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KAPITEL 5: MANAGEMENT DER STRUKTUREN ...

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5 UNTERNEHMENSORGANISATION<br />

Die Delegation von Entscheidungsbefugnissen beinhaltet<br />

� die Zuweisung von Aufgaben,<br />

� die Vorgabe von Zielen,<br />

� die Ausstattung mit entsprechenden Rechten sowie die<br />

� Zuweisung von Verantwortung.<br />

Anstatt Entscheidungsdelegation wird oft auch der Begriff Entscheidungszentralisation<br />

bzw. -dezentralisation gewählt. Die Entscheidungszentralisation ist dabei<br />

der idealtypische Grenzfall, bei dem alle Befugnisse bei der obersten Instanz liegen.<br />

Dezentralisation kennzeichnet hingegen einen Trend zu einer möglichst intensiven<br />

Verteilung von Entscheidungsbefugnissen auf untergeordnete Hierarchieebenen.<br />

Dabei hat die Dezentralisation nicht nur den Vorteil der Entlastung der höherrangigen<br />

Führungsstellen; sie führt auch dazu, dass Entscheidungen verstärkt an<br />

den Stellen getroffen werden, an denen die zugrundeliegenden Probleme auftreten.<br />

Ein Problem der Dezentralisation bzw. Entscheidungsdelegation besteht jedoch<br />

darin, dass sich die Organisationsspitze nie sicher sein kann, dass die Entscheidungsspielräume<br />

in ihrem Sinne ausgefüllt werden. Als Lösungsmöglichkeit<br />

kommt der Einsatz von Anreiz- und Kontrollmechanismen in Betracht.<br />

KIESER/KUBICEK (1992, S. 154 f.) verdeutlichen abschließend am Beispiel zweier<br />

Meister in der Automobilindustrie, wie unterschiedlich der Umfang der Delegation<br />

von Entscheidungskompetenzen in der Praxis oft in einem einzigen Unternehmen<br />

in verschiedenen Bereichen ausfallen kann.<br />

Praxisbeispiel: Meister in der Automobilindustrie<br />

„Wir betrachten zwei Arbeitsgruppen in einer Automobilunternehmung. Jede<br />

Gruppe besteht aus acht Arbeitern und einem ihnen übergeordneten Meister. Die<br />

Aufgabe der ersten Gruppe erstreckt sich auf die Instandhaltung von Maschinen<br />

und Werkzeugen in der Fertigung. Der Meister empfängt Störmeldungen von den<br />

Fertigungsstellen, vereinbart Termine für Instandhaltungsarbeiten mit den Leitern<br />

der einzelnen Fertigungsabschnitte, verteilt die Arbeiten auf seine acht Mitarbeiter,<br />

überwacht den Arbeitsfortschritt und die Arbeitsqualität und greift mitunter auch<br />

selbst ein. Er koordiniert die Arbeiten der Instandhaltung nach innen und außen<br />

und fällt alle hierfür notwendigen Entscheidungen. Die zweite Gruppe befindet<br />

sich in einem Fertigungsabschnitt am Fließband der Montage. Ihre Aufgabe<br />

besteht in der Montage von Armaturenbrettern. Verfahrensingenieure haben die<br />

Teilaufgaben für jeden der acht Arbeiter bis zum letzten Handgriff festgelegt. Der<br />

Meister hat auf die Verteilung der Arbeiten keinen Einfluss. Er ist für die Qualität<br />

der Arbeiten verantwortlich und kontrolliert daher jedes Fahrzeug, das den<br />

Fertigungsabschnitt verlässt. Bei Fehlern, die er nicht selbst beheben kann,<br />

versieht er das Fahrzeug mit einem roten Kontrollzettel, der den Endkontrolleur<br />

<strong>MANAGEMENT</strong> 112<br />

5.3 KONFIGURATION<br />

UND ENTSCHEI-<br />

DUNGSDELEGATION

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