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die grundschule in der weimarer republik - Dr. Hans Toman

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Die GS <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weimarer Verfassung<br />

� 1. Teil <strong>der</strong><br />

Verfassung<br />

Aufbau und Aufgabe des Reiches<br />

Art.10, Abs. 2:<br />

„Das Reich kann im Wege <strong>der</strong><br />

Gesetzgebung Grundsätze aufstellen<br />

für“:<br />

1. …<br />

2. Das Schulwesen e<strong>in</strong>schließlich<br />

des Hochschulwesens.“<br />

� 2. Teil <strong>der</strong><br />

Verfassung<br />

Grundrechte & Grundpflichten <strong>der</strong><br />

Deutschen<br />

Art. 146<br />

Grundschule <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weimarer Republik<br />

Situation<br />

Verfassung<br />

Gegenkräfte<br />

Konferenz<br />

Richtl<strong>in</strong>ien<br />

Unterricht<br />

Resümee

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