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Herzlich Willkommen - HSsK

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Betreuungsrecht: Zum Wohl von Betreuten?<br />

Laut eines Artikels in der Saarbrücker Zeitung hat ein<br />

Rechtsanwalt aus Bous in seiner Funktion als amtlicher<br />

Betreuer 186.000 Euro veruntreut. Nach unserer Vereinserfahrung<br />

treten Veruntreuungen durch Betreuer häufiger auf, als man<br />

gemeinhin glaubt. Ursachen hierfür sind, dass die Betreuer<br />

durch die Amtsgerichte nur ungenügend überprüft werden, bzw.<br />

die vorgeschriebenen Kontrollen in der Regel nur oberflächlich<br />

durchgeführt werden. Laut Betreuungsgesetz muss der<br />

Betreuer einmal jährlich beim Betreuungsgericht eine<br />

Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben des Betreuten<br />

vorlegen. Tut er dies nicht, wird er jedoch in den seltensten<br />

Fällen dazu aufgefordert, die Rechnungslegung einzureichen.<br />

Ein weiteres Manko bei der Umsetzung des Betreuungsrechtes<br />

ist die Tatsache, dass die Betreuten nicht genügend ernst<br />

genommen werden, wenn sie Beschwerden gegen die<br />

Betreuer beim Betreuungsgericht vortragen. Anspruch und<br />

Wirklichkeit klaffen weit auseinander, wenn man bedenkt,<br />

dass im Betreuungsgesetz das Wohl des Betreuten im<br />

Vordergrund steht.<br />

Bernhard Wagner und Vita Zingale<br />

<strong>HSsK</strong>-Vorstandsmitglieder<br />

Ein Meinungsaustausch –<br />

Mike Botzet und Ralf Georgi im STaPE<br />

Mitte Oktober 2010 waren Mike Botzet, Mitglied der Regionalversammlung<br />

Saarbrücken und Ralf Georgi, Mitglied des<br />

Landtages, im Tageszentrum STaPE zu Besuch. Sie kamen als<br />

Vertreter der Partei Die Linke. Herr Botzet ist auch als Sozialbeistand<br />

tätig und Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss der<br />

Regionalversammlung. Das Fachgebiet von Herrn Botzet:<br />

Behinderte Menschen und Psychiatrie. Herr Georgi ist Mitglied<br />

im Gesundheits- und Justizausschuss und im Ausschuss für<br />

Arbeit, Familie und Soziales des Landtages. Die beiden Politiker<br />

wollten sich über das Tageszentrum STaPE und sein Hilfsangebot<br />

informieren. In dem Gespräch - woran sich neben dem <strong>HSsK</strong>-<br />

Vorstand auch STaPE-NutzerInnen beteiligten - wurde deutlich,<br />

dass durch die Existenz von STaPE/<strong>HSsK</strong> nicht selten eine<br />

erneute Einweisung in die Psychiatrie verhindert werden kann,<br />

da die Menschen im STaPE aufgefangen werden.<br />

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