 67/II 1 1a<br />

1170 VS Wichtelgasse 67/II 1 1b<br />

1180 VS Bischof-Faber-Platz 1 1 1a<br />

1180 VS Bischof-Faber-Platz 1 1 1m<br />

1190 VS Krottenbachstraße 108 1 1a<br />

1190 VS Krottenbachstraße 108 1 1b<br />

1190 VS Krottenbachstraße 108 1 1c<br />

1200 VS Pöchlarnstraße 12 1 1c<br />

1200 VS Robert Blum-Gasse 1 1c<br />

1220 VS Asperner Heldenplatz 3 1 1a<br />

1220 VS Asperner Heldenplatz 3 1 1b<br />

1220 VS Eßlinger Hauptstraße 97 1 1a<br />

1220 VS Eßlinger Hauptstraße 97 1 1b<br />

1220 VS Eßlinger Hauptstraße 97 1 1c<br />

1220 VS Meißnergasse 1 1 1a<br />

1220 VS Meißnergasse 1 1 1b<br />

1220 VS Schukowitzgasse 89 1 1a<br />

1220 VS Schukowitzgasse 89 1 1b<br />

1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1a<br />

1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1d<br />

Seite 38


1230 VS Prückelmayrgasse 6/I 1 1a<br />

1230 VS Prückelmayrgasse 6/II 1 1a<br />

10.3 Selektionsfreie klassenbezogene Schuleingangsphase<br />

SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />

1010 VS Börsegasse 5 1 1b<br />

1010 VS Börsegasse 5 2 2a<br />

1010 VS Börsegasse 5 2 2b<br />

1060 VS Corneliusgasse 6 1 1a<br />

1060 VS Corneliusgasse 6 1 1b<br />

1070 VS Zieglergasse 21 1 1a<br />

1080 VS Lange Gasse 36 1 1b<br />

1080 VS Pfeilgasse 42b 1 1a<br />

1080 VS Pfeilgasse 42b 1 1b<br />

1080 VS Pfeilgasse 42b 1 1c<br />

1080 VS Zeltgasse 7 1 1a<br />

1080 VS Zeltgasse 7 1 1b<br />

1080 VS Zeltgasse 7 2 2a<br />

1080 VS Zeltgasse 7 2 2b<br />

1090 VS Galileigasse 5 1 1a<br />

1090 VS Galileigasse 5 1 1c<br />

1090 VS Grünentorgasse 9 1 1a<br />

1090 VS Grünentorgasse 9 1 1d<br />

1090 VS Währinger Straße 43 1 1a<br />

1090 VS Währinger Straße 43 1 1b<br />

1090 VS Währinger Straße 43 2 2a<br />

1090 VS Währinger Straße 43 2 2b<br />

1100 VS Quellenstraße 54 1 1a<br />

1140 PVS Breitenseer Straße 31 1 1a<br />

1140 PVS Breitenseer Straße 31 1 1d<br />

1140 PVS Breitenseer Straße 31 2 2a<br />

1140 PVS Breitenseer Straße 31 2 2d<br />

1140 VS Mondweg 73-83 1 1b<br />

1150 VS Ortnergasse 4 1 1a<br />

1150 VS Ortnergasse 4 1 1b<br />

1190 PVS Alfred-Wegener-Gasse 10 1 1a<br />

1190 PVS Alfred-Wegener-Gasse 10 1 1b<br />

1190 PVS Alfred-Wegener-Gasse 10 1 1c<br />

1200 VS Spielmanngasse 1 1 1a<br />

1200 VS Spielmanngasse 1 1 1c<br />

1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 1 1b<br />

1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 1 1c<br />

1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 2 2a<br />

1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 2 2b<br />

1230 VS Anton-Baumgartner-S.44/II 2 2c<br />

10.4 Selektionsfreie klassenübergreifende Schuleingangsphase<br />

SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />

1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1a<br />

1020 VS Leopoldsgasse 3 1 1b<br />

1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 1 1a<br />

1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 1 1b<br />

1030 VS Kolonitzgasse 15 1 1b<br />

1030 VS Kolonitzgasse 15 1 1c<br />

1030 VS Löwengasse 12b 1 1a<br />

Seite 39


1030 VS Löwengasse 12b 1 1b<br />

1100 VS Quellenstraße 54 1 1b<br />

1100 VS Quellenstraße 54 1 1c<br />

1150 VS Ortnergasse 4 2 2a<br />

1150 VS Ortnergasse 4 2 2b<br />

10.5 Neue Grundschule<br />

SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />

1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 1 1c<br />

1020 VS Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 2 2c<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1a<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1b<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1c<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1d<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1e<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 1 NG 1f<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 2 NG 2a<br />

1030 VS Landstr. Hauptstr. 146 2 NG 2b<br />

1090 VS Gilgegasse 12 1 1a<br />

1090 VS Gilgegasse 12 1 1b<br />

1090 VS Gilgegasse 12 2 2a<br />

1090 VS Gilgegasse 12 2 2b<br />

1100 VS Selma-Lagerlöf-Gasse 20 1 1b<br />

1100 VS Selma-Lagerlöf-Gasse 20 2 2b<br />

1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 1 1b<br />

1120 VS Johann-Hoffmann-Platz 20 2 2b<br />

1130 VS Steinlechnergasse 5-7 1 1c<br />

1130 VS Steinlechnergasse 5-7 2 2c<br />

1140 VS Hochsatzengasse 22-24 1 1cd<br />

1140 VS Hochsatzengasse 22-24 2 2cd<br />

1140 VS Zennerstraße 1 1 1b<br />

1150 VS Johnstraße 40 1 1b<br />

1150 VS Johnstraße 40 2 2b<br />

1150 VS Johnstraße 40 3 3b<br />

1150 VS Johnstraße 40 4 4b<br />

1150 VS Ortnergasse 4 1 1c<br />

1160 VS Herbststraße 86 1 1c<br />

1160 VS Herbststraße 86 2 2c<br />

1160 VS Herbststraße 86 3 3c<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 1 1a<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 1 1b<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 1 1c<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 2 2a<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 2 2b<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 2 2c<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 3 3a<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 3 3b<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 3 3c<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 4 4a<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 4 4b<br />

1170 VS Kindermanngasse 1 4 4c<br />

1200 VS Pöchlarnstraße 12 0 NGSb<br />

1200 VS Pöchlarnstraße 12 1 NGSa<br />

1200 VS Pöchlarnstraße 12 2 NGSa<br />

1220 VS Langobardenstraße 178 1 1c<br />

1220 VS Lieblgasse 4/II 1 1a<br />

1220 VS Lieblgasse 4/II 2 2a<br />

1220 VS Prinzgasse 3 1 1a<br />

1220 VS Prinzgasse 3 2 NGS2<br />

Seite 40


1220 VS Prinzgasse 3 3 3b<br />

1220 VS Prinzgasse 3 4 4c<br />

1220 VS Schukowitzgasse 89 1 1c<br />

1220 VS Schukowitzgasse 89 2 2c<br />

1220 VS Schukowitzgasse 89 3 3c<br />

1220 VS Schukowitzgasse 89 4 4c<br />

1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1b<br />

1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 1 1c<br />

1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 2 2b<br />

1220 VS Viktor-Wittner-Gasse 50 2 2c<br />

1230 VS Prückelmayrgasse 6/I 2 2a<br />

1230 VS Prückelmayrgasse 6/I 3 3a<br />

10.6 Modifizierte Grundschule<br />

SPLZ SCHULART SADRESSE Schulstufe Bez_KL<br />

1150 VS Friesgasse 10 1 1a<br />

1150 VS Friesgasse 10 1 1b<br />

1150 VS Friesgasse 10 2 2a<br />

1150 VS Friesgasse 10 2 2b<br />

Seite 41

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