8FOO EBT LFJO (SVOE [VN 'FJFSO JTU 8BDITFO ... - Afritz am See
8FOO EBT LFJO (SVOE [VN 'FJFSO JTU 8BDITFO ... - Afritz am See
8FOO EBT LFJO (SVOE [VN 'FJFSO JTU 8BDITFO ... - Afritz am See
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2 Gemeindeinformation <strong>Afritz</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Jänner 2012<br />
Radenthein,<br />
Spittal und Villach im<br />
Klagenfurt im<br />
Lösen Sie Ihren<br />
Geschenkgutschein<br />
bis Ende Feber ein.<br />
n Neugründung der<br />
Wassergenossenschaft Lierzberg<br />
��������� ���������<br />
Jänner Feber<br />
im Wert von €<br />
5, 5, 5, 3, 3, 3,Herren<br />
Wir wünschen Ihnen schöne<br />
Weihnachten Weihnachten Weihnachten und und und einen einen einen guten guten guten<br />
Start Start ins ins neue neue Jahr! Jahr!<br />
Ihr Te<strong>am</strong> von<br />
Pro Person maximal ein Gutschein auf<br />
eine eine eine ausgewählte ausgewählte ausgewählte Dienstleistung Dienstleistung Dienstleistung einlösbar. einlösbar. einlösbar.<br />
Gültig Gültig ausschließlich ausschließlich im im Jänner. Jänner.<br />
im Wert von €<br />
Wir wünschen Ihnen schöne<br />
Weihnachten Weihnachten Weihnachten und und und einen einen einen guten guten guten<br />
Start Start ins ins neue neue Jahr! Jahr!<br />
Ihr Te<strong>am</strong> von<br />
Pro Person maximal ein Gutschein auf<br />
eine eine eine ausgewählte ausgewählte ausgewählte Dienstleistung Dienstleistung Dienstleistung einlösbar. einlösbar. einlösbar.<br />
Gültig Gültig ausschließlich ausschließlich im im Feber. Feber.<br />
www.frisuren-krug.at . www.frisuren-krug.at .<br />
www.frisuren-krug.at<br />
Die „unendliche Geschichte der Wasserversorgung Lierzberg“<br />
hat nach jahrzehntelanger Diskussion im abgelaufenen Jahr<br />
eine positive Wende erlebt. Nach unzähligen Gesprächen und<br />
Verhandlungsstunden ist es Christian Leitner gelungen eine<br />
Einigung mit allen Beteiligten zu erreichen und die Wassergenossenschaft<br />
Lierzberg wurde gegründet. Der neue Vorstand<br />
(Obmann, Christian Leitner, Obm.Stv. Werner Meißlitzer,<br />
Kassierin Renate Unterscheider, Schriftführer Günther Wilpernig)<br />
begann sofort mit der Planung der neuen Wasserversorgungsanlage,<br />
um u.a. auch das Pflegeheim mit Trinkwasser<br />
zu versorgen. Der Hochbehälter wurde nicht in Beton, sondern<br />
wesentlich kostengünstiger, aus riesigen Kunststoffrohren errichtet.<br />
Zeitgerecht wurde auch die Versorgungsleitung zum<br />
Pflegeheim fertig.<br />
Die restlichen neuen Leitungen werden im Frühjahr dieses Jahres<br />
verlegt. Allen Beteiligten, vor allem aber dem Obmann Christian<br />
Leitner ist für den Einsatz und die Vernunft zu gratulieren. Mit<br />
dieser Neuregelung<br />
der LierzbergerWasserversorgung<br />
ist<br />
es erst wieder<br />
möglich, dass<br />
sich der Ortsteil<br />
Lierzberg aus<br />
baulicher Sicht<br />
weiter entwickeln<br />
kann.<br />
D<strong>am</strong>en<br />
5,<br />
5, 3, 3,<br />
5, 3,Herren<br />
D<strong>am</strong>en<br />
...ES IST DEIN HAAR ...ES IST DEIN HAAR<br />
n Schneeräumung<br />
Seitens der Gemeinde <strong>Afritz</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> wird auf die gesetzlichen<br />
Anrainerverpflichtungen, insbesondere gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung<br />
1960 - StVO 1960, BGBl 1960/159 idgF,<br />
hingewiesen:<br />
§ 93 StVO 1960 lautet<br />
„(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen<br />
die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, daß<br />
die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr<br />
als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige<br />
und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen<br />
Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der<br />
Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />
gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein<br />
Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in<br />
einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche<br />
Verpflichtung trifft Eigentümer von Verkaufshütten.<br />
(1a) In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige<br />
gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen<br />
entlang der Häuserfronten.<br />
(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu<br />
sorgen, daß Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern<br />
ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten<br />
entfernt werden. […]<br />
(6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken<br />
auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.<br />
Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit,<br />
Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.“<br />
Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen<br />
Verkehrsflächen kann es aus arbeitstechnischen Gründen vorkommen,<br />
dass die Straßenverwaltung Flächen räumt und streut,<br />
hinsichtlich derer die Anrainer/Grundeigentümer im Sinne der<br />
vorstehend genannten bzw. anderer gesetzlicher Bestimmungen<br />
selbst zur Räumung und Streuung verpflichtet sind.<br />
Die Gemeinde <strong>Afritz</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />
• es sich dabei um eine (zufällige) unverbindliche Arbeitsleistung<br />
der Gemeinde handelt, aus der kein Rechtsanspruch<br />
abgeleitet werden kann;<br />
• die gesetzliche Verpflichtung sowie die d<strong>am</strong>it verbundene<br />
zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße<br />
Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten<br />
Anrainer bzw. Grundeigentümer verbleibt;<br />
• eine Übernahme dieser Räum- und Streupflicht durch stillschweigende<br />
Übung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches<br />
Gesetzbuch (ABGB) hiermit ausdrücklich ausgeschlossen<br />
wird.<br />
Wir ersuchen um Kenntnisnahme und hoffen, dass durch ein gutes<br />
Zus<strong>am</strong>menwirken der kommunalen Einrichtungen und des privaten<br />
Verantwortungsbewusstseins auch in diesem Winter wieder<br />
eine sichere und gefahrlose Benützung der Gehsteige, Gehwege<br />
und öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet möglich ist.