Global Trade Finance - VDI
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Selbstbeteiligung<br />
Der Deckungsnehmer hat im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu tragen, d.h. er<br />
erhält von Hermes eine Entschädigung, die um einen bestimmten, vorher festgelegten<br />
Prozentsatz reduziert ist. Je nach Deckungsart gelten unterschiedliche Selbstbeteiligungen<br />
(Stand der Prozentsätze: 12/2000):<br />
Fabrikationsrisiko<br />
Für alle Risiken 5%<br />
Ausfuhrgarantie/-bürgschaft<br />
Politische Risiken 5%<br />
Wirtschaftliche Risiken 15%<br />
Finanzkreditgarantie/-bürgschaft<br />
Für alle Risiken 5%<br />
Bei Sonder- und Nebendeckungen liegt der Selbstbeteiligungssatz bei 5%, da überwiegend<br />
politische Risiken gedeckt werden. Eine Ausnahme gilt bei Bauleistungsdeckungen,<br />
bei denen sich der Selbstbehalt auf 10% beläuft. In Einzelfällen kann<br />
Hermes aufgrund einer möglicherweise erhöhten Risikoeinschätzung auch einen höheren<br />
Prozentsatz der Selbstbeteiligung festsetzen.<br />
In der Regel verlangt Hermes die Stellung von Sicherheiten. Als solche kommen im<br />
Wesentlichen die Besicherung durch eine Bank im Land des Bestellers oder eine<br />
Zahlungsgarantie des Bestellerlandes (Staatsgarantie) in Betracht. Im Einzelfall verzichtet<br />
Hermes auf solche Sicherheiten, sofern die Bonität des ausländischen Importeurs/<br />
Kreditnehmers allein als ausreichend erachtet wird, um die Indeckungnahme zu rechtfertigen.<br />
Kosten der Hermes-Deckung<br />
Für die Übernahme einer Bundesdeckung wird ein Entgelt fällig. Die anwendbaren<br />
Entgeltsätze sind betrags-, laufzeit- und risikoabhängig. Ihr Kundenbetreuer kalkuliert<br />
für Sie gern die voraussichtlichen Hermes-Kosten, die Sie dann in den Auftragswert mit<br />
einkalkulieren können.<br />
Diese Risiken sind gedeckt –<br />
Versicherbare Phasen des Exportgeschäftes<br />
Fabrikationsrisiko<br />
Das Risiko vor Versendung der Ware wird als Fabrikationsrisiko bezeichnet. Wenn Sie<br />
z.B. bereits gefertigte Waren nicht an Ihren Auftraggeber versenden können, da politische<br />
Ereignisse dies verhindern oder der Abnehmer insolvent geworden ist, dann sind<br />
Sie in Höhe der (versicherten) Kosten durch eine Fabrikationsrisikodeckung geschützt.<br />
Diese Deckung erlischt spätestens mit dem Versand der Ware.<br />
Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />
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